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Politik wichtig ist.

Schön, dass Sie da sind!

Ein neuer Landtag in Brandenburg wurde gewählt. Mein Name ist Melanie Balzer und ich bin Ihre direktgewählte Abgeordnete hier in Bad Belzig, Beelitz, Michendorf, Niemegk, Schwielowsee, Seddiner See, Treuenbrietzen und Wiesenburg/Mark.
Gesundheitsversorgung, Mobilität, Wohnen. Diese Themen bewegen viele Menschen in unserer Region – so unterschiedlich die einzelnen Orte auf den ersten Blick auch sein mögen. Mehr soziale Infrastruktur, mehr Schulplätze, mehr Kitaplätze, mehr Einkaufsmöglichkeiten, mehr medizinische Versorgung, mehr Wohnraum, mehr Pflegeplätze. Ein Themen-Mix, der verschiedene politische Ebenen betrifft und unterschiedliche Verwaltungsebenen herausfordert. Gemeinsam mit Ihnen möchte ich Impulse für unsere Heimat setzen.
Seit 2014 bin ich als Kreistagsabgeordnete in Potsdam-Mittelmark für Sie aktiv. Seit September 2024 vertrete ich Sie im Brandenburger Landtag. Ich mache mich stark für alle Menschen in der Region und setze mich für gleichwertige Lebensverhältnisse in den städtischen und in den ländlichen Regionen unseres Landkreises ein. Meine Erfahrung und mein Engagement bringe ich für Sie in den Landtag Brandenburg und in den Kreistag Potsdam-Mittelmark ein. Eine verlässliche medizinische Versorgung für Jung und Alt, bezahlbarer Wohnraum für jedes Portemonnaie und eine gute Anbindung des öffentlichen Nahverkehrs in allen Ecken stehen für mich ganz oben auf der Liste der bedeutenden Themen unserer Heimat.
Auf den nächsten Seiten stelle ich Ihnen meine Themen für unsere Region vor. Ihr Thema ist nicht dabei? Dann zögern Sie nicht und schreiben Sie mich an unter: kontakt@melaniebalzer.de. Ich freue mich auf Ihre Nachricht!

 

 

 

 


Familienministerium gewährt auch 2026 Ferienzuschüsse für Familien mit geringen Einkommen

Pressemitteilung des MGS

Anträge können beim Landesamt für Soziales und Versorgung gestellt werden – auch noch für die Osterferien!

Die Winterferien stehen vor der Tür, ein kleiner Urlaub im Schnee bringt gemeinsamen Spaß für Groß und Klein. Oder wie wäre es stattdessen mit einer Reise in den Osterferien? Um auch Familien mit geringem Einkommen einen Erholungsurlaub zu ermöglichen, gewährt das Familienministerium diesen Familien auch in diesem Jahr wieder finanzielle Zuschüsse. Anträge können beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) gestellt werden. Im vergangenen Jahr war die Nachfrage nach Urlaubszuschüssen sehr hoch: Insgesamt wurden 2025 1.396 Anträge bewilligt, darunter 658 Anträge von Alleinerziehenden. In diesem Jahr stehen für die Förderung im Landeshaushalt wieder 400.000 Euro zur Verfügung.

Ministerin Britta Müller: „Für Familien mit geringen Einkommen sind die finanziellen Belastungen im Alltag eine besondere Herausforderung. Für Urlaub bleibt da meist kaum Geld übrig. Ganz besonders gilt das für Alleinerziehende. Dabei profitieren nicht zuletzt die Kinder von der gemeinsam mit den Eltern verbrachten Zeit. Es ist mir daher sehr wichtig, diesen Familien eine Auszeit zu ermöglichen. Ein Urlaub sorgt für schöne Erlebnisse, schenkt neue Kraft, schweißt zusammen und sperrt die Alltagssorgen für einen Moment aus. Damit sind solche Reisen nicht nur aus sozialer Sicht wichtig, sondern leisten auch einen Beitrag zur Förderung der Gesundheit.“

Beantragt werden können die Ferienzuschüsse von Familien mit geringem Einkommen, die ihren Wohnsitz in Brandenburg haben. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf 10 Euro pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied und kann für eine Reise pro Jahr gewährt werden. Die Reise soll mindestens zwei Übernachtungen umfassen und wird für höchstens 13 Übernachtungen bezuschusst.

Der Antrag sollte mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt gestellt werden, in jedem Fall aber vor Beginn der Reise. Wichtig: Zuschüsse können nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt werden; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Für bereits absolvierte Reisen können keine Zuschüsse gezahlt werden, eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich.

Besonders geeignet für einen geförderten Urlaub sind die über ganz Deutschland verteilten sogenannten Familienferienstätten, die mit ihren Angeboten die besonderen Bedürfnisse von Familien berücksichtigen. Informationen zu den Familienferienstätten gibt es auf dem Portal der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung: https://bag-familienerholung.de/

Informationen zu den Förderbedingungen sowie das Antragsformular finden Sie auf der LASV-Internetseite: https://lasv.brandenburg.de/familienferienreisen.

Pressemitteilung zum Download:

007_26_MGS_Ferienzuschuesse_für_Familien_2026_01_23


Unterstützung für pflegebedürftige Menschen: Nachbarschaftshilfe im Land Brandenburg gestartet

Pressemitteilung des MGS

Sozialministerin Britta Müller: „Wir stärken die häusliche Pflege. Menschen mit Pflegebedürftigkeit möchten so lange wie möglich zuhause wohnen. Die Nachbarschaftshilfe in der Pflege ist eine weitere wichtige Maßnahme, die genau das unterstützt und ermöglicht.“

In Brandenburg gibt es über 190.000 pflegebedürftige Menschen, die in der eigenen Häuslichkeit versorgt werden. Viele von ihnen brauchen Hilfe im Alltag, zum Beispiel beim Einkaufen, im Haushalt, beim Ausfüllen von Formularen oder beim Vorlesen, bei Fahrten zum Arzt oder beim Spazierengehen. Um pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige in ihrem Alltag noch stärker zu entlasten, können im Land Brandenburg jetzt auch Einzelpersonen als ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer als sogenannte „alltagsunterstützende Angebote“ gemäß § 45a SGB XI anerkannt werden. Das bedeutet: wenn ein Nachbarschaftshelfer für seinen ehrenamtlichen Einsatz von der pflegebedürftigen Person einen Geldbetrag erhält, kann die pflegebedürftige Person dafür den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich bis zu 131 Euro nutzen. Auf den Entlastungsbetrag haben alle pflegebedürftigen Versicherten Anspruch, die zuhause versorgt werden und einen Pflegegrad haben.

Alle Informationen über die neuen Regelungen zur Nachbarschaftshilfe in der Pflege im Land Brandenburg sind auf dem neuen Online-Portal „Nachbarschaftshilfe Brandenburg“ veröffentlicht: www.nachbarschaftshilfe-brandenburg.de. Es enthält auch Hinweise zur notwendigen Registrierung und zu Schulungen. Die ersten Schulungen werden bereits Ende Januar angeboten.

Sozialministerin Britta Müller erklärt: „Das ehrenamtliche Engagement hat auch für die häusliche Pflege eine immense Bedeutung. Für viele Brandenburgerinnen und Brandenburger ist es selbstverständlich, sich gegenseitig in der Nachbarschaft zu helfen. Mit der Nachbarschaftshilfe schaffen wir jetzt die Möglichkeit, dass pflegebedürftige Menschen den Entlastungsbetrag aus Mitteln der Pflegeversicherung auch dafür nutzen können, ihren Nachbarn für diese ehrenamtliche Hilfe einen kleinen Geldbetrag zahlen können. Damit stärken wir die häusliche Pflege. Wir erleichtern das Leben vieler pflegebedürftiger Menschen und ihrer Familien spürbar. Und wir beugen auch der Einsamkeit im Alter vor. Denn Nachbarschaftshilfe bedeutet auch, gemeinsame Zeit zu verbringen.“

Grundlage für die Anerkennung der Nachbarschaftshilfe als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI im Land Brandenburg ist die novellierte Brandenburgische Angebotsanerkennungsverordnung, die zum 24. Dezember 2025 in Kraft getreten ist.

Die Pflegeversicherung stellt für alle häuslich versorgten pflegebedürftigen Personen den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich zur Verfügung. Dieser Entlastungsbetrag wird nicht jeden Monat automatisch ausgezahlt, sondern nachträglich erstattet. Dafür müssen pflegebedürftige Personen nachweisen, dass sie entsprechende Leistungen in Anspruch genommen haben.

Mit der Novellierung der Brandenburgischen Angebotsanerkennungsverordnung kann dieser Entlastungsbetrag auch zur Finanzierung der Nachbarschaftshilfe durch eine ehrenamtlich engagierte Einzelperson eingesetzt werden, wenn eine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 1 vorliegt und die Pflege zu Hause stattfindet.

Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit deren Tätigkeit anerkannt wird. Dazu zählt unter anderem, dass die Nachbarschaftshelferin oder der Nachbarschaftshelfer mit der pflegebedürftigen Person nicht bis zum zweiten Grad verwandt noch verschwägert ist. Sie dürfen auch nicht mit der pflegebedürftigen Person in einer häuslichen Gemeinschaft zusammenleben.

Zudem ist eine Registrierung und eine Schulung über Grund- und Notfallwissen im Umfang von sechs Zeitstunden notwendig. Denn Helfende müssen über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um die Unterstützungsleistungen sachgerecht zu erbringen. Zu den Inhalten der Schulung gehören u.a. Basiswissen zu Kommunikation und Umgang mit pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen, Basiswissen über Krankheitsbilder, sowie Kenntnis der wichtigsten Beratungs- und Unterstützungsangebote in der jeweiligen Region. Sofern Helfende bereits über entsprechende berufliche Qualifikationen und Kenntnisse verfügen oder bereits einen Pflegekurs besucht haben, ist die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung im Umfang von zwei Zeitstunden ausreichend.

Zuständige Behörde im Land Brandenburg für die Registrierung ist – wie auch für die anderen alltagsunterstützenden Angebote – das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV). Der Antrag auf Registrierung als Nachbarschaftshelferin /Nachbarschaftshelfer sowie Angebote für Schulungen und Informationsveranstaltungen sind auf der Internetseite www.nachbarschaftshilfe-brandenburg.de zu finden. Dieses Online-Portal wird im Auftrag des Sozialministeriums von der Fachstelle Altern und Pflege im Quartier (FAPIQ) betrieben. FAPIQ übernimmt die Koordinierung der Umsetzungsaktivitäten – dazu gehören Informationen, Hinweise zu Schulungen und Ansprechstellen vor Ort.

Rechtlich handelt es sich bei der Nachbarschaftshilfe nicht um ein bezahltes Arbeitsverhältnis, sondern um ein ehrenamtliches Engagement. Nachbarschaftshilfe ist eine ehrenamtliche, unentgeltliche Tätigkeit. Die Nachbarschaftshelfer und -helferinnen können aber eine Aufwandsentschädigung von der pflegebedürftigen Person erhalten.

Die Höhe der Aufwandsentschädigung vereinbart die pflegebedürftige Person mit ihrer Nachbarschaftshelferin oder ihrem Nachbarschaftshelfer. Sie darf maximal bis zu zehn Euro pro Stunde betragen. Diese Kosten können sich pflegebedürftige Personen rückwirkend von ihrer Pflegekasse erstatten lassen.

Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer dürfen maximal bis zu zwei pflegebedürftige Personen gleichzeitig unterstützen.

Wer pflegebedürftige Kinder oder Jugendliche unterstützen möchte, muss zusätzlich ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Die Unterstützung kann vielfältig sein. Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer erbringen dabei vor allem niederschwellige Aufgaben im Alltag, wie zum Beispiel:

  • Zusammen etwas Schönes unternehmen
  • Gespräche und Unterhaltung
  • Einkäufe erledigen
  • Begleitung bei Ausflügen oder zum Arzt
  • Begleitung zu Veranstaltungen
  • Im Haushalt mit anpacken
  • Hilfe beim Vorlesen, Ausfüllen von Formularen oder Schreiben von Briefen
  • Sich an E-Mail, Internet, Smartphone & Co. rantasten
  • Anregung und Unterstützung bei Freizeitaktivitäten und sozialen Kontakten
  • gemeinsame Spaziergänge

Pflegetätigkeiten werden von Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfern hingegen nicht übernommen.

Weiterführende Informationen und telefonische Beratung zur Nachbarschaftshilfe:

Alle wichtigen Informationen zur Nachbarschaftshilfe in der Pflege im Land Brandenburg sind auf der Internetseite www.nachbarschaftshilfe-brandenburg.de zu finden.

Telefonische Beratung ist möglich unter der Nummer: 0331-23160-709

Die telefonische Beratung ist aktuell zu folgenden Zeiten erreichbar:

Montag, Dienstag: 14:00 bis 17:00 Uhr

Mittwoch, Donnerstag, Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten gibt es einen Anrufbeantworter.

Anfragen per E-Mail können gestellt werden an: info@nachbarschaftshilfe-brandenburg.de

Pressemitteilung zum Download:

004_26_MGS_Start_Nachbarschaftshilfe_Pflege_2026_01_19


Jetzt für den Deutschen Kita-Preis 2026 bewerben

Aufruf zum Mitmachen!

Der Deutsche Kita-Preis geht in die nächste Runde. Vom 20. Januar bis zum 20. März 2026
können Kitas und lokale Bündnisse ihre Bewerbung ganz einfach einreichen unter
www.deutscher-kita-preis.de/bewerbung.
Insgesamt ist die Auszeichnung mit 110.000 Euro dotiert.

Der Deutsche Kita-Preis ist mehr als eine Auszeichnung. Wie bereichernd die Teilnahme sein kann, beschreibt Andrea Braun, Leiterin der Kita St. Nikolaus, zweitplatzierte Kita des Jahres 2025: „Die Teilnahme hat uns einen intensiven internen Reflexionsprozess gebracht. Wir haben uns ausgetauscht, hinterfragt und weiterentwickelt. Darüber hinaus haben wir viel Wertschätzung und Zuspruch für unsere Arbeit erfahren und das hat sehr gutgetan.“

Herausragende Arbeit in der frühen Bildung verdient Anerkennung: Unter http://www.deutscher-kita preis.de/empfehlung können Kitas und lokale Bündnisse vorgeschlagen werden, die Tag für Tag
zeigen, wie gute Bildungsarbeit gelingt. Der Deutsche Kita-Preis ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung in Partnerschaft mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund, der DFL Stiftung, der Marke ELTERN, der Heinz und Heide Dürr Stiftung und der Soziallotterie freiheit+. Alle Informationen zum Deutschen Kita-Preis, zum Bewerbungsverfahren und zur Auswahl der Preisträger finden Interessierte unter http://www.deutscher-kita-preis.de.


Innenminister verlängert Brand- und Katastrophenschutz-Richtlinie bis Ende 2028

Pressemitteilung MIK

Bilanz: Insgesamt wurden 2024/2025 mehr als 25 Millionen Euro an Zuwendungen bewilligt

Einheiten und Organisationen im Brand- und Katastrophenschutz können auch in den kommenden Jahren auf die Unterstützung durch das Land zählen. Innenminister René Wilke hat die Richtlinie für Zuwendungen im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes, der technischen Hilfeleistung sowie dem Betrieb der integrierten Regionalleitstellen (BKS-Richtlinie) bis zum 31.12.2028 verlängert. Mit der Richtlinie unterstützt das Land Brandenburg unter anderem die Modernisierung von Einsatzfahrzeugen und die technische Ausstattung im Brand- und Katastrophenschutz oder auch die Nachwuchsgewinnung und die Brandschutzerziehung.

Wilke: „Die Einsatzkräfte im Brand- und Katastrophenschutz können sich auf das Land verlassen. Wir stehen auch in den kommenden Jahren fest an der Seite unserer Feuerwehren, Katastrophenschutzeinheiten und Hilfsorganisationen. Ihr Engagement ist für die Sicherheit in unserem Land unerlässlich. Aus diesem Grund sind die Zuwendungen des Landes im Brand- und Katastrophenschutz immer eine gute Investition. Sie kommen nicht nur den vielen tausend Ehrenamtlichen in unserem Land zugute: Jeder Euro für Feuerwehren, Katastrophenschutz und Hilfsorganisationen ist auch eine wichtige Investition in die Sicherheit der Brandenburgerinnen und Brandenburger.“

Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg unterstützt die Aufgabenträger im Brand- und Katastrophenschutz sowie die mitwirkenden Hilfsorganisationen mit umfangreichen Zuwendungen. Hierfür wurden auch 2025 erhebliche Mittel aus dem jeweiligen Landeshaushalt und dem Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung gestellt.

Die BKS-Richtlinie ist eine von mehreren Zuwendungsrichtlinien im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes. Die Antragsverfahren erfolgen dabei größtenteils überjährig. Für den Antragszeitraum 2024/2025 sind insgesamt 510 neue Anträge für Zuwendungen im Bereich des Bevölkerungsschutzes mit einem Antragsvolumen von über 30 Millionen Euro eingegangen. Von diesen Anträgen konnten bereits 370 Maßnahmen mit einem Volumen von mehr als 25 Millionen Euro bewilligt beziehungsweise zugesichert werden.

Hintergrund
Für die konkrete Umsetzung von bewilligten Maßnahmen wurden im Haushaltsjahr 2025 Mittel von mehr als 15 Millionen Euro durch die Zuwendungsempfänger abgerufen und durch das Land ausgezahlt. Ein Großteil dieser Mittel wurde in Bauvorhaben gemäß Feuerwehrinfrastruktur-Richtlinie investiert, in Abhängigkeit des Baufortschritts wurden im vergangenen Jahr über neun Millionen Euro ausgezahlt. Für die Beschaffung von Einsatzfahrzeugen wurden rund drei Millionen Euro, für weitere technische Ausstattungen und Projekte der Nachwuchsgewinnung über eine Million Euro ausgezahlt.

Zum anderen bewilligte das Land dem Landesfeuerwehrverband Brandenburg und den im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen einen Landeszuschuss von jeweils 425.000 Euro, hier wurden im Jahr 2025 mit einer Restzahlung aus dem Jahr 2024 insgesamt ca. 875.000 Euro ausgezahlt. Für das Jahr 2026 wurde eine weitere Erhöhung des Landeszuschusses auf eine Summe von 465.000 Euro jeweils für den Landesfeuerwehrverband und die Hilfsorganisationen beschlossen. Auch unterstützt das Innenministerium Projekte des Brand- und Katastrophenschutzes aus Mitteln der Glücksspielabgabe. Im Zeitraum 2024/2025 konnten 61 Projekte mit fast 350.000 Euro aus Lottomitteln gefördert werden. Weitere 36 Anträge mit einem Antragsvolumen von 360.000 Euro liegen dem Innenministerium bereits vor, über die im weiteren Prüfungsverfahren im Jahr 2026 entschieden wird. Im vergangenen Jahr wurden unter anderem Maßnahmen zur Stärkung und Bindung der Mitglieder wie Camps und Wettbewerbe unterstützt.

Weiterhin bewilligte das Land den kommunalen Trägern der integrierten Regionalleitstellen eine Zuwendung für die Etablierung einer gemeinsamen Plattform zur Einsatzbewältigung aller Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) für einen medienbruchfreien Austausch von Daten und Informationen zur Gefahrenabwehr, nachdem im Jahr 2024 rund drei Millionen Euro ausgezahlt wurden, finanzierte das Land im Jahr 2025 knapp eine Million Euro.

Pressemitteilung zum Download:

PM_BKS-Richtlinie verlängert