
Neues aus Wahlkreis und Landtag
Aufruf zum Mitmachen!
Der Deutsche Kita-Preis geht in die nächste Runde. Vom 20. Januar bis zum 20. März 2026
können Kitas und lokale Bündnisse ihre Bewerbung ganz einfach einreichen unter
www.deutscher-kita-preis.de/bewerbung. Insgesamt ist die Auszeichnung mit 110.000 Euro dotiert.
Der Deutsche Kita-Preis ist mehr als eine Auszeichnung. Wie bereichernd die Teilnahme sein kann, beschreibt Andrea Braun, Leiterin der Kita St. Nikolaus, zweitplatzierte Kita des Jahres 2025: „Die Teilnahme hat uns einen intensiven internen Reflexionsprozess gebracht. Wir haben uns ausgetauscht, hinterfragt und weiterentwickelt. Darüber hinaus haben wir viel Wertschätzung und Zuspruch für unsere Arbeit erfahren und das hat sehr gutgetan.“
Herausragende Arbeit in der frühen Bildung verdient Anerkennung: Unter http://www.deutscher-kita preis.de/empfehlung können Kitas und lokale Bündnisse vorgeschlagen werden, die Tag für Tag
zeigen, wie gute Bildungsarbeit gelingt. Der Deutsche Kita-Preis ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung in Partnerschaft mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund, der DFL Stiftung, der Marke ELTERN, der Heinz und Heide Dürr Stiftung und der Soziallotterie freiheit+. Alle Informationen zum Deutschen Kita-Preis, zum Bewerbungsverfahren und zur Auswahl der Preisträger finden Interessierte unter http://www.deutscher-kita-preis.de.
Pressemitteilung MIK
Bilanz: Insgesamt wurden 2024/2025 mehr als 25 Millionen Euro an Zuwendungen bewilligt
Einheiten und Organisationen im Brand- und Katastrophenschutz können auch in den kommenden Jahren auf die Unterstützung durch das Land zählen. Innenminister René Wilke hat die Richtlinie für Zuwendungen im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes, der technischen Hilfeleistung sowie dem Betrieb der integrierten Regionalleitstellen (BKS-Richtlinie) bis zum 31.12.2028 verlängert. Mit der Richtlinie unterstützt das Land Brandenburg unter anderem die Modernisierung von Einsatzfahrzeugen und die technische Ausstattung im Brand- und Katastrophenschutz oder auch die Nachwuchsgewinnung und die Brandschutzerziehung.
Wilke: „Die Einsatzkräfte im Brand- und Katastrophenschutz können sich auf das Land verlassen. Wir stehen auch in den kommenden Jahren fest an der Seite unserer Feuerwehren, Katastrophenschutzeinheiten und Hilfsorganisationen. Ihr Engagement ist für die Sicherheit in unserem Land unerlässlich. Aus diesem Grund sind die Zuwendungen des Landes im Brand- und Katastrophenschutz immer eine gute Investition. Sie kommen nicht nur den vielen tausend Ehrenamtlichen in unserem Land zugute: Jeder Euro für Feuerwehren, Katastrophenschutz und Hilfsorganisationen ist auch eine wichtige Investition in die Sicherheit der Brandenburgerinnen und Brandenburger.“
Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg unterstützt die Aufgabenträger im Brand- und Katastrophenschutz sowie die mitwirkenden Hilfsorganisationen mit umfangreichen Zuwendungen. Hierfür wurden auch 2025 erhebliche Mittel aus dem jeweiligen Landeshaushalt und dem Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung gestellt.
Die BKS-Richtlinie ist eine von mehreren Zuwendungsrichtlinien im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes. Die Antragsverfahren erfolgen dabei größtenteils überjährig. Für den Antragszeitraum 2024/2025 sind insgesamt 510 neue Anträge für Zuwendungen im Bereich des Bevölkerungsschutzes mit einem Antragsvolumen von über 30 Millionen Euro eingegangen. Von diesen Anträgen konnten bereits 370 Maßnahmen mit einem Volumen von mehr als 25 Millionen Euro bewilligt beziehungsweise zugesichert werden.
Hintergrund
Für die konkrete Umsetzung von bewilligten Maßnahmen wurden im Haushaltsjahr 2025 Mittel von mehr als 15 Millionen Euro durch die Zuwendungsempfänger abgerufen und durch das Land ausgezahlt. Ein Großteil dieser Mittel wurde in Bauvorhaben gemäß Feuerwehrinfrastruktur-Richtlinie investiert, in Abhängigkeit des Baufortschritts wurden im vergangenen Jahr über neun Millionen Euro ausgezahlt. Für die Beschaffung von Einsatzfahrzeugen wurden rund drei Millionen Euro, für weitere technische Ausstattungen und Projekte der Nachwuchsgewinnung über eine Million Euro ausgezahlt.
Zum anderen bewilligte das Land dem Landesfeuerwehrverband Brandenburg und den im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen einen Landeszuschuss von jeweils 425.000 Euro, hier wurden im Jahr 2025 mit einer Restzahlung aus dem Jahr 2024 insgesamt ca. 875.000 Euro ausgezahlt. Für das Jahr 2026 wurde eine weitere Erhöhung des Landeszuschusses auf eine Summe von 465.000 Euro jeweils für den Landesfeuerwehrverband und die Hilfsorganisationen beschlossen. Auch unterstützt das Innenministerium Projekte des Brand- und Katastrophenschutzes aus Mitteln der Glücksspielabgabe. Im Zeitraum 2024/2025 konnten 61 Projekte mit fast 350.000 Euro aus Lottomitteln gefördert werden. Weitere 36 Anträge mit einem Antragsvolumen von 360.000 Euro liegen dem Innenministerium bereits vor, über die im weiteren Prüfungsverfahren im Jahr 2026 entschieden wird. Im vergangenen Jahr wurden unter anderem Maßnahmen zur Stärkung und Bindung der Mitglieder wie Camps und Wettbewerbe unterstützt.
Weiterhin bewilligte das Land den kommunalen Trägern der integrierten Regionalleitstellen eine Zuwendung für die Etablierung einer gemeinsamen Plattform zur Einsatzbewältigung aller Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) für einen medienbruchfreien Austausch von Daten und Informationen zur Gefahrenabwehr, nachdem im Jahr 2024 rund drei Millionen Euro ausgezahlt wurden, finanzierte das Land im Jahr 2025 knapp eine Million Euro.
Pressemitteilung zum Download:
Pressemitteilung von Katja Poschmann
Die SPD-Landtagsfraktion Brandenburg weist die von den Kreisverbänden der AfD Brandenburg angekündigte „Resolution zur Bildungspolitik“ entschieden zurück. Statt tragfähiger Lösungen liefert die AfD ein Sammelsurium aus Ausgrenzung, Drohungen und ideologischen Verboten – und versucht damit, echte Probleme an Brandenburgs Schulen für Stimmungsmache zu missbrauchen.
Brandenburgs Schulen stehen vor Herausforderungen: Lehrkräftemangel, Sanierungsbedarf, wachsende Anforderungen durch heterogene Klassen sowie die Frage, wie gute Bildung, Teilhabe und Sicherheit im Schulalltag zusammen gelingen. Dafür braucht es Investitionen, verlässliche Unterstützungssysteme und eine Bildungspolitik, die alle Kinder stärkt – nicht eine Politik, die Kinder gegeneinander ausspielt.
Die AfD setzt hingegen auf Abschottung, pauschale Verdächtigungen und Strafen. Wer „Deutsch vor Regelbeschulung“ fordert, Migrationsquoten ins Spiel bringt oder ganze Gruppen pauschal ausgrenzt, arbeitet nicht an besseren Schulen – sondern an einer Gesellschaft der zweiten Chancen für wenige und der verschlossenen Türen für viele. Auch Angriffe auf Hochschulen und Lehrpläne sind nichts anderes als ein Versuch, die Freiheit von Bildung, Forschung und Lehre politisch zu kontrollieren.
Katja Poschmann, bildungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, erklärt: „Diese AfD-‚Resolution‘ ist ganz sicher kein seriöses Bildungsprogramm. Die Kreispolitiker wollen, dass Kinder wieder ‚anständig lesen und schreiben können‘, schreiben aber ihre eigenen Forderungen 1:1 aus den Anträgen der Landesparlamente ab. Das Papier ist fast in allen Punkten ein Angriff auf unsere freiheitliche Gesellschaft. Sie wollen Schülerinnen und Schüler vom Zugang zu den Bildungseinrichtungen mithilfe von Migrationsquoten ausschließen, obwohl die Herkunft allein überhaupt nichts über die sprachlichen Kompetenzen aussagt. Von Indoktrination an unseren Hochschulen zu sprechen, ist ein Angriff auf die Freiheit von Forschung und Lehre. Die Schulpflicht aufheben zu wollen ist ein fatales Signal, denn es bedeutet, dass Kinder abgeschottet und in einem eigenen Weltbild unterrichtet werden können. Kurzum: Die AfD will sich ihre eigene Parallelwelt aufbauen – und sie wollen bei unseren Kindern anfangen. Der Weg, den die AfD hier vorschlägt, ist in vielerlei Hinsicht kreuzgefährlich. Er löst keines unserer Probleme, sondern sucht allenfalls nach Sündenböcken und begegnet diesen dann mit Strafen und Ausgrenzung. Diese Aneinanderreihung ideologischer Verbote ist nichts anderes als Einschüchterung.“
Pressemitteilung zum Download:
Pressemitteilung Staatskanzlei Brandenburg
Mit einem weiteren Gesetz zum Abbau von Bürokratie im Land Brandenburg hat das Kabinett heute abermals Entlastungen auf den Weg gebracht. Profitieren werden vor allem Stiftungen, Vereine und Kommunen. Die Chefin der Staatskanzlei, Ministerin Kathrin Schneider, betonte: „Mit den heutigen Entscheidungen gehen wir nach den Verbesserungen im Agrarbereich sowie dem Lehrerentlastungspaket einen weiteren Schritt in Richtung einer effizienteren und bürgerfreundlicheren Verwaltung. Die Streichung unnötiger Vorschriften und die Vereinfachung von Verfahren bedeutet weniger Aufwand für alle und mehr Fokus auf das Wesentliche. Dies stärkt die kommunale Handlungsfähigkeit und kommt den Brandenburgerinnen und Brandenburgern zugute.“
Das Gesetz vereinfacht die Rechtslage in vielen weiteren Bereichen, so entfällt die Anzeigepflicht für interkommunale Kooperationen und Gewässerunterhaltungsverbände werden Haushaltsvorschriften entlastet. Für verschiedene Stiftungen entfällt die Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer. Im Bereich des Landeshauptarchivs wird der Zugang erleichtert und der Grundstein für die Digitalisierung der Bestände gelegt. Darüber hinaus werden 15 Gesetze und Verordnungen ersatzlos aufgehoben.
Auch der Angelsport im seenreichen Brandenburg profitiert: Kinder unter acht Jahren dürfen in Begleitung eines Erwachsenen Friedfisch angeln, Kinder bis 14 Jahre werden von der Fischereiabgabe befreit. Damit wird konkret Bürokratie abgebaut und Familien ein leichterer Zugang zum Angeln gewährt.
Pressemitteilung zum Download: