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Politik wichtig ist.

Schön, dass Sie da sind!

Ein neuer Landtag in Brandenburg wurde gewählt. Mein Name ist Melanie Balzer und ich bin Ihre direktgewählte Abgeordnete hier in Bad Belzig, Beelitz, Michendorf, Niemegk, Schwielowsee, Seddiner See, Treuenbrietzen und Wiesenburg/Mark.
Gesundheitsversorgung, Mobilität, Wohnen. Diese Themen bewegen viele Menschen in unserer Region – so unterschiedlich die einzelnen Orte auf den ersten Blick auch sein mögen. Mehr soziale Infrastruktur, mehr Schulplätze, mehr Kitaplätze, mehr Einkaufsmöglichkeiten, mehr medizinische Versorgung, mehr Wohnraum, mehr Pflegeplätze. Ein Themen-Mix, der verschiedene politische Ebenen betrifft und unterschiedliche Verwaltungsebenen herausfordert. Gemeinsam mit Ihnen möchte ich Impulse für unsere Heimat setzen.
Seit 2014 bin ich als Kreistagsabgeordnete in Potsdam-Mittelmark für Sie aktiv. Seit September 2024 vertrete ich Sie im Brandenburger Landtag. Ich mache mich stark für alle Menschen in der Region und setze mich für gleichwertige Lebensverhältnisse in den städtischen und in den ländlichen Regionen unseres Landkreises ein. Meine Erfahrung und mein Engagement bringe ich für Sie in den Landtag Brandenburg und in den Kreistag Potsdam-Mittelmark ein. Eine verlässliche medizinische Versorgung für Jung und Alt, bezahlbarer Wohnraum für jedes Portemonnaie und eine gute Anbindung des öffentlichen Nahverkehrs in allen Ecken stehen für mich ganz oben auf der Liste der bedeutenden Themen unserer Heimat.

Auf den nächsten Seiten stelle ich Ihnen meine Themen für unsere Region vor. Ihr Thema ist nicht dabei? Dann zögern Sie nicht und schreiben Sie mich an unter: kontakt@melaniebalzer.de. Ich freue mich auf Ihre Nachricht!

 

 

 

 

Hier finden Sie aktuelle Neuigkeiten:


Startschuss für den Gründungspreis Brandenburg 2026: Jetzt bewerben!

Pressemitteilung des MWEKE

Die Bewerbungsphase für den Gründungspreis 2026 ist gestartet. Der Preis ist Teil der Gründungsoffensive Brandenburg und würdigt erneut herausragende unternehmerische Leistungen in den vier Kategorien „Existenzgründerin“, „Unternehmensnachfolge“, „Gründung mit Migrationsgeschichte“ und „Publikumspreis“. Jede Kategorie ist mit einem Preisgeld von 4.000 Euro dotiert. Mit dem Wettbewerb unterstreicht das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa sein Engagement für eine lebendige Gründungs- und Unternehmenslandschaft und möchte die Chancen beruflicher Selbstständigkeit im Land sichtbar machen. Preisverleihung ist am 2. September.

Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke, Schirmherr des Wettbewerbs, hebt die Bedeutung des Preises hervor: „Der Gründungspreis Brandenburg macht sichtbar, wie viel Mut, Innovationskraft und unternehmerischer Gestaltungswille in unserem Land steckt. Jede erfolgreiche Gründung stärkt die regionale Wirtschaft, schafft Arbeitsplätze und gestaltet die Zukunft Brandenburgs mit.  Der Gründungspreis Brandenburg würdigt diese Leistungen. Ich wünsche allen Bewerberinnen und Bewerbern viel Erfolg für den Wettbewerb.“

Wirtschaftsministerin Martina Klement erläutert die Rolle des Wettbewerbs für die Sichtbarkeit der Gründungsszene: „Der Gründungspreis Brandenburg ist eine Bühne für unternehmerische Ideen, die aus Brandenburg heraus Wirkung entfalten. Er zeigt, wie viel Innovationskraft in unserem Wirtschaftsstandort steckt – in Neugründungen ebenso wie in erfolgreichen Nachfolgen und jungen mittelständischen Betrieben. Als Gründungsland hat Brandenburg bereits viel getan, um diese Dynamik zu stärken: Unter anderem mit sechs neuen Start-up-Zentren, die Know-how, Coaching und Netzwerke bündeln und Start-ups in ihrer weiteren Entwicklung begleiten. Als Wirtschaftsministerin möchte ich diese Entwicklung weiter voranbringen und die Sichtbarkeit unserer starken Gründungsszene erhöhen. Der Gründungspreis Brandenburg setzt dafür ein wichtiges Zeichen und lädt ein, Teil dieser Erfolgsgeschichte zu werden.“

Der Wettbewerb

Zur Wettbewerbsteilnahme aufgerufen sind Gründerinnen und Gründer sowie Nachfolgerinnen und Nachfolger, deren Unternehmen ihren Betriebssitz im Land Brandenburg haben und deren Gründung bzw. Übernahme in den Jahren 2021 bis 2024 erfolgte. Ferner müssen die Teilnehmenden geschäftsführende Gesellschafterin bzw. geschäftsführender Gesellschafter oder Einzelunternehmerin bzw. Einzelunternehmer sein. Das Geschäftsmodell der Gründung sollte zudem ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen.

Über die Preisträgerinnen und Preisträger entscheidet eine Experten-Jury aus der Brandenburger Wirtschaft unter dem Vorsitz von Staatssekretär Dr. Markus Niggemann. Teil der Jury ist die in Potsdam aufgewachsene Moderatorin Enie van de Meiklokjes.

Termine im Überblick
01. April Wettbewerbsstart
31. Mai Wettbewerbsende
07. Juli Jurysitzung mit Online-Pitch
02. September Preisverleihung mit Bekanntgabe der Preisträgerinnen und Preisträger

Weitere Details zum Gründungspreis Brandenburg und zur Wettbewerbsteilnahme sind unter www.gruendungspreis-brandenburg.de zu finden.

Gründungsoffensive Brandenburg

Die Gründungsoffensive bündelt unter dem Dach des Wirtschaftsministeriums bestehende Unterstützungsangebote für Gründerinnen und Gründer. Dazu zählen umfangreiche europäische und Landesförderprogramme wie „Gründung innovativ“, „Gründen in Brandenburg“, die Meistergründungsprämie sowie die sechs neuen Start-up-Zentren, die junge Unternehmen mit Beratung, Coaching und Netzwerken unterstützen. Der Gründungspreis Brandenburg wird gefördert aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg.

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa des Landes Brandenburg
Pressestelle
Tel.: 0331 866-1514
E-Mail: pressestelle@mweke.brandenburg.de


Familienministerium gewährt auch 2026 Ferienzuschüsse für Familien mit geringen Einkommen

Pressemitteilung des MGS

Anträge können beim Landesamt für Soziales und Versorgung gestellt werden – auch noch für die Osterferien!

Die Winterferien stehen vor der Tür, ein kleiner Urlaub im Schnee bringt gemeinsamen Spaß für Groß und Klein. Oder wie wäre es stattdessen mit einer Reise in den Osterferien? Um auch Familien mit geringem Einkommen einen Erholungsurlaub zu ermöglichen, gewährt das Familienministerium diesen Familien auch in diesem Jahr wieder finanzielle Zuschüsse. Anträge können beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) gestellt werden. Im vergangenen Jahr war die Nachfrage nach Urlaubszuschüssen sehr hoch: Insgesamt wurden 2025 1.396 Anträge bewilligt, darunter 658 Anträge von Alleinerziehenden. In diesem Jahr stehen für die Förderung im Landeshaushalt wieder 400.000 Euro zur Verfügung.

Ministerin Britta Müller: „Für Familien mit geringen Einkommen sind die finanziellen Belastungen im Alltag eine besondere Herausforderung. Für Urlaub bleibt da meist kaum Geld übrig. Ganz besonders gilt das für Alleinerziehende. Dabei profitieren nicht zuletzt die Kinder von der gemeinsam mit den Eltern verbrachten Zeit. Es ist mir daher sehr wichtig, diesen Familien eine Auszeit zu ermöglichen. Ein Urlaub sorgt für schöne Erlebnisse, schenkt neue Kraft, schweißt zusammen und sperrt die Alltagssorgen für einen Moment aus. Damit sind solche Reisen nicht nur aus sozialer Sicht wichtig, sondern leisten auch einen Beitrag zur Förderung der Gesundheit.“

Beantragt werden können die Ferienzuschüsse von Familien mit geringem Einkommen, die ihren Wohnsitz in Brandenburg haben. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf 10 Euro pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied und kann für eine Reise pro Jahr gewährt werden. Die Reise soll mindestens zwei Übernachtungen umfassen und wird für höchstens 13 Übernachtungen bezuschusst.

Der Antrag sollte mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt gestellt werden, in jedem Fall aber vor Beginn der Reise. Wichtig: Zuschüsse können nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt werden; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Für bereits absolvierte Reisen können keine Zuschüsse gezahlt werden, eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich.

Besonders geeignet für einen geförderten Urlaub sind die über ganz Deutschland verteilten sogenannten Familienferienstätten, die mit ihren Angeboten die besonderen Bedürfnisse von Familien berücksichtigen. Informationen zu den Familienferienstätten gibt es auf dem Portal der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung: https://bag-familienerholung.de/

Informationen zu den Förderbedingungen sowie das Antragsformular finden Sie auf der LASV-Internetseite: https://lasv.brandenburg.de/familienferienreisen.

Pressemitteilung zum Download:

007_26_MGS_Ferienzuschuesse_für_Familien_2026_01_23


Unterstützung für pflegebedürftige Menschen: Nachbarschaftshilfe im Land Brandenburg gestartet

Pressemitteilung des MGS

Sozialministerin Britta Müller: „Wir stärken die häusliche Pflege. Menschen mit Pflegebedürftigkeit möchten so lange wie möglich zuhause wohnen. Die Nachbarschaftshilfe in der Pflege ist eine weitere wichtige Maßnahme, die genau das unterstützt und ermöglicht.“

In Brandenburg gibt es über 190.000 pflegebedürftige Menschen, die in der eigenen Häuslichkeit versorgt werden. Viele von ihnen brauchen Hilfe im Alltag, zum Beispiel beim Einkaufen, im Haushalt, beim Ausfüllen von Formularen oder beim Vorlesen, bei Fahrten zum Arzt oder beim Spazierengehen. Um pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige in ihrem Alltag noch stärker zu entlasten, können im Land Brandenburg jetzt auch Einzelpersonen als ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer als sogenannte „alltagsunterstützende Angebote“ gemäß § 45a SGB XI anerkannt werden. Das bedeutet: wenn ein Nachbarschaftshelfer für seinen ehrenamtlichen Einsatz von der pflegebedürftigen Person einen Geldbetrag erhält, kann die pflegebedürftige Person dafür den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich bis zu 131 Euro nutzen. Auf den Entlastungsbetrag haben alle pflegebedürftigen Versicherten Anspruch, die zuhause versorgt werden und einen Pflegegrad haben.

Alle Informationen über die neuen Regelungen zur Nachbarschaftshilfe in der Pflege im Land Brandenburg sind auf dem neuen Online-Portal „Nachbarschaftshilfe Brandenburg“ veröffentlicht: www.nachbarschaftshilfe-brandenburg.de. Es enthält auch Hinweise zur notwendigen Registrierung und zu Schulungen. Die ersten Schulungen werden bereits Ende Januar angeboten.

Sozialministerin Britta Müller erklärt: „Das ehrenamtliche Engagement hat auch für die häusliche Pflege eine immense Bedeutung. Für viele Brandenburgerinnen und Brandenburger ist es selbstverständlich, sich gegenseitig in der Nachbarschaft zu helfen. Mit der Nachbarschaftshilfe schaffen wir jetzt die Möglichkeit, dass pflegebedürftige Menschen den Entlastungsbetrag aus Mitteln der Pflegeversicherung auch dafür nutzen können, ihren Nachbarn für diese ehrenamtliche Hilfe einen kleinen Geldbetrag zahlen können. Damit stärken wir die häusliche Pflege. Wir erleichtern das Leben vieler pflegebedürftiger Menschen und ihrer Familien spürbar. Und wir beugen auch der Einsamkeit im Alter vor. Denn Nachbarschaftshilfe bedeutet auch, gemeinsame Zeit zu verbringen.“

Grundlage für die Anerkennung der Nachbarschaftshilfe als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI im Land Brandenburg ist die novellierte Brandenburgische Angebotsanerkennungsverordnung, die zum 24. Dezember 2025 in Kraft getreten ist.

Die Pflegeversicherung stellt für alle häuslich versorgten pflegebedürftigen Personen den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich zur Verfügung. Dieser Entlastungsbetrag wird nicht jeden Monat automatisch ausgezahlt, sondern nachträglich erstattet. Dafür müssen pflegebedürftige Personen nachweisen, dass sie entsprechende Leistungen in Anspruch genommen haben.

Mit der Novellierung der Brandenburgischen Angebotsanerkennungsverordnung kann dieser Entlastungsbetrag auch zur Finanzierung der Nachbarschaftshilfe durch eine ehrenamtlich engagierte Einzelperson eingesetzt werden, wenn eine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 1 vorliegt und die Pflege zu Hause stattfindet.

Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit deren Tätigkeit anerkannt wird. Dazu zählt unter anderem, dass die Nachbarschaftshelferin oder der Nachbarschaftshelfer mit der pflegebedürftigen Person nicht bis zum zweiten Grad verwandt noch verschwägert ist. Sie dürfen auch nicht mit der pflegebedürftigen Person in einer häuslichen Gemeinschaft zusammenleben.

Zudem ist eine Registrierung und eine Schulung über Grund- und Notfallwissen im Umfang von sechs Zeitstunden notwendig. Denn Helfende müssen über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um die Unterstützungsleistungen sachgerecht zu erbringen. Zu den Inhalten der Schulung gehören u.a. Basiswissen zu Kommunikation und Umgang mit pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen, Basiswissen über Krankheitsbilder, sowie Kenntnis der wichtigsten Beratungs- und Unterstützungsangebote in der jeweiligen Region. Sofern Helfende bereits über entsprechende berufliche Qualifikationen und Kenntnisse verfügen oder bereits einen Pflegekurs besucht haben, ist die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung im Umfang von zwei Zeitstunden ausreichend.

Zuständige Behörde im Land Brandenburg für die Registrierung ist – wie auch für die anderen alltagsunterstützenden Angebote – das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV). Der Antrag auf Registrierung als Nachbarschaftshelferin /Nachbarschaftshelfer sowie Angebote für Schulungen und Informationsveranstaltungen sind auf der Internetseite www.nachbarschaftshilfe-brandenburg.de zu finden. Dieses Online-Portal wird im Auftrag des Sozialministeriums von der Fachstelle Altern und Pflege im Quartier (FAPIQ) betrieben. FAPIQ übernimmt die Koordinierung der Umsetzungsaktivitäten – dazu gehören Informationen, Hinweise zu Schulungen und Ansprechstellen vor Ort.

Rechtlich handelt es sich bei der Nachbarschaftshilfe nicht um ein bezahltes Arbeitsverhältnis, sondern um ein ehrenamtliches Engagement. Nachbarschaftshilfe ist eine ehrenamtliche, unentgeltliche Tätigkeit. Die Nachbarschaftshelfer und -helferinnen können aber eine Aufwandsentschädigung von der pflegebedürftigen Person erhalten.

Die Höhe der Aufwandsentschädigung vereinbart die pflegebedürftige Person mit ihrer Nachbarschaftshelferin oder ihrem Nachbarschaftshelfer. Sie darf maximal bis zu zehn Euro pro Stunde betragen. Diese Kosten können sich pflegebedürftige Personen rückwirkend von ihrer Pflegekasse erstatten lassen.

Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer dürfen maximal bis zu zwei pflegebedürftige Personen gleichzeitig unterstützen.

Wer pflegebedürftige Kinder oder Jugendliche unterstützen möchte, muss zusätzlich ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Die Unterstützung kann vielfältig sein. Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer erbringen dabei vor allem niederschwellige Aufgaben im Alltag, wie zum Beispiel:

  • Zusammen etwas Schönes unternehmen
  • Gespräche und Unterhaltung
  • Einkäufe erledigen
  • Begleitung bei Ausflügen oder zum Arzt
  • Begleitung zu Veranstaltungen
  • Im Haushalt mit anpacken
  • Hilfe beim Vorlesen, Ausfüllen von Formularen oder Schreiben von Briefen
  • Sich an E-Mail, Internet, Smartphone & Co. rantasten
  • Anregung und Unterstützung bei Freizeitaktivitäten und sozialen Kontakten
  • gemeinsame Spaziergänge

Pflegetätigkeiten werden von Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfern hingegen nicht übernommen.

Weiterführende Informationen und telefonische Beratung zur Nachbarschaftshilfe:

Alle wichtigen Informationen zur Nachbarschaftshilfe in der Pflege im Land Brandenburg sind auf der Internetseite www.nachbarschaftshilfe-brandenburg.de zu finden.

Telefonische Beratung ist möglich unter der Nummer: 0331-23160-709

Die telefonische Beratung ist aktuell zu folgenden Zeiten erreichbar:

Montag, Dienstag: 14:00 bis 17:00 Uhr

Mittwoch, Donnerstag, Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten gibt es einen Anrufbeantworter.

Anfragen per E-Mail können gestellt werden an: info@nachbarschaftshilfe-brandenburg.de

Pressemitteilung zum Download:

004_26_MGS_Start_Nachbarschaftshilfe_Pflege_2026_01_19


Jetzt für den Deutschen Kita-Preis 2026 bewerben

Aufruf zum Mitmachen!

Der Deutsche Kita-Preis geht in die nächste Runde. Vom 20. Januar bis zum 20. März 2026
können Kitas und lokale Bündnisse ihre Bewerbung ganz einfach einreichen unter
www.deutscher-kita-preis.de/bewerbung.
Insgesamt ist die Auszeichnung mit 110.000 Euro dotiert.

Der Deutsche Kita-Preis ist mehr als eine Auszeichnung. Wie bereichernd die Teilnahme sein kann, beschreibt Andrea Braun, Leiterin der Kita St. Nikolaus, zweitplatzierte Kita des Jahres 2025: „Die Teilnahme hat uns einen intensiven internen Reflexionsprozess gebracht. Wir haben uns ausgetauscht, hinterfragt und weiterentwickelt. Darüber hinaus haben wir viel Wertschätzung und Zuspruch für unsere Arbeit erfahren und das hat sehr gutgetan.“

Herausragende Arbeit in der frühen Bildung verdient Anerkennung: Unter http://www.deutscher-kita preis.de/empfehlung können Kitas und lokale Bündnisse vorgeschlagen werden, die Tag für Tag
zeigen, wie gute Bildungsarbeit gelingt. Der Deutsche Kita-Preis ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung in Partnerschaft mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund, der DFL Stiftung, der Marke ELTERN, der Heinz und Heide Dürr Stiftung und der Soziallotterie freiheit+. Alle Informationen zum Deutschen Kita-Preis, zum Bewerbungsverfahren und zur Auswahl der Preisträger finden Interessierte unter http://www.deutscher-kita-preis.de.