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Politik wichtig ist.

Melanie Balzer

Ihre Abgeordnete für den Brandenburger Landtag

Schön, dass Sie da sind!

Seit dem 22. September 2024 bin ich Ihre Abgeordnete im Brandenburger Landtag. Schon seit zehn Jahren bin ich als Kreistagsabgeordnete für Potsdam-Mittelmark aktiv. Ich mache mich stark für alle Menschen in der Region und setze mich für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land ein. Dazu zählen: Eine verlässliche medizinische Versorgung für Jung und Alt, bezahlbarer Wohnraum für jedes Portemonnaie und eine gute Anbindung des öffentlichen Nahverkehrs in allen Ecken. Auf dieser Seite stelle ich Ihnen meine Ziele für die Region vor, die ich gemeinsam mit Ihnen umsetzen möchte.


Pflege vor Ort weiter stärken: Brandenburg setzt mit „Pakt für Pflege 2.0“ neue Akzente

Pressemitteilung des MGS

Die Stärkung der Pflege ist ein Schwerpunkt im Koalitionsvertrag der Brandenburger Landesregierung: Heute unterzeichnete Sozialministerin Britta Müller in Potsdam mit den Mitgliedsorganisationen des Landespflegeausschusses des Landes Brandenburg den „Pakt für Pflege 2.0“. Dieser Pakt, der erstmalig im Jahr 2020 ins Leben gerufen wurde, zielt darauf ab, die Pflege vor Ort zu stärken, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten, die Beratungsstrukturen weiter auszubauen und die Fachkräftesicherung durch attraktive Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen zu fördern. Das Herzstück bildet die Förderrichtlinie „Pflege vor Ort“.

Sozialministerin Britta Müller erklärte:
 „Der ‚Pakt für Pflege‘ hat sich bisher als sehr erfolgreich erwiesen und findet auch weit über die Grenzen Brandenburgs hinaus große Beachtung. Dieser Erfolg bildet die Grundlage, auf der wir weiter aufbauen wollen. Wir haben den Pakt weiterentwickelt und setzen uns dafür ein, ihn dauerhaft zu sichern. Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung und Stärkung der häuslichen Pflege. Uns eint das Ziel, dass die Menschen im Land Brandenburg auch mit Pflegebedürftigkeit durch vielfältige und flexible Angebote und Hilfen ein möglichst selbstbestimmtes Leben in ihrer gewohnten Umgebung führen können. So unterstützen zum Beispiel Pflegelotsen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Suche nach passenden Angeboten vor Ort, wie etwa dem Kontakt zu Pflegestützpunkten, Essenanbietern oder Pflegedienstleistern, aber auch bei der Vermittlung zu Spielenachmittagen, Sturzpräventionskursen oder Seniorensport. Kümmerer fungieren als direkte Ansprechpartner und stehen den Betroffenen zur Seite. 
Mobilitätshilfen erleichtern die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, indem sie den Zugang zu wichtigen Terminen und Veranstaltungen ermöglichen. Begegnungsangebote fördern den sozialen Austausch. Die Vereinbarung mit den Mitgliedsorganisationen des Landespflegeausschusses stellt dafür ein starkes Fundament dar. Wir werden die auf den Weg gebrachten Maßnahmen und ihre Wirkungen evaluieren.“

Die Vereinbarung „Pakt für Pflege 2.0 im Land Brandenburg – Pflege gemeinsam sichern“ unterzeichneten mit Sozialministerin Britta Müller für das Land Brandenburg folgende Mitgliedsorganisationen des Landespflegeausschusses: ABVP – Arbeitgeber- und Berufsverband Privater Pflege e.V., Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg e.V. – Selbsthilfe Demenz, AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, Gemeinsame Landesarbeitsgemeinschaft der AWO Brandenburg, B.A.H. Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e.V. – Landesverband Brandenburg, BKK Landesverband Mitte – Landesvertretung Berlin und Brandenburg, bpa – Bundesverband private Anbieter sozialer Dienste e.V. Landesgeschäftsstelle Brandenburg, Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg, Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V., Caritasverband der Diözese Görlitz e.V., Der Paritätische Landesverband Brandenburg e.V., Deutsches Rotes Kreuz – Landesverband Brandenburg e.V., DGB-Bezirk Berlin-Brandenburg, Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V. – DWBO, IKK Brandenburg und Berlin, KNAPPSCHAFT Regionaldirektion Cottbus, Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV), Landesbehindertenbeirat Brandenburg, Landkreistag Brandenburg, Landespflegerat Berlin-Brandenburg, Medizinischer Dienst der Krankenkassen Berlin-Brandenburg e.V., Brandenburgischer Verbund der Pflegeschulen (Pflegeschulbund), Seniorenrat des Landes Brandenburg, Städte- und Gemeindebund Brandenburg, Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), Verband der Privaten Krankenversicherung e.V., ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg.

Der Pakt für Pflege ist ein großer Erfolg: Seit 2021 wurden in rund 88 Prozent aller Ämter und Gemeinden mit der Förderrichtlinie „Pflege vor Ort“ insgesamt mehr als 660 Projekte und Maßnahmen zur Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen umgesetzt. Diese Initiativen fördern Prävention, Beratung, Entlastung und Teilhabe und tragen dazu bei, Pflegebedürftigkeit zu verzögern, zu verringern oder sogar zu vermeiden – ein wichtiger Schritt, um den zukünftigen Bedarf an Pflegekräften zu begrenzen. Auch die Einführung der generalistischen Pflegefachkraftausbildung sowie der akademischen Ausbildung an zwei Hochschulen in Brandenburg wurden erfolgreich unterstützt. Zur Fachkräftesicherung gehört neben einer fundierten und attraktiven Ausbildung auch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch kompetenzorientierte Arbeitsorganisation sowie die Gewinnung und Integration qualifizierter internationaler Pflegekräfte und Auszubildende.

Andreas Kaczynski, Vorsitzender des Landespflegeausschusses: „Mit dem von allen wichtigen Akteuren getragenen ‚Pakt für Pflege‘ hat Brandenburg bereits vor Jahren die Weichen für eine Neuausrichtung der Pflege gestellt. Denn der demografische Wandel zwingt zum Umdenken. Wir sind davon überzeugt, dass wir nur gemeinsam und unter Nutzung aller im Sozialraum vorhandenen Ressourcen die Herausforderungen in der pflegerischen Versorgung meistern können. Den Kommunen kommt dabei eine zentrale Rolle zu, denn Pflege findet vor Ort statt – in Familie, Nachbarschaft und Gemeinde. Mit der Fortschreibung des Pakts gehen wir gestärkt diesen gemeinsamen Weg weiter.“

Landrat Siegurd Heinze, Vorsitzender des Landkreistages Brandenburg, erklärt dazu: „Der Pakt für Pflege hat viel bewirkt, das Land Brandenburg ist hier mit gutem Beispiel vorangegangen“, unterstrich der Vorsitzende des Landkreistages Brandenburg, Landrat Siegurd Heinze. „Die Landkreise begrüßen, dass die Fortsetzung Planungssicherheit für die vor Ort entstandenen Strukturen und Projekte schafft. Dies bekräftigte der Vorstand des Landkreistages in seiner letzten Sitzung am 14. Oktober 2025. Perspektivisch sollte es gelingen, die Finanzierung gesetzlich zu verankern, damit ein Pakt auf Dauer geschlossen werden kann.“

Jens Graf, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg: „Mehr als 85 Prozent der antragsberechtigten amtsfreien Städte und Gemeinden, der Verbandsgemeinde und der Ämter haben die Fördermöglichkeiten des bisherigen Paktes für Pflege in Anspruch genommen. Dies zeigt wie wirkungsvoll freiwilliges, auf die jeweiligen örtlichen Bedingungen abgestimmtes gemeindliches Engagement und Landesunterstützung ineinandergreifen können. In den Städten, Gemeinden und Ämtern sind viele sinnvolle niederschwellige, die bisherige Versorgungsstruktur ergänzende Angebote für alte Menschen und ihre Angehörigen im Vor- und Umfeld von Pflege entstanden. Daher war eine Fortschreibung folgerichtig und geboten.“

Rebecca Zeljar, Leiterin der vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg: „Der Pakt für Pflege 2.0 macht deutlich, dass gute Pflege nur im Schulterschluss aller Beteiligten gelingen kann. Eine enge Kooperation zwischen Land, Kommunen, Pflegeeinrichtungen, Beratungsstellen und Kostenträgern ist unverzichtbar, um den wachsenden Anforderungen in der Pflege wirksam zu begegnen. Die Ersatzkassen werden den weiteren Prozess aktiv begleiten und ihren Teil zu einer hochwertigen Versorgung im Land beitragen.“

Chris Behrens, Leiter AOK Pflegeberatung und Pflegestützpunkte bei der AOK Nordost: „Die AOK Nordost begrüßt die Fortführung des Paktes für die Pflege 2.0. Gerade mit Blick auf die aktuelle Pflegegesetzgebung stärkt er als wichtiger Baustein das Zusammenwirken von Kommunen und Pflegekassen bei der Sicherung der häuslichen Pflege und der pflegerischen Versorgung vor Ort.“
Simone Leske, bpa Vorstandsvorsitzende Brandenburg: „Wir als bpa begrüßen, die Entscheidung den „Pakt für Pflege“ fortzuführen ausdrücklich. Der Pakt ist ein zentraler Baustein, um Pflegebedürftigen vor Ort ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Unsere Mitglieder bringen sich hierfür aktiv ein und engagieren sich als private Pflege weiterhin für eine bedarfsgerechte, wohnortnahe und qualitative Pflege.“

Pakt für Pflege 2.0 im Land Brandenburg – Pflege gemeinsam sichern

Der Vereinbarung zum „Pakt für Pflege 2.0“ nennt fünf Schwerpunkte:
1. Pflege vor Ort verstetigen und weiterentwickeln (Förderprogramm für Kommunen)
2. Ausbau der Pflegeberatung (insbesondere der Pflegestützpunkte)
3. Kurzzeit- und Tagespflegeangebote zur Unterstützung und Absicherung der häuslichen Versorgung (Investitionsprogramm)
4. Fachkräftesicherung (Attraktive Ausbildungs- und Beschäftigungsbedingungen in der Pflege)
5. Gestaltung und Ausbau der pflegerischen Versorgungsstrukturen (Kooperationen)

Die neuen Förderrichtlinien „Pflege vor Ort“ und „Ausbau und Weiterentwicklung von Pflegestützpunkten“ sind die zentralen Maßnahmen der Landesregierung zur Sicherstellung der Pflegeversorgung vor Ort und zur Stärkung der häuslichen Pflege. Beide Richtlinien des Sozialministeriums sind am 1. Juli 2025 in Kraft getreten. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen stehen jährlich insgesamt rund elf Millionen Euro zur Verfügung.

Förderprogramm für Kommunen „Pflege vor Ort“

Mit der Förderrichtlinie „Pflege vor Ort“ werden Maßnahmen der kommunalen Pflegepolitik zur Stärkung der Pflege vor Ort in den Kommunen gefördert. Ziel ist die Unterstützung der Pflege in der eigenen Häuslichkeit durch Gestaltung alterns- und pflegegerechter Sozialräume und somit die Stabilisierung des Anteils ambulanter Pflege im Land Brandenburg.

Landkreise und kreisfreie Städte erhalten die Förderung für die regionale Pflegestrukturplanung, für Maßnahmen zur Koordinierung und Weiterentwicklung pflegerischer Versorgungsstrukturen sowie für die Vernetzung von Angebotsstrukturen in der Pflege und angrenzender Versorgungsbereiche sowie Umsetzung von investiven Förderungen in der Pflege (insbesondere im Bereich Tages- und Kurzzeitpflege). Landkreise und kreisfreie Städte können jeweils bis zu 180.000 Euro pro Jahr erhalten – das sind 30.000 Euro mehr als bisher, um künftig auch Aktivitäten für eine erfolgreiche Umsetzung der geplanten Nachbarschaftshilfe von Einzelpersonen als Angebot zur Unterstützung im Alltag finanziell zu unterstützen.

Ämter, Verbandsgemeinden, mitverwaltende und mitverwaltete Gemeinden sowie amtsfreie Städte und Gemeinden erhalten die Förderung für die Unterstützung von spezifischen Maßnahmen, die dazu geeignet sind, ein selbständiges Leben von insbesondere in der Häuslichkeit gepflegten Personen und deren Einbindung in die örtliche Gemeinschaft zu unterstützen sowie Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern, zu verringern oder zu vermeiden. Neu ist, dass bei der Festlegung der jährlichen Förderhöchstbeträge für die einzelnen Kommunen ab 2026 ein einheitlicher Sockelbetrag in Höhe von 20.000 Euro für alle Kommunen vorgesehen ist, um insbesondere die Arbeit in den kleineren Kommunen zu stärken. Die restlichen Mittel werden wie bisher nach der jeweiligen Anzahl von pflegebedürftigen und hochaltrigen Menschen aufgeteilt – zuzüglich zum Sockelbetrag.

Eingesetzt wird das Geld unter anderem für den Auf- und Ausbau von Helferkreisen und Nachbarschaftshilfen, von Angeboten für ein gemeinsames Mittagessen, Informationen und Schulungen für pflegende Angehörige, von Projekten zur Anregung gemeinsamer Aktivitäten und Teilhabe – auch bei Pflegebedürftigkeit.

Steigende Anzahl von pflegebedürftigen Menschen

In Brandenburg sind über 214.000 Menschen pflegebedürftig. Rund 57 Prozent aller Pflegebedürftigen in Brandenburg sind über 80 Jahre alt. Das geht aus der aktuellen Pflegestatistik 2023 hervor. Im Vergleich zur Pflegestatistik 2021 ist die Anzahl der Pflegebedürftigen um mehr als 29.400 bzw. um 16 Prozent gestiegen. Der Anteil der Pflegebedürftigen an der Bevölkerung erhöhte sich von 7,3 auf 8,3 Prozent. 88,9 Prozent aller pflegebedürftigen Personen wurden zu Hause gepflegt (2021: 86,9 Prozent).

Landespflegeausschuss

Der Landespflegeausschuss berät über Fragen der Finanzierung und des Betriebs von Pflegeeinrichtungen sowie der Pflegeversicherung.
In ihm sind die Pflegekassen, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, Pflegeeinrichtungen, das Gesundheits- und Sozialministerium sowie das Landesamt für Soziales und Versorgung, der Verband der privaten Krankenversicherung, Verbände der Pflegeberufe, die kommunalen Spitzenverbände und Gewerkschaften sowie der Landesbehindertenbeirat, der Seniorenrat, der Psychiatriebeirat sowie die Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg vertreten. Die Geschäftsstelle des Landespflegeausschusses ist im Sozialministerium.

Pressemitteilung zum Download:

160_25_MGS_Vereinbarung_Pakt_fuer_Pflege_2_2025_11_20


Kiez-Kita – Bildungschancen eröffnen

Pressemitteilung des MBJS

Das Land Brandenburg ist geprägt durch unterschiedliche Sozialräume, daher gestalten sich die Herausforderungen in den einzelnen Kindertagesstätten mitunter sehr unterschiedlich. Mit dem Landesprogramm „Kiez-Kita – Bildungschancen eröffnen“ werden Kinder und ihre Familien in unterschiedlichen familiären wie sozialen Situationen unterstützt. Familien und Kindertageseinrichtungen sollen in ihrer Kompetenz gestärkt werden, ein für Kinder lernförderliches Klima zu schaffen und Bildungsanregungen zu ermöglichen. Folgen sozialer Benachteiligung soll frühestmöglich begegnet werden.

Im Jahr 2025 werden landesweit 139 Kiez-Kitas vom Jugendministerium (MBJS) gefördert, die in diesem Zusammenhang vor besonderen Herausforderungen stehen und von den Jugendämtern (örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe) ausgewählt wurden. Zusammen mit ausschließlich von den Trägern geförderten Kiez-Kitas gibt es damit im Jahr 2025 landesweit insgesamt 151 Kiez-Kitas. Kinder und Eltern werden mit einer besonderen fachlichen Kompetenz unterstützt.

Für die kontinuierliche personelle Verstärkung des Teams der Kindertagesstätte kommen – je nach Schwerpunktsetzung – neben ausgebildeten Erzieherinnen und Erziehern beispielsweise auch Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspflegern, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter, Sportpädagoginnen und Sportpädagogen sowie andere fachlich und persönlich geeignete Personen mit besonderen Qualifikationen und Kompetenzen entsprechend dem jeweils gewählten Arbeitsschwerpunkt in Frage.

Die Umsetzung des Konzepts „Kiez-Kita – Bildungschancen eröffnen“ erfolgt durch die Jugendämter. Das Land Brandenburg gewährt ihnen Zuweisungen zur Weiterleitung an die Träger der teilnehmenden Kindertagesstätten sowie eine Pauschale für die fachliche Begleitung auf Ebene der Jugendämter. Seit 2019 stehen dafür jährlich 6,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderrichtlinie Kiez-Kita 2024/2025 tritt mit Ablauf vom 31. Dezember 2025 außer Kraft.

Die Evaluation des Landesprogramms Kiez-Kita in 2022 und 2023 hat ergeben, dass mit dem Landesprogramm die Kinder, Familien und Kindertagesstätten erreicht werden, auf die es abzielt. Die Kiez-Kita-Fachkräfte haben eine hohe Fachlichkeit in den Schwerpunkten des Landesprogramms. Die Kita-Teams und Eltern fühlen sich von den Kiez-Kita-Fachkräften unterstützt. Einige Arbeitsschwerpunkte des Landesprogramms wurden nach der Evaluation präzisiert, um die Wirkung noch weiter zu stärken.

Das Landesprogramm „Kiez-Kita – Bildungschancen eröffnen“ wird auch in den Jahren 2026 bis 2028 fortgesetzt, um weiterhin Kindertageseinrichtungen mit besonderen Herausforderungen durch die ergänzenden Fachkräfte kontinuierlich personell zu verstärken sowie Kinder und Eltern mit einer besonderen fachlichen Kompetenz zu unterstützen.

Zum 15. Oktober 2025 trat die Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg zur Förderung des Landesprogramms Kiez-Kita Bildungschancen eröffnen 2026-2028 (RL Kiez-Kita 2026-2028) vom 29. September 2025 in Kraft. Im Rahmen dieser Förderrichtlinie stehen jährlich 8,1 Millionen Euro zur Verfügung. Somit können in den Jahren 2026 bis 2028 jährlich 126 Vollzeitäquivalente gefördert werden. Die Förderrichtlinie Kiez-Kita 2026-2028 tritt mit Ablauf vom 31. Dezember 2028 außer Kraft.


Kommunen profitieren direkt: Koalitionsfraktionen bringen Änderungsantrag zur Sonderabgabe für Wind- und PV-Freiflächen ein

Pressemitteilung Sebastian Rüter

Die Koalitionsfraktionen haben im heutigen Wirtschafts- und Energieausschuss des Landtags Brandenburg einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf „zur Zahlung einer Sonderabgabe für Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen an Gemeinden im Land Brandenburg“ eingebracht. Sebastian Rüter, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, erklärt: „Wir haben den Weg dafür geebnet, dass Betreiber von Windenergieanlagen künftig jährlich 5.000 Euro pro installiertem Megawatt Leistung direkt an die jeweilige Kommune zahlen. Damit wird die Energiewende vor Ort nicht nur sichtbarer, sondern für die Menschen in den Regionen auch konkret finanziell spürbar.“

Weiter sagt Rüter: „Mit unserem Änderungsantrag sorgen wir gezielt für Bürokratieabbau: Unternehmen und Kommunen werden von unnötigen Berichtspflichten entlastet. Gleichzeitig behält das Land Brandenburg jederzeit den Überblick darüber, welche Abgaben in welcher Höhe an die Kommunen fließen.“

Hintergrund:
Mit der Sonderabgabe sollen Anliegerkommunen von Wind- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen verlässlich am Ausbau der Erneuerbaren beteiligt und lokale Akzeptanz gestärkt werden.


Land fördert mit 500.000 EuroKulturelle Bildung und Partizipation

Pressemitteilung des MWFK

Aus dem Wahlkreis werden gefördert:

  • Makom Kunst & Schule e. V. aus Wittbrietzen mit dem Projekt „GeschichtenBänke BankGeschichten“
  • Festival Für Freunde e. V. aus Planetal OT Dahnsdorf mit dem Projekt „Radikal Jung – Dokumentartheater über Rechtsextremismus mit und über Jugendliche“
  • KulturForum Schwielowsee e. V. aus Caputh mit dem Projekt „Kunstmucker 2.0_Entdeckungen bewegen, Bewegungen entdecken“

Die Projekte erhalten eine Förderung von 8.000 Euro, 7.680 Euro und 3.224 Euro.

Ministerin Schüle: „Projekte bringen Menschen zusammen“

Innovativ, teilhabeorientiert und generationenübergreifend: Das Land Brandenburg unterstützt auch in diesem Jahr Projekte der Kulturellen Bildung und Partizipation: Mit insgesamt 500.000 Euro werden insgesamt 64 Projekte unterstützt. Kulturministerin Dr. Manja Schüle: „Vom Kindermusiktheater in Potsdam über den Schreib-Workshop im Havelland bis zum nachhaltigen Textil-Design-Kurs in der Prignitz: Die Projekte der Kulturellen Bildung und Partizipation sind erneut nicht nur beeindruckend vielfältig – was noch wichtiger ist: Diese Projekte bringen Menschen unterschiedlicher Herkunft und unterschiedlichen Alters zusammen – ganz praktisch und niedrigschwellig. Ich bin froh, dass wir in diesem Jahr 64 weg- und zukunftsweisende Projekte der Kulturellen Bildung und Partizipation unterstützen können! Kulturelle Bildung ermöglicht Perspektivwechsel, Selbstwirksamkeit und neue Erkenntnisse. Und: Kulturelle Bildung macht einfach Spaß!“

Das Förderprogramm Kulturelle Bildung und Partizipation des Landes richtet sich an Kommunen sowie Kitas, Grund- und weiterführende Schulen, Kultureinrichtungen, Vereine, Verbände und weitere gemeinnützige Institutionen. Die Projekte sollen Zugänge zu Angeboten Kultureller Bildung eröffnen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf partizipativen und integrativen Konzepten sowie auf Angeboten zur interkulturellen Vielfalt. In zwei Förderlinien werden einjährige Projekte mit mindestens 2.500 Euro und mehrjährige strukturbildende Maßnahmen mit mindestens 20.000 Euro pro Jahr unterstützt. Die mehrjährigen Maßnahmen sollen dazu beitragen, dauerhafte Strukturen der Kulturellen Bildung vor Ort zu stärken. Das Förderprogramm wird von der Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg umgesetzt. Die Entscheidung über die Förderanträge trifft eine unabhängige Experten-Jury aus den Bereichen Kulturelle Bildungsarbeit und Integration.

Im Rahmen der beiden Antragsrunden werden in diesem Jahr landesweit insgesamt 57 einjährige Projekte – beispielsweise in den Bereichen Baukultur, Bildende Kunst, Theater, Literatur, Tanz, Musik und Zirkus – mit 356.461 Euro sowie neben den laufenden sechs Projekten der Strukturförderung aus 2023 und 2024 auch eine neue mehrjährige Maßnahme mit 20.000 Euro gefördert: Der Verein U. N. D. e.V. (Havelland) verknüpft in seinem partizipativen und mobilen Musikprojekt „Kein schöner Land“ Neue Musik und aktuelle gesellschaftliche Diskurse. Professionelle Musikerinnen und Musiker aus den Bereichen Neue Musik und Jazz kooperieren über jeweils längere Zeiträume mit lokalen Amateurchören. Gemeinsam werden zu Themenkomplexen wie etwa Heimat, Gedanken gesammelt, Texte kreiert und im gegenseitigen Austausch vertont.

Die Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg wurde 2009 als Projekt in Trägerschaft des Vereins Kulturland Brandenburg gegründet und ist heute eine Säule der Brandenburgischen Gesellschaft für Kultur und Geschichte gGmbH. Im Jahr 2013 wurden die Regionalbüros in Potsdam, Eberswalde und Lübbenau aufgebaut. Als Fachstelle für generationsübergreifende Kulturelle Bildung unterstützt sie Projektträger im Land Brandenburg, initiiert und begleitet Projekte der kulturellen Bildung, setzt inhaltliche Impulse im Themenfeld der kulturellen Bildung, bietet bedarfsorientierte Weiterbildungsveranstaltungen an und vernetzt potenzielle Partnerinnen und Partner miteinander.

Weitere Informationen:

www.plattformkulturellebildung.de