
Neues aus Wahlkreis und Landtag
Pressemitteilung des MBJS
Die Umsetzung des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes im Land Brandenburg macht es möglich: Das Sportministerium (MBJS) kann einen neuen „Goldenen Plan Brandenburg“ für die Sportvereine im Land auflegen. Fördermittel in Höhe von insgesamt 30 Millionen Euro sollen helfen, die von Vereinen getragene Sportinfrastruktur weiter zu verbessern.
Sportminister Steffen Freiberg:
„Brandenburg ist Sportland. Deshalb freue ich mich sehr, dass wir die Sportvereine in Brandenburg wieder finanziell beim Ausbau und Erhalt ihrer Sportstätten unterstützen können. Wenn die rechtlichen Grundlagen endgültig klar sind, wollen wir mit Hilfe des Sondervermögens des Bundes das erfolgreiche Förderprogramm ‚Goldener Plan Brandenburg‘ fortsetzen. Mit 30 Millionen Euro können wir in den kommenden Jahren viel bewegen. Ich danke dem Landessportbund für die Bereitschaft, den ‚Goldenen Plan‘ wieder mit uns gemeinsam umzusetzen und damit das großartige Engagement im Sport in Brandenburg zu fördern.“
Andreas Gerlach, Vorstandsvorsitzender des Landessportbundes Brandenburg: „Die Neuauflage des ‚Goldenen Plans Brandenburg‘ ist ein starkes Signal und Ausdruck großer Wertschätzung der brandenburgischen Politik für die Arbeit unserer Sportvereine. In Zeiten wachsender Anforderungen an Nachhaltigkeit und Multifunktionalität ist diese Unterstützung von unschätzbarem Wert. Die 30 Millionen Euro sind eine Investition in unsere stetig wachsende Sportfamilie – in sichere, moderne und attraktive Sportstätten für alle Generationen.“
Mit der Fortsetzung des „Goldenen Plans Brandenburg“ erfüllt das Sportministerium ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag. Details zur Umsetzung können erst nach Beschluss in Bund und Land über die gesetzlichen Grundlagen genannt werden. In der vergangenen Förderperiode (2021-24) wurden über die Förderrichtlinie 178 Investitionsprojekte von Sportvereinen in Brandenburg mit 25 Millionen Euro unterstützt. So wurden die sportlichen Rahmenbedingungen für viele Sportlerinnen und Sportler erheblich verbessert. Der „Goldene Plan“ ist das wichtigste und größte Breitensport-Förderprogramm im Land Brandenburg.
Pressemitteilung zum Download:
62-25_Brandenburg setzt den Goldenen Plan für den Sport fort
Pressemitteilung des MGS
Ministerin Müller: „Das sind Investitionen, die direkt bei den Menschen ankommen.“ Das Land Brandenburg wird 460 Millionen Euro aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität in die Sicherung der Gesundheitsversorgung investieren. Gesundheitsministerin Britta Müller hatte sich dafür in den vergangenen Wochen intensiv eingesetzt. Nun kann sie die Umsetzung der Pläne vorstellen: „Das sind Investitionen, die direkt bei den Menschen ankommen. Mit den Mitteln aus dem Sondervermögen können wir ambulante Basis- und Notfallstrukturen aufbauen und sichern. Bisher hatten wir hierfür keine entsprechenden Förderinstrumente“, erklärte sie heute im Gesundheitsausschuss des Landtages.
Ein Schwerpunkt liegt auf der wohnortnahen medizinischen Versorgung, insbesondere in ländlichen Regionen. Geplant ist der Aufbau von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Polikliniken, in denen Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen kooperativ zusammenarbeiten. Auf diese Weise werden ambulante und stationäre Angebote enger verzahnt: Die Grundversorgung bleibt vor Ort gesichert, während komplexe Eingriffe in spezialisierten Kliniken durchgeführt werden.
Besonders im Blick hat Müller dabei konkrete Standorte – unter anderem Wittstock/Dosse im Landkreis Prignitz. Dort soll eine verlässliche Versorgungsalternative entstehen. „Es wird keinen Umbau einer stationären Leistung ohne Alternativangebot geben. Mit Investitionen wie in Wittstock sichern wir die wohnortnahe Grundversorgung und gleichzeitig eine qualitativ hochwertige Behandlung“, erklärte die Ministerin. Zeitnah sollen Versorgungsalternativen in Wittstock unter Beteiligung der Gesundheitsministeriums erläutert werden. Das können auch ambulante Angebote wie zum Beispiel allgemeinmedizinische und internistische oder kardiologische Poliklinik-Angebote sein, so die Ministerin. „Ziel ist es weiterhin am Standort Wittstock die Notfallversorgung zu gewährleisten“, betonte Müller.
Mit ihrem Einsatz konnte Müller erreichen, dass Brandenburg die zusätzlichen Mittel gezielt in den Aufbau moderner Strukturen investiert. Damit will die Landesregierung gewährleisten, dass alle Krankenhausstandorte in Brandenburg als regionale Gesundheitszentren erhalten bleiben. So soll sichergestellt werden, dass Patientinnen und Patienten in allen Teilen des Landes gut, sicher und rechtzeitig medizinisch versorgt werden.
Pressemitteilung zum Download:
118_25_MGS_460_Mio_Euro_Sondervermögen_Sicherung_Gesundheitsversorgung_2025_09_10
Pressemitteilung des MLEUV
Der Bau von Löschwasserbrunnen in Privat-und Kommunalwäldern und die Maßnahmen der Weidetierhalterinnen und -halter für den Schutz ihrer Herden gegen Wolfsangriffe werden jetzt zu 100 Prozent vom Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) gefördert. Das ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen dem MLEUV und dem brandenburgischen Ministerium der Finanzen und (MdFE), die jetzt erfolgreich abgeschlossen wurden.
„Damit wurde eine gute Entscheidung für den Brandschutz in unseren Wäldern und für die Akzeptanz des Wolfes im Land Brandenburg getroffen. Sowohl für den Bau von Löschwasserbrunnen als auch wirksame Maßnahmen, die die Herden unserer Weidetierhalterinnen und -halter gegen Angriffe von Wolfsrudeln schützen, gibt es ein großes gesellschaftliches Interesse. Deshalb halten sowohl wir als auch das Finanzministerium eine 100-Prozent-Förderung für angemessen und gerechtfertigt“, erklärte die brandenburgische Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Hanka Mittelstädt nach der Entscheidung.
Damit wird auch eine Forderung der brandenburgischen Weidetierhalterinnen und –halter erfüllt, dass das Land die Kosten für den Herdenschutz gegen den Wolf trägt und keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Betroffenen entstehen. „Das wird die Akzeptanz des Wolfes in Brandenburg erhöhen. Ein wirksamer Herdenschutz ist einer der wichtigsten Bausteine für ein erfolgreiches Wolfsmanagement“, erklärte die Ministerin.
Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion
Mit dem veröffentlichten Einstufungsvermerk des Brandenburger Verfassungsschutzes ist amtlich, was sich seit Jahren abzeichnet: Die AfD Brandenburg wird als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. „Die Einstufung ist rechtlich und politisch ein Wendepunkt und ein drastisches Alarmsignal für unsere Demokratie. Der Verfassungsschutz bestätigt schwarz auf weiß: Die AfD Brandenburg stellt sich mit ihrem völkischen Weltbild gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Wer Menschen nach Herkunft sortiert, kann nicht für alle Menschen Politik machen. Die AfD grenzt systematisch aus, spaltet die Gesellschaft und greift demokratische Institutionen an.“, erklärt Erik Stohn, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD‑Fraktion.
Die AfD unterscheidet offen zwischen „richtigen Deutschen“ und sogenannten „Passdeutschen“. Menschen mit anderer Herkunft oder Religion gehören für sie nicht dazu. Wer nicht in ihr völkisches Bild passt, soll – so ihre Forderung – zwangsweise das Land verlassen. Ganz gleich, ob diese Menschen hier geboren sind, hier arbeiten oder ihre Kinder hier zur Schule gehen. Alles, was demokratische Kontrolle sichert, wie der Verfassungsschutz oder die öffentlich-rechtlichen Medien soll abgeschafft werden. Die AfD will keine vielfältige, freie Gesellschaft. Sie will ein Land, in dem nur Platz für ihre Vorstellung von „deutsch“ ist – und das ist mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar.
Für die SPD-Fraktion ergeben sich wichtige Konsequenzen aus dem Einstufungsvermerk des Brandenburger Verfassungsschutzes zur AfD. Erik Stohn: „Wer Menschen nach Herkunft sortiert, stellt sich außerhalb unserer Verfassung. Wir nehmen den Bericht als Auftrag, alle Schutzmechanismen unseres Rechtsstaats zu nutzen – auch ein Parteiverbot muss geprüft werden. Gemeinsam mit Bund und Ländern ist das weitere Vorgehen abzustimmen. Ein Parteiverbotsverfahren ist das äußerste Mittel – aber die Voraussetzungen dafür sind durch den Bericht konkreter geworden. Es ist außerdem zügig zu klären, wie mit Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst verfahren wird, die verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützen oder Mitglied der AfD sind.“
Uwe Adler, innenpolitischer Sprecher: „Die AfD vertritt ein ethnopluralistisches Weltbild. In ihrer Auslegung bedeutet das: „Jedem Volk sein Land.“ Hinter dieser harmlos klingenden Formel steht jedoch unausgesprochen ein „Deutschland den Deutschen!“ oder gar „Ein Land, ein Volk, ein …!“ – Parolen, die wir aus der dunkelsten Zeit unserer Geschichte kennen. Die AfD hat keine Ideen für die Probleme und Herausforderungen der Zukunft. Ihr fehlt der politische Gestaltungswille, das Leben der Brandenburgerinnen und Brandenburger Tag für Tag ein Stück besser zu machen. Es mangelt an echter Problemlösungskompetenz und am Anspruch, konstruktive Lösungen zu entwickeln. Stattdessen hält sie die Gesellschaft in diffusen Zukunftsängsten – und genau daraus zieht sie ihre politische Kraft. Eine offene, reflektierte und optimistische Gesellschaft hingegen ist ihr größter „Feind“.“
Bei der Frage der Verfassungstreue im Staatsdienst halten wir uns strikt an den Koalitionsvertrag: „Wir sind uns einig, dass in Brandenburg nur Beamtin und Beamter werden darf, wer uneingeschränkt auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht. Es bedarf daher geeigneter, aber auch verhältnismäßiger Mittel, um Personen mit Bezügen aus dem Bereich des politischen und religiösen Extremismus mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen vom Staatsdienst fernzuhalten. Vor diesem Hintergrund wird der Verfassungstreuecheck hinsichtlich seiner Geeignetheit, Verhältnismäßigkeit sowie bezüglich der mit ihm verbundenen Grundrechtseingriffe und disziplinarrechtlichen Auswirkungen bereits im Jahr 2025 überprüft und entsprechend angepasst.“
Die SPD-Fraktion steht weiterhin zum Landesprogramm Tolerantes Brandenburg. Auch in Zukunft schützen wir die Demokratie und stärken die Menschen. Es braucht mehr politische Bildung, Aufklärung, Beratung und Opferhilfe. Hier werden wir, wie im Koalitionsvertrag verankert, die Instrumente der Demokratiebildung an unseren Schulen ausbauen.
Pressemitteilung zum Download:
250814_Bericht Verfassungsschutz AfD gesichert rechtsextremistisch
Pressemitteilung von Matthias Steinfurth
„Die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze schützen Mieterinnen und Mieter wirksam. Das allein reicht aber nicht aus, dem Wohnungsmangel und explodierenden Mieten begegnen zu können. Wir wollen darüber hinaus, das Bauen in Brandenburg einfacher, schneller und kostengünstiger machen, unter anderem durch die Novellierung der Bauordnung. Wir wollen gezielt das genossenschaftliche, kommunale und gemeinnützige Wohnen fördern und uns beim Bund für eine soziale Neuausrichtung der Wohnungs- und Mietenpolitik einsetzen. Wohnen ist ein Menschenrecht und der Schutz vor Verdrängung und explodierenden Mieten ist für uns als SPD soziale und politische Verpflichtung“, so Matthias Steinfurth, Sprecher für Bauen und Wohnen der SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg.
Nachdem der Deutsche Bundestag die gesetzliche Grundlage für die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 geschaffen hat, sollen im Land Brandenburg bis zum Jahresende Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen werden. Mit den entsprechenden Verordnungen dürfen in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt die Bestandsmieten in einem Zeitraum von drei Jahren um maximal 15 Prozent angehoben und die Miete bei Neuvermietung maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete angesetzt werden.
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Pressemitteilung von Marcel Penquitt
„Verwaltungsmodernisierung darf kein Schlagwort bleiben – sie muss spürbare Wirkung entfalten. Wer den Kommunen mehr Verantwortung überträgt, muss ihnen auch das Vertrauen und die Werkzeuge dafür geben: Klare Regeln, kurze Wege und verlässliche Zuständigkeiten. Das neue Gesetz bringt echte Entlastung, indem es Doppelprüfungen abbaut und Verfahren schlanker macht. Es geht nicht um weniger Kontrolle, sondern um mehr Verlässlichkeit und Handlungsspielraum für die Verantwortlichen vor Ort. Verwaltung muss ermöglichen – nicht bremsen,“ erklärt Marcel Penquitt, Vorsitzender des Ausschusses für Bürokratieabbau im Landtag Brandenburg.
Der Landtag Brandenburg hat heute in zweiter Lesung das Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in den Bereichen Landnutzung und Umwelt beschlossen. Es soll Verfahren straffen, kommunale Planungen beschleunigen und gute Projekte schneller zur Umsetzung bringen – ohne dabei Umweltstandards oder Beteiligungsrechte aus dem Blick zu verlieren.
Pressemitteilung zum Download: 250716_Penquitt_Verfahren vereinfachen