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Neues aus Wahlkreis und Landtag


Löschwasserbrunnenbau und Herdenschutz gegen den Wolf: 100-Prozent-Förderung jetzt gesichert

Pressemitteilung des MLEUV

Der Bau von Löschwasserbrunnen in Privat-und Kommunalwäldern und die Maßnahmen der Weidetierhalterinnen und -halter für den Schutz ihrer Herden gegen Wolfsangriffe werden jetzt zu 100 Prozent vom Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) gefördert. Das ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen dem MLEUV und dem brandenburgischen Ministerium der Finanzen und (MdFE), die jetzt erfolgreich abgeschlossen wurden.

„Damit wurde eine gute Entscheidung für den Brandschutz in unseren Wäldern und für die Akzeptanz des Wolfes im Land Brandenburg getroffen. Sowohl für den Bau von Löschwasserbrunnen als auch wirksame Maßnahmen, die die Herden unserer Weidetierhalterinnen und -halter gegen Angriffe von Wolfsrudeln schützen, gibt es ein großes gesellschaftliches Interesse. Deshalb halten sowohl wir als auch das Finanzministerium eine 100-Prozent-Förderung für angemessen und gerechtfertigt“, erklärte die brandenburgische Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Hanka Mittelstädt nach der Entscheidung.

Damit wird auch eine Forderung der brandenburgischen Weidetierhalterinnen und –halter erfüllt, dass das Land die Kosten für den Herdenschutz gegen den Wolf trägt und keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Betroffenen entstehen. „Das wird die Akzeptanz des Wolfes in Brandenburg erhöhen. Ein wirksamer Herdenschutz ist einer der wichtigsten Bausteine für ein erfolgreiches Wolfsmanagement“, erklärte die Ministerin.


AfD-Landesverband Brandenburg gesichert rechtsextremistisch: Drastisches Alarmzeichen für Demokratie und Rechtsstaat – Verfassungstreue im Staatsdienst muss geprüft werden

Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion

Mit dem veröffentlichten Einstufungsvermerk des Brandenburger Verfassungsschutzes ist amtlich, was sich seit Jahren abzeichnet: Die AfD Brandenburg wird als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. „Die Einstufung ist rechtlich und politisch ein Wendepunkt und ein drastisches Alarmsignal für unsere Demokratie. Der Verfassungsschutz bestätigt schwarz auf weiß: Die AfD Brandenburg stellt sich mit ihrem völkischen Weltbild gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Wer Menschen nach Herkunft sortiert, kann nicht für alle Menschen Politik machen. Die AfD grenzt systematisch aus, spaltet die Gesellschaft und greift demokratische Institutionen an.“, erklärt Erik Stohn, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD‑Fraktion.

Die AfD unterscheidet offen zwischen „richtigen Deutschen“ und sogenannten „Passdeutschen“. Menschen mit anderer Herkunft oder Religion gehören für sie nicht dazu. Wer nicht in ihr völkisches Bild passt, soll – so ihre Forderung – zwangsweise das Land verlassen. Ganz gleich, ob diese Menschen hier geboren sind, hier arbeiten oder ihre Kinder hier zur Schule gehen. Alles, was demokratische Kontrolle sichert, wie der Verfassungsschutz oder die öffentlich-rechtlichen Medien soll abgeschafft werden. Die AfD will keine vielfältige, freie Gesellschaft. Sie will ein Land, in dem nur Platz für ihre Vorstellung von „deutsch“ ist – und das ist mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar.

Für die SPD-Fraktion ergeben sich wichtige Konsequenzen aus dem Einstufungsvermerk des Brandenburger Verfassungsschutzes zur AfD. Erik Stohn: „Wer Menschen nach Herkunft sortiert, stellt sich außerhalb unserer Verfassung. Wir nehmen den Bericht als Auftrag, alle Schutzmechanismen unseres Rechtsstaats zu nutzen – auch ein Parteiverbot muss geprüft werden. Gemeinsam mit Bund und Ländern ist das weitere Vorgehen abzustimmen. Ein Parteiverbotsverfahren ist das äußerste Mittel – aber die Voraussetzungen dafür sind durch den Bericht konkreter geworden. Es ist außerdem zügig zu klären, wie mit Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst verfahren wird, die verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützen oder Mitglied der AfD sind.“

Uwe Adler, innenpolitischer Sprecher: „Die AfD vertritt ein ethnopluralistisches Weltbild. In ihrer Auslegung bedeutet das: „Jedem Volk sein Land.“ Hinter dieser harmlos klingenden Formel steht jedoch unausgesprochen ein „Deutschland den Deutschen!“ oder gar „Ein Land, ein Volk, ein …!“ – Parolen, die wir aus der dunkelsten Zeit unserer Geschichte kennen. Die AfD hat keine Ideen für die Probleme und Herausforderungen der Zukunft. Ihr fehlt der politische Gestaltungswille, das Leben der Brandenburgerinnen und Brandenburger Tag für Tag ein Stück besser zu machen. Es mangelt an echter Problemlösungskompetenz und am Anspruch, konstruktive Lösungen zu entwickeln. Stattdessen hält sie die Gesellschaft in diffusen Zukunftsängsten – und genau daraus zieht sie ihre politische Kraft. Eine offene, reflektierte und optimistische Gesellschaft hingegen ist ihr größter „Feind“.“

Bei der Frage der Verfassungstreue im Staatsdienst halten wir uns strikt an den Koalitionsvertrag: „Wir sind uns einig, dass in Brandenburg nur Beamtin und Beamter werden darf, wer uneingeschränkt auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht. Es bedarf daher geeigneter, aber auch verhältnismäßiger Mittel, um Personen mit Bezügen aus dem Bereich des politischen und religiösen Extremismus mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen vom Staatsdienst fernzuhalten. Vor diesem Hintergrund wird der Verfassungstreuecheck hinsichtlich seiner Geeignetheit, Verhältnismäßigkeit sowie bezüglich der mit ihm verbundenen Grundrechtseingriffe und disziplinarrechtlichen Auswirkungen bereits im Jahr 2025 überprüft und entsprechend angepasst.“

Die SPD-Fraktion steht weiterhin zum Landesprogramm Tolerantes Brandenburg. Auch in Zukunft schützen wir die Demokratie und stärken die Menschen. Es braucht mehr politische Bildung, Aufklärung, Beratung und Opferhilfe. Hier werden wir, wie im Koalitionsvertrag verankert, die Instrumente der Demokratiebildung an unseren Schulen ausbauen.

Pressemitteilung zum Download:

250814_Bericht Verfassungsschutz AfD gesichert rechtsextremistisch


Jetzt bewerben: Brandenburger Landärztestipendium geht in die nächste Runde

Pressemitteilung des Ministeriums für Gesundheit und Soziales

Förderrichtlinie des Gesundheitsministeriums tritt in Kraft – 18 neue Stipendienplätze für Medizinstudierende stehen dieses Wintersemester zur Verfügung – 1.000 Euro pro Monat – Bewerbungsfrist ist der 31. Juli bis 30. August 2025

Das Landärztestipendium wird fortgeführt: Studierende der Humanmedizin, die sich für einen späteren Einsatz in ländlichen Regionen Brandenburgs entscheiden, können sich ab dem 31. Juli 2025 für einen der 18 neuen Stipendienplätze bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 30. August 2025. Förderbeginn ist für das Wintersemester 2025/2026 der 1. Oktober 2025. Die Bewerbungen werden von der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) angenommen. Die Förderrichtlinie des Gesundheitsministeriums zur Stärkung der landärztlichen Versorgung Brandenburgs (Landärztinnen/Landärzte-Richtlinie) tritt am 31. Juli 2025 in Kraft. Im Landeshaushalt stehen für das gesamte Programm rund 2,3 Millionen Euro in 2025 und rund 2,1 Millionen Euro in 2026 zur Verfügung.

Mit dem Programm werden Stipendien an Studierende der Humanmedizin gefördert, die sich verpflichten, nach ihrem Studium und ihrer fachärztlichen Weiterbildung für eine Dauer von mindestens fünf Jahren in ländlichen Regionen Brandenburgs tätig zu werden. Die Höhe der Zuwendung beträgt jeweils 1.000 Euro monatlich und kann bis zum Ende des Medizinstudiums, dem Bestehen des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung, jedoch längstens für 75 Monate(Regelstudienzeit), gewährt werden.

Gesundheitsministerin Britta Müller: „Das erfolgreiche Landärzteprogramm wird fortgeführt. Damit wird ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Die Fachkräftesicherung im Gesundheitswesen ist eine der größten Herausforderung für die medizinische Versorgung der Menschen. Die Förderung des medizinischen Nachwuchses ist ein Schlüssel, diese Herausforderung zu meistern. Wir brauchen junge Ärztinnen und Ärzte, die in Brandenburg leben und arbeiten wollen. Brandenburg bietet dafür attraktive Bedingungen. Für die Fachkräftesicherung ist auch der Aufbau der Medizinischen Universität Lausitz – Carl Thiem eine ganz zentrale Maßnahme der Landesregierung. Die ersten Studierenden sollen zum Wintersemester 2026/2027 hier das Medizinstudium aufnehmen.“

Catrin Steiniger, Vorsitzende des KVBB-Vorstandes: „Das Landärzteprogramm ist eine wertvolle Ergänzung zu unserer eigenen, seit Jahren breit aufgestellten Nachwuchsförderung. Als ambulant tätige Ärztin weiß ich aus eigener Erfahrung, wie erfüllend die Tätigkeit auf dem Land ist. In Brandenburg zu arbeiten bedeutet: Nähe zu den Menschen, medizinische Verantwortung und Lebensqualität. Ich freue mich auf viele junge Ärztinnen und Ärzte, die genau das suchen und Lust auf Brandenburg haben.“

Hintergrund

Die erste Auflage des Landärzteprogramms startete im Wintersemester 2019/2020. Ab der dritten Auflage konnten seit 2023 pro Wintersemester jeweils 18 Stipendien neu vergeben werden; diese dritte Auflage endete am 31. Dezember 2024. Mit dem Landtagsbeschluss für den Doppelhaushalt 2025/2026 ist nun die Möglichkeit gegeben, die vierte Auflage des Landärzteprogramms am 31. Juli 2025 in Kraft zu setzen.

Von 2019 bis Ende 2024 wurden insgesamt 355 Bewerbungen für ein Landärztestipendium gestellt; insgesamt 231 Stipendien wurden bisher vergeben. Etwa 96 Prozent der Stipendiatinnen und Stipendiaten studieren an deutschen Hochschulen; hiervon studiert wiederum ein Drittel an Brandenburger Hochschulen. Die ersten Stipendiatinnen und Stipendiaten werden frühestens Ende 2027 ihre Facharztweiterbildungen abgeschlossen haben und im Anschluss eine Tätigkeit im ländlichen Brandenburg aufnehmen.

Für 18 Stipendien bei 75 Monaten Laufzeit fallen insgesamt jeweils Kosten in Höhe von 1,35 Millionen Euro an. Von 2019 bis Ende Januar 2025 stellte das Land Brandenburg 9,6 Millionen Euro für das Landärzteprogramm zur Verfügung. Mit der Fortschreibung des Landärzteprogramms für 2025 und 2026 wird das Land Brandenburg bis Ende 2032 insgesamt circa 18 bis 20 Millionen Euro für die Förderung aufgewendet und damit die KVBB bei ihrem Sicherstellungsauftrag für die vertragsärztliche Versorgung in Brandenburg substanziell unterstützt haben.

Antragsverfahren

Anträge auf Förderung sind ab dem 31. Juli bis zum 30. August 2025 schriftlich an die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg zu richten.

Die Bewerbungsunterlagen sowie weitere Information rund um das Stipendium gibt es online unter https://www.kvbb.de/praxiseinstieg/studium-weiterbildung/landaerztestipendium

Pressemitteilung zum Download:

097_25_MGS_Landaerztestipendium_Bewerbungsstart_2025_07_28


Zur Sicherung von sozialem Wohnraum: Mietpreisbremseverlängert

Pressemitteilung von Matthias Steinfurth

„Die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze schützen Mieterinnen und Mieter wirksam. Das allein reicht aber nicht aus, dem Wohnungsmangel und explodierenden Mieten begegnen zu können. Wir wollen darüber hinaus, das Bauen in Brandenburg einfacher, schneller und kostengünstiger machen, unter anderem durch die Novellierung der Bauordnung. Wir wollen gezielt das genossenschaftliche, kommunale und gemeinnützige Wohnen fördern und uns beim Bund für eine soziale Neuausrichtung der Wohnungs- und Mietenpolitik einsetzen. Wohnen ist ein Menschenrecht und der Schutz vor Verdrängung und explodierenden Mieten ist für uns als SPD soziale und politische Verpflichtung“, so Matthias Steinfurth, Sprecher für Bauen und Wohnen der SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg.

Nachdem der Deutsche Bundestag die gesetzliche Grundlage für die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 geschaffen hat, sollen im Land Brandenburg bis zum Jahresende Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen werden. Mit den entsprechenden Verordnungen dürfen in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt die Bestandsmieten in einem Zeitraum von drei Jahren um maximal 15 Prozent angehoben und die Miete bei Neuvermietung maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete angesetzt werden.


Verfahren vereinfachen, Verantwortung ermöglichen –Landtag beschließt Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung

Pressemitteilung von Marcel Penquitt

„Verwaltungsmodernisierung darf kein Schlagwort bleiben – sie muss spürbare Wirkung entfalten. Wer den Kommunen mehr Verantwortung überträgt, muss ihnen auch das Vertrauen und die Werkzeuge dafür geben: Klare Regeln, kurze Wege und verlässliche Zuständigkeiten. Das neue Gesetz bringt echte Entlastung, indem es Doppelprüfungen abbaut und Verfahren schlanker macht. Es geht nicht um weniger Kontrolle, sondern um mehr Verlässlichkeit und Handlungsspielraum für die Verantwortlichen vor Ort. Verwaltung muss ermöglichen – nicht bremsen,“ erklärt Marcel Penquitt, Vorsitzender des Ausschusses für Bürokratieabbau im Landtag Brandenburg.

Der Landtag Brandenburg hat heute in zweiter Lesung das Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in den Bereichen Landnutzung und Umwelt beschlossen. Es soll Verfahren straffen, kommunale Planungen beschleunigen und gute Projekte schneller zur Umsetzung bringen – ohne dabei Umweltstandards oder Beteiligungsrechte aus dem Blick zu verlieren.

Pressemitteilung zum Download: 250716_Penquitt_Verfahren vereinfachen


Planebruch unter den „Landmusikorten des Jahres 2025“

Pressemitteilung des Bundesmusikverbands Chor & Orchester (BMCO)

Lokale Leuchtturmprojekte der Musikkultur im ländlichen Raum: Der Deutsche Musikrat (DMR) und der Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) zeichnen insgesamt 13 Gemeinden als Landmusikorte 2025 aus. Neben zehn Förderpreisen wurden drei Bundespreise vergeben:

  1. Preis: Freyung (Bayern)
  2. Preis: Forst (Baden-Württemberg)
  3. Preis: Hochkirch (Sachsen)

Der erste Platz, die bayerische Stadt Freyung, überzeugte die Fachjury durch traditionsreiche und zugleich zukunftsgerichtete Volksmusikkultur, hohes ehrenamtliches Engagement und kulturelle Vielfalt im Dreiländereck Deutschland, Tschechien und Österreich. Mit der Volksmusikakademie Bayern setzt Freyung landesweit ein starkes Zeichen für die Nachwuchsförderung in der Volksmusik. Veranstaltungen wie der Bayerische Geigentag unterstreichen die hohe Qualität und Lebendigkeit der musikalischen Aktivitäten. Die Kommune schafft es zudem, Inklusion und Diversität zu leben: Menschen mit Behinderung und Menschen mit Demenz sind selbstverständlicher Teil des musikalischen Miteinanders. Als vorbildlich bewertet die Jury die vielen neuen Ideen, die Offenheit für Neues und die großen Visionen, um das Miteinander von Tradition und Zukunft mit Leben zu füllen. Die weiteren zehn Preisträger sind: Kirchzarten (Baden-Württemberg), Erbendorf (Bayern), Staufen im Breisgau (Baden-Württemberg), Kastellaun (Rheinland-Pfalz), Schöppingen (Nordrhein-Westfalen), Hörselberg-Hainich (Thüringen), Wiedensahl (Niedersachsen), Planebruch (Brandenburg), Schaafheim (Hessen) und Sebnitz (Sachsen). Bewerben konnten sich nur Orte mit maximal 12.000 Einwohner*innen, die dem sogenannten Thünen-Typ „eher ländlich“ oder „sehr ländlich“ entsprechen.

Die drei Bundespreise sind mit 18.000 Euro (1. Preis), 10.000 Euro (2. Preis) und 6.000 Euro (3. Preis) dotiert, die zehn Förderpreise umfassen jeweils 2.000 Euro. Diese Preisgelder sollen für weitere Projekte der Amateurmusik oder für die Zusammenarbeit zwischen Profi- und Amateurmusik vor Ort eingesetzt werden und neue Initiativen anstoßen, die die musikalischen Strukturen in der jeweiligen Kommune stärken und weiterentwickeln.

Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats, freut sich für die prämierten Gemeinden:
„Tolle Projekte und Initiativen brauchen Sichtbarkeit – auch und gerade die häufig ehrenamtlich funktionierende musikalische Power in ländlichen Regionen. Der Preis ‚Landmusikort des Jahres‘ bringt genau das: Wertschätzung für die kreative Kulturarbeit und die erfolgreiche Vernetzung sowie starke Impulse für die Weiterführung der häufig mit viel Herzblut betriebenen Projekte. Herzliche Gratulation an alle ausgezeichneten Landmusikorte – und: weiter so!“ „Eine Auszeichnung mit bundesweiter Strahlkraft“, so umschreibt BMCO-Geschäftsführerin Theresa Demandt die Ernennung zu Landmusikort. „Die über 90 Bewerbungen der Kommunen haben uns gezeigt, wie mit viel ehrenamtlichem Engagement, Qualität und Vielfalt Musikkultur auf dem Land vernetzt und durchdacht gelebt wird. Sie sichern damit in den kleinsten Gemeinden mit identitätsstiftenden Projekten ein lebendiges, flächendeckendes Kulturangebot – dieser Schatz muss weiterhin für den gesellschaftlichen Zusammenhalt gewürdigt und gefördert werden.“ Das Förderprogramm Landmusikort wird im Rahmen des Amateurmusikfonds des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien umgesetzt. Es unterstützt herausragende, innovative Musikprojekte und das ehrenamtliche Engagement in ländlichen Gebieten. Ausgezeichnet wurden besondere musikalische Aktivitäten, die einen Vorbildcharakter haben und somit zur Sichtbarmachung und Vernetzung von Musikgeschehen beitragen. Die Ausgezeichneten erhalten das Gütesiegel „Landmusikort des Jahres“ als Plakette, um bundes- und landesweit für das besondere Engagement sichtbar zu sein. Nach der Bekanntgabe der Gewinner werden nun die Preisübergaben jeweils in den Kommunen selbst geplant und umgesetzt.

Pressemitteilung zum Download: 2025-07-08_Pressemitteilung_Gewinner_Landmusikort_2025

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