
Pressemitteilung Nadine Graßmel, Wolfgang Roick
Weil in vielen Dörfern und Kleinstädten Läden geschlossen haben und Wege – besonders für Ältere ohne Auto – länger werden, sollen neue, digitale Versorgungsmodelle (z. B. Smart Stores, begehbare Automaten) rechtssicher und wirtschaftlich tragfähig ermöglicht werden. Dafür braucht es eine Modernisierung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes – mit klaren Regeln für 24/7-Zugänge, ohne die Sonn- und Feiertagsruhe der Beschäftigten anzutasten.
„Auf dem Land sind die Wege zum nächsten Supermarkt oft lang. Wer keinen Laden mehr im Ort hat, muss häufig viele Kilometer fahren, um sich mit dem Nötigsten zu versorgen“, sagt Nadine Graßmel, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. „Gleichzeitig gibt es Unternehmerinnen und Unternehmer, die moderne Konzepte für die Nahversorgung anbieten möchten. Damit sich diese Ideen rechnen, brauchen sie Rechtssicherheit und die Möglichkeit, ihre Angebote auch an Sonn- und Feiertagen zugänglich zu machen – ohne die Sonn- und Feiertagsruhe für Beschäftigte zu verletzen. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Lebensqualität im ländlichen Raum zu sichern.“
Wolfgang Roick, Sprecher für Demografischen Wandel der SPD-Fraktion, betont: „Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels müssen wir neue Wege gehen, um die Versorgung in der Fläche zu sichern. Digitale Hofläden und Smart Stores sind eine große Chance, die Selbstständigkeit älterer Menschen zu stärken und ländliche Regionen attraktiv zu halten. Mit der Modernisierung des Ladenöffnungsgesetzes schaffen wir Planungssicherheit für Betreiber und stärken regionale Wirtschaftskreisläufe.“
Mit dem gemeinsamen Entschließungsantrag fordern SPD und BSW die Landesregierung auf, bis Ende des ersten Quartals 2026 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der folgende Punkte umsetzt:
- Klare gesetzliche Definition für innovative, personalunabhängige Selbstbedienungsverkaufsstellen (z. B. Smart Stores, begehbare Automaten, digitale Hofläden).
- Bürokratieabbau für Direktvermarkter, damit regionale Produkte unkompliziert vor Ort angeboten werden können.
- Rechtssicherheit für Betreiber durch die Möglichkeit der Öffnung an allen Tagen der Woche für unbemannte Systeme – unter Wahrung von Sonn- und Feiertagsruhe, Arbeitsschutz und kommunalen Belangen.
Flankierend sollen Schutzstandards gesetzlich verankert werden: Jugendschutz und Altersverifikation (z. B. bei Tabak/Alkohol), Barrierefreiheit, Datenschutz, Lärmschutz sowie die Einbindung der Kommunen in Standort- und Sicherheitskonzepte. Zudem ist eine Evaluation nach zwei Jahren vorgesehen, um Wirkungen auf Nahversorgung, regionale Wertschöpfung und Akzeptanz vor Ort zu prüfen.
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