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Jetzt bewerben: Brandenburger Landärztestipendium geht in die nächste Runde

Pressemitteilung des Ministeriums für Gesundheit und Soziales

Förderrichtlinie des Gesundheitsministeriums tritt in Kraft – 18 neue Stipendienplätze für Medizinstudierende stehen dieses Wintersemester zur Verfügung – 1.000 Euro pro Monat – Bewerbungsfrist ist der 31. Juli bis 30. August 2025

Das Landärztestipendium wird fortgeführt: Studierende der Humanmedizin, die sich für einen späteren Einsatz in ländlichen Regionen Brandenburgs entscheiden, können sich ab dem 31. Juli 2025 für einen der 18 neuen Stipendienplätze bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 30. August 2025. Förderbeginn ist für das Wintersemester 2025/2026 der 1. Oktober 2025. Die Bewerbungen werden von der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) angenommen. Die Förderrichtlinie des Gesundheitsministeriums zur Stärkung der landärztlichen Versorgung Brandenburgs (Landärztinnen/Landärzte-Richtlinie) tritt am 31. Juli 2025 in Kraft. Im Landeshaushalt stehen für das gesamte Programm rund 2,3 Millionen Euro in 2025 und rund 2,1 Millionen Euro in 2026 zur Verfügung.

Mit dem Programm werden Stipendien an Studierende der Humanmedizin gefördert, die sich verpflichten, nach ihrem Studium und ihrer fachärztlichen Weiterbildung für eine Dauer von mindestens fünf Jahren in ländlichen Regionen Brandenburgs tätig zu werden. Die Höhe der Zuwendung beträgt jeweils 1.000 Euro monatlich und kann bis zum Ende des Medizinstudiums, dem Bestehen des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung, jedoch längstens für 75 Monate(Regelstudienzeit), gewährt werden.

Gesundheitsministerin Britta Müller: „Das erfolgreiche Landärzteprogramm wird fortgeführt. Damit wird ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Die Fachkräftesicherung im Gesundheitswesen ist eine der größten Herausforderung für die medizinische Versorgung der Menschen. Die Förderung des medizinischen Nachwuchses ist ein Schlüssel, diese Herausforderung zu meistern. Wir brauchen junge Ärztinnen und Ärzte, die in Brandenburg leben und arbeiten wollen. Brandenburg bietet dafür attraktive Bedingungen. Für die Fachkräftesicherung ist auch der Aufbau der Medizinischen Universität Lausitz – Carl Thiem eine ganz zentrale Maßnahme der Landesregierung. Die ersten Studierenden sollen zum Wintersemester 2026/2027 hier das Medizinstudium aufnehmen.“

Catrin Steiniger, Vorsitzende des KVBB-Vorstandes: „Das Landärzteprogramm ist eine wertvolle Ergänzung zu unserer eigenen, seit Jahren breit aufgestellten Nachwuchsförderung. Als ambulant tätige Ärztin weiß ich aus eigener Erfahrung, wie erfüllend die Tätigkeit auf dem Land ist. In Brandenburg zu arbeiten bedeutet: Nähe zu den Menschen, medizinische Verantwortung und Lebensqualität. Ich freue mich auf viele junge Ärztinnen und Ärzte, die genau das suchen und Lust auf Brandenburg haben.“

Hintergrund

Die erste Auflage des Landärzteprogramms startete im Wintersemester 2019/2020. Ab der dritten Auflage konnten seit 2023 pro Wintersemester jeweils 18 Stipendien neu vergeben werden; diese dritte Auflage endete am 31. Dezember 2024. Mit dem Landtagsbeschluss für den Doppelhaushalt 2025/2026 ist nun die Möglichkeit gegeben, die vierte Auflage des Landärzteprogramms am 31. Juli 2025 in Kraft zu setzen.

Von 2019 bis Ende 2024 wurden insgesamt 355 Bewerbungen für ein Landärztestipendium gestellt; insgesamt 231 Stipendien wurden bisher vergeben. Etwa 96 Prozent der Stipendiatinnen und Stipendiaten studieren an deutschen Hochschulen; hiervon studiert wiederum ein Drittel an Brandenburger Hochschulen. Die ersten Stipendiatinnen und Stipendiaten werden frühestens Ende 2027 ihre Facharztweiterbildungen abgeschlossen haben und im Anschluss eine Tätigkeit im ländlichen Brandenburg aufnehmen.

Für 18 Stipendien bei 75 Monaten Laufzeit fallen insgesamt jeweils Kosten in Höhe von 1,35 Millionen Euro an. Von 2019 bis Ende Januar 2025 stellte das Land Brandenburg 9,6 Millionen Euro für das Landärzteprogramm zur Verfügung. Mit der Fortschreibung des Landärzteprogramms für 2025 und 2026 wird das Land Brandenburg bis Ende 2032 insgesamt circa 18 bis 20 Millionen Euro für die Förderung aufgewendet und damit die KVBB bei ihrem Sicherstellungsauftrag für die vertragsärztliche Versorgung in Brandenburg substanziell unterstützt haben.

Antragsverfahren

Anträge auf Förderung sind ab dem 31. Juli bis zum 30. August 2025 schriftlich an die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg zu richten.

Die Bewerbungsunterlagen sowie weitere Information rund um das Stipendium gibt es online unter https://www.kvbb.de/praxiseinstieg/studium-weiterbildung/landaerztestipendium

Pressemitteilung zum Download:

097_25_MGS_Landaerztestipendium_Bewerbungsstart_2025_07_28


Zur Sicherung von sozialem Wohnraum: Mietpreisbremseverlängert

Pressemitteilung von Matthias Steinfurth

„Die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze schützen Mieterinnen und Mieter wirksam. Das allein reicht aber nicht aus, dem Wohnungsmangel und explodierenden Mieten begegnen zu können. Wir wollen darüber hinaus, das Bauen in Brandenburg einfacher, schneller und kostengünstiger machen, unter anderem durch die Novellierung der Bauordnung. Wir wollen gezielt das genossenschaftliche, kommunale und gemeinnützige Wohnen fördern und uns beim Bund für eine soziale Neuausrichtung der Wohnungs- und Mietenpolitik einsetzen. Wohnen ist ein Menschenrecht und der Schutz vor Verdrängung und explodierenden Mieten ist für uns als SPD soziale und politische Verpflichtung“, so Matthias Steinfurth, Sprecher für Bauen und Wohnen der SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg.

Nachdem der Deutsche Bundestag die gesetzliche Grundlage für die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 geschaffen hat, sollen im Land Brandenburg bis zum Jahresende Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen werden. Mit den entsprechenden Verordnungen dürfen in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt die Bestandsmieten in einem Zeitraum von drei Jahren um maximal 15 Prozent angehoben und die Miete bei Neuvermietung maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete angesetzt werden.


Verfahren vereinfachen, Verantwortung ermöglichen –Landtag beschließt Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung

Pressemitteilung von Marcel Penquitt

„Verwaltungsmodernisierung darf kein Schlagwort bleiben – sie muss spürbare Wirkung entfalten. Wer den Kommunen mehr Verantwortung überträgt, muss ihnen auch das Vertrauen und die Werkzeuge dafür geben: Klare Regeln, kurze Wege und verlässliche Zuständigkeiten. Das neue Gesetz bringt echte Entlastung, indem es Doppelprüfungen abbaut und Verfahren schlanker macht. Es geht nicht um weniger Kontrolle, sondern um mehr Verlässlichkeit und Handlungsspielraum für die Verantwortlichen vor Ort. Verwaltung muss ermöglichen – nicht bremsen,“ erklärt Marcel Penquitt, Vorsitzender des Ausschusses für Bürokratieabbau im Landtag Brandenburg.

Der Landtag Brandenburg hat heute in zweiter Lesung das Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in den Bereichen Landnutzung und Umwelt beschlossen. Es soll Verfahren straffen, kommunale Planungen beschleunigen und gute Projekte schneller zur Umsetzung bringen – ohne dabei Umweltstandards oder Beteiligungsrechte aus dem Blick zu verlieren.

Pressemitteilung zum Download: 250716_Penquitt_Verfahren vereinfachen


Planebruch unter den „Landmusikorten des Jahres 2025“

Pressemitteilung des Bundesmusikverbands Chor & Orchester (BMCO)

Lokale Leuchtturmprojekte der Musikkultur im ländlichen Raum: Der Deutsche Musikrat (DMR) und der Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) zeichnen insgesamt 13 Gemeinden als Landmusikorte 2025 aus. Neben zehn Förderpreisen wurden drei Bundespreise vergeben:

  1. Preis: Freyung (Bayern)
  2. Preis: Forst (Baden-Württemberg)
  3. Preis: Hochkirch (Sachsen)

Der erste Platz, die bayerische Stadt Freyung, überzeugte die Fachjury durch traditionsreiche und zugleich zukunftsgerichtete Volksmusikkultur, hohes ehrenamtliches Engagement und kulturelle Vielfalt im Dreiländereck Deutschland, Tschechien und Österreich. Mit der Volksmusikakademie Bayern setzt Freyung landesweit ein starkes Zeichen für die Nachwuchsförderung in der Volksmusik. Veranstaltungen wie der Bayerische Geigentag unterstreichen die hohe Qualität und Lebendigkeit der musikalischen Aktivitäten. Die Kommune schafft es zudem, Inklusion und Diversität zu leben: Menschen mit Behinderung und Menschen mit Demenz sind selbstverständlicher Teil des musikalischen Miteinanders. Als vorbildlich bewertet die Jury die vielen neuen Ideen, die Offenheit für Neues und die großen Visionen, um das Miteinander von Tradition und Zukunft mit Leben zu füllen. Die weiteren zehn Preisträger sind: Kirchzarten (Baden-Württemberg), Erbendorf (Bayern), Staufen im Breisgau (Baden-Württemberg), Kastellaun (Rheinland-Pfalz), Schöppingen (Nordrhein-Westfalen), Hörselberg-Hainich (Thüringen), Wiedensahl (Niedersachsen), Planebruch (Brandenburg), Schaafheim (Hessen) und Sebnitz (Sachsen). Bewerben konnten sich nur Orte mit maximal 12.000 Einwohner*innen, die dem sogenannten Thünen-Typ „eher ländlich“ oder „sehr ländlich“ entsprechen.

Die drei Bundespreise sind mit 18.000 Euro (1. Preis), 10.000 Euro (2. Preis) und 6.000 Euro (3. Preis) dotiert, die zehn Förderpreise umfassen jeweils 2.000 Euro. Diese Preisgelder sollen für weitere Projekte der Amateurmusik oder für die Zusammenarbeit zwischen Profi- und Amateurmusik vor Ort eingesetzt werden und neue Initiativen anstoßen, die die musikalischen Strukturen in der jeweiligen Kommune stärken und weiterentwickeln.

Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats, freut sich für die prämierten Gemeinden:
„Tolle Projekte und Initiativen brauchen Sichtbarkeit – auch und gerade die häufig ehrenamtlich funktionierende musikalische Power in ländlichen Regionen. Der Preis ‚Landmusikort des Jahres‘ bringt genau das: Wertschätzung für die kreative Kulturarbeit und die erfolgreiche Vernetzung sowie starke Impulse für die Weiterführung der häufig mit viel Herzblut betriebenen Projekte. Herzliche Gratulation an alle ausgezeichneten Landmusikorte – und: weiter so!“ „Eine Auszeichnung mit bundesweiter Strahlkraft“, so umschreibt BMCO-Geschäftsführerin Theresa Demandt die Ernennung zu Landmusikort. „Die über 90 Bewerbungen der Kommunen haben uns gezeigt, wie mit viel ehrenamtlichem Engagement, Qualität und Vielfalt Musikkultur auf dem Land vernetzt und durchdacht gelebt wird. Sie sichern damit in den kleinsten Gemeinden mit identitätsstiftenden Projekten ein lebendiges, flächendeckendes Kulturangebot – dieser Schatz muss weiterhin für den gesellschaftlichen Zusammenhalt gewürdigt und gefördert werden.“ Das Förderprogramm Landmusikort wird im Rahmen des Amateurmusikfonds des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien umgesetzt. Es unterstützt herausragende, innovative Musikprojekte und das ehrenamtliche Engagement in ländlichen Gebieten. Ausgezeichnet wurden besondere musikalische Aktivitäten, die einen Vorbildcharakter haben und somit zur Sichtbarmachung und Vernetzung von Musikgeschehen beitragen. Die Ausgezeichneten erhalten das Gütesiegel „Landmusikort des Jahres“ als Plakette, um bundes- und landesweit für das besondere Engagement sichtbar zu sein. Nach der Bekanntgabe der Gewinner werden nun die Preisübergaben jeweils in den Kommunen selbst geplant und umgesetzt.

Pressemitteilung zum Download: 2025-07-08_Pressemitteilung_Gewinner_Landmusikort_2025


Was leisten EU-Fördermittel? Wirtschaftsminister Daniel Keller gibt Startschuss für Brandenburger Info-Tour

Pressemitteilung des MWAEK

Das Format „EFRE/JTF zum Anfassen“ stellt mit Stopps in 15 Städten acht Tage lang den direkten Austausch mit Brandenburgerinnen und Brandenburgern in den Mittelpunkt.

Mit dem Auftakt in Potsdam startet eine Informations- und Dialogtour zu zwei europäischen Förderprogrammen durch das gesamte Land Brandenburg: Der „Europäische Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) und der „Fonds für einen gerechten Übergang“ (Just Transition Fund/JTF) sind zentrale Förderinstrumente der EU. Sie unterstützen unter anderem nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, Innovation und Klimaschutz und den Strukturwandel in Kohleregionen. Ausgangspunkt der zweiwöchigen Tour ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz im Land Brandenburg – von dort aus geht es weiter zu Stopps in insgesamt 15 verschiedenen Brandenburger Städten. Wirtschaftsminister Daniel Keller gibt den Startschuss und schickt dabei die großen EFRE/JTF-Buchstaben auf Wanderschaft: „Ich freue mich, dass wir auf diesem Weg der Brandenburger Bevölkerung zeigen können, wie vielfältig die finanzielle Förderung der EU vor Ort wirkt. Wir gehen diesen Weg mit Europa. Aber wir gehen ihn für Brandenburg. Mit der Infotour wollen wir den Menschen zeigen, dass die Förderung auch bei ihnen ankommt und wir wollen mit ihnen ins Gespräch kommen.“

Die Buchstaben werden an belebten öffentlichen Orten wie Parkplätzen, Baumärkten, Schwimmbädern und Marktplätzen in ganz Brandenburg ausgestellt – dort, wo sich das alltägliche Leben abspielt. Sie sollen ein Anknüpfungspunkt für Fragen und Dialog sein, und den Menschen vor Ort zeigen, wie der „Europäische Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) sowie der „Fonds für einen gerechten Übergang“ (Just Transition Fund/JTF) im Alltag der Brandenburgerinnen und Brandenburger sichtbar und wirksam werden. Interessierte Besucherinnen und Besucher können sich direkt vor Ort über die Inhalte, Ziele und die konkreten Erfolge der EU-Förderprogramme informieren. Denn: Zahlreiche Projekte zu nachhaltigem Strukturwandel in Brandenburg werden mit EFRE- oder JTF-Mitteln realisiert.

„Darunter sind so bekannte Orte wie das Forum Johanniskirche in Eberswalde mit einer EFRE-Förderung von über 2,5 Millionen Euro oder auch das Service- und Transformationsgebäude des Innovation Campus in Schwedt mit einer JTF-Förderung von über 13,5 Millionen“, erklärt der Minister und betont: „Aber es geht nicht nur um diese großen ‚Leuchttürme‘. Auch kleinere Unternehmen und Projekte, wie beispielsweise die Tischlerei Woidtow in Wiesengrund, profitieren von der Förderung. Hier wurde mit einer Fördersumme von über 100.000 Euro in neue Maschinen investiert und die Produktion so effizienter und umweltfreundlicher gestaltet. Das stärkt nicht nur das Unternehmen selbst, sondern das Handwerk in der gesamten Region Lausitz“, so Wirtschaftsminister Keller. „Die Tour bringt diese Zahlen und Geschichten dahin, wo die Menschen sind und macht die Wirkung der Fördermittel unmittelbar erlebbar.“

Die Informationstour ist ein Teil der umfassenden Öffentlichkeitsarbeit des MWAEK zur Begleitung der Förderperiode 2021–2027 im Rahmen von EFRE und JTF. Ergänzt wird sie unter anderem durch eine Wanderausstellung, eine Plakatkampagne im öffentlichen Raum, Kinospots und Informationsveranstaltungen.

Die Termine und Stationen der EFRE/JTF-Tour finden Sie in der anhängenden Pressemitteilung.

Hintergrund: EFRE und JTF bringen Brandenburg voran
Der „Europäische Fonds für regionale Entwicklung“ – kurz EFRE – wird seit 1991 bis heute von der Europäischen Union (EU) in ganz Brandenburg dafür eingesetzt, wirtschaftliche und soziale Unterschiede zwischen den Regionen auszugleichen. Der „Fonds für einen gerechten Übergang“ (Just Transition Fund/JTF) wurde für die Förderperiode 2021–2027 als neues Instrument ins Leben gerufen. Er dient dazu, Regionen zu unterstützen, die besonders stark vom Übergang zur Klimaneutralität betroffen sind. Für das EFRE/JTF-Multifondsprogramm stehen in Brandenburg insgesamt 846 Millionen Euro aus EFRE-Mitteln und fast 768 Millionen Euro aus JTF-Mitteln zur Verfügung – insgesamt rund 1,6 Milliarden Euro. Inhaltliche Prioritäten sind Innovation und Wettbewerbsfähigkeit, Energiewende, Klimawandel und Ressourceneffizienz, Nachhaltige städtische Mobilität, Nachhaltige Stadtentwicklung, die Unterstützung des Strukturwandels im Braunkohlerevier Lausitz (Brandenburg) sowie in der Raffinerieregion Schwedt/Oder in der Uckermark.

Weiterführende Informationen:
Informationen zu den einzelnen Stationen sowie Presse- und Bildmaterial zur honorarfreien Verwendung finden Sie hier:
https://efre.brandenburg.de/efre/de/kommunikation/unsere-aktivitaeten/infor mationskampagne-2025

Informationen zur aktuellen Förderperiode, dem Weg zur Förderung und zu aktuellen Projekten:
https://efre.brandenburg.de/efre/de/

Pressemitteilung zum Download: 250704 PM_EFRE_JTF_Infotour


Urlaubszuschuss für Familien mit geringen Einkommen kann auch in diesem Jahr wieder beantragt werden

Pressemitteilung des MGS

Sommerzeit ist Ferienzeit und damit Zeit, die Familien zusammen verbringen können. Vor allem Kinder profitieren von gemeinsamen Reisen mit ihren Eltern oder Großeltern. Um auch Familien mit geringem Einkommen einen Erholungsurlaub zu ermöglichen, gewährt das Familienministerium diesen Familien auch in diesem Jahr finanzielle Zuschüsse. Anträge können beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) gestellt werden. Bereits beim LASV eingereichte Anträge für Reisen, die noch nicht absolviert wurden, werden ebenfalls bearbeitet. Es liegen schon rund 580 Anträge im LASV vor, die mit der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2025/2026 jetzt bearbeitet werden können.

Familienministerin Britta Müller:
 „Nichts ist so kostbar wie gemeinsame Zeit mit der Familie – besonders, wenn sie voller unvergesslicher Momente steckt. Ein Urlaub kann für Kinder wie für Eltern ein kleines Wunder sein: Er schenkt Freude, Nähe und neue Energie. Gerade Familien, die im Alltag oft viel stemmen müssen, verdienen diese Auszeit. Deshalb setze ich mich mit voller Überzeugung dafür ein, dass auch finanziell weniger starke Familien die Chance auf schöne, erholsame Ferien haben. Denn jeder Mensch – ob groß oder klein – braucht Raum zum Durchatmen und zum Zusammen-Sein.“

Die Ferienzuschüsse können von Familien mit geringem Einkommen beantragt werden, die ihren Wohnsitz in Brandenburg haben. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf 10 Euro pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied. Die Reise soll mindestens zwei Übernachtungen umfassen und wird für höchstens 13 Übernachtungen bezuschusst.

Der Antrag sollte mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt gestellt werden, in jedem Fall aber vor Beginn der Reise. Wichtig: Zuschüsse können nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt werden; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Für bereits absolvierte Reisen können keine Zuschüsse gezahlt werden, eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich.

Besonders geeignet für einen geförderten Urlaub sind die über ganz Deutschland verteilten sogenannten Familienferienstätten, die mit ihren Angeboten die besonderen Bedürfnisse von Familien berücksichtigen.

Informationen zu den Familienferienstätten gibt es auf dem Portal der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung: https://bag-familienerholung.de/

Informationen zu den Förderbedingungen sowie das Antragsformular finden Sie auf der LASV-Internetseite: https://lasv.brandenburg.de/familienferienreisen

Anträge können auch online gestellt werden – per Computer, Tablet oder Smartphone.

Pressemitteilung zum Download:

071_25_MGS_Zuschuesse_fuer_Familienferienreisen_2025_06_23


Jetzt bewerben: Brandenburger Landärztestipendium geht in die nächste Runde

Pressemitteilung des Ministeriums für Gesundheit und Soziales

Förderrichtlinie des Gesundheitsministeriums tritt in Kraft – 18 neue Stipendienplätze für Medizinstudierende stehen dieses Wintersemester zur Verfügung – 1.000 Euro pro Monat – Bewerbungsfrist ist der 31. Juli bis 30. August 2025

Das Landärztestipendium wird fortgeführt: Studierende der Humanmedizin, die sich für einen späteren Einsatz in ländlichen Regionen Brandenburgs entscheiden, können sich ab dem 31. Juli 2025 für einen der 18 neuen Stipendienplätze bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 30. August 2025. Förderbeginn ist für das Wintersemester 2025/2026 der 1. Oktober 2025. Die Bewerbungen werden von der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) angenommen. Die Förderrichtlinie des Gesundheitsministeriums zur Stärkung der landärztlichen Versorgung Brandenburgs (Landärztinnen/Landärzte-Richtlinie) tritt am 31. Juli 2025 in Kraft. Im Landeshaushalt stehen für das gesamte Programm rund 2,3 Millionen Euro in 2025 und rund 2,1 Millionen Euro in 2026 zur Verfügung.

Mit dem Programm werden Stipendien an Studierende der Humanmedizin gefördert, die sich verpflichten, nach ihrem Studium und ihrer fachärztlichen Weiterbildung für eine Dauer von mindestens fünf Jahren in ländlichen Regionen Brandenburgs tätig zu werden. Die Höhe der Zuwendung beträgt jeweils 1.000 Euro monatlich und kann bis zum Ende des Medizinstudiums, dem Bestehen des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung, jedoch längstens für 75 Monate(Regelstudienzeit), gewährt werden.

Gesundheitsministerin Britta Müller: „Das erfolgreiche Landärzteprogramm wird fortgeführt. Damit wird ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Die Fachkräftesicherung im Gesundheitswesen ist eine der größten Herausforderung für die medizinische Versorgung der Menschen. Die Förderung des medizinischen Nachwuchses ist ein Schlüssel, diese Herausforderung zu meistern. Wir brauchen junge Ärztinnen und Ärzte, die in Brandenburg leben und arbeiten wollen. Brandenburg bietet dafür attraktive Bedingungen. Für die Fachkräftesicherung ist auch der Aufbau der Medizinischen Universität Lausitz – Carl Thiem eine ganz zentrale Maßnahme der Landesregierung. Die ersten Studierenden sollen zum Wintersemester 2026/2027 hier das Medizinstudium aufnehmen.“

Catrin Steiniger, Vorsitzende des KVBB-Vorstandes: „Das Landärzteprogramm ist eine wertvolle Ergänzung zu unserer eigenen, seit Jahren breit aufgestellten Nachwuchsförderung. Als ambulant tätige Ärztin weiß ich aus eigener Erfahrung, wie erfüllend die Tätigkeit auf dem Land ist. In Brandenburg zu arbeiten bedeutet: Nähe zu den Menschen, medizinische Verantwortung und Lebensqualität. Ich freue mich auf viele junge Ärztinnen und Ärzte, die genau das suchen und Lust auf Brandenburg haben.“

Hintergrund

Die erste Auflage des Landärzteprogramms startete im Wintersemester 2019/2020. Ab der dritten Auflage konnten seit 2023 pro Wintersemester jeweils 18 Stipendien neu vergeben werden; diese dritte Auflage endete am 31. Dezember 2024. Mit dem Landtagsbeschluss für den Doppelhaushalt 2025/2026 ist nun die Möglichkeit gegeben, die vierte Auflage des Landärzteprogramms am 31. Juli 2025 in Kraft zu setzen.

Von 2019 bis Ende 2024 wurden insgesamt 355 Bewerbungen für ein Landärztestipendium gestellt; insgesamt 231 Stipendien wurden bisher vergeben. Etwa 96 Prozent der Stipendiatinnen und Stipendiaten studieren an deutschen Hochschulen; hiervon studiert wiederum ein Drittel an Brandenburger Hochschulen. Die ersten Stipendiatinnen und Stipendiaten werden frühestens Ende 2027 ihre Facharztweiterbildungen abgeschlossen haben und im Anschluss eine Tätigkeit im ländlichen Brandenburg aufnehmen.

Für 18 Stipendien bei 75 Monaten Laufzeit fallen insgesamt jeweils Kosten in Höhe von 1,35 Millionen Euro an. Von 2019 bis Ende Januar 2025 stellte das Land Brandenburg 9,6 Millionen Euro für das Landärzteprogramm zur Verfügung. Mit der Fortschreibung des Landärzteprogramms für 2025 und 2026 wird das Land Brandenburg bis Ende 2032 insgesamt circa 18 bis 20 Millionen Euro für die Förderung aufgewendet und damit die KVBB bei ihrem Sicherstellungsauftrag für die vertragsärztliche Versorgung in Brandenburg substanziell unterstützt haben.

Antragsverfahren

Anträge auf Förderung sind ab dem 31. Juli bis zum 30. August 2025 schriftlich an die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg zu richten.

Die Bewerbungsunterlagen sowie weitere Information rund um das Stipendium gibt es online unter https://www.kvbb.de/praxiseinstieg/studium-weiterbildung/landaerztestipendium

Pressemitteilung zum Download:

097_25_MGS_Landaerztestipendium_Bewerbungsstart_2025_07_28


Zur Sicherung von sozialem Wohnraum: Mietpreisbremseverlängert

Pressemitteilung von Matthias Steinfurth

„Die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze schützen Mieterinnen und Mieter wirksam. Das allein reicht aber nicht aus, dem Wohnungsmangel und explodierenden Mieten begegnen zu können. Wir wollen darüber hinaus, das Bauen in Brandenburg einfacher, schneller und kostengünstiger machen, unter anderem durch die Novellierung der Bauordnung. Wir wollen gezielt das genossenschaftliche, kommunale und gemeinnützige Wohnen fördern und uns beim Bund für eine soziale Neuausrichtung der Wohnungs- und Mietenpolitik einsetzen. Wohnen ist ein Menschenrecht und der Schutz vor Verdrängung und explodierenden Mieten ist für uns als SPD soziale und politische Verpflichtung“, so Matthias Steinfurth, Sprecher für Bauen und Wohnen der SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg.

Nachdem der Deutsche Bundestag die gesetzliche Grundlage für die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 geschaffen hat, sollen im Land Brandenburg bis zum Jahresende Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen werden. Mit den entsprechenden Verordnungen dürfen in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt die Bestandsmieten in einem Zeitraum von drei Jahren um maximal 15 Prozent angehoben und die Miete bei Neuvermietung maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete angesetzt werden.


Verfahren vereinfachen, Verantwortung ermöglichen –Landtag beschließt Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung

Pressemitteilung von Marcel Penquitt

„Verwaltungsmodernisierung darf kein Schlagwort bleiben – sie muss spürbare Wirkung entfalten. Wer den Kommunen mehr Verantwortung überträgt, muss ihnen auch das Vertrauen und die Werkzeuge dafür geben: Klare Regeln, kurze Wege und verlässliche Zuständigkeiten. Das neue Gesetz bringt echte Entlastung, indem es Doppelprüfungen abbaut und Verfahren schlanker macht. Es geht nicht um weniger Kontrolle, sondern um mehr Verlässlichkeit und Handlungsspielraum für die Verantwortlichen vor Ort. Verwaltung muss ermöglichen – nicht bremsen,“ erklärt Marcel Penquitt, Vorsitzender des Ausschusses für Bürokratieabbau im Landtag Brandenburg.

Der Landtag Brandenburg hat heute in zweiter Lesung das Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in den Bereichen Landnutzung und Umwelt beschlossen. Es soll Verfahren straffen, kommunale Planungen beschleunigen und gute Projekte schneller zur Umsetzung bringen – ohne dabei Umweltstandards oder Beteiligungsrechte aus dem Blick zu verlieren.

Pressemitteilung zum Download: 250716_Penquitt_Verfahren vereinfachen


Planebruch unter den „Landmusikorten des Jahres 2025“

Pressemitteilung des Bundesmusikverbands Chor & Orchester (BMCO)

Lokale Leuchtturmprojekte der Musikkultur im ländlichen Raum: Der Deutsche Musikrat (DMR) und der Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) zeichnen insgesamt 13 Gemeinden als Landmusikorte 2025 aus. Neben zehn Förderpreisen wurden drei Bundespreise vergeben:

  1. Preis: Freyung (Bayern)
  2. Preis: Forst (Baden-Württemberg)
  3. Preis: Hochkirch (Sachsen)

Der erste Platz, die bayerische Stadt Freyung, überzeugte die Fachjury durch traditionsreiche und zugleich zukunftsgerichtete Volksmusikkultur, hohes ehrenamtliches Engagement und kulturelle Vielfalt im Dreiländereck Deutschland, Tschechien und Österreich. Mit der Volksmusikakademie Bayern setzt Freyung landesweit ein starkes Zeichen für die Nachwuchsförderung in der Volksmusik. Veranstaltungen wie der Bayerische Geigentag unterstreichen die hohe Qualität und Lebendigkeit der musikalischen Aktivitäten. Die Kommune schafft es zudem, Inklusion und Diversität zu leben: Menschen mit Behinderung und Menschen mit Demenz sind selbstverständlicher Teil des musikalischen Miteinanders. Als vorbildlich bewertet die Jury die vielen neuen Ideen, die Offenheit für Neues und die großen Visionen, um das Miteinander von Tradition und Zukunft mit Leben zu füllen. Die weiteren zehn Preisträger sind: Kirchzarten (Baden-Württemberg), Erbendorf (Bayern), Staufen im Breisgau (Baden-Württemberg), Kastellaun (Rheinland-Pfalz), Schöppingen (Nordrhein-Westfalen), Hörselberg-Hainich (Thüringen), Wiedensahl (Niedersachsen), Planebruch (Brandenburg), Schaafheim (Hessen) und Sebnitz (Sachsen). Bewerben konnten sich nur Orte mit maximal 12.000 Einwohner*innen, die dem sogenannten Thünen-Typ „eher ländlich“ oder „sehr ländlich“ entsprechen.

Die drei Bundespreise sind mit 18.000 Euro (1. Preis), 10.000 Euro (2. Preis) und 6.000 Euro (3. Preis) dotiert, die zehn Förderpreise umfassen jeweils 2.000 Euro. Diese Preisgelder sollen für weitere Projekte der Amateurmusik oder für die Zusammenarbeit zwischen Profi- und Amateurmusik vor Ort eingesetzt werden und neue Initiativen anstoßen, die die musikalischen Strukturen in der jeweiligen Kommune stärken und weiterentwickeln.

Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats, freut sich für die prämierten Gemeinden:
„Tolle Projekte und Initiativen brauchen Sichtbarkeit – auch und gerade die häufig ehrenamtlich funktionierende musikalische Power in ländlichen Regionen. Der Preis ‚Landmusikort des Jahres‘ bringt genau das: Wertschätzung für die kreative Kulturarbeit und die erfolgreiche Vernetzung sowie starke Impulse für die Weiterführung der häufig mit viel Herzblut betriebenen Projekte. Herzliche Gratulation an alle ausgezeichneten Landmusikorte – und: weiter so!“ „Eine Auszeichnung mit bundesweiter Strahlkraft“, so umschreibt BMCO-Geschäftsführerin Theresa Demandt die Ernennung zu Landmusikort. „Die über 90 Bewerbungen der Kommunen haben uns gezeigt, wie mit viel ehrenamtlichem Engagement, Qualität und Vielfalt Musikkultur auf dem Land vernetzt und durchdacht gelebt wird. Sie sichern damit in den kleinsten Gemeinden mit identitätsstiftenden Projekten ein lebendiges, flächendeckendes Kulturangebot – dieser Schatz muss weiterhin für den gesellschaftlichen Zusammenhalt gewürdigt und gefördert werden.“ Das Förderprogramm Landmusikort wird im Rahmen des Amateurmusikfonds des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien umgesetzt. Es unterstützt herausragende, innovative Musikprojekte und das ehrenamtliche Engagement in ländlichen Gebieten. Ausgezeichnet wurden besondere musikalische Aktivitäten, die einen Vorbildcharakter haben und somit zur Sichtbarmachung und Vernetzung von Musikgeschehen beitragen. Die Ausgezeichneten erhalten das Gütesiegel „Landmusikort des Jahres“ als Plakette, um bundes- und landesweit für das besondere Engagement sichtbar zu sein. Nach der Bekanntgabe der Gewinner werden nun die Preisübergaben jeweils in den Kommunen selbst geplant und umgesetzt.

Pressemitteilung zum Download: 2025-07-08_Pressemitteilung_Gewinner_Landmusikort_2025


Was leisten EU-Fördermittel? Wirtschaftsminister Daniel Keller gibt Startschuss für Brandenburger Info-Tour

Pressemitteilung des MWAEK

Das Format „EFRE/JTF zum Anfassen“ stellt mit Stopps in 15 Städten acht Tage lang den direkten Austausch mit Brandenburgerinnen und Brandenburgern in den Mittelpunkt.

Mit dem Auftakt in Potsdam startet eine Informations- und Dialogtour zu zwei europäischen Förderprogrammen durch das gesamte Land Brandenburg: Der „Europäische Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) und der „Fonds für einen gerechten Übergang“ (Just Transition Fund/JTF) sind zentrale Förderinstrumente der EU. Sie unterstützen unter anderem nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, Innovation und Klimaschutz und den Strukturwandel in Kohleregionen. Ausgangspunkt der zweiwöchigen Tour ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz im Land Brandenburg – von dort aus geht es weiter zu Stopps in insgesamt 15 verschiedenen Brandenburger Städten. Wirtschaftsminister Daniel Keller gibt den Startschuss und schickt dabei die großen EFRE/JTF-Buchstaben auf Wanderschaft: „Ich freue mich, dass wir auf diesem Weg der Brandenburger Bevölkerung zeigen können, wie vielfältig die finanzielle Förderung der EU vor Ort wirkt. Wir gehen diesen Weg mit Europa. Aber wir gehen ihn für Brandenburg. Mit der Infotour wollen wir den Menschen zeigen, dass die Förderung auch bei ihnen ankommt und wir wollen mit ihnen ins Gespräch kommen.“

Die Buchstaben werden an belebten öffentlichen Orten wie Parkplätzen, Baumärkten, Schwimmbädern und Marktplätzen in ganz Brandenburg ausgestellt – dort, wo sich das alltägliche Leben abspielt. Sie sollen ein Anknüpfungspunkt für Fragen und Dialog sein, und den Menschen vor Ort zeigen, wie der „Europäische Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) sowie der „Fonds für einen gerechten Übergang“ (Just Transition Fund/JTF) im Alltag der Brandenburgerinnen und Brandenburger sichtbar und wirksam werden. Interessierte Besucherinnen und Besucher können sich direkt vor Ort über die Inhalte, Ziele und die konkreten Erfolge der EU-Förderprogramme informieren. Denn: Zahlreiche Projekte zu nachhaltigem Strukturwandel in Brandenburg werden mit EFRE- oder JTF-Mitteln realisiert.

„Darunter sind so bekannte Orte wie das Forum Johanniskirche in Eberswalde mit einer EFRE-Förderung von über 2,5 Millionen Euro oder auch das Service- und Transformationsgebäude des Innovation Campus in Schwedt mit einer JTF-Förderung von über 13,5 Millionen“, erklärt der Minister und betont: „Aber es geht nicht nur um diese großen ‚Leuchttürme‘. Auch kleinere Unternehmen und Projekte, wie beispielsweise die Tischlerei Woidtow in Wiesengrund, profitieren von der Förderung. Hier wurde mit einer Fördersumme von über 100.000 Euro in neue Maschinen investiert und die Produktion so effizienter und umweltfreundlicher gestaltet. Das stärkt nicht nur das Unternehmen selbst, sondern das Handwerk in der gesamten Region Lausitz“, so Wirtschaftsminister Keller. „Die Tour bringt diese Zahlen und Geschichten dahin, wo die Menschen sind und macht die Wirkung der Fördermittel unmittelbar erlebbar.“

Die Informationstour ist ein Teil der umfassenden Öffentlichkeitsarbeit des MWAEK zur Begleitung der Förderperiode 2021–2027 im Rahmen von EFRE und JTF. Ergänzt wird sie unter anderem durch eine Wanderausstellung, eine Plakatkampagne im öffentlichen Raum, Kinospots und Informationsveranstaltungen.

Die Termine und Stationen der EFRE/JTF-Tour finden Sie in der anhängenden Pressemitteilung.

Hintergrund: EFRE und JTF bringen Brandenburg voran
Der „Europäische Fonds für regionale Entwicklung“ – kurz EFRE – wird seit 1991 bis heute von der Europäischen Union (EU) in ganz Brandenburg dafür eingesetzt, wirtschaftliche und soziale Unterschiede zwischen den Regionen auszugleichen. Der „Fonds für einen gerechten Übergang“ (Just Transition Fund/JTF) wurde für die Förderperiode 2021–2027 als neues Instrument ins Leben gerufen. Er dient dazu, Regionen zu unterstützen, die besonders stark vom Übergang zur Klimaneutralität betroffen sind. Für das EFRE/JTF-Multifondsprogramm stehen in Brandenburg insgesamt 846 Millionen Euro aus EFRE-Mitteln und fast 768 Millionen Euro aus JTF-Mitteln zur Verfügung – insgesamt rund 1,6 Milliarden Euro. Inhaltliche Prioritäten sind Innovation und Wettbewerbsfähigkeit, Energiewende, Klimawandel und Ressourceneffizienz, Nachhaltige städtische Mobilität, Nachhaltige Stadtentwicklung, die Unterstützung des Strukturwandels im Braunkohlerevier Lausitz (Brandenburg) sowie in der Raffinerieregion Schwedt/Oder in der Uckermark.

Weiterführende Informationen:
Informationen zu den einzelnen Stationen sowie Presse- und Bildmaterial zur honorarfreien Verwendung finden Sie hier:
https://efre.brandenburg.de/efre/de/kommunikation/unsere-aktivitaeten/infor mationskampagne-2025

Informationen zur aktuellen Förderperiode, dem Weg zur Förderung und zu aktuellen Projekten:
https://efre.brandenburg.de/efre/de/

Pressemitteilung zum Download: 250704 PM_EFRE_JTF_Infotour


Urlaubszuschuss für Familien mit geringen Einkommen kann auch in diesem Jahr wieder beantragt werden

Pressemitteilung des MGS

Sommerzeit ist Ferienzeit und damit Zeit, die Familien zusammen verbringen können. Vor allem Kinder profitieren von gemeinsamen Reisen mit ihren Eltern oder Großeltern. Um auch Familien mit geringem Einkommen einen Erholungsurlaub zu ermöglichen, gewährt das Familienministerium diesen Familien auch in diesem Jahr finanzielle Zuschüsse. Anträge können beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) gestellt werden. Bereits beim LASV eingereichte Anträge für Reisen, die noch nicht absolviert wurden, werden ebenfalls bearbeitet. Es liegen schon rund 580 Anträge im LASV vor, die mit der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2025/2026 jetzt bearbeitet werden können.

Familienministerin Britta Müller:
 „Nichts ist so kostbar wie gemeinsame Zeit mit der Familie – besonders, wenn sie voller unvergesslicher Momente steckt. Ein Urlaub kann für Kinder wie für Eltern ein kleines Wunder sein: Er schenkt Freude, Nähe und neue Energie. Gerade Familien, die im Alltag oft viel stemmen müssen, verdienen diese Auszeit. Deshalb setze ich mich mit voller Überzeugung dafür ein, dass auch finanziell weniger starke Familien die Chance auf schöne, erholsame Ferien haben. Denn jeder Mensch – ob groß oder klein – braucht Raum zum Durchatmen und zum Zusammen-Sein.“

Die Ferienzuschüsse können von Familien mit geringem Einkommen beantragt werden, die ihren Wohnsitz in Brandenburg haben. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf 10 Euro pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied. Die Reise soll mindestens zwei Übernachtungen umfassen und wird für höchstens 13 Übernachtungen bezuschusst.

Der Antrag sollte mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt gestellt werden, in jedem Fall aber vor Beginn der Reise. Wichtig: Zuschüsse können nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt werden; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Für bereits absolvierte Reisen können keine Zuschüsse gezahlt werden, eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich.

Besonders geeignet für einen geförderten Urlaub sind die über ganz Deutschland verteilten sogenannten Familienferienstätten, die mit ihren Angeboten die besonderen Bedürfnisse von Familien berücksichtigen.

Informationen zu den Familienferienstätten gibt es auf dem Portal der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung: https://bag-familienerholung.de/

Informationen zu den Förderbedingungen sowie das Antragsformular finden Sie auf der LASV-Internetseite: https://lasv.brandenburg.de/familienferienreisen

Anträge können auch online gestellt werden – per Computer, Tablet oder Smartphone.

Pressemitteilung zum Download:

071_25_MGS_Zuschuesse_fuer_Familienferienreisen_2025_06_23


Jetzt bewerben: Brandenburger Landärztestipendium geht in die nächste Runde

Pressemitteilung des Ministeriums für Gesundheit und Soziales

Förderrichtlinie des Gesundheitsministeriums tritt in Kraft – 18 neue Stipendienplätze für Medizinstudierende stehen dieses Wintersemester zur Verfügung – 1.000 Euro pro Monat – Bewerbungsfrist ist der 31. Juli bis 30. August 2025

Das Landärztestipendium wird fortgeführt: Studierende der Humanmedizin, die sich für einen späteren Einsatz in ländlichen Regionen Brandenburgs entscheiden, können sich ab dem 31. Juli 2025 für einen der 18 neuen Stipendienplätze bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 30. August 2025. Förderbeginn ist für das Wintersemester 2025/2026 der 1. Oktober 2025. Die Bewerbungen werden von der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) angenommen. Die Förderrichtlinie des Gesundheitsministeriums zur Stärkung der landärztlichen Versorgung Brandenburgs (Landärztinnen/Landärzte-Richtlinie) tritt am 31. Juli 2025 in Kraft. Im Landeshaushalt stehen für das gesamte Programm rund 2,3 Millionen Euro in 2025 und rund 2,1 Millionen Euro in 2026 zur Verfügung.

Mit dem Programm werden Stipendien an Studierende der Humanmedizin gefördert, die sich verpflichten, nach ihrem Studium und ihrer fachärztlichen Weiterbildung für eine Dauer von mindestens fünf Jahren in ländlichen Regionen Brandenburgs tätig zu werden. Die Höhe der Zuwendung beträgt jeweils 1.000 Euro monatlich und kann bis zum Ende des Medizinstudiums, dem Bestehen des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung, jedoch längstens für 75 Monate(Regelstudienzeit), gewährt werden.

Gesundheitsministerin Britta Müller: „Das erfolgreiche Landärzteprogramm wird fortgeführt. Damit wird ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Die Fachkräftesicherung im Gesundheitswesen ist eine der größten Herausforderung für die medizinische Versorgung der Menschen. Die Förderung des medizinischen Nachwuchses ist ein Schlüssel, diese Herausforderung zu meistern. Wir brauchen junge Ärztinnen und Ärzte, die in Brandenburg leben und arbeiten wollen. Brandenburg bietet dafür attraktive Bedingungen. Für die Fachkräftesicherung ist auch der Aufbau der Medizinischen Universität Lausitz – Carl Thiem eine ganz zentrale Maßnahme der Landesregierung. Die ersten Studierenden sollen zum Wintersemester 2026/2027 hier das Medizinstudium aufnehmen.“

Catrin Steiniger, Vorsitzende des KVBB-Vorstandes: „Das Landärzteprogramm ist eine wertvolle Ergänzung zu unserer eigenen, seit Jahren breit aufgestellten Nachwuchsförderung. Als ambulant tätige Ärztin weiß ich aus eigener Erfahrung, wie erfüllend die Tätigkeit auf dem Land ist. In Brandenburg zu arbeiten bedeutet: Nähe zu den Menschen, medizinische Verantwortung und Lebensqualität. Ich freue mich auf viele junge Ärztinnen und Ärzte, die genau das suchen und Lust auf Brandenburg haben.“

Hintergrund

Die erste Auflage des Landärzteprogramms startete im Wintersemester 2019/2020. Ab der dritten Auflage konnten seit 2023 pro Wintersemester jeweils 18 Stipendien neu vergeben werden; diese dritte Auflage endete am 31. Dezember 2024. Mit dem Landtagsbeschluss für den Doppelhaushalt 2025/2026 ist nun die Möglichkeit gegeben, die vierte Auflage des Landärzteprogramms am 31. Juli 2025 in Kraft zu setzen.

Von 2019 bis Ende 2024 wurden insgesamt 355 Bewerbungen für ein Landärztestipendium gestellt; insgesamt 231 Stipendien wurden bisher vergeben. Etwa 96 Prozent der Stipendiatinnen und Stipendiaten studieren an deutschen Hochschulen; hiervon studiert wiederum ein Drittel an Brandenburger Hochschulen. Die ersten Stipendiatinnen und Stipendiaten werden frühestens Ende 2027 ihre Facharztweiterbildungen abgeschlossen haben und im Anschluss eine Tätigkeit im ländlichen Brandenburg aufnehmen.

Für 18 Stipendien bei 75 Monaten Laufzeit fallen insgesamt jeweils Kosten in Höhe von 1,35 Millionen Euro an. Von 2019 bis Ende Januar 2025 stellte das Land Brandenburg 9,6 Millionen Euro für das Landärzteprogramm zur Verfügung. Mit der Fortschreibung des Landärzteprogramms für 2025 und 2026 wird das Land Brandenburg bis Ende 2032 insgesamt circa 18 bis 20 Millionen Euro für die Förderung aufgewendet und damit die KVBB bei ihrem Sicherstellungsauftrag für die vertragsärztliche Versorgung in Brandenburg substanziell unterstützt haben.

Antragsverfahren

Anträge auf Förderung sind ab dem 31. Juli bis zum 30. August 2025 schriftlich an die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg zu richten.

Die Bewerbungsunterlagen sowie weitere Information rund um das Stipendium gibt es online unter https://www.kvbb.de/praxiseinstieg/studium-weiterbildung/landaerztestipendium

Pressemitteilung zum Download:

097_25_MGS_Landaerztestipendium_Bewerbungsstart_2025_07_28


Zur Sicherung von sozialem Wohnraum: Mietpreisbremseverlängert

Pressemitteilung von Matthias Steinfurth

„Die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze schützen Mieterinnen und Mieter wirksam. Das allein reicht aber nicht aus, dem Wohnungsmangel und explodierenden Mieten begegnen zu können. Wir wollen darüber hinaus, das Bauen in Brandenburg einfacher, schneller und kostengünstiger machen, unter anderem durch die Novellierung der Bauordnung. Wir wollen gezielt das genossenschaftliche, kommunale und gemeinnützige Wohnen fördern und uns beim Bund für eine soziale Neuausrichtung der Wohnungs- und Mietenpolitik einsetzen. Wohnen ist ein Menschenrecht und der Schutz vor Verdrängung und explodierenden Mieten ist für uns als SPD soziale und politische Verpflichtung“, so Matthias Steinfurth, Sprecher für Bauen und Wohnen der SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg.

Nachdem der Deutsche Bundestag die gesetzliche Grundlage für die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 geschaffen hat, sollen im Land Brandenburg bis zum Jahresende Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen werden. Mit den entsprechenden Verordnungen dürfen in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt die Bestandsmieten in einem Zeitraum von drei Jahren um maximal 15 Prozent angehoben und die Miete bei Neuvermietung maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete angesetzt werden.


Verfahren vereinfachen, Verantwortung ermöglichen –Landtag beschließt Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung

Pressemitteilung von Marcel Penquitt

„Verwaltungsmodernisierung darf kein Schlagwort bleiben – sie muss spürbare Wirkung entfalten. Wer den Kommunen mehr Verantwortung überträgt, muss ihnen auch das Vertrauen und die Werkzeuge dafür geben: Klare Regeln, kurze Wege und verlässliche Zuständigkeiten. Das neue Gesetz bringt echte Entlastung, indem es Doppelprüfungen abbaut und Verfahren schlanker macht. Es geht nicht um weniger Kontrolle, sondern um mehr Verlässlichkeit und Handlungsspielraum für die Verantwortlichen vor Ort. Verwaltung muss ermöglichen – nicht bremsen,“ erklärt Marcel Penquitt, Vorsitzender des Ausschusses für Bürokratieabbau im Landtag Brandenburg.

Der Landtag Brandenburg hat heute in zweiter Lesung das Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in den Bereichen Landnutzung und Umwelt beschlossen. Es soll Verfahren straffen, kommunale Planungen beschleunigen und gute Projekte schneller zur Umsetzung bringen – ohne dabei Umweltstandards oder Beteiligungsrechte aus dem Blick zu verlieren.

Pressemitteilung zum Download: 250716_Penquitt_Verfahren vereinfachen


Planebruch unter den „Landmusikorten des Jahres 2025“

Pressemitteilung des Bundesmusikverbands Chor & Orchester (BMCO)

Lokale Leuchtturmprojekte der Musikkultur im ländlichen Raum: Der Deutsche Musikrat (DMR) und der Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) zeichnen insgesamt 13 Gemeinden als Landmusikorte 2025 aus. Neben zehn Förderpreisen wurden drei Bundespreise vergeben:

  1. Preis: Freyung (Bayern)
  2. Preis: Forst (Baden-Württemberg)
  3. Preis: Hochkirch (Sachsen)

Der erste Platz, die bayerische Stadt Freyung, überzeugte die Fachjury durch traditionsreiche und zugleich zukunftsgerichtete Volksmusikkultur, hohes ehrenamtliches Engagement und kulturelle Vielfalt im Dreiländereck Deutschland, Tschechien und Österreich. Mit der Volksmusikakademie Bayern setzt Freyung landesweit ein starkes Zeichen für die Nachwuchsförderung in der Volksmusik. Veranstaltungen wie der Bayerische Geigentag unterstreichen die hohe Qualität und Lebendigkeit der musikalischen Aktivitäten. Die Kommune schafft es zudem, Inklusion und Diversität zu leben: Menschen mit Behinderung und Menschen mit Demenz sind selbstverständlicher Teil des musikalischen Miteinanders. Als vorbildlich bewertet die Jury die vielen neuen Ideen, die Offenheit für Neues und die großen Visionen, um das Miteinander von Tradition und Zukunft mit Leben zu füllen. Die weiteren zehn Preisträger sind: Kirchzarten (Baden-Württemberg), Erbendorf (Bayern), Staufen im Breisgau (Baden-Württemberg), Kastellaun (Rheinland-Pfalz), Schöppingen (Nordrhein-Westfalen), Hörselberg-Hainich (Thüringen), Wiedensahl (Niedersachsen), Planebruch (Brandenburg), Schaafheim (Hessen) und Sebnitz (Sachsen). Bewerben konnten sich nur Orte mit maximal 12.000 Einwohner*innen, die dem sogenannten Thünen-Typ „eher ländlich“ oder „sehr ländlich“ entsprechen.

Die drei Bundespreise sind mit 18.000 Euro (1. Preis), 10.000 Euro (2. Preis) und 6.000 Euro (3. Preis) dotiert, die zehn Förderpreise umfassen jeweils 2.000 Euro. Diese Preisgelder sollen für weitere Projekte der Amateurmusik oder für die Zusammenarbeit zwischen Profi- und Amateurmusik vor Ort eingesetzt werden und neue Initiativen anstoßen, die die musikalischen Strukturen in der jeweiligen Kommune stärken und weiterentwickeln.

Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats, freut sich für die prämierten Gemeinden:
„Tolle Projekte und Initiativen brauchen Sichtbarkeit – auch und gerade die häufig ehrenamtlich funktionierende musikalische Power in ländlichen Regionen. Der Preis ‚Landmusikort des Jahres‘ bringt genau das: Wertschätzung für die kreative Kulturarbeit und die erfolgreiche Vernetzung sowie starke Impulse für die Weiterführung der häufig mit viel Herzblut betriebenen Projekte. Herzliche Gratulation an alle ausgezeichneten Landmusikorte – und: weiter so!“ „Eine Auszeichnung mit bundesweiter Strahlkraft“, so umschreibt BMCO-Geschäftsführerin Theresa Demandt die Ernennung zu Landmusikort. „Die über 90 Bewerbungen der Kommunen haben uns gezeigt, wie mit viel ehrenamtlichem Engagement, Qualität und Vielfalt Musikkultur auf dem Land vernetzt und durchdacht gelebt wird. Sie sichern damit in den kleinsten Gemeinden mit identitätsstiftenden Projekten ein lebendiges, flächendeckendes Kulturangebot – dieser Schatz muss weiterhin für den gesellschaftlichen Zusammenhalt gewürdigt und gefördert werden.“ Das Förderprogramm Landmusikort wird im Rahmen des Amateurmusikfonds des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien umgesetzt. Es unterstützt herausragende, innovative Musikprojekte und das ehrenamtliche Engagement in ländlichen Gebieten. Ausgezeichnet wurden besondere musikalische Aktivitäten, die einen Vorbildcharakter haben und somit zur Sichtbarmachung und Vernetzung von Musikgeschehen beitragen. Die Ausgezeichneten erhalten das Gütesiegel „Landmusikort des Jahres“ als Plakette, um bundes- und landesweit für das besondere Engagement sichtbar zu sein. Nach der Bekanntgabe der Gewinner werden nun die Preisübergaben jeweils in den Kommunen selbst geplant und umgesetzt.

Pressemitteilung zum Download: 2025-07-08_Pressemitteilung_Gewinner_Landmusikort_2025


Was leisten EU-Fördermittel? Wirtschaftsminister Daniel Keller gibt Startschuss für Brandenburger Info-Tour

Pressemitteilung des MWAEK

Das Format „EFRE/JTF zum Anfassen“ stellt mit Stopps in 15 Städten acht Tage lang den direkten Austausch mit Brandenburgerinnen und Brandenburgern in den Mittelpunkt.

Mit dem Auftakt in Potsdam startet eine Informations- und Dialogtour zu zwei europäischen Förderprogrammen durch das gesamte Land Brandenburg: Der „Europäische Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) und der „Fonds für einen gerechten Übergang“ (Just Transition Fund/JTF) sind zentrale Förderinstrumente der EU. Sie unterstützen unter anderem nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, Innovation und Klimaschutz und den Strukturwandel in Kohleregionen. Ausgangspunkt der zweiwöchigen Tour ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz im Land Brandenburg – von dort aus geht es weiter zu Stopps in insgesamt 15 verschiedenen Brandenburger Städten. Wirtschaftsminister Daniel Keller gibt den Startschuss und schickt dabei die großen EFRE/JTF-Buchstaben auf Wanderschaft: „Ich freue mich, dass wir auf diesem Weg der Brandenburger Bevölkerung zeigen können, wie vielfältig die finanzielle Förderung der EU vor Ort wirkt. Wir gehen diesen Weg mit Europa. Aber wir gehen ihn für Brandenburg. Mit der Infotour wollen wir den Menschen zeigen, dass die Förderung auch bei ihnen ankommt und wir wollen mit ihnen ins Gespräch kommen.“

Die Buchstaben werden an belebten öffentlichen Orten wie Parkplätzen, Baumärkten, Schwimmbädern und Marktplätzen in ganz Brandenburg ausgestellt – dort, wo sich das alltägliche Leben abspielt. Sie sollen ein Anknüpfungspunkt für Fragen und Dialog sein, und den Menschen vor Ort zeigen, wie der „Europäische Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) sowie der „Fonds für einen gerechten Übergang“ (Just Transition Fund/JTF) im Alltag der Brandenburgerinnen und Brandenburger sichtbar und wirksam werden. Interessierte Besucherinnen und Besucher können sich direkt vor Ort über die Inhalte, Ziele und die konkreten Erfolge der EU-Förderprogramme informieren. Denn: Zahlreiche Projekte zu nachhaltigem Strukturwandel in Brandenburg werden mit EFRE- oder JTF-Mitteln realisiert.

„Darunter sind so bekannte Orte wie das Forum Johanniskirche in Eberswalde mit einer EFRE-Förderung von über 2,5 Millionen Euro oder auch das Service- und Transformationsgebäude des Innovation Campus in Schwedt mit einer JTF-Förderung von über 13,5 Millionen“, erklärt der Minister und betont: „Aber es geht nicht nur um diese großen ‚Leuchttürme‘. Auch kleinere Unternehmen und Projekte, wie beispielsweise die Tischlerei Woidtow in Wiesengrund, profitieren von der Förderung. Hier wurde mit einer Fördersumme von über 100.000 Euro in neue Maschinen investiert und die Produktion so effizienter und umweltfreundlicher gestaltet. Das stärkt nicht nur das Unternehmen selbst, sondern das Handwerk in der gesamten Region Lausitz“, so Wirtschaftsminister Keller. „Die Tour bringt diese Zahlen und Geschichten dahin, wo die Menschen sind und macht die Wirkung der Fördermittel unmittelbar erlebbar.“

Die Informationstour ist ein Teil der umfassenden Öffentlichkeitsarbeit des MWAEK zur Begleitung der Förderperiode 2021–2027 im Rahmen von EFRE und JTF. Ergänzt wird sie unter anderem durch eine Wanderausstellung, eine Plakatkampagne im öffentlichen Raum, Kinospots und Informationsveranstaltungen.

Die Termine und Stationen der EFRE/JTF-Tour finden Sie in der anhängenden Pressemitteilung.

Hintergrund: EFRE und JTF bringen Brandenburg voran
Der „Europäische Fonds für regionale Entwicklung“ – kurz EFRE – wird seit 1991 bis heute von der Europäischen Union (EU) in ganz Brandenburg dafür eingesetzt, wirtschaftliche und soziale Unterschiede zwischen den Regionen auszugleichen. Der „Fonds für einen gerechten Übergang“ (Just Transition Fund/JTF) wurde für die Förderperiode 2021–2027 als neues Instrument ins Leben gerufen. Er dient dazu, Regionen zu unterstützen, die besonders stark vom Übergang zur Klimaneutralität betroffen sind. Für das EFRE/JTF-Multifondsprogramm stehen in Brandenburg insgesamt 846 Millionen Euro aus EFRE-Mitteln und fast 768 Millionen Euro aus JTF-Mitteln zur Verfügung – insgesamt rund 1,6 Milliarden Euro. Inhaltliche Prioritäten sind Innovation und Wettbewerbsfähigkeit, Energiewende, Klimawandel und Ressourceneffizienz, Nachhaltige städtische Mobilität, Nachhaltige Stadtentwicklung, die Unterstützung des Strukturwandels im Braunkohlerevier Lausitz (Brandenburg) sowie in der Raffinerieregion Schwedt/Oder in der Uckermark.

Weiterführende Informationen:
Informationen zu den einzelnen Stationen sowie Presse- und Bildmaterial zur honorarfreien Verwendung finden Sie hier:
https://efre.brandenburg.de/efre/de/kommunikation/unsere-aktivitaeten/infor mationskampagne-2025

Informationen zur aktuellen Förderperiode, dem Weg zur Förderung und zu aktuellen Projekten:
https://efre.brandenburg.de/efre/de/

Pressemitteilung zum Download: 250704 PM_EFRE_JTF_Infotour


Urlaubszuschuss für Familien mit geringen Einkommen kann auch in diesem Jahr wieder beantragt werden

Pressemitteilung des MGS

Sommerzeit ist Ferienzeit und damit Zeit, die Familien zusammen verbringen können. Vor allem Kinder profitieren von gemeinsamen Reisen mit ihren Eltern oder Großeltern. Um auch Familien mit geringem Einkommen einen Erholungsurlaub zu ermöglichen, gewährt das Familienministerium diesen Familien auch in diesem Jahr finanzielle Zuschüsse. Anträge können beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) gestellt werden. Bereits beim LASV eingereichte Anträge für Reisen, die noch nicht absolviert wurden, werden ebenfalls bearbeitet. Es liegen schon rund 580 Anträge im LASV vor, die mit der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2025/2026 jetzt bearbeitet werden können.

Familienministerin Britta Müller:
 „Nichts ist so kostbar wie gemeinsame Zeit mit der Familie – besonders, wenn sie voller unvergesslicher Momente steckt. Ein Urlaub kann für Kinder wie für Eltern ein kleines Wunder sein: Er schenkt Freude, Nähe und neue Energie. Gerade Familien, die im Alltag oft viel stemmen müssen, verdienen diese Auszeit. Deshalb setze ich mich mit voller Überzeugung dafür ein, dass auch finanziell weniger starke Familien die Chance auf schöne, erholsame Ferien haben. Denn jeder Mensch – ob groß oder klein – braucht Raum zum Durchatmen und zum Zusammen-Sein.“

Die Ferienzuschüsse können von Familien mit geringem Einkommen beantragt werden, die ihren Wohnsitz in Brandenburg haben. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf 10 Euro pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied. Die Reise soll mindestens zwei Übernachtungen umfassen und wird für höchstens 13 Übernachtungen bezuschusst.

Der Antrag sollte mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt gestellt werden, in jedem Fall aber vor Beginn der Reise. Wichtig: Zuschüsse können nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt werden; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Für bereits absolvierte Reisen können keine Zuschüsse gezahlt werden, eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich.

Besonders geeignet für einen geförderten Urlaub sind die über ganz Deutschland verteilten sogenannten Familienferienstätten, die mit ihren Angeboten die besonderen Bedürfnisse von Familien berücksichtigen.

Informationen zu den Familienferienstätten gibt es auf dem Portal der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung: https://bag-familienerholung.de/

Informationen zu den Förderbedingungen sowie das Antragsformular finden Sie auf der LASV-Internetseite: https://lasv.brandenburg.de/familienferienreisen

Anträge können auch online gestellt werden – per Computer, Tablet oder Smartphone.

Pressemitteilung zum Download:

071_25_MGS_Zuschuesse_fuer_Familienferienreisen_2025_06_23


Jetzt bewerben: Brandenburger Landärztestipendium geht in die nächste Runde

Pressemitteilung des Ministeriums für Gesundheit und Soziales

Förderrichtlinie des Gesundheitsministeriums tritt in Kraft – 18 neue Stipendienplätze für Medizinstudierende stehen dieses Wintersemester zur Verfügung – 1.000 Euro pro Monat – Bewerbungsfrist ist der 31. Juli bis 30. August 2025

Das Landärztestipendium wird fortgeführt: Studierende der Humanmedizin, die sich für einen späteren Einsatz in ländlichen Regionen Brandenburgs entscheiden, können sich ab dem 31. Juli 2025 für einen der 18 neuen Stipendienplätze bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 30. August 2025. Förderbeginn ist für das Wintersemester 2025/2026 der 1. Oktober 2025. Die Bewerbungen werden von der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) angenommen. Die Förderrichtlinie des Gesundheitsministeriums zur Stärkung der landärztlichen Versorgung Brandenburgs (Landärztinnen/Landärzte-Richtlinie) tritt am 31. Juli 2025 in Kraft. Im Landeshaushalt stehen für das gesamte Programm rund 2,3 Millionen Euro in 2025 und rund 2,1 Millionen Euro in 2026 zur Verfügung.

Mit dem Programm werden Stipendien an Studierende der Humanmedizin gefördert, die sich verpflichten, nach ihrem Studium und ihrer fachärztlichen Weiterbildung für eine Dauer von mindestens fünf Jahren in ländlichen Regionen Brandenburgs tätig zu werden. Die Höhe der Zuwendung beträgt jeweils 1.000 Euro monatlich und kann bis zum Ende des Medizinstudiums, dem Bestehen des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung, jedoch längstens für 75 Monate(Regelstudienzeit), gewährt werden.

Gesundheitsministerin Britta Müller: „Das erfolgreiche Landärzteprogramm wird fortgeführt. Damit wird ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Die Fachkräftesicherung im Gesundheitswesen ist eine der größten Herausforderung für die medizinische Versorgung der Menschen. Die Förderung des medizinischen Nachwuchses ist ein Schlüssel, diese Herausforderung zu meistern. Wir brauchen junge Ärztinnen und Ärzte, die in Brandenburg leben und arbeiten wollen. Brandenburg bietet dafür attraktive Bedingungen. Für die Fachkräftesicherung ist auch der Aufbau der Medizinischen Universität Lausitz – Carl Thiem eine ganz zentrale Maßnahme der Landesregierung. Die ersten Studierenden sollen zum Wintersemester 2026/2027 hier das Medizinstudium aufnehmen.“

Catrin Steiniger, Vorsitzende des KVBB-Vorstandes: „Das Landärzteprogramm ist eine wertvolle Ergänzung zu unserer eigenen, seit Jahren breit aufgestellten Nachwuchsförderung. Als ambulant tätige Ärztin weiß ich aus eigener Erfahrung, wie erfüllend die Tätigkeit auf dem Land ist. In Brandenburg zu arbeiten bedeutet: Nähe zu den Menschen, medizinische Verantwortung und Lebensqualität. Ich freue mich auf viele junge Ärztinnen und Ärzte, die genau das suchen und Lust auf Brandenburg haben.“

Hintergrund

Die erste Auflage des Landärzteprogramms startete im Wintersemester 2019/2020. Ab der dritten Auflage konnten seit 2023 pro Wintersemester jeweils 18 Stipendien neu vergeben werden; diese dritte Auflage endete am 31. Dezember 2024. Mit dem Landtagsbeschluss für den Doppelhaushalt 2025/2026 ist nun die Möglichkeit gegeben, die vierte Auflage des Landärzteprogramms am 31. Juli 2025 in Kraft zu setzen.

Von 2019 bis Ende 2024 wurden insgesamt 355 Bewerbungen für ein Landärztestipendium gestellt; insgesamt 231 Stipendien wurden bisher vergeben. Etwa 96 Prozent der Stipendiatinnen und Stipendiaten studieren an deutschen Hochschulen; hiervon studiert wiederum ein Drittel an Brandenburger Hochschulen. Die ersten Stipendiatinnen und Stipendiaten werden frühestens Ende 2027 ihre Facharztweiterbildungen abgeschlossen haben und im Anschluss eine Tätigkeit im ländlichen Brandenburg aufnehmen.

Für 18 Stipendien bei 75 Monaten Laufzeit fallen insgesamt jeweils Kosten in Höhe von 1,35 Millionen Euro an. Von 2019 bis Ende Januar 2025 stellte das Land Brandenburg 9,6 Millionen Euro für das Landärzteprogramm zur Verfügung. Mit der Fortschreibung des Landärzteprogramms für 2025 und 2026 wird das Land Brandenburg bis Ende 2032 insgesamt circa 18 bis 20 Millionen Euro für die Förderung aufgewendet und damit die KVBB bei ihrem Sicherstellungsauftrag für die vertragsärztliche Versorgung in Brandenburg substanziell unterstützt haben.

Antragsverfahren

Anträge auf Förderung sind ab dem 31. Juli bis zum 30. August 2025 schriftlich an die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg zu richten.

Die Bewerbungsunterlagen sowie weitere Information rund um das Stipendium gibt es online unter https://www.kvbb.de/praxiseinstieg/studium-weiterbildung/landaerztestipendium

Pressemitteilung zum Download:

097_25_MGS_Landaerztestipendium_Bewerbungsstart_2025_07_28


Zur Sicherung von sozialem Wohnraum: Mietpreisbremseverlängert

Pressemitteilung von Matthias Steinfurth

„Die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze schützen Mieterinnen und Mieter wirksam. Das allein reicht aber nicht aus, dem Wohnungsmangel und explodierenden Mieten begegnen zu können. Wir wollen darüber hinaus, das Bauen in Brandenburg einfacher, schneller und kostengünstiger machen, unter anderem durch die Novellierung der Bauordnung. Wir wollen gezielt das genossenschaftliche, kommunale und gemeinnützige Wohnen fördern und uns beim Bund für eine soziale Neuausrichtung der Wohnungs- und Mietenpolitik einsetzen. Wohnen ist ein Menschenrecht und der Schutz vor Verdrängung und explodierenden Mieten ist für uns als SPD soziale und politische Verpflichtung“, so Matthias Steinfurth, Sprecher für Bauen und Wohnen der SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg.

Nachdem der Deutsche Bundestag die gesetzliche Grundlage für die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 geschaffen hat, sollen im Land Brandenburg bis zum Jahresende Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen werden. Mit den entsprechenden Verordnungen dürfen in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt die Bestandsmieten in einem Zeitraum von drei Jahren um maximal 15 Prozent angehoben und die Miete bei Neuvermietung maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete angesetzt werden.


Verfahren vereinfachen, Verantwortung ermöglichen –Landtag beschließt Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung

Pressemitteilung von Marcel Penquitt

„Verwaltungsmodernisierung darf kein Schlagwort bleiben – sie muss spürbare Wirkung entfalten. Wer den Kommunen mehr Verantwortung überträgt, muss ihnen auch das Vertrauen und die Werkzeuge dafür geben: Klare Regeln, kurze Wege und verlässliche Zuständigkeiten. Das neue Gesetz bringt echte Entlastung, indem es Doppelprüfungen abbaut und Verfahren schlanker macht. Es geht nicht um weniger Kontrolle, sondern um mehr Verlässlichkeit und Handlungsspielraum für die Verantwortlichen vor Ort. Verwaltung muss ermöglichen – nicht bremsen,“ erklärt Marcel Penquitt, Vorsitzender des Ausschusses für Bürokratieabbau im Landtag Brandenburg.

Der Landtag Brandenburg hat heute in zweiter Lesung das Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in den Bereichen Landnutzung und Umwelt beschlossen. Es soll Verfahren straffen, kommunale Planungen beschleunigen und gute Projekte schneller zur Umsetzung bringen – ohne dabei Umweltstandards oder Beteiligungsrechte aus dem Blick zu verlieren.

Pressemitteilung zum Download: 250716_Penquitt_Verfahren vereinfachen


Planebruch unter den „Landmusikorten des Jahres 2025“

Pressemitteilung des Bundesmusikverbands Chor & Orchester (BMCO)

Lokale Leuchtturmprojekte der Musikkultur im ländlichen Raum: Der Deutsche Musikrat (DMR) und der Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) zeichnen insgesamt 13 Gemeinden als Landmusikorte 2025 aus. Neben zehn Förderpreisen wurden drei Bundespreise vergeben:

  1. Preis: Freyung (Bayern)
  2. Preis: Forst (Baden-Württemberg)
  3. Preis: Hochkirch (Sachsen)

Der erste Platz, die bayerische Stadt Freyung, überzeugte die Fachjury durch traditionsreiche und zugleich zukunftsgerichtete Volksmusikkultur, hohes ehrenamtliches Engagement und kulturelle Vielfalt im Dreiländereck Deutschland, Tschechien und Österreich. Mit der Volksmusikakademie Bayern setzt Freyung landesweit ein starkes Zeichen für die Nachwuchsförderung in der Volksmusik. Veranstaltungen wie der Bayerische Geigentag unterstreichen die hohe Qualität und Lebendigkeit der musikalischen Aktivitäten. Die Kommune schafft es zudem, Inklusion und Diversität zu leben: Menschen mit Behinderung und Menschen mit Demenz sind selbstverständlicher Teil des musikalischen Miteinanders. Als vorbildlich bewertet die Jury die vielen neuen Ideen, die Offenheit für Neues und die großen Visionen, um das Miteinander von Tradition und Zukunft mit Leben zu füllen. Die weiteren zehn Preisträger sind: Kirchzarten (Baden-Württemberg), Erbendorf (Bayern), Staufen im Breisgau (Baden-Württemberg), Kastellaun (Rheinland-Pfalz), Schöppingen (Nordrhein-Westfalen), Hörselberg-Hainich (Thüringen), Wiedensahl (Niedersachsen), Planebruch (Brandenburg), Schaafheim (Hessen) und Sebnitz (Sachsen). Bewerben konnten sich nur Orte mit maximal 12.000 Einwohner*innen, die dem sogenannten Thünen-Typ „eher ländlich“ oder „sehr ländlich“ entsprechen.

Die drei Bundespreise sind mit 18.000 Euro (1. Preis), 10.000 Euro (2. Preis) und 6.000 Euro (3. Preis) dotiert, die zehn Förderpreise umfassen jeweils 2.000 Euro. Diese Preisgelder sollen für weitere Projekte der Amateurmusik oder für die Zusammenarbeit zwischen Profi- und Amateurmusik vor Ort eingesetzt werden und neue Initiativen anstoßen, die die musikalischen Strukturen in der jeweiligen Kommune stärken und weiterentwickeln.

Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats, freut sich für die prämierten Gemeinden:
„Tolle Projekte und Initiativen brauchen Sichtbarkeit – auch und gerade die häufig ehrenamtlich funktionierende musikalische Power in ländlichen Regionen. Der Preis ‚Landmusikort des Jahres‘ bringt genau das: Wertschätzung für die kreative Kulturarbeit und die erfolgreiche Vernetzung sowie starke Impulse für die Weiterführung der häufig mit viel Herzblut betriebenen Projekte. Herzliche Gratulation an alle ausgezeichneten Landmusikorte – und: weiter so!“ „Eine Auszeichnung mit bundesweiter Strahlkraft“, so umschreibt BMCO-Geschäftsführerin Theresa Demandt die Ernennung zu Landmusikort. „Die über 90 Bewerbungen der Kommunen haben uns gezeigt, wie mit viel ehrenamtlichem Engagement, Qualität und Vielfalt Musikkultur auf dem Land vernetzt und durchdacht gelebt wird. Sie sichern damit in den kleinsten Gemeinden mit identitätsstiftenden Projekten ein lebendiges, flächendeckendes Kulturangebot – dieser Schatz muss weiterhin für den gesellschaftlichen Zusammenhalt gewürdigt und gefördert werden.“ Das Förderprogramm Landmusikort wird im Rahmen des Amateurmusikfonds des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien umgesetzt. Es unterstützt herausragende, innovative Musikprojekte und das ehrenamtliche Engagement in ländlichen Gebieten. Ausgezeichnet wurden besondere musikalische Aktivitäten, die einen Vorbildcharakter haben und somit zur Sichtbarmachung und Vernetzung von Musikgeschehen beitragen. Die Ausgezeichneten erhalten das Gütesiegel „Landmusikort des Jahres“ als Plakette, um bundes- und landesweit für das besondere Engagement sichtbar zu sein. Nach der Bekanntgabe der Gewinner werden nun die Preisübergaben jeweils in den Kommunen selbst geplant und umgesetzt.

Pressemitteilung zum Download: 2025-07-08_Pressemitteilung_Gewinner_Landmusikort_2025


Was leisten EU-Fördermittel? Wirtschaftsminister Daniel Keller gibt Startschuss für Brandenburger Info-Tour

Pressemitteilung des MWAEK

Das Format „EFRE/JTF zum Anfassen“ stellt mit Stopps in 15 Städten acht Tage lang den direkten Austausch mit Brandenburgerinnen und Brandenburgern in den Mittelpunkt.

Mit dem Auftakt in Potsdam startet eine Informations- und Dialogtour zu zwei europäischen Förderprogrammen durch das gesamte Land Brandenburg: Der „Europäische Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) und der „Fonds für einen gerechten Übergang“ (Just Transition Fund/JTF) sind zentrale Förderinstrumente der EU. Sie unterstützen unter anderem nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, Innovation und Klimaschutz und den Strukturwandel in Kohleregionen. Ausgangspunkt der zweiwöchigen Tour ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz im Land Brandenburg – von dort aus geht es weiter zu Stopps in insgesamt 15 verschiedenen Brandenburger Städten. Wirtschaftsminister Daniel Keller gibt den Startschuss und schickt dabei die großen EFRE/JTF-Buchstaben auf Wanderschaft: „Ich freue mich, dass wir auf diesem Weg der Brandenburger Bevölkerung zeigen können, wie vielfältig die finanzielle Förderung der EU vor Ort wirkt. Wir gehen diesen Weg mit Europa. Aber wir gehen ihn für Brandenburg. Mit der Infotour wollen wir den Menschen zeigen, dass die Förderung auch bei ihnen ankommt und wir wollen mit ihnen ins Gespräch kommen.“

Die Buchstaben werden an belebten öffentlichen Orten wie Parkplätzen, Baumärkten, Schwimmbädern und Marktplätzen in ganz Brandenburg ausgestellt – dort, wo sich das alltägliche Leben abspielt. Sie sollen ein Anknüpfungspunkt für Fragen und Dialog sein, und den Menschen vor Ort zeigen, wie der „Europäische Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) sowie der „Fonds für einen gerechten Übergang“ (Just Transition Fund/JTF) im Alltag der Brandenburgerinnen und Brandenburger sichtbar und wirksam werden. Interessierte Besucherinnen und Besucher können sich direkt vor Ort über die Inhalte, Ziele und die konkreten Erfolge der EU-Förderprogramme informieren. Denn: Zahlreiche Projekte zu nachhaltigem Strukturwandel in Brandenburg werden mit EFRE- oder JTF-Mitteln realisiert.

„Darunter sind so bekannte Orte wie das Forum Johanniskirche in Eberswalde mit einer EFRE-Förderung von über 2,5 Millionen Euro oder auch das Service- und Transformationsgebäude des Innovation Campus in Schwedt mit einer JTF-Förderung von über 13,5 Millionen“, erklärt der Minister und betont: „Aber es geht nicht nur um diese großen ‚Leuchttürme‘. Auch kleinere Unternehmen und Projekte, wie beispielsweise die Tischlerei Woidtow in Wiesengrund, profitieren von der Förderung. Hier wurde mit einer Fördersumme von über 100.000 Euro in neue Maschinen investiert und die Produktion so effizienter und umweltfreundlicher gestaltet. Das stärkt nicht nur das Unternehmen selbst, sondern das Handwerk in der gesamten Region Lausitz“, so Wirtschaftsminister Keller. „Die Tour bringt diese Zahlen und Geschichten dahin, wo die Menschen sind und macht die Wirkung der Fördermittel unmittelbar erlebbar.“

Die Informationstour ist ein Teil der umfassenden Öffentlichkeitsarbeit des MWAEK zur Begleitung der Förderperiode 2021–2027 im Rahmen von EFRE und JTF. Ergänzt wird sie unter anderem durch eine Wanderausstellung, eine Plakatkampagne im öffentlichen Raum, Kinospots und Informationsveranstaltungen.

Die Termine und Stationen der EFRE/JTF-Tour finden Sie in der anhängenden Pressemitteilung.

Hintergrund: EFRE und JTF bringen Brandenburg voran
Der „Europäische Fonds für regionale Entwicklung“ – kurz EFRE – wird seit 1991 bis heute von der Europäischen Union (EU) in ganz Brandenburg dafür eingesetzt, wirtschaftliche und soziale Unterschiede zwischen den Regionen auszugleichen. Der „Fonds für einen gerechten Übergang“ (Just Transition Fund/JTF) wurde für die Förderperiode 2021–2027 als neues Instrument ins Leben gerufen. Er dient dazu, Regionen zu unterstützen, die besonders stark vom Übergang zur Klimaneutralität betroffen sind. Für das EFRE/JTF-Multifondsprogramm stehen in Brandenburg insgesamt 846 Millionen Euro aus EFRE-Mitteln und fast 768 Millionen Euro aus JTF-Mitteln zur Verfügung – insgesamt rund 1,6 Milliarden Euro. Inhaltliche Prioritäten sind Innovation und Wettbewerbsfähigkeit, Energiewende, Klimawandel und Ressourceneffizienz, Nachhaltige städtische Mobilität, Nachhaltige Stadtentwicklung, die Unterstützung des Strukturwandels im Braunkohlerevier Lausitz (Brandenburg) sowie in der Raffinerieregion Schwedt/Oder in der Uckermark.

Weiterführende Informationen:
Informationen zu den einzelnen Stationen sowie Presse- und Bildmaterial zur honorarfreien Verwendung finden Sie hier:
https://efre.brandenburg.de/efre/de/kommunikation/unsere-aktivitaeten/infor mationskampagne-2025

Informationen zur aktuellen Förderperiode, dem Weg zur Förderung und zu aktuellen Projekten:
https://efre.brandenburg.de/efre/de/

Pressemitteilung zum Download: 250704 PM_EFRE_JTF_Infotour


Urlaubszuschuss für Familien mit geringen Einkommen kann auch in diesem Jahr wieder beantragt werden

Pressemitteilung des MGS

Sommerzeit ist Ferienzeit und damit Zeit, die Familien zusammen verbringen können. Vor allem Kinder profitieren von gemeinsamen Reisen mit ihren Eltern oder Großeltern. Um auch Familien mit geringem Einkommen einen Erholungsurlaub zu ermöglichen, gewährt das Familienministerium diesen Familien auch in diesem Jahr finanzielle Zuschüsse. Anträge können beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) gestellt werden. Bereits beim LASV eingereichte Anträge für Reisen, die noch nicht absolviert wurden, werden ebenfalls bearbeitet. Es liegen schon rund 580 Anträge im LASV vor, die mit der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2025/2026 jetzt bearbeitet werden können.

Familienministerin Britta Müller:
 „Nichts ist so kostbar wie gemeinsame Zeit mit der Familie – besonders, wenn sie voller unvergesslicher Momente steckt. Ein Urlaub kann für Kinder wie für Eltern ein kleines Wunder sein: Er schenkt Freude, Nähe und neue Energie. Gerade Familien, die im Alltag oft viel stemmen müssen, verdienen diese Auszeit. Deshalb setze ich mich mit voller Überzeugung dafür ein, dass auch finanziell weniger starke Familien die Chance auf schöne, erholsame Ferien haben. Denn jeder Mensch – ob groß oder klein – braucht Raum zum Durchatmen und zum Zusammen-Sein.“

Die Ferienzuschüsse können von Familien mit geringem Einkommen beantragt werden, die ihren Wohnsitz in Brandenburg haben. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf 10 Euro pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied. Die Reise soll mindestens zwei Übernachtungen umfassen und wird für höchstens 13 Übernachtungen bezuschusst.

Der Antrag sollte mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt gestellt werden, in jedem Fall aber vor Beginn der Reise. Wichtig: Zuschüsse können nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt werden; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Für bereits absolvierte Reisen können keine Zuschüsse gezahlt werden, eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich.

Besonders geeignet für einen geförderten Urlaub sind die über ganz Deutschland verteilten sogenannten Familienferienstätten, die mit ihren Angeboten die besonderen Bedürfnisse von Familien berücksichtigen.

Informationen zu den Familienferienstätten gibt es auf dem Portal der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung: https://bag-familienerholung.de/

Informationen zu den Förderbedingungen sowie das Antragsformular finden Sie auf der LASV-Internetseite: https://lasv.brandenburg.de/familienferienreisen

Anträge können auch online gestellt werden – per Computer, Tablet oder Smartphone.

Pressemitteilung zum Download:

071_25_MGS_Zuschuesse_fuer_Familienferienreisen_2025_06_23


Jetzt bewerben: Brandenburger Landärztestipendium geht in die nächste Runde

Pressemitteilung des Ministeriums für Gesundheit und Soziales

Förderrichtlinie des Gesundheitsministeriums tritt in Kraft – 18 neue Stipendienplätze für Medizinstudierende stehen dieses Wintersemester zur Verfügung – 1.000 Euro pro Monat – Bewerbungsfrist ist der 31. Juli bis 30. August 2025

Das Landärztestipendium wird fortgeführt: Studierende der Humanmedizin, die sich für einen späteren Einsatz in ländlichen Regionen Brandenburgs entscheiden, können sich ab dem 31. Juli 2025 für einen der 18 neuen Stipendienplätze bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 30. August 2025. Förderbeginn ist für das Wintersemester 2025/2026 der 1. Oktober 2025. Die Bewerbungen werden von der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) angenommen. Die Förderrichtlinie des Gesundheitsministeriums zur Stärkung der landärztlichen Versorgung Brandenburgs (Landärztinnen/Landärzte-Richtlinie) tritt am 31. Juli 2025 in Kraft. Im Landeshaushalt stehen für das gesamte Programm rund 2,3 Millionen Euro in 2025 und rund 2,1 Millionen Euro in 2026 zur Verfügung.

Mit dem Programm werden Stipendien an Studierende der Humanmedizin gefördert, die sich verpflichten, nach ihrem Studium und ihrer fachärztlichen Weiterbildung für eine Dauer von mindestens fünf Jahren in ländlichen Regionen Brandenburgs tätig zu werden. Die Höhe der Zuwendung beträgt jeweils 1.000 Euro monatlich und kann bis zum Ende des Medizinstudiums, dem Bestehen des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung, jedoch längstens für 75 Monate(Regelstudienzeit), gewährt werden.

Gesundheitsministerin Britta Müller: „Das erfolgreiche Landärzteprogramm wird fortgeführt. Damit wird ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Die Fachkräftesicherung im Gesundheitswesen ist eine der größten Herausforderung für die medizinische Versorgung der Menschen. Die Förderung des medizinischen Nachwuchses ist ein Schlüssel, diese Herausforderung zu meistern. Wir brauchen junge Ärztinnen und Ärzte, die in Brandenburg leben und arbeiten wollen. Brandenburg bietet dafür attraktive Bedingungen. Für die Fachkräftesicherung ist auch der Aufbau der Medizinischen Universität Lausitz – Carl Thiem eine ganz zentrale Maßnahme der Landesregierung. Die ersten Studierenden sollen zum Wintersemester 2026/2027 hier das Medizinstudium aufnehmen.“

Catrin Steiniger, Vorsitzende des KVBB-Vorstandes: „Das Landärzteprogramm ist eine wertvolle Ergänzung zu unserer eigenen, seit Jahren breit aufgestellten Nachwuchsförderung. Als ambulant tätige Ärztin weiß ich aus eigener Erfahrung, wie erfüllend die Tätigkeit auf dem Land ist. In Brandenburg zu arbeiten bedeutet: Nähe zu den Menschen, medizinische Verantwortung und Lebensqualität. Ich freue mich auf viele junge Ärztinnen und Ärzte, die genau das suchen und Lust auf Brandenburg haben.“

Hintergrund

Die erste Auflage des Landärzteprogramms startete im Wintersemester 2019/2020. Ab der dritten Auflage konnten seit 2023 pro Wintersemester jeweils 18 Stipendien neu vergeben werden; diese dritte Auflage endete am 31. Dezember 2024. Mit dem Landtagsbeschluss für den Doppelhaushalt 2025/2026 ist nun die Möglichkeit gegeben, die vierte Auflage des Landärzteprogramms am 31. Juli 2025 in Kraft zu setzen.

Von 2019 bis Ende 2024 wurden insgesamt 355 Bewerbungen für ein Landärztestipendium gestellt; insgesamt 231 Stipendien wurden bisher vergeben. Etwa 96 Prozent der Stipendiatinnen und Stipendiaten studieren an deutschen Hochschulen; hiervon studiert wiederum ein Drittel an Brandenburger Hochschulen. Die ersten Stipendiatinnen und Stipendiaten werden frühestens Ende 2027 ihre Facharztweiterbildungen abgeschlossen haben und im Anschluss eine Tätigkeit im ländlichen Brandenburg aufnehmen.

Für 18 Stipendien bei 75 Monaten Laufzeit fallen insgesamt jeweils Kosten in Höhe von 1,35 Millionen Euro an. Von 2019 bis Ende Januar 2025 stellte das Land Brandenburg 9,6 Millionen Euro für das Landärzteprogramm zur Verfügung. Mit der Fortschreibung des Landärzteprogramms für 2025 und 2026 wird das Land Brandenburg bis Ende 2032 insgesamt circa 18 bis 20 Millionen Euro für die Förderung aufgewendet und damit die KVBB bei ihrem Sicherstellungsauftrag für die vertragsärztliche Versorgung in Brandenburg substanziell unterstützt haben.

Antragsverfahren

Anträge auf Förderung sind ab dem 31. Juli bis zum 30. August 2025 schriftlich an die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg zu richten.

Die Bewerbungsunterlagen sowie weitere Information rund um das Stipendium gibt es online unter https://www.kvbb.de/praxiseinstieg/studium-weiterbildung/landaerztestipendium

Pressemitteilung zum Download:

097_25_MGS_Landaerztestipendium_Bewerbungsstart_2025_07_28


Zur Sicherung von sozialem Wohnraum: Mietpreisbremseverlängert

Pressemitteilung von Matthias Steinfurth

„Die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze schützen Mieterinnen und Mieter wirksam. Das allein reicht aber nicht aus, dem Wohnungsmangel und explodierenden Mieten begegnen zu können. Wir wollen darüber hinaus, das Bauen in Brandenburg einfacher, schneller und kostengünstiger machen, unter anderem durch die Novellierung der Bauordnung. Wir wollen gezielt das genossenschaftliche, kommunale und gemeinnützige Wohnen fördern und uns beim Bund für eine soziale Neuausrichtung der Wohnungs- und Mietenpolitik einsetzen. Wohnen ist ein Menschenrecht und der Schutz vor Verdrängung und explodierenden Mieten ist für uns als SPD soziale und politische Verpflichtung“, so Matthias Steinfurth, Sprecher für Bauen und Wohnen der SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg.

Nachdem der Deutsche Bundestag die gesetzliche Grundlage für die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 geschaffen hat, sollen im Land Brandenburg bis zum Jahresende Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen werden. Mit den entsprechenden Verordnungen dürfen in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt die Bestandsmieten in einem Zeitraum von drei Jahren um maximal 15 Prozent angehoben und die Miete bei Neuvermietung maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete angesetzt werden.


Verfahren vereinfachen, Verantwortung ermöglichen –Landtag beschließt Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung

Pressemitteilung von Marcel Penquitt

„Verwaltungsmodernisierung darf kein Schlagwort bleiben – sie muss spürbare Wirkung entfalten. Wer den Kommunen mehr Verantwortung überträgt, muss ihnen auch das Vertrauen und die Werkzeuge dafür geben: Klare Regeln, kurze Wege und verlässliche Zuständigkeiten. Das neue Gesetz bringt echte Entlastung, indem es Doppelprüfungen abbaut und Verfahren schlanker macht. Es geht nicht um weniger Kontrolle, sondern um mehr Verlässlichkeit und Handlungsspielraum für die Verantwortlichen vor Ort. Verwaltung muss ermöglichen – nicht bremsen,“ erklärt Marcel Penquitt, Vorsitzender des Ausschusses für Bürokratieabbau im Landtag Brandenburg.

Der Landtag Brandenburg hat heute in zweiter Lesung das Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in den Bereichen Landnutzung und Umwelt beschlossen. Es soll Verfahren straffen, kommunale Planungen beschleunigen und gute Projekte schneller zur Umsetzung bringen – ohne dabei Umweltstandards oder Beteiligungsrechte aus dem Blick zu verlieren.

Pressemitteilung zum Download: 250716_Penquitt_Verfahren vereinfachen


Planebruch unter den „Landmusikorten des Jahres 2025“

Pressemitteilung des Bundesmusikverbands Chor & Orchester (BMCO)

Lokale Leuchtturmprojekte der Musikkultur im ländlichen Raum: Der Deutsche Musikrat (DMR) und der Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) zeichnen insgesamt 13 Gemeinden als Landmusikorte 2025 aus. Neben zehn Förderpreisen wurden drei Bundespreise vergeben:

  1. Preis: Freyung (Bayern)
  2. Preis: Forst (Baden-Württemberg)
  3. Preis: Hochkirch (Sachsen)

Der erste Platz, die bayerische Stadt Freyung, überzeugte die Fachjury durch traditionsreiche und zugleich zukunftsgerichtete Volksmusikkultur, hohes ehrenamtliches Engagement und kulturelle Vielfalt im Dreiländereck Deutschland, Tschechien und Österreich. Mit der Volksmusikakademie Bayern setzt Freyung landesweit ein starkes Zeichen für die Nachwuchsförderung in der Volksmusik. Veranstaltungen wie der Bayerische Geigentag unterstreichen die hohe Qualität und Lebendigkeit der musikalischen Aktivitäten. Die Kommune schafft es zudem, Inklusion und Diversität zu leben: Menschen mit Behinderung und Menschen mit Demenz sind selbstverständlicher Teil des musikalischen Miteinanders. Als vorbildlich bewertet die Jury die vielen neuen Ideen, die Offenheit für Neues und die großen Visionen, um das Miteinander von Tradition und Zukunft mit Leben zu füllen. Die weiteren zehn Preisträger sind: Kirchzarten (Baden-Württemberg), Erbendorf (Bayern), Staufen im Breisgau (Baden-Württemberg), Kastellaun (Rheinland-Pfalz), Schöppingen (Nordrhein-Westfalen), Hörselberg-Hainich (Thüringen), Wiedensahl (Niedersachsen), Planebruch (Brandenburg), Schaafheim (Hessen) und Sebnitz (Sachsen). Bewerben konnten sich nur Orte mit maximal 12.000 Einwohner*innen, die dem sogenannten Thünen-Typ „eher ländlich“ oder „sehr ländlich“ entsprechen.

Die drei Bundespreise sind mit 18.000 Euro (1. Preis), 10.000 Euro (2. Preis) und 6.000 Euro (3. Preis) dotiert, die zehn Förderpreise umfassen jeweils 2.000 Euro. Diese Preisgelder sollen für weitere Projekte der Amateurmusik oder für die Zusammenarbeit zwischen Profi- und Amateurmusik vor Ort eingesetzt werden und neue Initiativen anstoßen, die die musikalischen Strukturen in der jeweiligen Kommune stärken und weiterentwickeln.

Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats, freut sich für die prämierten Gemeinden:
„Tolle Projekte und Initiativen brauchen Sichtbarkeit – auch und gerade die häufig ehrenamtlich funktionierende musikalische Power in ländlichen Regionen. Der Preis ‚Landmusikort des Jahres‘ bringt genau das: Wertschätzung für die kreative Kulturarbeit und die erfolgreiche Vernetzung sowie starke Impulse für die Weiterführung der häufig mit viel Herzblut betriebenen Projekte. Herzliche Gratulation an alle ausgezeichneten Landmusikorte – und: weiter so!“ „Eine Auszeichnung mit bundesweiter Strahlkraft“, so umschreibt BMCO-Geschäftsführerin Theresa Demandt die Ernennung zu Landmusikort. „Die über 90 Bewerbungen der Kommunen haben uns gezeigt, wie mit viel ehrenamtlichem Engagement, Qualität und Vielfalt Musikkultur auf dem Land vernetzt und durchdacht gelebt wird. Sie sichern damit in den kleinsten Gemeinden mit identitätsstiftenden Projekten ein lebendiges, flächendeckendes Kulturangebot – dieser Schatz muss weiterhin für den gesellschaftlichen Zusammenhalt gewürdigt und gefördert werden.“ Das Förderprogramm Landmusikort wird im Rahmen des Amateurmusikfonds des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien umgesetzt. Es unterstützt herausragende, innovative Musikprojekte und das ehrenamtliche Engagement in ländlichen Gebieten. Ausgezeichnet wurden besondere musikalische Aktivitäten, die einen Vorbildcharakter haben und somit zur Sichtbarmachung und Vernetzung von Musikgeschehen beitragen. Die Ausgezeichneten erhalten das Gütesiegel „Landmusikort des Jahres“ als Plakette, um bundes- und landesweit für das besondere Engagement sichtbar zu sein. Nach der Bekanntgabe der Gewinner werden nun die Preisübergaben jeweils in den Kommunen selbst geplant und umgesetzt.

Pressemitteilung zum Download: 2025-07-08_Pressemitteilung_Gewinner_Landmusikort_2025


Was leisten EU-Fördermittel? Wirtschaftsminister Daniel Keller gibt Startschuss für Brandenburger Info-Tour

Pressemitteilung des MWAEK

Das Format „EFRE/JTF zum Anfassen“ stellt mit Stopps in 15 Städten acht Tage lang den direkten Austausch mit Brandenburgerinnen und Brandenburgern in den Mittelpunkt.

Mit dem Auftakt in Potsdam startet eine Informations- und Dialogtour zu zwei europäischen Förderprogrammen durch das gesamte Land Brandenburg: Der „Europäische Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) und der „Fonds für einen gerechten Übergang“ (Just Transition Fund/JTF) sind zentrale Förderinstrumente der EU. Sie unterstützen unter anderem nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, Innovation und Klimaschutz und den Strukturwandel in Kohleregionen. Ausgangspunkt der zweiwöchigen Tour ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz im Land Brandenburg – von dort aus geht es weiter zu Stopps in insgesamt 15 verschiedenen Brandenburger Städten. Wirtschaftsminister Daniel Keller gibt den Startschuss und schickt dabei die großen EFRE/JTF-Buchstaben auf Wanderschaft: „Ich freue mich, dass wir auf diesem Weg der Brandenburger Bevölkerung zeigen können, wie vielfältig die finanzielle Förderung der EU vor Ort wirkt. Wir gehen diesen Weg mit Europa. Aber wir gehen ihn für Brandenburg. Mit der Infotour wollen wir den Menschen zeigen, dass die Förderung auch bei ihnen ankommt und wir wollen mit ihnen ins Gespräch kommen.“

Die Buchstaben werden an belebten öffentlichen Orten wie Parkplätzen, Baumärkten, Schwimmbädern und Marktplätzen in ganz Brandenburg ausgestellt – dort, wo sich das alltägliche Leben abspielt. Sie sollen ein Anknüpfungspunkt für Fragen und Dialog sein, und den Menschen vor Ort zeigen, wie der „Europäische Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) sowie der „Fonds für einen gerechten Übergang“ (Just Transition Fund/JTF) im Alltag der Brandenburgerinnen und Brandenburger sichtbar und wirksam werden. Interessierte Besucherinnen und Besucher können sich direkt vor Ort über die Inhalte, Ziele und die konkreten Erfolge der EU-Förderprogramme informieren. Denn: Zahlreiche Projekte zu nachhaltigem Strukturwandel in Brandenburg werden mit EFRE- oder JTF-Mitteln realisiert.

„Darunter sind so bekannte Orte wie das Forum Johanniskirche in Eberswalde mit einer EFRE-Förderung von über 2,5 Millionen Euro oder auch das Service- und Transformationsgebäude des Innovation Campus in Schwedt mit einer JTF-Förderung von über 13,5 Millionen“, erklärt der Minister und betont: „Aber es geht nicht nur um diese großen ‚Leuchttürme‘. Auch kleinere Unternehmen und Projekte, wie beispielsweise die Tischlerei Woidtow in Wiesengrund, profitieren von der Förderung. Hier wurde mit einer Fördersumme von über 100.000 Euro in neue Maschinen investiert und die Produktion so effizienter und umweltfreundlicher gestaltet. Das stärkt nicht nur das Unternehmen selbst, sondern das Handwerk in der gesamten Region Lausitz“, so Wirtschaftsminister Keller. „Die Tour bringt diese Zahlen und Geschichten dahin, wo die Menschen sind und macht die Wirkung der Fördermittel unmittelbar erlebbar.“

Die Informationstour ist ein Teil der umfassenden Öffentlichkeitsarbeit des MWAEK zur Begleitung der Förderperiode 2021–2027 im Rahmen von EFRE und JTF. Ergänzt wird sie unter anderem durch eine Wanderausstellung, eine Plakatkampagne im öffentlichen Raum, Kinospots und Informationsveranstaltungen.

Die Termine und Stationen der EFRE/JTF-Tour finden Sie in der anhängenden Pressemitteilung.

Hintergrund: EFRE und JTF bringen Brandenburg voran
Der „Europäische Fonds für regionale Entwicklung“ – kurz EFRE – wird seit 1991 bis heute von der Europäischen Union (EU) in ganz Brandenburg dafür eingesetzt, wirtschaftliche und soziale Unterschiede zwischen den Regionen auszugleichen. Der „Fonds für einen gerechten Übergang“ (Just Transition Fund/JTF) wurde für die Förderperiode 2021–2027 als neues Instrument ins Leben gerufen. Er dient dazu, Regionen zu unterstützen, die besonders stark vom Übergang zur Klimaneutralität betroffen sind. Für das EFRE/JTF-Multifondsprogramm stehen in Brandenburg insgesamt 846 Millionen Euro aus EFRE-Mitteln und fast 768 Millionen Euro aus JTF-Mitteln zur Verfügung – insgesamt rund 1,6 Milliarden Euro. Inhaltliche Prioritäten sind Innovation und Wettbewerbsfähigkeit, Energiewende, Klimawandel und Ressourceneffizienz, Nachhaltige städtische Mobilität, Nachhaltige Stadtentwicklung, die Unterstützung des Strukturwandels im Braunkohlerevier Lausitz (Brandenburg) sowie in der Raffinerieregion Schwedt/Oder in der Uckermark.

Weiterführende Informationen:
Informationen zu den einzelnen Stationen sowie Presse- und Bildmaterial zur honorarfreien Verwendung finden Sie hier:
https://efre.brandenburg.de/efre/de/kommunikation/unsere-aktivitaeten/infor mationskampagne-2025

Informationen zur aktuellen Förderperiode, dem Weg zur Förderung und zu aktuellen Projekten:
https://efre.brandenburg.de/efre/de/

Pressemitteilung zum Download: 250704 PM_EFRE_JTF_Infotour


Urlaubszuschuss für Familien mit geringen Einkommen kann auch in diesem Jahr wieder beantragt werden

Pressemitteilung des MGS

Sommerzeit ist Ferienzeit und damit Zeit, die Familien zusammen verbringen können. Vor allem Kinder profitieren von gemeinsamen Reisen mit ihren Eltern oder Großeltern. Um auch Familien mit geringem Einkommen einen Erholungsurlaub zu ermöglichen, gewährt das Familienministerium diesen Familien auch in diesem Jahr finanzielle Zuschüsse. Anträge können beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) gestellt werden. Bereits beim LASV eingereichte Anträge für Reisen, die noch nicht absolviert wurden, werden ebenfalls bearbeitet. Es liegen schon rund 580 Anträge im LASV vor, die mit der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2025/2026 jetzt bearbeitet werden können.

Familienministerin Britta Müller:
 „Nichts ist so kostbar wie gemeinsame Zeit mit der Familie – besonders, wenn sie voller unvergesslicher Momente steckt. Ein Urlaub kann für Kinder wie für Eltern ein kleines Wunder sein: Er schenkt Freude, Nähe und neue Energie. Gerade Familien, die im Alltag oft viel stemmen müssen, verdienen diese Auszeit. Deshalb setze ich mich mit voller Überzeugung dafür ein, dass auch finanziell weniger starke Familien die Chance auf schöne, erholsame Ferien haben. Denn jeder Mensch – ob groß oder klein – braucht Raum zum Durchatmen und zum Zusammen-Sein.“

Die Ferienzuschüsse können von Familien mit geringem Einkommen beantragt werden, die ihren Wohnsitz in Brandenburg haben. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf 10 Euro pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied. Die Reise soll mindestens zwei Übernachtungen umfassen und wird für höchstens 13 Übernachtungen bezuschusst.

Der Antrag sollte mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt gestellt werden, in jedem Fall aber vor Beginn der Reise. Wichtig: Zuschüsse können nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt werden; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Für bereits absolvierte Reisen können keine Zuschüsse gezahlt werden, eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich.

Besonders geeignet für einen geförderten Urlaub sind die über ganz Deutschland verteilten sogenannten Familienferienstätten, die mit ihren Angeboten die besonderen Bedürfnisse von Familien berücksichtigen.

Informationen zu den Familienferienstätten gibt es auf dem Portal der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung: https://bag-familienerholung.de/

Informationen zu den Förderbedingungen sowie das Antragsformular finden Sie auf der LASV-Internetseite: https://lasv.brandenburg.de/familienferienreisen

Anträge können auch online gestellt werden – per Computer, Tablet oder Smartphone.

Pressemitteilung zum Download:

071_25_MGS_Zuschuesse_fuer_Familienferienreisen_2025_06_23


Jetzt bewerben: Brandenburger Landärztestipendium geht in die nächste Runde

Pressemitteilung des Ministeriums für Gesundheit und Soziales

Förderrichtlinie des Gesundheitsministeriums tritt in Kraft – 18 neue Stipendienplätze für Medizinstudierende stehen dieses Wintersemester zur Verfügung – 1.000 Euro pro Monat – Bewerbungsfrist ist der 31. Juli bis 30. August 2025

Das Landärztestipendium wird fortgeführt: Studierende der Humanmedizin, die sich für einen späteren Einsatz in ländlichen Regionen Brandenburgs entscheiden, können sich ab dem 31. Juli 2025 für einen der 18 neuen Stipendienplätze bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 30. August 2025. Förderbeginn ist für das Wintersemester 2025/2026 der 1. Oktober 2025. Die Bewerbungen werden von der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) angenommen. Die Förderrichtlinie des Gesundheitsministeriums zur Stärkung der landärztlichen Versorgung Brandenburgs (Landärztinnen/Landärzte-Richtlinie) tritt am 31. Juli 2025 in Kraft. Im Landeshaushalt stehen für das gesamte Programm rund 2,3 Millionen Euro in 2025 und rund 2,1 Millionen Euro in 2026 zur Verfügung.

Mit dem Programm werden Stipendien an Studierende der Humanmedizin gefördert, die sich verpflichten, nach ihrem Studium und ihrer fachärztlichen Weiterbildung für eine Dauer von mindestens fünf Jahren in ländlichen Regionen Brandenburgs tätig zu werden. Die Höhe der Zuwendung beträgt jeweils 1.000 Euro monatlich und kann bis zum Ende des Medizinstudiums, dem Bestehen des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung, jedoch längstens für 75 Monate(Regelstudienzeit), gewährt werden.

Gesundheitsministerin Britta Müller: „Das erfolgreiche Landärzteprogramm wird fortgeführt. Damit wird ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Die Fachkräftesicherung im Gesundheitswesen ist eine der größten Herausforderung für die medizinische Versorgung der Menschen. Die Förderung des medizinischen Nachwuchses ist ein Schlüssel, diese Herausforderung zu meistern. Wir brauchen junge Ärztinnen und Ärzte, die in Brandenburg leben und arbeiten wollen. Brandenburg bietet dafür attraktive Bedingungen. Für die Fachkräftesicherung ist auch der Aufbau der Medizinischen Universität Lausitz – Carl Thiem eine ganz zentrale Maßnahme der Landesregierung. Die ersten Studierenden sollen zum Wintersemester 2026/2027 hier das Medizinstudium aufnehmen.“

Catrin Steiniger, Vorsitzende des KVBB-Vorstandes: „Das Landärzteprogramm ist eine wertvolle Ergänzung zu unserer eigenen, seit Jahren breit aufgestellten Nachwuchsförderung. Als ambulant tätige Ärztin weiß ich aus eigener Erfahrung, wie erfüllend die Tätigkeit auf dem Land ist. In Brandenburg zu arbeiten bedeutet: Nähe zu den Menschen, medizinische Verantwortung und Lebensqualität. Ich freue mich auf viele junge Ärztinnen und Ärzte, die genau das suchen und Lust auf Brandenburg haben.“

Hintergrund

Die erste Auflage des Landärzteprogramms startete im Wintersemester 2019/2020. Ab der dritten Auflage konnten seit 2023 pro Wintersemester jeweils 18 Stipendien neu vergeben werden; diese dritte Auflage endete am 31. Dezember 2024. Mit dem Landtagsbeschluss für den Doppelhaushalt 2025/2026 ist nun die Möglichkeit gegeben, die vierte Auflage des Landärzteprogramms am 31. Juli 2025 in Kraft zu setzen.

Von 2019 bis Ende 2024 wurden insgesamt 355 Bewerbungen für ein Landärztestipendium gestellt; insgesamt 231 Stipendien wurden bisher vergeben. Etwa 96 Prozent der Stipendiatinnen und Stipendiaten studieren an deutschen Hochschulen; hiervon studiert wiederum ein Drittel an Brandenburger Hochschulen. Die ersten Stipendiatinnen und Stipendiaten werden frühestens Ende 2027 ihre Facharztweiterbildungen abgeschlossen haben und im Anschluss eine Tätigkeit im ländlichen Brandenburg aufnehmen.

Für 18 Stipendien bei 75 Monaten Laufzeit fallen insgesamt jeweils Kosten in Höhe von 1,35 Millionen Euro an. Von 2019 bis Ende Januar 2025 stellte das Land Brandenburg 9,6 Millionen Euro für das Landärzteprogramm zur Verfügung. Mit der Fortschreibung des Landärzteprogramms für 2025 und 2026 wird das Land Brandenburg bis Ende 2032 insgesamt circa 18 bis 20 Millionen Euro für die Förderung aufgewendet und damit die KVBB bei ihrem Sicherstellungsauftrag für die vertragsärztliche Versorgung in Brandenburg substanziell unterstützt haben.

Antragsverfahren

Anträge auf Förderung sind ab dem 31. Juli bis zum 30. August 2025 schriftlich an die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg zu richten.

Die Bewerbungsunterlagen sowie weitere Information rund um das Stipendium gibt es online unter https://www.kvbb.de/praxiseinstieg/studium-weiterbildung/landaerztestipendium

Pressemitteilung zum Download:

097_25_MGS_Landaerztestipendium_Bewerbungsstart_2025_07_28


Zur Sicherung von sozialem Wohnraum: Mietpreisbremseverlängert

Pressemitteilung von Matthias Steinfurth

„Die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze schützen Mieterinnen und Mieter wirksam. Das allein reicht aber nicht aus, dem Wohnungsmangel und explodierenden Mieten begegnen zu können. Wir wollen darüber hinaus, das Bauen in Brandenburg einfacher, schneller und kostengünstiger machen, unter anderem durch die Novellierung der Bauordnung. Wir wollen gezielt das genossenschaftliche, kommunale und gemeinnützige Wohnen fördern und uns beim Bund für eine soziale Neuausrichtung der Wohnungs- und Mietenpolitik einsetzen. Wohnen ist ein Menschenrecht und der Schutz vor Verdrängung und explodierenden Mieten ist für uns als SPD soziale und politische Verpflichtung“, so Matthias Steinfurth, Sprecher für Bauen und Wohnen der SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg.

Nachdem der Deutsche Bundestag die gesetzliche Grundlage für die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 geschaffen hat, sollen im Land Brandenburg bis zum Jahresende Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen werden. Mit den entsprechenden Verordnungen dürfen in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt die Bestandsmieten in einem Zeitraum von drei Jahren um maximal 15 Prozent angehoben und die Miete bei Neuvermietung maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete angesetzt werden.


Verfahren vereinfachen, Verantwortung ermöglichen –Landtag beschließt Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung

Pressemitteilung von Marcel Penquitt

„Verwaltungsmodernisierung darf kein Schlagwort bleiben – sie muss spürbare Wirkung entfalten. Wer den Kommunen mehr Verantwortung überträgt, muss ihnen auch das Vertrauen und die Werkzeuge dafür geben: Klare Regeln, kurze Wege und verlässliche Zuständigkeiten. Das neue Gesetz bringt echte Entlastung, indem es Doppelprüfungen abbaut und Verfahren schlanker macht. Es geht nicht um weniger Kontrolle, sondern um mehr Verlässlichkeit und Handlungsspielraum für die Verantwortlichen vor Ort. Verwaltung muss ermöglichen – nicht bremsen,“ erklärt Marcel Penquitt, Vorsitzender des Ausschusses für Bürokratieabbau im Landtag Brandenburg.

Der Landtag Brandenburg hat heute in zweiter Lesung das Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in den Bereichen Landnutzung und Umwelt beschlossen. Es soll Verfahren straffen, kommunale Planungen beschleunigen und gute Projekte schneller zur Umsetzung bringen – ohne dabei Umweltstandards oder Beteiligungsrechte aus dem Blick zu verlieren.

Pressemitteilung zum Download: 250716_Penquitt_Verfahren vereinfachen


Planebruch unter den „Landmusikorten des Jahres 2025“

Pressemitteilung des Bundesmusikverbands Chor & Orchester (BMCO)

Lokale Leuchtturmprojekte der Musikkultur im ländlichen Raum: Der Deutsche Musikrat (DMR) und der Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) zeichnen insgesamt 13 Gemeinden als Landmusikorte 2025 aus. Neben zehn Förderpreisen wurden drei Bundespreise vergeben:

  1. Preis: Freyung (Bayern)
  2. Preis: Forst (Baden-Württemberg)
  3. Preis: Hochkirch (Sachsen)

Der erste Platz, die bayerische Stadt Freyung, überzeugte die Fachjury durch traditionsreiche und zugleich zukunftsgerichtete Volksmusikkultur, hohes ehrenamtliches Engagement und kulturelle Vielfalt im Dreiländereck Deutschland, Tschechien und Österreich. Mit der Volksmusikakademie Bayern setzt Freyung landesweit ein starkes Zeichen für die Nachwuchsförderung in der Volksmusik. Veranstaltungen wie der Bayerische Geigentag unterstreichen die hohe Qualität und Lebendigkeit der musikalischen Aktivitäten. Die Kommune schafft es zudem, Inklusion und Diversität zu leben: Menschen mit Behinderung und Menschen mit Demenz sind selbstverständlicher Teil des musikalischen Miteinanders. Als vorbildlich bewertet die Jury die vielen neuen Ideen, die Offenheit für Neues und die großen Visionen, um das Miteinander von Tradition und Zukunft mit Leben zu füllen. Die weiteren zehn Preisträger sind: Kirchzarten (Baden-Württemberg), Erbendorf (Bayern), Staufen im Breisgau (Baden-Württemberg), Kastellaun (Rheinland-Pfalz), Schöppingen (Nordrhein-Westfalen), Hörselberg-Hainich (Thüringen), Wiedensahl (Niedersachsen), Planebruch (Brandenburg), Schaafheim (Hessen) und Sebnitz (Sachsen). Bewerben konnten sich nur Orte mit maximal 12.000 Einwohner*innen, die dem sogenannten Thünen-Typ „eher ländlich“ oder „sehr ländlich“ entsprechen.

Die drei Bundespreise sind mit 18.000 Euro (1. Preis), 10.000 Euro (2. Preis) und 6.000 Euro (3. Preis) dotiert, die zehn Förderpreise umfassen jeweils 2.000 Euro. Diese Preisgelder sollen für weitere Projekte der Amateurmusik oder für die Zusammenarbeit zwischen Profi- und Amateurmusik vor Ort eingesetzt werden und neue Initiativen anstoßen, die die musikalischen Strukturen in der jeweiligen Kommune stärken und weiterentwickeln.

Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats, freut sich für die prämierten Gemeinden:
„Tolle Projekte und Initiativen brauchen Sichtbarkeit – auch und gerade die häufig ehrenamtlich funktionierende musikalische Power in ländlichen Regionen. Der Preis ‚Landmusikort des Jahres‘ bringt genau das: Wertschätzung für die kreative Kulturarbeit und die erfolgreiche Vernetzung sowie starke Impulse für die Weiterführung der häufig mit viel Herzblut betriebenen Projekte. Herzliche Gratulation an alle ausgezeichneten Landmusikorte – und: weiter so!“ „Eine Auszeichnung mit bundesweiter Strahlkraft“, so umschreibt BMCO-Geschäftsführerin Theresa Demandt die Ernennung zu Landmusikort. „Die über 90 Bewerbungen der Kommunen haben uns gezeigt, wie mit viel ehrenamtlichem Engagement, Qualität und Vielfalt Musikkultur auf dem Land vernetzt und durchdacht gelebt wird. Sie sichern damit in den kleinsten Gemeinden mit identitätsstiftenden Projekten ein lebendiges, flächendeckendes Kulturangebot – dieser Schatz muss weiterhin für den gesellschaftlichen Zusammenhalt gewürdigt und gefördert werden.“ Das Förderprogramm Landmusikort wird im Rahmen des Amateurmusikfonds des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien umgesetzt. Es unterstützt herausragende, innovative Musikprojekte und das ehrenamtliche Engagement in ländlichen Gebieten. Ausgezeichnet wurden besondere musikalische Aktivitäten, die einen Vorbildcharakter haben und somit zur Sichtbarmachung und Vernetzung von Musikgeschehen beitragen. Die Ausgezeichneten erhalten das Gütesiegel „Landmusikort des Jahres“ als Plakette, um bundes- und landesweit für das besondere Engagement sichtbar zu sein. Nach der Bekanntgabe der Gewinner werden nun die Preisübergaben jeweils in den Kommunen selbst geplant und umgesetzt.

Pressemitteilung zum Download: 2025-07-08_Pressemitteilung_Gewinner_Landmusikort_2025


Was leisten EU-Fördermittel? Wirtschaftsminister Daniel Keller gibt Startschuss für Brandenburger Info-Tour

Pressemitteilung des MWAEK

Das Format „EFRE/JTF zum Anfassen“ stellt mit Stopps in 15 Städten acht Tage lang den direkten Austausch mit Brandenburgerinnen und Brandenburgern in den Mittelpunkt.

Mit dem Auftakt in Potsdam startet eine Informations- und Dialogtour zu zwei europäischen Förderprogrammen durch das gesamte Land Brandenburg: Der „Europäische Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) und der „Fonds für einen gerechten Übergang“ (Just Transition Fund/JTF) sind zentrale Förderinstrumente der EU. Sie unterstützen unter anderem nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, Innovation und Klimaschutz und den Strukturwandel in Kohleregionen. Ausgangspunkt der zweiwöchigen Tour ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz im Land Brandenburg – von dort aus geht es weiter zu Stopps in insgesamt 15 verschiedenen Brandenburger Städten. Wirtschaftsminister Daniel Keller gibt den Startschuss und schickt dabei die großen EFRE/JTF-Buchstaben auf Wanderschaft: „Ich freue mich, dass wir auf diesem Weg der Brandenburger Bevölkerung zeigen können, wie vielfältig die finanzielle Förderung der EU vor Ort wirkt. Wir gehen diesen Weg mit Europa. Aber wir gehen ihn für Brandenburg. Mit der Infotour wollen wir den Menschen zeigen, dass die Förderung auch bei ihnen ankommt und wir wollen mit ihnen ins Gespräch kommen.“

Die Buchstaben werden an belebten öffentlichen Orten wie Parkplätzen, Baumärkten, Schwimmbädern und Marktplätzen in ganz Brandenburg ausgestellt – dort, wo sich das alltägliche Leben abspielt. Sie sollen ein Anknüpfungspunkt für Fragen und Dialog sein, und den Menschen vor Ort zeigen, wie der „Europäische Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) sowie der „Fonds für einen gerechten Übergang“ (Just Transition Fund/JTF) im Alltag der Brandenburgerinnen und Brandenburger sichtbar und wirksam werden. Interessierte Besucherinnen und Besucher können sich direkt vor Ort über die Inhalte, Ziele und die konkreten Erfolge der EU-Förderprogramme informieren. Denn: Zahlreiche Projekte zu nachhaltigem Strukturwandel in Brandenburg werden mit EFRE- oder JTF-Mitteln realisiert.

„Darunter sind so bekannte Orte wie das Forum Johanniskirche in Eberswalde mit einer EFRE-Förderung von über 2,5 Millionen Euro oder auch das Service- und Transformationsgebäude des Innovation Campus in Schwedt mit einer JTF-Förderung von über 13,5 Millionen“, erklärt der Minister und betont: „Aber es geht nicht nur um diese großen ‚Leuchttürme‘. Auch kleinere Unternehmen und Projekte, wie beispielsweise die Tischlerei Woidtow in Wiesengrund, profitieren von der Förderung. Hier wurde mit einer Fördersumme von über 100.000 Euro in neue Maschinen investiert und die Produktion so effizienter und umweltfreundlicher gestaltet. Das stärkt nicht nur das Unternehmen selbst, sondern das Handwerk in der gesamten Region Lausitz“, so Wirtschaftsminister Keller. „Die Tour bringt diese Zahlen und Geschichten dahin, wo die Menschen sind und macht die Wirkung der Fördermittel unmittelbar erlebbar.“

Die Informationstour ist ein Teil der umfassenden Öffentlichkeitsarbeit des MWAEK zur Begleitung der Förderperiode 2021–2027 im Rahmen von EFRE und JTF. Ergänzt wird sie unter anderem durch eine Wanderausstellung, eine Plakatkampagne im öffentlichen Raum, Kinospots und Informationsveranstaltungen.

Die Termine und Stationen der EFRE/JTF-Tour finden Sie in der anhängenden Pressemitteilung.

Hintergrund: EFRE und JTF bringen Brandenburg voran
Der „Europäische Fonds für regionale Entwicklung“ – kurz EFRE – wird seit 1991 bis heute von der Europäischen Union (EU) in ganz Brandenburg dafür eingesetzt, wirtschaftliche und soziale Unterschiede zwischen den Regionen auszugleichen. Der „Fonds für einen gerechten Übergang“ (Just Transition Fund/JTF) wurde für die Förderperiode 2021–2027 als neues Instrument ins Leben gerufen. Er dient dazu, Regionen zu unterstützen, die besonders stark vom Übergang zur Klimaneutralität betroffen sind. Für das EFRE/JTF-Multifondsprogramm stehen in Brandenburg insgesamt 846 Millionen Euro aus EFRE-Mitteln und fast 768 Millionen Euro aus JTF-Mitteln zur Verfügung – insgesamt rund 1,6 Milliarden Euro. Inhaltliche Prioritäten sind Innovation und Wettbewerbsfähigkeit, Energiewende, Klimawandel und Ressourceneffizienz, Nachhaltige städtische Mobilität, Nachhaltige Stadtentwicklung, die Unterstützung des Strukturwandels im Braunkohlerevier Lausitz (Brandenburg) sowie in der Raffinerieregion Schwedt/Oder in der Uckermark.

Weiterführende Informationen:
Informationen zu den einzelnen Stationen sowie Presse- und Bildmaterial zur honorarfreien Verwendung finden Sie hier:
https://efre.brandenburg.de/efre/de/kommunikation/unsere-aktivitaeten/infor mationskampagne-2025

Informationen zur aktuellen Förderperiode, dem Weg zur Förderung und zu aktuellen Projekten:
https://efre.brandenburg.de/efre/de/

Pressemitteilung zum Download: 250704 PM_EFRE_JTF_Infotour


Urlaubszuschuss für Familien mit geringen Einkommen kann auch in diesem Jahr wieder beantragt werden

Pressemitteilung des MGS

Sommerzeit ist Ferienzeit und damit Zeit, die Familien zusammen verbringen können. Vor allem Kinder profitieren von gemeinsamen Reisen mit ihren Eltern oder Großeltern. Um auch Familien mit geringem Einkommen einen Erholungsurlaub zu ermöglichen, gewährt das Familienministerium diesen Familien auch in diesem Jahr finanzielle Zuschüsse. Anträge können beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) gestellt werden. Bereits beim LASV eingereichte Anträge für Reisen, die noch nicht absolviert wurden, werden ebenfalls bearbeitet. Es liegen schon rund 580 Anträge im LASV vor, die mit der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2025/2026 jetzt bearbeitet werden können.

Familienministerin Britta Müller:
 „Nichts ist so kostbar wie gemeinsame Zeit mit der Familie – besonders, wenn sie voller unvergesslicher Momente steckt. Ein Urlaub kann für Kinder wie für Eltern ein kleines Wunder sein: Er schenkt Freude, Nähe und neue Energie. Gerade Familien, die im Alltag oft viel stemmen müssen, verdienen diese Auszeit. Deshalb setze ich mich mit voller Überzeugung dafür ein, dass auch finanziell weniger starke Familien die Chance auf schöne, erholsame Ferien haben. Denn jeder Mensch – ob groß oder klein – braucht Raum zum Durchatmen und zum Zusammen-Sein.“

Die Ferienzuschüsse können von Familien mit geringem Einkommen beantragt werden, die ihren Wohnsitz in Brandenburg haben. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf 10 Euro pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied. Die Reise soll mindestens zwei Übernachtungen umfassen und wird für höchstens 13 Übernachtungen bezuschusst.

Der Antrag sollte mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt gestellt werden, in jedem Fall aber vor Beginn der Reise. Wichtig: Zuschüsse können nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt werden; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Für bereits absolvierte Reisen können keine Zuschüsse gezahlt werden, eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich.

Besonders geeignet für einen geförderten Urlaub sind die über ganz Deutschland verteilten sogenannten Familienferienstätten, die mit ihren Angeboten die besonderen Bedürfnisse von Familien berücksichtigen.

Informationen zu den Familienferienstätten gibt es auf dem Portal der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung: https://bag-familienerholung.de/

Informationen zu den Förderbedingungen sowie das Antragsformular finden Sie auf der LASV-Internetseite: https://lasv.brandenburg.de/familienferienreisen

Anträge können auch online gestellt werden – per Computer, Tablet oder Smartphone.

Pressemitteilung zum Download:

071_25_MGS_Zuschuesse_fuer_Familienferienreisen_2025_06_23


Jetzt bewerben: Brandenburger Landärztestipendium geht in die nächste Runde

Pressemitteilung des Ministeriums für Gesundheit und Soziales

Förderrichtlinie des Gesundheitsministeriums tritt in Kraft – 18 neue Stipendienplätze für Medizinstudierende stehen dieses Wintersemester zur Verfügung – 1.000 Euro pro Monat – Bewerbungsfrist ist der 31. Juli bis 30. August 2025

Das Landärztestipendium wird fortgeführt: Studierende der Humanmedizin, die sich für einen späteren Einsatz in ländlichen Regionen Brandenburgs entscheiden, können sich ab dem 31. Juli 2025 für einen der 18 neuen Stipendienplätze bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 30. August 2025. Förderbeginn ist für das Wintersemester 2025/2026 der 1. Oktober 2025. Die Bewerbungen werden von der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) angenommen. Die Förderrichtlinie des Gesundheitsministeriums zur Stärkung der landärztlichen Versorgung Brandenburgs (Landärztinnen/Landärzte-Richtlinie) tritt am 31. Juli 2025 in Kraft. Im Landeshaushalt stehen für das gesamte Programm rund 2,3 Millionen Euro in 2025 und rund 2,1 Millionen Euro in 2026 zur Verfügung.

Mit dem Programm werden Stipendien an Studierende der Humanmedizin gefördert, die sich verpflichten, nach ihrem Studium und ihrer fachärztlichen Weiterbildung für eine Dauer von mindestens fünf Jahren in ländlichen Regionen Brandenburgs tätig zu werden. Die Höhe der Zuwendung beträgt jeweils 1.000 Euro monatlich und kann bis zum Ende des Medizinstudiums, dem Bestehen des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung, jedoch längstens für 75 Monate(Regelstudienzeit), gewährt werden.

Gesundheitsministerin Britta Müller: „Das erfolgreiche Landärzteprogramm wird fortgeführt. Damit wird ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Die Fachkräftesicherung im Gesundheitswesen ist eine der größten Herausforderung für die medizinische Versorgung der Menschen. Die Förderung des medizinischen Nachwuchses ist ein Schlüssel, diese Herausforderung zu meistern. Wir brauchen junge Ärztinnen und Ärzte, die in Brandenburg leben und arbeiten wollen. Brandenburg bietet dafür attraktive Bedingungen. Für die Fachkräftesicherung ist auch der Aufbau der Medizinischen Universität Lausitz – Carl Thiem eine ganz zentrale Maßnahme der Landesregierung. Die ersten Studierenden sollen zum Wintersemester 2026/2027 hier das Medizinstudium aufnehmen.“

Catrin Steiniger, Vorsitzende des KVBB-Vorstandes: „Das Landärzteprogramm ist eine wertvolle Ergänzung zu unserer eigenen, seit Jahren breit aufgestellten Nachwuchsförderung. Als ambulant tätige Ärztin weiß ich aus eigener Erfahrung, wie erfüllend die Tätigkeit auf dem Land ist. In Brandenburg zu arbeiten bedeutet: Nähe zu den Menschen, medizinische Verantwortung und Lebensqualität. Ich freue mich auf viele junge Ärztinnen und Ärzte, die genau das suchen und Lust auf Brandenburg haben.“

Hintergrund

Die erste Auflage des Landärzteprogramms startete im Wintersemester 2019/2020. Ab der dritten Auflage konnten seit 2023 pro Wintersemester jeweils 18 Stipendien neu vergeben werden; diese dritte Auflage endete am 31. Dezember 2024. Mit dem Landtagsbeschluss für den Doppelhaushalt 2025/2026 ist nun die Möglichkeit gegeben, die vierte Auflage des Landärzteprogramms am 31. Juli 2025 in Kraft zu setzen.

Von 2019 bis Ende 2024 wurden insgesamt 355 Bewerbungen für ein Landärztestipendium gestellt; insgesamt 231 Stipendien wurden bisher vergeben. Etwa 96 Prozent der Stipendiatinnen und Stipendiaten studieren an deutschen Hochschulen; hiervon studiert wiederum ein Drittel an Brandenburger Hochschulen. Die ersten Stipendiatinnen und Stipendiaten werden frühestens Ende 2027 ihre Facharztweiterbildungen abgeschlossen haben und im Anschluss eine Tätigkeit im ländlichen Brandenburg aufnehmen.

Für 18 Stipendien bei 75 Monaten Laufzeit fallen insgesamt jeweils Kosten in Höhe von 1,35 Millionen Euro an. Von 2019 bis Ende Januar 2025 stellte das Land Brandenburg 9,6 Millionen Euro für das Landärzteprogramm zur Verfügung. Mit der Fortschreibung des Landärzteprogramms für 2025 und 2026 wird das Land Brandenburg bis Ende 2032 insgesamt circa 18 bis 20 Millionen Euro für die Förderung aufgewendet und damit die KVBB bei ihrem Sicherstellungsauftrag für die vertragsärztliche Versorgung in Brandenburg substanziell unterstützt haben.

Antragsverfahren

Anträge auf Förderung sind ab dem 31. Juli bis zum 30. August 2025 schriftlich an die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg zu richten.

Die Bewerbungsunterlagen sowie weitere Information rund um das Stipendium gibt es online unter https://www.kvbb.de/praxiseinstieg/studium-weiterbildung/landaerztestipendium

Pressemitteilung zum Download:

097_25_MGS_Landaerztestipendium_Bewerbungsstart_2025_07_28


Zur Sicherung von sozialem Wohnraum: Mietpreisbremseverlängert

Pressemitteilung von Matthias Steinfurth

„Die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze schützen Mieterinnen und Mieter wirksam. Das allein reicht aber nicht aus, dem Wohnungsmangel und explodierenden Mieten begegnen zu können. Wir wollen darüber hinaus, das Bauen in Brandenburg einfacher, schneller und kostengünstiger machen, unter anderem durch die Novellierung der Bauordnung. Wir wollen gezielt das genossenschaftliche, kommunale und gemeinnützige Wohnen fördern und uns beim Bund für eine soziale Neuausrichtung der Wohnungs- und Mietenpolitik einsetzen. Wohnen ist ein Menschenrecht und der Schutz vor Verdrängung und explodierenden Mieten ist für uns als SPD soziale und politische Verpflichtung“, so Matthias Steinfurth, Sprecher für Bauen und Wohnen der SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg.

Nachdem der Deutsche Bundestag die gesetzliche Grundlage für die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 geschaffen hat, sollen im Land Brandenburg bis zum Jahresende Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen werden. Mit den entsprechenden Verordnungen dürfen in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt die Bestandsmieten in einem Zeitraum von drei Jahren um maximal 15 Prozent angehoben und die Miete bei Neuvermietung maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete angesetzt werden.


Verfahren vereinfachen, Verantwortung ermöglichen –Landtag beschließt Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung

Pressemitteilung von Marcel Penquitt

„Verwaltungsmodernisierung darf kein Schlagwort bleiben – sie muss spürbare Wirkung entfalten. Wer den Kommunen mehr Verantwortung überträgt, muss ihnen auch das Vertrauen und die Werkzeuge dafür geben: Klare Regeln, kurze Wege und verlässliche Zuständigkeiten. Das neue Gesetz bringt echte Entlastung, indem es Doppelprüfungen abbaut und Verfahren schlanker macht. Es geht nicht um weniger Kontrolle, sondern um mehr Verlässlichkeit und Handlungsspielraum für die Verantwortlichen vor Ort. Verwaltung muss ermöglichen – nicht bremsen,“ erklärt Marcel Penquitt, Vorsitzender des Ausschusses für Bürokratieabbau im Landtag Brandenburg.

Der Landtag Brandenburg hat heute in zweiter Lesung das Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in den Bereichen Landnutzung und Umwelt beschlossen. Es soll Verfahren straffen, kommunale Planungen beschleunigen und gute Projekte schneller zur Umsetzung bringen – ohne dabei Umweltstandards oder Beteiligungsrechte aus dem Blick zu verlieren.

Pressemitteilung zum Download: 250716_Penquitt_Verfahren vereinfachen


Planebruch unter den „Landmusikorten des Jahres 2025“

Pressemitteilung des Bundesmusikverbands Chor & Orchester (BMCO)

Lokale Leuchtturmprojekte der Musikkultur im ländlichen Raum: Der Deutsche Musikrat (DMR) und der Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) zeichnen insgesamt 13 Gemeinden als Landmusikorte 2025 aus. Neben zehn Förderpreisen wurden drei Bundespreise vergeben:

  1. Preis: Freyung (Bayern)
  2. Preis: Forst (Baden-Württemberg)
  3. Preis: Hochkirch (Sachsen)

Der erste Platz, die bayerische Stadt Freyung, überzeugte die Fachjury durch traditionsreiche und zugleich zukunftsgerichtete Volksmusikkultur, hohes ehrenamtliches Engagement und kulturelle Vielfalt im Dreiländereck Deutschland, Tschechien und Österreich. Mit der Volksmusikakademie Bayern setzt Freyung landesweit ein starkes Zeichen für die Nachwuchsförderung in der Volksmusik. Veranstaltungen wie der Bayerische Geigentag unterstreichen die hohe Qualität und Lebendigkeit der musikalischen Aktivitäten. Die Kommune schafft es zudem, Inklusion und Diversität zu leben: Menschen mit Behinderung und Menschen mit Demenz sind selbstverständlicher Teil des musikalischen Miteinanders. Als vorbildlich bewertet die Jury die vielen neuen Ideen, die Offenheit für Neues und die großen Visionen, um das Miteinander von Tradition und Zukunft mit Leben zu füllen. Die weiteren zehn Preisträger sind: Kirchzarten (Baden-Württemberg), Erbendorf (Bayern), Staufen im Breisgau (Baden-Württemberg), Kastellaun (Rheinland-Pfalz), Schöppingen (Nordrhein-Westfalen), Hörselberg-Hainich (Thüringen), Wiedensahl (Niedersachsen), Planebruch (Brandenburg), Schaafheim (Hessen) und Sebnitz (Sachsen). Bewerben konnten sich nur Orte mit maximal 12.000 Einwohner*innen, die dem sogenannten Thünen-Typ „eher ländlich“ oder „sehr ländlich“ entsprechen.

Die drei Bundespreise sind mit 18.000 Euro (1. Preis), 10.000 Euro (2. Preis) und 6.000 Euro (3. Preis) dotiert, die zehn Förderpreise umfassen jeweils 2.000 Euro. Diese Preisgelder sollen für weitere Projekte der Amateurmusik oder für die Zusammenarbeit zwischen Profi- und Amateurmusik vor Ort eingesetzt werden und neue Initiativen anstoßen, die die musikalischen Strukturen in der jeweiligen Kommune stärken und weiterentwickeln.

Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats, freut sich für die prämierten Gemeinden:
„Tolle Projekte und Initiativen brauchen Sichtbarkeit – auch und gerade die häufig ehrenamtlich funktionierende musikalische Power in ländlichen Regionen. Der Preis ‚Landmusikort des Jahres‘ bringt genau das: Wertschätzung für die kreative Kulturarbeit und die erfolgreiche Vernetzung sowie starke Impulse für die Weiterführung der häufig mit viel Herzblut betriebenen Projekte. Herzliche Gratulation an alle ausgezeichneten Landmusikorte – und: weiter so!“ „Eine Auszeichnung mit bundesweiter Strahlkraft“, so umschreibt BMCO-Geschäftsführerin Theresa Demandt die Ernennung zu Landmusikort. „Die über 90 Bewerbungen der Kommunen haben uns gezeigt, wie mit viel ehrenamtlichem Engagement, Qualität und Vielfalt Musikkultur auf dem Land vernetzt und durchdacht gelebt wird. Sie sichern damit in den kleinsten Gemeinden mit identitätsstiftenden Projekten ein lebendiges, flächendeckendes Kulturangebot – dieser Schatz muss weiterhin für den gesellschaftlichen Zusammenhalt gewürdigt und gefördert werden.“ Das Förderprogramm Landmusikort wird im Rahmen des Amateurmusikfonds des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien umgesetzt. Es unterstützt herausragende, innovative Musikprojekte und das ehrenamtliche Engagement in ländlichen Gebieten. Ausgezeichnet wurden besondere musikalische Aktivitäten, die einen Vorbildcharakter haben und somit zur Sichtbarmachung und Vernetzung von Musikgeschehen beitragen. Die Ausgezeichneten erhalten das Gütesiegel „Landmusikort des Jahres“ als Plakette, um bundes- und landesweit für das besondere Engagement sichtbar zu sein. Nach der Bekanntgabe der Gewinner werden nun die Preisübergaben jeweils in den Kommunen selbst geplant und umgesetzt.

Pressemitteilung zum Download: 2025-07-08_Pressemitteilung_Gewinner_Landmusikort_2025


Was leisten EU-Fördermittel? Wirtschaftsminister Daniel Keller gibt Startschuss für Brandenburger Info-Tour

Pressemitteilung des MWAEK

Das Format „EFRE/JTF zum Anfassen“ stellt mit Stopps in 15 Städten acht Tage lang den direkten Austausch mit Brandenburgerinnen und Brandenburgern in den Mittelpunkt.

Mit dem Auftakt in Potsdam startet eine Informations- und Dialogtour zu zwei europäischen Förderprogrammen durch das gesamte Land Brandenburg: Der „Europäische Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) und der „Fonds für einen gerechten Übergang“ (Just Transition Fund/JTF) sind zentrale Förderinstrumente der EU. Sie unterstützen unter anderem nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, Innovation und Klimaschutz und den Strukturwandel in Kohleregionen. Ausgangspunkt der zweiwöchigen Tour ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz im Land Brandenburg – von dort aus geht es weiter zu Stopps in insgesamt 15 verschiedenen Brandenburger Städten. Wirtschaftsminister Daniel Keller gibt den Startschuss und schickt dabei die großen EFRE/JTF-Buchstaben auf Wanderschaft: „Ich freue mich, dass wir auf diesem Weg der Brandenburger Bevölkerung zeigen können, wie vielfältig die finanzielle Förderung der EU vor Ort wirkt. Wir gehen diesen Weg mit Europa. Aber wir gehen ihn für Brandenburg. Mit der Infotour wollen wir den Menschen zeigen, dass die Förderung auch bei ihnen ankommt und wir wollen mit ihnen ins Gespräch kommen.“

Die Buchstaben werden an belebten öffentlichen Orten wie Parkplätzen, Baumärkten, Schwimmbädern und Marktplätzen in ganz Brandenburg ausgestellt – dort, wo sich das alltägliche Leben abspielt. Sie sollen ein Anknüpfungspunkt für Fragen und Dialog sein, und den Menschen vor Ort zeigen, wie der „Europäische Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) sowie der „Fonds für einen gerechten Übergang“ (Just Transition Fund/JTF) im Alltag der Brandenburgerinnen und Brandenburger sichtbar und wirksam werden. Interessierte Besucherinnen und Besucher können sich direkt vor Ort über die Inhalte, Ziele und die konkreten Erfolge der EU-Förderprogramme informieren. Denn: Zahlreiche Projekte zu nachhaltigem Strukturwandel in Brandenburg werden mit EFRE- oder JTF-Mitteln realisiert.

„Darunter sind so bekannte Orte wie das Forum Johanniskirche in Eberswalde mit einer EFRE-Förderung von über 2,5 Millionen Euro oder auch das Service- und Transformationsgebäude des Innovation Campus in Schwedt mit einer JTF-Förderung von über 13,5 Millionen“, erklärt der Minister und betont: „Aber es geht nicht nur um diese großen ‚Leuchttürme‘. Auch kleinere Unternehmen und Projekte, wie beispielsweise die Tischlerei Woidtow in Wiesengrund, profitieren von der Förderung. Hier wurde mit einer Fördersumme von über 100.000 Euro in neue Maschinen investiert und die Produktion so effizienter und umweltfreundlicher gestaltet. Das stärkt nicht nur das Unternehmen selbst, sondern das Handwerk in der gesamten Region Lausitz“, so Wirtschaftsminister Keller. „Die Tour bringt diese Zahlen und Geschichten dahin, wo die Menschen sind und macht die Wirkung der Fördermittel unmittelbar erlebbar.“

Die Informationstour ist ein Teil der umfassenden Öffentlichkeitsarbeit des MWAEK zur Begleitung der Förderperiode 2021–2027 im Rahmen von EFRE und JTF. Ergänzt wird sie unter anderem durch eine Wanderausstellung, eine Plakatkampagne im öffentlichen Raum, Kinospots und Informationsveranstaltungen.

Die Termine und Stationen der EFRE/JTF-Tour finden Sie in der anhängenden Pressemitteilung.

Hintergrund: EFRE und JTF bringen Brandenburg voran
Der „Europäische Fonds für regionale Entwicklung“ – kurz EFRE – wird seit 1991 bis heute von der Europäischen Union (EU) in ganz Brandenburg dafür eingesetzt, wirtschaftliche und soziale Unterschiede zwischen den Regionen auszugleichen. Der „Fonds für einen gerechten Übergang“ (Just Transition Fund/JTF) wurde für die Förderperiode 2021–2027 als neues Instrument ins Leben gerufen. Er dient dazu, Regionen zu unterstützen, die besonders stark vom Übergang zur Klimaneutralität betroffen sind. Für das EFRE/JTF-Multifondsprogramm stehen in Brandenburg insgesamt 846 Millionen Euro aus EFRE-Mitteln und fast 768 Millionen Euro aus JTF-Mitteln zur Verfügung – insgesamt rund 1,6 Milliarden Euro. Inhaltliche Prioritäten sind Innovation und Wettbewerbsfähigkeit, Energiewende, Klimawandel und Ressourceneffizienz, Nachhaltige städtische Mobilität, Nachhaltige Stadtentwicklung, die Unterstützung des Strukturwandels im Braunkohlerevier Lausitz (Brandenburg) sowie in der Raffinerieregion Schwedt/Oder in der Uckermark.

Weiterführende Informationen:
Informationen zu den einzelnen Stationen sowie Presse- und Bildmaterial zur honorarfreien Verwendung finden Sie hier:
https://efre.brandenburg.de/efre/de/kommunikation/unsere-aktivitaeten/infor mationskampagne-2025

Informationen zur aktuellen Förderperiode, dem Weg zur Förderung und zu aktuellen Projekten:
https://efre.brandenburg.de/efre/de/

Pressemitteilung zum Download: 250704 PM_EFRE_JTF_Infotour


Urlaubszuschuss für Familien mit geringen Einkommen kann auch in diesem Jahr wieder beantragt werden

Pressemitteilung des MGS

Sommerzeit ist Ferienzeit und damit Zeit, die Familien zusammen verbringen können. Vor allem Kinder profitieren von gemeinsamen Reisen mit ihren Eltern oder Großeltern. Um auch Familien mit geringem Einkommen einen Erholungsurlaub zu ermöglichen, gewährt das Familienministerium diesen Familien auch in diesem Jahr finanzielle Zuschüsse. Anträge können beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) gestellt werden. Bereits beim LASV eingereichte Anträge für Reisen, die noch nicht absolviert wurden, werden ebenfalls bearbeitet. Es liegen schon rund 580 Anträge im LASV vor, die mit der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2025/2026 jetzt bearbeitet werden können.

Familienministerin Britta Müller:
 „Nichts ist so kostbar wie gemeinsame Zeit mit der Familie – besonders, wenn sie voller unvergesslicher Momente steckt. Ein Urlaub kann für Kinder wie für Eltern ein kleines Wunder sein: Er schenkt Freude, Nähe und neue Energie. Gerade Familien, die im Alltag oft viel stemmen müssen, verdienen diese Auszeit. Deshalb setze ich mich mit voller Überzeugung dafür ein, dass auch finanziell weniger starke Familien die Chance auf schöne, erholsame Ferien haben. Denn jeder Mensch – ob groß oder klein – braucht Raum zum Durchatmen und zum Zusammen-Sein.“

Die Ferienzuschüsse können von Familien mit geringem Einkommen beantragt werden, die ihren Wohnsitz in Brandenburg haben. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf 10 Euro pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied. Die Reise soll mindestens zwei Übernachtungen umfassen und wird für höchstens 13 Übernachtungen bezuschusst.

Der Antrag sollte mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt gestellt werden, in jedem Fall aber vor Beginn der Reise. Wichtig: Zuschüsse können nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt werden; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Für bereits absolvierte Reisen können keine Zuschüsse gezahlt werden, eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich.

Besonders geeignet für einen geförderten Urlaub sind die über ganz Deutschland verteilten sogenannten Familienferienstätten, die mit ihren Angeboten die besonderen Bedürfnisse von Familien berücksichtigen.

Informationen zu den Familienferienstätten gibt es auf dem Portal der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung: https://bag-familienerholung.de/

Informationen zu den Förderbedingungen sowie das Antragsformular finden Sie auf der LASV-Internetseite: https://lasv.brandenburg.de/familienferienreisen

Anträge können auch online gestellt werden – per Computer, Tablet oder Smartphone.

Pressemitteilung zum Download:

071_25_MGS_Zuschuesse_fuer_Familienferienreisen_2025_06_23


Jetzt bewerben: Brandenburger Landärztestipendium geht in die nächste Runde

Pressemitteilung des Ministeriums für Gesundheit und Soziales

Förderrichtlinie des Gesundheitsministeriums tritt in Kraft – 18 neue Stipendienplätze für Medizinstudierende stehen dieses Wintersemester zur Verfügung – 1.000 Euro pro Monat – Bewerbungsfrist ist der 31. Juli bis 30. August 2025

Das Landärztestipendium wird fortgeführt: Studierende der Humanmedizin, die sich für einen späteren Einsatz in ländlichen Regionen Brandenburgs entscheiden, können sich ab dem 31. Juli 2025 für einen der 18 neuen Stipendienplätze bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 30. August 2025. Förderbeginn ist für das Wintersemester 2025/2026 der 1. Oktober 2025. Die Bewerbungen werden von der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) angenommen. Die Förderrichtlinie des Gesundheitsministeriums zur Stärkung der landärztlichen Versorgung Brandenburgs (Landärztinnen/Landärzte-Richtlinie) tritt am 31. Juli 2025 in Kraft. Im Landeshaushalt stehen für das gesamte Programm rund 2,3 Millionen Euro in 2025 und rund 2,1 Millionen Euro in 2026 zur Verfügung.

Mit dem Programm werden Stipendien an Studierende der Humanmedizin gefördert, die sich verpflichten, nach ihrem Studium und ihrer fachärztlichen Weiterbildung für eine Dauer von mindestens fünf Jahren in ländlichen Regionen Brandenburgs tätig zu werden. Die Höhe der Zuwendung beträgt jeweils 1.000 Euro monatlich und kann bis zum Ende des Medizinstudiums, dem Bestehen des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung, jedoch längstens für 75 Monate(Regelstudienzeit), gewährt werden.

Gesundheitsministerin Britta Müller: „Das erfolgreiche Landärzteprogramm wird fortgeführt. Damit wird ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Die Fachkräftesicherung im Gesundheitswesen ist eine der größten Herausforderung für die medizinische Versorgung der Menschen. Die Förderung des medizinischen Nachwuchses ist ein Schlüssel, diese Herausforderung zu meistern. Wir brauchen junge Ärztinnen und Ärzte, die in Brandenburg leben und arbeiten wollen. Brandenburg bietet dafür attraktive Bedingungen. Für die Fachkräftesicherung ist auch der Aufbau der Medizinischen Universität Lausitz – Carl Thiem eine ganz zentrale Maßnahme der Landesregierung. Die ersten Studierenden sollen zum Wintersemester 2026/2027 hier das Medizinstudium aufnehmen.“

Catrin Steiniger, Vorsitzende des KVBB-Vorstandes: „Das Landärzteprogramm ist eine wertvolle Ergänzung zu unserer eigenen, seit Jahren breit aufgestellten Nachwuchsförderung. Als ambulant tätige Ärztin weiß ich aus eigener Erfahrung, wie erfüllend die Tätigkeit auf dem Land ist. In Brandenburg zu arbeiten bedeutet: Nähe zu den Menschen, medizinische Verantwortung und Lebensqualität. Ich freue mich auf viele junge Ärztinnen und Ärzte, die genau das suchen und Lust auf Brandenburg haben.“

Hintergrund

Die erste Auflage des Landärzteprogramms startete im Wintersemester 2019/2020. Ab der dritten Auflage konnten seit 2023 pro Wintersemester jeweils 18 Stipendien neu vergeben werden; diese dritte Auflage endete am 31. Dezember 2024. Mit dem Landtagsbeschluss für den Doppelhaushalt 2025/2026 ist nun die Möglichkeit gegeben, die vierte Auflage des Landärzteprogramms am 31. Juli 2025 in Kraft zu setzen.

Von 2019 bis Ende 2024 wurden insgesamt 355 Bewerbungen für ein Landärztestipendium gestellt; insgesamt 231 Stipendien wurden bisher vergeben. Etwa 96 Prozent der Stipendiatinnen und Stipendiaten studieren an deutschen Hochschulen; hiervon studiert wiederum ein Drittel an Brandenburger Hochschulen. Die ersten Stipendiatinnen und Stipendiaten werden frühestens Ende 2027 ihre Facharztweiterbildungen abgeschlossen haben und im Anschluss eine Tätigkeit im ländlichen Brandenburg aufnehmen.

Für 18 Stipendien bei 75 Monaten Laufzeit fallen insgesamt jeweils Kosten in Höhe von 1,35 Millionen Euro an. Von 2019 bis Ende Januar 2025 stellte das Land Brandenburg 9,6 Millionen Euro für das Landärzteprogramm zur Verfügung. Mit der Fortschreibung des Landärzteprogramms für 2025 und 2026 wird das Land Brandenburg bis Ende 2032 insgesamt circa 18 bis 20 Millionen Euro für die Förderung aufgewendet und damit die KVBB bei ihrem Sicherstellungsauftrag für die vertragsärztliche Versorgung in Brandenburg substanziell unterstützt haben.

Antragsverfahren

Anträge auf Förderung sind ab dem 31. Juli bis zum 30. August 2025 schriftlich an die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg zu richten.

Die Bewerbungsunterlagen sowie weitere Information rund um das Stipendium gibt es online unter https://www.kvbb.de/praxiseinstieg/studium-weiterbildung/landaerztestipendium

Pressemitteilung zum Download:

097_25_MGS_Landaerztestipendium_Bewerbungsstart_2025_07_28


Zur Sicherung von sozialem Wohnraum: Mietpreisbremseverlängert

Pressemitteilung von Matthias Steinfurth

„Die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze schützen Mieterinnen und Mieter wirksam. Das allein reicht aber nicht aus, dem Wohnungsmangel und explodierenden Mieten begegnen zu können. Wir wollen darüber hinaus, das Bauen in Brandenburg einfacher, schneller und kostengünstiger machen, unter anderem durch die Novellierung der Bauordnung. Wir wollen gezielt das genossenschaftliche, kommunale und gemeinnützige Wohnen fördern und uns beim Bund für eine soziale Neuausrichtung der Wohnungs- und Mietenpolitik einsetzen. Wohnen ist ein Menschenrecht und der Schutz vor Verdrängung und explodierenden Mieten ist für uns als SPD soziale und politische Verpflichtung“, so Matthias Steinfurth, Sprecher für Bauen und Wohnen der SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg.

Nachdem der Deutsche Bundestag die gesetzliche Grundlage für die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 geschaffen hat, sollen im Land Brandenburg bis zum Jahresende Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen werden. Mit den entsprechenden Verordnungen dürfen in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt die Bestandsmieten in einem Zeitraum von drei Jahren um maximal 15 Prozent angehoben und die Miete bei Neuvermietung maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete angesetzt werden.


Verfahren vereinfachen, Verantwortung ermöglichen –Landtag beschließt Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung

Pressemitteilung von Marcel Penquitt

„Verwaltungsmodernisierung darf kein Schlagwort bleiben – sie muss spürbare Wirkung entfalten. Wer den Kommunen mehr Verantwortung überträgt, muss ihnen auch das Vertrauen und die Werkzeuge dafür geben: Klare Regeln, kurze Wege und verlässliche Zuständigkeiten. Das neue Gesetz bringt echte Entlastung, indem es Doppelprüfungen abbaut und Verfahren schlanker macht. Es geht nicht um weniger Kontrolle, sondern um mehr Verlässlichkeit und Handlungsspielraum für die Verantwortlichen vor Ort. Verwaltung muss ermöglichen – nicht bremsen,“ erklärt Marcel Penquitt, Vorsitzender des Ausschusses für Bürokratieabbau im Landtag Brandenburg.

Der Landtag Brandenburg hat heute in zweiter Lesung das Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in den Bereichen Landnutzung und Umwelt beschlossen. Es soll Verfahren straffen, kommunale Planungen beschleunigen und gute Projekte schneller zur Umsetzung bringen – ohne dabei Umweltstandards oder Beteiligungsrechte aus dem Blick zu verlieren.

Pressemitteilung zum Download: 250716_Penquitt_Verfahren vereinfachen


Planebruch unter den „Landmusikorten des Jahres 2025“

Pressemitteilung des Bundesmusikverbands Chor & Orchester (BMCO)

Lokale Leuchtturmprojekte der Musikkultur im ländlichen Raum: Der Deutsche Musikrat (DMR) und der Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) zeichnen insgesamt 13 Gemeinden als Landmusikorte 2025 aus. Neben zehn Förderpreisen wurden drei Bundespreise vergeben:

  1. Preis: Freyung (Bayern)
  2. Preis: Forst (Baden-Württemberg)
  3. Preis: Hochkirch (Sachsen)

Der erste Platz, die bayerische Stadt Freyung, überzeugte die Fachjury durch traditionsreiche und zugleich zukunftsgerichtete Volksmusikkultur, hohes ehrenamtliches Engagement und kulturelle Vielfalt im Dreiländereck Deutschland, Tschechien und Österreich. Mit der Volksmusikakademie Bayern setzt Freyung landesweit ein starkes Zeichen für die Nachwuchsförderung in der Volksmusik. Veranstaltungen wie der Bayerische Geigentag unterstreichen die hohe Qualität und Lebendigkeit der musikalischen Aktivitäten. Die Kommune schafft es zudem, Inklusion und Diversität zu leben: Menschen mit Behinderung und Menschen mit Demenz sind selbstverständlicher Teil des musikalischen Miteinanders. Als vorbildlich bewertet die Jury die vielen neuen Ideen, die Offenheit für Neues und die großen Visionen, um das Miteinander von Tradition und Zukunft mit Leben zu füllen. Die weiteren zehn Preisträger sind: Kirchzarten (Baden-Württemberg), Erbendorf (Bayern), Staufen im Breisgau (Baden-Württemberg), Kastellaun (Rheinland-Pfalz), Schöppingen (Nordrhein-Westfalen), Hörselberg-Hainich (Thüringen), Wiedensahl (Niedersachsen), Planebruch (Brandenburg), Schaafheim (Hessen) und Sebnitz (Sachsen). Bewerben konnten sich nur Orte mit maximal 12.000 Einwohner*innen, die dem sogenannten Thünen-Typ „eher ländlich“ oder „sehr ländlich“ entsprechen.

Die drei Bundespreise sind mit 18.000 Euro (1. Preis), 10.000 Euro (2. Preis) und 6.000 Euro (3. Preis) dotiert, die zehn Förderpreise umfassen jeweils 2.000 Euro. Diese Preisgelder sollen für weitere Projekte der Amateurmusik oder für die Zusammenarbeit zwischen Profi- und Amateurmusik vor Ort eingesetzt werden und neue Initiativen anstoßen, die die musikalischen Strukturen in der jeweiligen Kommune stärken und weiterentwickeln.

Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats, freut sich für die prämierten Gemeinden:
„Tolle Projekte und Initiativen brauchen Sichtbarkeit – auch und gerade die häufig ehrenamtlich funktionierende musikalische Power in ländlichen Regionen. Der Preis ‚Landmusikort des Jahres‘ bringt genau das: Wertschätzung für die kreative Kulturarbeit und die erfolgreiche Vernetzung sowie starke Impulse für die Weiterführung der häufig mit viel Herzblut betriebenen Projekte. Herzliche Gratulation an alle ausgezeichneten Landmusikorte – und: weiter so!“ „Eine Auszeichnung mit bundesweiter Strahlkraft“, so umschreibt BMCO-Geschäftsführerin Theresa Demandt die Ernennung zu Landmusikort. „Die über 90 Bewerbungen der Kommunen haben uns gezeigt, wie mit viel ehrenamtlichem Engagement, Qualität und Vielfalt Musikkultur auf dem Land vernetzt und durchdacht gelebt wird. Sie sichern damit in den kleinsten Gemeinden mit identitätsstiftenden Projekten ein lebendiges, flächendeckendes Kulturangebot – dieser Schatz muss weiterhin für den gesellschaftlichen Zusammenhalt gewürdigt und gefördert werden.“ Das Förderprogramm Landmusikort wird im Rahmen des Amateurmusikfonds des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien umgesetzt. Es unterstützt herausragende, innovative Musikprojekte und das ehrenamtliche Engagement in ländlichen Gebieten. Ausgezeichnet wurden besondere musikalische Aktivitäten, die einen Vorbildcharakter haben und somit zur Sichtbarmachung und Vernetzung von Musikgeschehen beitragen. Die Ausgezeichneten erhalten das Gütesiegel „Landmusikort des Jahres“ als Plakette, um bundes- und landesweit für das besondere Engagement sichtbar zu sein. Nach der Bekanntgabe der Gewinner werden nun die Preisübergaben jeweils in den Kommunen selbst geplant und umgesetzt.

Pressemitteilung zum Download: 2025-07-08_Pressemitteilung_Gewinner_Landmusikort_2025


Was leisten EU-Fördermittel? Wirtschaftsminister Daniel Keller gibt Startschuss für Brandenburger Info-Tour

Pressemitteilung des MWAEK

Das Format „EFRE/JTF zum Anfassen“ stellt mit Stopps in 15 Städten acht Tage lang den direkten Austausch mit Brandenburgerinnen und Brandenburgern in den Mittelpunkt.

Mit dem Auftakt in Potsdam startet eine Informations- und Dialogtour zu zwei europäischen Förderprogrammen durch das gesamte Land Brandenburg: Der „Europäische Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) und der „Fonds für einen gerechten Übergang“ (Just Transition Fund/JTF) sind zentrale Förderinstrumente der EU. Sie unterstützen unter anderem nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, Innovation und Klimaschutz und den Strukturwandel in Kohleregionen. Ausgangspunkt der zweiwöchigen Tour ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz im Land Brandenburg – von dort aus geht es weiter zu Stopps in insgesamt 15 verschiedenen Brandenburger Städten. Wirtschaftsminister Daniel Keller gibt den Startschuss und schickt dabei die großen EFRE/JTF-Buchstaben auf Wanderschaft: „Ich freue mich, dass wir auf diesem Weg der Brandenburger Bevölkerung zeigen können, wie vielfältig die finanzielle Förderung der EU vor Ort wirkt. Wir gehen diesen Weg mit Europa. Aber wir gehen ihn für Brandenburg. Mit der Infotour wollen wir den Menschen zeigen, dass die Förderung auch bei ihnen ankommt und wir wollen mit ihnen ins Gespräch kommen.“

Die Buchstaben werden an belebten öffentlichen Orten wie Parkplätzen, Baumärkten, Schwimmbädern und Marktplätzen in ganz Brandenburg ausgestellt – dort, wo sich das alltägliche Leben abspielt. Sie sollen ein Anknüpfungspunkt für Fragen und Dialog sein, und den Menschen vor Ort zeigen, wie der „Europäische Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) sowie der „Fonds für einen gerechten Übergang“ (Just Transition Fund/JTF) im Alltag der Brandenburgerinnen und Brandenburger sichtbar und wirksam werden. Interessierte Besucherinnen und Besucher können sich direkt vor Ort über die Inhalte, Ziele und die konkreten Erfolge der EU-Förderprogramme informieren. Denn: Zahlreiche Projekte zu nachhaltigem Strukturwandel in Brandenburg werden mit EFRE- oder JTF-Mitteln realisiert.

„Darunter sind so bekannte Orte wie das Forum Johanniskirche in Eberswalde mit einer EFRE-Förderung von über 2,5 Millionen Euro oder auch das Service- und Transformationsgebäude des Innovation Campus in Schwedt mit einer JTF-Förderung von über 13,5 Millionen“, erklärt der Minister und betont: „Aber es geht nicht nur um diese großen ‚Leuchttürme‘. Auch kleinere Unternehmen und Projekte, wie beispielsweise die Tischlerei Woidtow in Wiesengrund, profitieren von der Förderung. Hier wurde mit einer Fördersumme von über 100.000 Euro in neue Maschinen investiert und die Produktion so effizienter und umweltfreundlicher gestaltet. Das stärkt nicht nur das Unternehmen selbst, sondern das Handwerk in der gesamten Region Lausitz“, so Wirtschaftsminister Keller. „Die Tour bringt diese Zahlen und Geschichten dahin, wo die Menschen sind und macht die Wirkung der Fördermittel unmittelbar erlebbar.“

Die Informationstour ist ein Teil der umfassenden Öffentlichkeitsarbeit des MWAEK zur Begleitung der Förderperiode 2021–2027 im Rahmen von EFRE und JTF. Ergänzt wird sie unter anderem durch eine Wanderausstellung, eine Plakatkampagne im öffentlichen Raum, Kinospots und Informationsveranstaltungen.

Die Termine und Stationen der EFRE/JTF-Tour finden Sie in der anhängenden Pressemitteilung.

Hintergrund: EFRE und JTF bringen Brandenburg voran
Der „Europäische Fonds für regionale Entwicklung“ – kurz EFRE – wird seit 1991 bis heute von der Europäischen Union (EU) in ganz Brandenburg dafür eingesetzt, wirtschaftliche und soziale Unterschiede zwischen den Regionen auszugleichen. Der „Fonds für einen gerechten Übergang“ (Just Transition Fund/JTF) wurde für die Förderperiode 2021–2027 als neues Instrument ins Leben gerufen. Er dient dazu, Regionen zu unterstützen, die besonders stark vom Übergang zur Klimaneutralität betroffen sind. Für das EFRE/JTF-Multifondsprogramm stehen in Brandenburg insgesamt 846 Millionen Euro aus EFRE-Mitteln und fast 768 Millionen Euro aus JTF-Mitteln zur Verfügung – insgesamt rund 1,6 Milliarden Euro. Inhaltliche Prioritäten sind Innovation und Wettbewerbsfähigkeit, Energiewende, Klimawandel und Ressourceneffizienz, Nachhaltige städtische Mobilität, Nachhaltige Stadtentwicklung, die Unterstützung des Strukturwandels im Braunkohlerevier Lausitz (Brandenburg) sowie in der Raffinerieregion Schwedt/Oder in der Uckermark.

Weiterführende Informationen:
Informationen zu den einzelnen Stationen sowie Presse- und Bildmaterial zur honorarfreien Verwendung finden Sie hier:
https://efre.brandenburg.de/efre/de/kommunikation/unsere-aktivitaeten/infor mationskampagne-2025

Informationen zur aktuellen Förderperiode, dem Weg zur Förderung und zu aktuellen Projekten:
https://efre.brandenburg.de/efre/de/

Pressemitteilung zum Download: 250704 PM_EFRE_JTF_Infotour


Urlaubszuschuss für Familien mit geringen Einkommen kann auch in diesem Jahr wieder beantragt werden

Pressemitteilung des MGS

Sommerzeit ist Ferienzeit und damit Zeit, die Familien zusammen verbringen können. Vor allem Kinder profitieren von gemeinsamen Reisen mit ihren Eltern oder Großeltern. Um auch Familien mit geringem Einkommen einen Erholungsurlaub zu ermöglichen, gewährt das Familienministerium diesen Familien auch in diesem Jahr finanzielle Zuschüsse. Anträge können beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) gestellt werden. Bereits beim LASV eingereichte Anträge für Reisen, die noch nicht absolviert wurden, werden ebenfalls bearbeitet. Es liegen schon rund 580 Anträge im LASV vor, die mit der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2025/2026 jetzt bearbeitet werden können.

Familienministerin Britta Müller:
 „Nichts ist so kostbar wie gemeinsame Zeit mit der Familie – besonders, wenn sie voller unvergesslicher Momente steckt. Ein Urlaub kann für Kinder wie für Eltern ein kleines Wunder sein: Er schenkt Freude, Nähe und neue Energie. Gerade Familien, die im Alltag oft viel stemmen müssen, verdienen diese Auszeit. Deshalb setze ich mich mit voller Überzeugung dafür ein, dass auch finanziell weniger starke Familien die Chance auf schöne, erholsame Ferien haben. Denn jeder Mensch – ob groß oder klein – braucht Raum zum Durchatmen und zum Zusammen-Sein.“

Die Ferienzuschüsse können von Familien mit geringem Einkommen beantragt werden, die ihren Wohnsitz in Brandenburg haben. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf 10 Euro pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied. Die Reise soll mindestens zwei Übernachtungen umfassen und wird für höchstens 13 Übernachtungen bezuschusst.

Der Antrag sollte mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt gestellt werden, in jedem Fall aber vor Beginn der Reise. Wichtig: Zuschüsse können nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt werden; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Für bereits absolvierte Reisen können keine Zuschüsse gezahlt werden, eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich.

Besonders geeignet für einen geförderten Urlaub sind die über ganz Deutschland verteilten sogenannten Familienferienstätten, die mit ihren Angeboten die besonderen Bedürfnisse von Familien berücksichtigen.

Informationen zu den Familienferienstätten gibt es auf dem Portal der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung: https://bag-familienerholung.de/

Informationen zu den Förderbedingungen sowie das Antragsformular finden Sie auf der LASV-Internetseite: https://lasv.brandenburg.de/familienferienreisen

Anträge können auch online gestellt werden – per Computer, Tablet oder Smartphone.

Pressemitteilung zum Download:

071_25_MGS_Zuschuesse_fuer_Familienferienreisen_2025_06_23


Jetzt bewerben: Brandenburger Landärztestipendium geht in die nächste Runde

Pressemitteilung des Ministeriums für Gesundheit und Soziales

Förderrichtlinie des Gesundheitsministeriums tritt in Kraft – 18 neue Stipendienplätze für Medizinstudierende stehen dieses Wintersemester zur Verfügung – 1.000 Euro pro Monat – Bewerbungsfrist ist der 31. Juli bis 30. August 2025

Das Landärztestipendium wird fortgeführt: Studierende der Humanmedizin, die sich für einen späteren Einsatz in ländlichen Regionen Brandenburgs entscheiden, können sich ab dem 31. Juli 2025 für einen der 18 neuen Stipendienplätze bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 30. August 2025. Förderbeginn ist für das Wintersemester 2025/2026 der 1. Oktober 2025. Die Bewerbungen werden von der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) angenommen. Die Förderrichtlinie des Gesundheitsministeriums zur Stärkung der landärztlichen Versorgung Brandenburgs (Landärztinnen/Landärzte-Richtlinie) tritt am 31. Juli 2025 in Kraft. Im Landeshaushalt stehen für das gesamte Programm rund 2,3 Millionen Euro in 2025 und rund 2,1 Millionen Euro in 2026 zur Verfügung.

Mit dem Programm werden Stipendien an Studierende der Humanmedizin gefördert, die sich verpflichten, nach ihrem Studium und ihrer fachärztlichen Weiterbildung für eine Dauer von mindestens fünf Jahren in ländlichen Regionen Brandenburgs tätig zu werden. Die Höhe der Zuwendung beträgt jeweils 1.000 Euro monatlich und kann bis zum Ende des Medizinstudiums, dem Bestehen des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung, jedoch längstens für 75 Monate(Regelstudienzeit), gewährt werden.

Gesundheitsministerin Britta Müller: „Das erfolgreiche Landärzteprogramm wird fortgeführt. Damit wird ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Die Fachkräftesicherung im Gesundheitswesen ist eine der größten Herausforderung für die medizinische Versorgung der Menschen. Die Förderung des medizinischen Nachwuchses ist ein Schlüssel, diese Herausforderung zu meistern. Wir brauchen junge Ärztinnen und Ärzte, die in Brandenburg leben und arbeiten wollen. Brandenburg bietet dafür attraktive Bedingungen. Für die Fachkräftesicherung ist auch der Aufbau der Medizinischen Universität Lausitz – Carl Thiem eine ganz zentrale Maßnahme der Landesregierung. Die ersten Studierenden sollen zum Wintersemester 2026/2027 hier das Medizinstudium aufnehmen.“

Catrin Steiniger, Vorsitzende des KVBB-Vorstandes: „Das Landärzteprogramm ist eine wertvolle Ergänzung zu unserer eigenen, seit Jahren breit aufgestellten Nachwuchsförderung. Als ambulant tätige Ärztin weiß ich aus eigener Erfahrung, wie erfüllend die Tätigkeit auf dem Land ist. In Brandenburg zu arbeiten bedeutet: Nähe zu den Menschen, medizinische Verantwortung und Lebensqualität. Ich freue mich auf viele junge Ärztinnen und Ärzte, die genau das suchen und Lust auf Brandenburg haben.“

Hintergrund

Die erste Auflage des Landärzteprogramms startete im Wintersemester 2019/2020. Ab der dritten Auflage konnten seit 2023 pro Wintersemester jeweils 18 Stipendien neu vergeben werden; diese dritte Auflage endete am 31. Dezember 2024. Mit dem Landtagsbeschluss für den Doppelhaushalt 2025/2026 ist nun die Möglichkeit gegeben, die vierte Auflage des Landärzteprogramms am 31. Juli 2025 in Kraft zu setzen.

Von 2019 bis Ende 2024 wurden insgesamt 355 Bewerbungen für ein Landärztestipendium gestellt; insgesamt 231 Stipendien wurden bisher vergeben. Etwa 96 Prozent der Stipendiatinnen und Stipendiaten studieren an deutschen Hochschulen; hiervon studiert wiederum ein Drittel an Brandenburger Hochschulen. Die ersten Stipendiatinnen und Stipendiaten werden frühestens Ende 2027 ihre Facharztweiterbildungen abgeschlossen haben und im Anschluss eine Tätigkeit im ländlichen Brandenburg aufnehmen.

Für 18 Stipendien bei 75 Monaten Laufzeit fallen insgesamt jeweils Kosten in Höhe von 1,35 Millionen Euro an. Von 2019 bis Ende Januar 2025 stellte das Land Brandenburg 9,6 Millionen Euro für das Landärzteprogramm zur Verfügung. Mit der Fortschreibung des Landärzteprogramms für 2025 und 2026 wird das Land Brandenburg bis Ende 2032 insgesamt circa 18 bis 20 Millionen Euro für die Förderung aufgewendet und damit die KVBB bei ihrem Sicherstellungsauftrag für die vertragsärztliche Versorgung in Brandenburg substanziell unterstützt haben.

Antragsverfahren

Anträge auf Förderung sind ab dem 31. Juli bis zum 30. August 2025 schriftlich an die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg zu richten.

Die Bewerbungsunterlagen sowie weitere Information rund um das Stipendium gibt es online unter https://www.kvbb.de/praxiseinstieg/studium-weiterbildung/landaerztestipendium

Pressemitteilung zum Download:

097_25_MGS_Landaerztestipendium_Bewerbungsstart_2025_07_28


Zur Sicherung von sozialem Wohnraum: Mietpreisbremseverlängert

Pressemitteilung von Matthias Steinfurth

„Die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze schützen Mieterinnen und Mieter wirksam. Das allein reicht aber nicht aus, dem Wohnungsmangel und explodierenden Mieten begegnen zu können. Wir wollen darüber hinaus, das Bauen in Brandenburg einfacher, schneller und kostengünstiger machen, unter anderem durch die Novellierung der Bauordnung. Wir wollen gezielt das genossenschaftliche, kommunale und gemeinnützige Wohnen fördern und uns beim Bund für eine soziale Neuausrichtung der Wohnungs- und Mietenpolitik einsetzen. Wohnen ist ein Menschenrecht und der Schutz vor Verdrängung und explodierenden Mieten ist für uns als SPD soziale und politische Verpflichtung“, so Matthias Steinfurth, Sprecher für Bauen und Wohnen der SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg.

Nachdem der Deutsche Bundestag die gesetzliche Grundlage für die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 geschaffen hat, sollen im Land Brandenburg bis zum Jahresende Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen werden. Mit den entsprechenden Verordnungen dürfen in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt die Bestandsmieten in einem Zeitraum von drei Jahren um maximal 15 Prozent angehoben und die Miete bei Neuvermietung maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete angesetzt werden.


Verfahren vereinfachen, Verantwortung ermöglichen –Landtag beschließt Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung

Pressemitteilung von Marcel Penquitt

„Verwaltungsmodernisierung darf kein Schlagwort bleiben – sie muss spürbare Wirkung entfalten. Wer den Kommunen mehr Verantwortung überträgt, muss ihnen auch das Vertrauen und die Werkzeuge dafür geben: Klare Regeln, kurze Wege und verlässliche Zuständigkeiten. Das neue Gesetz bringt echte Entlastung, indem es Doppelprüfungen abbaut und Verfahren schlanker macht. Es geht nicht um weniger Kontrolle, sondern um mehr Verlässlichkeit und Handlungsspielraum für die Verantwortlichen vor Ort. Verwaltung muss ermöglichen – nicht bremsen,“ erklärt Marcel Penquitt, Vorsitzender des Ausschusses für Bürokratieabbau im Landtag Brandenburg.

Der Landtag Brandenburg hat heute in zweiter Lesung das Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in den Bereichen Landnutzung und Umwelt beschlossen. Es soll Verfahren straffen, kommunale Planungen beschleunigen und gute Projekte schneller zur Umsetzung bringen – ohne dabei Umweltstandards oder Beteiligungsrechte aus dem Blick zu verlieren.

Pressemitteilung zum Download: 250716_Penquitt_Verfahren vereinfachen


Planebruch unter den „Landmusikorten des Jahres 2025“

Pressemitteilung des Bundesmusikverbands Chor & Orchester (BMCO)

Lokale Leuchtturmprojekte der Musikkultur im ländlichen Raum: Der Deutsche Musikrat (DMR) und der Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) zeichnen insgesamt 13 Gemeinden als Landmusikorte 2025 aus. Neben zehn Förderpreisen wurden drei Bundespreise vergeben:

  1. Preis: Freyung (Bayern)
  2. Preis: Forst (Baden-Württemberg)
  3. Preis: Hochkirch (Sachsen)

Der erste Platz, die bayerische Stadt Freyung, überzeugte die Fachjury durch traditionsreiche und zugleich zukunftsgerichtete Volksmusikkultur, hohes ehrenamtliches Engagement und kulturelle Vielfalt im Dreiländereck Deutschland, Tschechien und Österreich. Mit der Volksmusikakademie Bayern setzt Freyung landesweit ein starkes Zeichen für die Nachwuchsförderung in der Volksmusik. Veranstaltungen wie der Bayerische Geigentag unterstreichen die hohe Qualität und Lebendigkeit der musikalischen Aktivitäten. Die Kommune schafft es zudem, Inklusion und Diversität zu leben: Menschen mit Behinderung und Menschen mit Demenz sind selbstverständlicher Teil des musikalischen Miteinanders. Als vorbildlich bewertet die Jury die vielen neuen Ideen, die Offenheit für Neues und die großen Visionen, um das Miteinander von Tradition und Zukunft mit Leben zu füllen. Die weiteren zehn Preisträger sind: Kirchzarten (Baden-Württemberg), Erbendorf (Bayern), Staufen im Breisgau (Baden-Württemberg), Kastellaun (Rheinland-Pfalz), Schöppingen (Nordrhein-Westfalen), Hörselberg-Hainich (Thüringen), Wiedensahl (Niedersachsen), Planebruch (Brandenburg), Schaafheim (Hessen) und Sebnitz (Sachsen). Bewerben konnten sich nur Orte mit maximal 12.000 Einwohner*innen, die dem sogenannten Thünen-Typ „eher ländlich“ oder „sehr ländlich“ entsprechen.

Die drei Bundespreise sind mit 18.000 Euro (1. Preis), 10.000 Euro (2. Preis) und 6.000 Euro (3. Preis) dotiert, die zehn Förderpreise umfassen jeweils 2.000 Euro. Diese Preisgelder sollen für weitere Projekte der Amateurmusik oder für die Zusammenarbeit zwischen Profi- und Amateurmusik vor Ort eingesetzt werden und neue Initiativen anstoßen, die die musikalischen Strukturen in der jeweiligen Kommune stärken und weiterentwickeln.

Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats, freut sich für die prämierten Gemeinden:
„Tolle Projekte und Initiativen brauchen Sichtbarkeit – auch und gerade die häufig ehrenamtlich funktionierende musikalische Power in ländlichen Regionen. Der Preis ‚Landmusikort des Jahres‘ bringt genau das: Wertschätzung für die kreative Kulturarbeit und die erfolgreiche Vernetzung sowie starke Impulse für die Weiterführung der häufig mit viel Herzblut betriebenen Projekte. Herzliche Gratulation an alle ausgezeichneten Landmusikorte – und: weiter so!“ „Eine Auszeichnung mit bundesweiter Strahlkraft“, so umschreibt BMCO-Geschäftsführerin Theresa Demandt die Ernennung zu Landmusikort. „Die über 90 Bewerbungen der Kommunen haben uns gezeigt, wie mit viel ehrenamtlichem Engagement, Qualität und Vielfalt Musikkultur auf dem Land vernetzt und durchdacht gelebt wird. Sie sichern damit in den kleinsten Gemeinden mit identitätsstiftenden Projekten ein lebendiges, flächendeckendes Kulturangebot – dieser Schatz muss weiterhin für den gesellschaftlichen Zusammenhalt gewürdigt und gefördert werden.“ Das Förderprogramm Landmusikort wird im Rahmen des Amateurmusikfonds des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien umgesetzt. Es unterstützt herausragende, innovative Musikprojekte und das ehrenamtliche Engagement in ländlichen Gebieten. Ausgezeichnet wurden besondere musikalische Aktivitäten, die einen Vorbildcharakter haben und somit zur Sichtbarmachung und Vernetzung von Musikgeschehen beitragen. Die Ausgezeichneten erhalten das Gütesiegel „Landmusikort des Jahres“ als Plakette, um bundes- und landesweit für das besondere Engagement sichtbar zu sein. Nach der Bekanntgabe der Gewinner werden nun die Preisübergaben jeweils in den Kommunen selbst geplant und umgesetzt.

Pressemitteilung zum Download: 2025-07-08_Pressemitteilung_Gewinner_Landmusikort_2025


Was leisten EU-Fördermittel? Wirtschaftsminister Daniel Keller gibt Startschuss für Brandenburger Info-Tour

Pressemitteilung des MWAEK

Das Format „EFRE/JTF zum Anfassen“ stellt mit Stopps in 15 Städten acht Tage lang den direkten Austausch mit Brandenburgerinnen und Brandenburgern in den Mittelpunkt.

Mit dem Auftakt in Potsdam startet eine Informations- und Dialogtour zu zwei europäischen Förderprogrammen durch das gesamte Land Brandenburg: Der „Europäische Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) und der „Fonds für einen gerechten Übergang“ (Just Transition Fund/JTF) sind zentrale Förderinstrumente der EU. Sie unterstützen unter anderem nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, Innovation und Klimaschutz und den Strukturwandel in Kohleregionen. Ausgangspunkt der zweiwöchigen Tour ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz im Land Brandenburg – von dort aus geht es weiter zu Stopps in insgesamt 15 verschiedenen Brandenburger Städten. Wirtschaftsminister Daniel Keller gibt den Startschuss und schickt dabei die großen EFRE/JTF-Buchstaben auf Wanderschaft: „Ich freue mich, dass wir auf diesem Weg der Brandenburger Bevölkerung zeigen können, wie vielfältig die finanzielle Förderung der EU vor Ort wirkt. Wir gehen diesen Weg mit Europa. Aber wir gehen ihn für Brandenburg. Mit der Infotour wollen wir den Menschen zeigen, dass die Förderung auch bei ihnen ankommt und wir wollen mit ihnen ins Gespräch kommen.“

Die Buchstaben werden an belebten öffentlichen Orten wie Parkplätzen, Baumärkten, Schwimmbädern und Marktplätzen in ganz Brandenburg ausgestellt – dort, wo sich das alltägliche Leben abspielt. Sie sollen ein Anknüpfungspunkt für Fragen und Dialog sein, und den Menschen vor Ort zeigen, wie der „Europäische Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) sowie der „Fonds für einen gerechten Übergang“ (Just Transition Fund/JTF) im Alltag der Brandenburgerinnen und Brandenburger sichtbar und wirksam werden. Interessierte Besucherinnen und Besucher können sich direkt vor Ort über die Inhalte, Ziele und die konkreten Erfolge der EU-Förderprogramme informieren. Denn: Zahlreiche Projekte zu nachhaltigem Strukturwandel in Brandenburg werden mit EFRE- oder JTF-Mitteln realisiert.

„Darunter sind so bekannte Orte wie das Forum Johanniskirche in Eberswalde mit einer EFRE-Förderung von über 2,5 Millionen Euro oder auch das Service- und Transformationsgebäude des Innovation Campus in Schwedt mit einer JTF-Förderung von über 13,5 Millionen“, erklärt der Minister und betont: „Aber es geht nicht nur um diese großen ‚Leuchttürme‘. Auch kleinere Unternehmen und Projekte, wie beispielsweise die Tischlerei Woidtow in Wiesengrund, profitieren von der Förderung. Hier wurde mit einer Fördersumme von über 100.000 Euro in neue Maschinen investiert und die Produktion so effizienter und umweltfreundlicher gestaltet. Das stärkt nicht nur das Unternehmen selbst, sondern das Handwerk in der gesamten Region Lausitz“, so Wirtschaftsminister Keller. „Die Tour bringt diese Zahlen und Geschichten dahin, wo die Menschen sind und macht die Wirkung der Fördermittel unmittelbar erlebbar.“

Die Informationstour ist ein Teil der umfassenden Öffentlichkeitsarbeit des MWAEK zur Begleitung der Förderperiode 2021–2027 im Rahmen von EFRE und JTF. Ergänzt wird sie unter anderem durch eine Wanderausstellung, eine Plakatkampagne im öffentlichen Raum, Kinospots und Informationsveranstaltungen.

Die Termine und Stationen der EFRE/JTF-Tour finden Sie in der anhängenden Pressemitteilung.

Hintergrund: EFRE und JTF bringen Brandenburg voran
Der „Europäische Fonds für regionale Entwicklung“ – kurz EFRE – wird seit 1991 bis heute von der Europäischen Union (EU) in ganz Brandenburg dafür eingesetzt, wirtschaftliche und soziale Unterschiede zwischen den Regionen auszugleichen. Der „Fonds für einen gerechten Übergang“ (Just Transition Fund/JTF) wurde für die Förderperiode 2021–2027 als neues Instrument ins Leben gerufen. Er dient dazu, Regionen zu unterstützen, die besonders stark vom Übergang zur Klimaneutralität betroffen sind. Für das EFRE/JTF-Multifondsprogramm stehen in Brandenburg insgesamt 846 Millionen Euro aus EFRE-Mitteln und fast 768 Millionen Euro aus JTF-Mitteln zur Verfügung – insgesamt rund 1,6 Milliarden Euro. Inhaltliche Prioritäten sind Innovation und Wettbewerbsfähigkeit, Energiewende, Klimawandel und Ressourceneffizienz, Nachhaltige städtische Mobilität, Nachhaltige Stadtentwicklung, die Unterstützung des Strukturwandels im Braunkohlerevier Lausitz (Brandenburg) sowie in der Raffinerieregion Schwedt/Oder in der Uckermark.

Weiterführende Informationen:
Informationen zu den einzelnen Stationen sowie Presse- und Bildmaterial zur honorarfreien Verwendung finden Sie hier:
https://efre.brandenburg.de/efre/de/kommunikation/unsere-aktivitaeten/infor mationskampagne-2025

Informationen zur aktuellen Förderperiode, dem Weg zur Förderung und zu aktuellen Projekten:
https://efre.brandenburg.de/efre/de/

Pressemitteilung zum Download: 250704 PM_EFRE_JTF_Infotour


Urlaubszuschuss für Familien mit geringen Einkommen kann auch in diesem Jahr wieder beantragt werden

Pressemitteilung des MGS

Sommerzeit ist Ferienzeit und damit Zeit, die Familien zusammen verbringen können. Vor allem Kinder profitieren von gemeinsamen Reisen mit ihren Eltern oder Großeltern. Um auch Familien mit geringem Einkommen einen Erholungsurlaub zu ermöglichen, gewährt das Familienministerium diesen Familien auch in diesem Jahr finanzielle Zuschüsse. Anträge können beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) gestellt werden. Bereits beim LASV eingereichte Anträge für Reisen, die noch nicht absolviert wurden, werden ebenfalls bearbeitet. Es liegen schon rund 580 Anträge im LASV vor, die mit der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2025/2026 jetzt bearbeitet werden können.

Familienministerin Britta Müller:
 „Nichts ist so kostbar wie gemeinsame Zeit mit der Familie – besonders, wenn sie voller unvergesslicher Momente steckt. Ein Urlaub kann für Kinder wie für Eltern ein kleines Wunder sein: Er schenkt Freude, Nähe und neue Energie. Gerade Familien, die im Alltag oft viel stemmen müssen, verdienen diese Auszeit. Deshalb setze ich mich mit voller Überzeugung dafür ein, dass auch finanziell weniger starke Familien die Chance auf schöne, erholsame Ferien haben. Denn jeder Mensch – ob groß oder klein – braucht Raum zum Durchatmen und zum Zusammen-Sein.“

Die Ferienzuschüsse können von Familien mit geringem Einkommen beantragt werden, die ihren Wohnsitz in Brandenburg haben. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf 10 Euro pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied. Die Reise soll mindestens zwei Übernachtungen umfassen und wird für höchstens 13 Übernachtungen bezuschusst.

Der Antrag sollte mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt gestellt werden, in jedem Fall aber vor Beginn der Reise. Wichtig: Zuschüsse können nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt werden; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Für bereits absolvierte Reisen können keine Zuschüsse gezahlt werden, eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich.

Besonders geeignet für einen geförderten Urlaub sind die über ganz Deutschland verteilten sogenannten Familienferienstätten, die mit ihren Angeboten die besonderen Bedürfnisse von Familien berücksichtigen.

Informationen zu den Familienferienstätten gibt es auf dem Portal der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung: https://bag-familienerholung.de/

Informationen zu den Förderbedingungen sowie das Antragsformular finden Sie auf der LASV-Internetseite: https://lasv.brandenburg.de/familienferienreisen

Anträge können auch online gestellt werden – per Computer, Tablet oder Smartphone.

Pressemitteilung zum Download:

071_25_MGS_Zuschuesse_fuer_Familienferienreisen_2025_06_23


Jetzt bewerben: Brandenburger Landärztestipendium geht in die nächste Runde

Pressemitteilung des Ministeriums für Gesundheit und Soziales

Förderrichtlinie des Gesundheitsministeriums tritt in Kraft – 18 neue Stipendienplätze für Medizinstudierende stehen dieses Wintersemester zur Verfügung – 1.000 Euro pro Monat – Bewerbungsfrist ist der 31. Juli bis 30. August 2025

Das Landärztestipendium wird fortgeführt: Studierende der Humanmedizin, die sich für einen späteren Einsatz in ländlichen Regionen Brandenburgs entscheiden, können sich ab dem 31. Juli 2025 für einen der 18 neuen Stipendienplätze bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 30. August 2025. Förderbeginn ist für das Wintersemester 2025/2026 der 1. Oktober 2025. Die Bewerbungen werden von der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) angenommen. Die Förderrichtlinie des Gesundheitsministeriums zur Stärkung der landärztlichen Versorgung Brandenburgs (Landärztinnen/Landärzte-Richtlinie) tritt am 31. Juli 2025 in Kraft. Im Landeshaushalt stehen für das gesamte Programm rund 2,3 Millionen Euro in 2025 und rund 2,1 Millionen Euro in 2026 zur Verfügung.

Mit dem Programm werden Stipendien an Studierende der Humanmedizin gefördert, die sich verpflichten, nach ihrem Studium und ihrer fachärztlichen Weiterbildung für eine Dauer von mindestens fünf Jahren in ländlichen Regionen Brandenburgs tätig zu werden. Die Höhe der Zuwendung beträgt jeweils 1.000 Euro monatlich und kann bis zum Ende des Medizinstudiums, dem Bestehen des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung, jedoch längstens für 75 Monate(Regelstudienzeit), gewährt werden.

Gesundheitsministerin Britta Müller: „Das erfolgreiche Landärzteprogramm wird fortgeführt. Damit wird ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Die Fachkräftesicherung im Gesundheitswesen ist eine der größten Herausforderung für die medizinische Versorgung der Menschen. Die Förderung des medizinischen Nachwuchses ist ein Schlüssel, diese Herausforderung zu meistern. Wir brauchen junge Ärztinnen und Ärzte, die in Brandenburg leben und arbeiten wollen. Brandenburg bietet dafür attraktive Bedingungen. Für die Fachkräftesicherung ist auch der Aufbau der Medizinischen Universität Lausitz – Carl Thiem eine ganz zentrale Maßnahme der Landesregierung. Die ersten Studierenden sollen zum Wintersemester 2026/2027 hier das Medizinstudium aufnehmen.“

Catrin Steiniger, Vorsitzende des KVBB-Vorstandes: „Das Landärzteprogramm ist eine wertvolle Ergänzung zu unserer eigenen, seit Jahren breit aufgestellten Nachwuchsförderung. Als ambulant tätige Ärztin weiß ich aus eigener Erfahrung, wie erfüllend die Tätigkeit auf dem Land ist. In Brandenburg zu arbeiten bedeutet: Nähe zu den Menschen, medizinische Verantwortung und Lebensqualität. Ich freue mich auf viele junge Ärztinnen und Ärzte, die genau das suchen und Lust auf Brandenburg haben.“

Hintergrund

Die erste Auflage des Landärzteprogramms startete im Wintersemester 2019/2020. Ab der dritten Auflage konnten seit 2023 pro Wintersemester jeweils 18 Stipendien neu vergeben werden; diese dritte Auflage endete am 31. Dezember 2024. Mit dem Landtagsbeschluss für den Doppelhaushalt 2025/2026 ist nun die Möglichkeit gegeben, die vierte Auflage des Landärzteprogramms am 31. Juli 2025 in Kraft zu setzen.

Von 2019 bis Ende 2024 wurden insgesamt 355 Bewerbungen für ein Landärztestipendium gestellt; insgesamt 231 Stipendien wurden bisher vergeben. Etwa 96 Prozent der Stipendiatinnen und Stipendiaten studieren an deutschen Hochschulen; hiervon studiert wiederum ein Drittel an Brandenburger Hochschulen. Die ersten Stipendiatinnen und Stipendiaten werden frühestens Ende 2027 ihre Facharztweiterbildungen abgeschlossen haben und im Anschluss eine Tätigkeit im ländlichen Brandenburg aufnehmen.

Für 18 Stipendien bei 75 Monaten Laufzeit fallen insgesamt jeweils Kosten in Höhe von 1,35 Millionen Euro an. Von 2019 bis Ende Januar 2025 stellte das Land Brandenburg 9,6 Millionen Euro für das Landärzteprogramm zur Verfügung. Mit der Fortschreibung des Landärzteprogramms für 2025 und 2026 wird das Land Brandenburg bis Ende 2032 insgesamt circa 18 bis 20 Millionen Euro für die Förderung aufgewendet und damit die KVBB bei ihrem Sicherstellungsauftrag für die vertragsärztliche Versorgung in Brandenburg substanziell unterstützt haben.

Antragsverfahren

Anträge auf Förderung sind ab dem 31. Juli bis zum 30. August 2025 schriftlich an die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg zu richten.

Die Bewerbungsunterlagen sowie weitere Information rund um das Stipendium gibt es online unter https://www.kvbb.de/praxiseinstieg/studium-weiterbildung/landaerztestipendium

Pressemitteilung zum Download:

097_25_MGS_Landaerztestipendium_Bewerbungsstart_2025_07_28


Zur Sicherung von sozialem Wohnraum: Mietpreisbremseverlängert

Pressemitteilung von Matthias Steinfurth

„Die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze schützen Mieterinnen und Mieter wirksam. Das allein reicht aber nicht aus, dem Wohnungsmangel und explodierenden Mieten begegnen zu können. Wir wollen darüber hinaus, das Bauen in Brandenburg einfacher, schneller und kostengünstiger machen, unter anderem durch die Novellierung der Bauordnung. Wir wollen gezielt das genossenschaftliche, kommunale und gemeinnützige Wohnen fördern und uns beim Bund für eine soziale Neuausrichtung der Wohnungs- und Mietenpolitik einsetzen. Wohnen ist ein Menschenrecht und der Schutz vor Verdrängung und explodierenden Mieten ist für uns als SPD soziale und politische Verpflichtung“, so Matthias Steinfurth, Sprecher für Bauen und Wohnen der SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg.

Nachdem der Deutsche Bundestag die gesetzliche Grundlage für die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 geschaffen hat, sollen im Land Brandenburg bis zum Jahresende Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen werden. Mit den entsprechenden Verordnungen dürfen in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt die Bestandsmieten in einem Zeitraum von drei Jahren um maximal 15 Prozent angehoben und die Miete bei Neuvermietung maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete angesetzt werden.


Verfahren vereinfachen, Verantwortung ermöglichen –Landtag beschließt Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung

Pressemitteilung von Marcel Penquitt

„Verwaltungsmodernisierung darf kein Schlagwort bleiben – sie muss spürbare Wirkung entfalten. Wer den Kommunen mehr Verantwortung überträgt, muss ihnen auch das Vertrauen und die Werkzeuge dafür geben: Klare Regeln, kurze Wege und verlässliche Zuständigkeiten. Das neue Gesetz bringt echte Entlastung, indem es Doppelprüfungen abbaut und Verfahren schlanker macht. Es geht nicht um weniger Kontrolle, sondern um mehr Verlässlichkeit und Handlungsspielraum für die Verantwortlichen vor Ort. Verwaltung muss ermöglichen – nicht bremsen,“ erklärt Marcel Penquitt, Vorsitzender des Ausschusses für Bürokratieabbau im Landtag Brandenburg.

Der Landtag Brandenburg hat heute in zweiter Lesung das Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in den Bereichen Landnutzung und Umwelt beschlossen. Es soll Verfahren straffen, kommunale Planungen beschleunigen und gute Projekte schneller zur Umsetzung bringen – ohne dabei Umweltstandards oder Beteiligungsrechte aus dem Blick zu verlieren.

Pressemitteilung zum Download: 250716_Penquitt_Verfahren vereinfachen


Planebruch unter den „Landmusikorten des Jahres 2025“

Pressemitteilung des Bundesmusikverbands Chor & Orchester (BMCO)

Lokale Leuchtturmprojekte der Musikkultur im ländlichen Raum: Der Deutsche Musikrat (DMR) und der Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) zeichnen insgesamt 13 Gemeinden als Landmusikorte 2025 aus. Neben zehn Förderpreisen wurden drei Bundespreise vergeben:

  1. Preis: Freyung (Bayern)
  2. Preis: Forst (Baden-Württemberg)
  3. Preis: Hochkirch (Sachsen)

Der erste Platz, die bayerische Stadt Freyung, überzeugte die Fachjury durch traditionsreiche und zugleich zukunftsgerichtete Volksmusikkultur, hohes ehrenamtliches Engagement und kulturelle Vielfalt im Dreiländereck Deutschland, Tschechien und Österreich. Mit der Volksmusikakademie Bayern setzt Freyung landesweit ein starkes Zeichen für die Nachwuchsförderung in der Volksmusik. Veranstaltungen wie der Bayerische Geigentag unterstreichen die hohe Qualität und Lebendigkeit der musikalischen Aktivitäten. Die Kommune schafft es zudem, Inklusion und Diversität zu leben: Menschen mit Behinderung und Menschen mit Demenz sind selbstverständlicher Teil des musikalischen Miteinanders. Als vorbildlich bewertet die Jury die vielen neuen Ideen, die Offenheit für Neues und die großen Visionen, um das Miteinander von Tradition und Zukunft mit Leben zu füllen. Die weiteren zehn Preisträger sind: Kirchzarten (Baden-Württemberg), Erbendorf (Bayern), Staufen im Breisgau (Baden-Württemberg), Kastellaun (Rheinland-Pfalz), Schöppingen (Nordrhein-Westfalen), Hörselberg-Hainich (Thüringen), Wiedensahl (Niedersachsen), Planebruch (Brandenburg), Schaafheim (Hessen) und Sebnitz (Sachsen). Bewerben konnten sich nur Orte mit maximal 12.000 Einwohner*innen, die dem sogenannten Thünen-Typ „eher ländlich“ oder „sehr ländlich“ entsprechen.

Die drei Bundespreise sind mit 18.000 Euro (1. Preis), 10.000 Euro (2. Preis) und 6.000 Euro (3. Preis) dotiert, die zehn Förderpreise umfassen jeweils 2.000 Euro. Diese Preisgelder sollen für weitere Projekte der Amateurmusik oder für die Zusammenarbeit zwischen Profi- und Amateurmusik vor Ort eingesetzt werden und neue Initiativen anstoßen, die die musikalischen Strukturen in der jeweiligen Kommune stärken und weiterentwickeln.

Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats, freut sich für die prämierten Gemeinden:
„Tolle Projekte und Initiativen brauchen Sichtbarkeit – auch und gerade die häufig ehrenamtlich funktionierende musikalische Power in ländlichen Regionen. Der Preis ‚Landmusikort des Jahres‘ bringt genau das: Wertschätzung für die kreative Kulturarbeit und die erfolgreiche Vernetzung sowie starke Impulse für die Weiterführung der häufig mit viel Herzblut betriebenen Projekte. Herzliche Gratulation an alle ausgezeichneten Landmusikorte – und: weiter so!“ „Eine Auszeichnung mit bundesweiter Strahlkraft“, so umschreibt BMCO-Geschäftsführerin Theresa Demandt die Ernennung zu Landmusikort. „Die über 90 Bewerbungen der Kommunen haben uns gezeigt, wie mit viel ehrenamtlichem Engagement, Qualität und Vielfalt Musikkultur auf dem Land vernetzt und durchdacht gelebt wird. Sie sichern damit in den kleinsten Gemeinden mit identitätsstiftenden Projekten ein lebendiges, flächendeckendes Kulturangebot – dieser Schatz muss weiterhin für den gesellschaftlichen Zusammenhalt gewürdigt und gefördert werden.“ Das Förderprogramm Landmusikort wird im Rahmen des Amateurmusikfonds des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien umgesetzt. Es unterstützt herausragende, innovative Musikprojekte und das ehrenamtliche Engagement in ländlichen Gebieten. Ausgezeichnet wurden besondere musikalische Aktivitäten, die einen Vorbildcharakter haben und somit zur Sichtbarmachung und Vernetzung von Musikgeschehen beitragen. Die Ausgezeichneten erhalten das Gütesiegel „Landmusikort des Jahres“ als Plakette, um bundes- und landesweit für das besondere Engagement sichtbar zu sein. Nach der Bekanntgabe der Gewinner werden nun die Preisübergaben jeweils in den Kommunen selbst geplant und umgesetzt.

Pressemitteilung zum Download: 2025-07-08_Pressemitteilung_Gewinner_Landmusikort_2025


Was leisten EU-Fördermittel? Wirtschaftsminister Daniel Keller gibt Startschuss für Brandenburger Info-Tour

Pressemitteilung des MWAEK

Das Format „EFRE/JTF zum Anfassen“ stellt mit Stopps in 15 Städten acht Tage lang den direkten Austausch mit Brandenburgerinnen und Brandenburgern in den Mittelpunkt.

Mit dem Auftakt in Potsdam startet eine Informations- und Dialogtour zu zwei europäischen Förderprogrammen durch das gesamte Land Brandenburg: Der „Europäische Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) und der „Fonds für einen gerechten Übergang“ (Just Transition Fund/JTF) sind zentrale Förderinstrumente der EU. Sie unterstützen unter anderem nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, Innovation und Klimaschutz und den Strukturwandel in Kohleregionen. Ausgangspunkt der zweiwöchigen Tour ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz im Land Brandenburg – von dort aus geht es weiter zu Stopps in insgesamt 15 verschiedenen Brandenburger Städten. Wirtschaftsminister Daniel Keller gibt den Startschuss und schickt dabei die großen EFRE/JTF-Buchstaben auf Wanderschaft: „Ich freue mich, dass wir auf diesem Weg der Brandenburger Bevölkerung zeigen können, wie vielfältig die finanzielle Förderung der EU vor Ort wirkt. Wir gehen diesen Weg mit Europa. Aber wir gehen ihn für Brandenburg. Mit der Infotour wollen wir den Menschen zeigen, dass die Förderung auch bei ihnen ankommt und wir wollen mit ihnen ins Gespräch kommen.“

Die Buchstaben werden an belebten öffentlichen Orten wie Parkplätzen, Baumärkten, Schwimmbädern und Marktplätzen in ganz Brandenburg ausgestellt – dort, wo sich das alltägliche Leben abspielt. Sie sollen ein Anknüpfungspunkt für Fragen und Dialog sein, und den Menschen vor Ort zeigen, wie der „Europäische Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) sowie der „Fonds für einen gerechten Übergang“ (Just Transition Fund/JTF) im Alltag der Brandenburgerinnen und Brandenburger sichtbar und wirksam werden. Interessierte Besucherinnen und Besucher können sich direkt vor Ort über die Inhalte, Ziele und die konkreten Erfolge der EU-Förderprogramme informieren. Denn: Zahlreiche Projekte zu nachhaltigem Strukturwandel in Brandenburg werden mit EFRE- oder JTF-Mitteln realisiert.

„Darunter sind so bekannte Orte wie das Forum Johanniskirche in Eberswalde mit einer EFRE-Förderung von über 2,5 Millionen Euro oder auch das Service- und Transformationsgebäude des Innovation Campus in Schwedt mit einer JTF-Förderung von über 13,5 Millionen“, erklärt der Minister und betont: „Aber es geht nicht nur um diese großen ‚Leuchttürme‘. Auch kleinere Unternehmen und Projekte, wie beispielsweise die Tischlerei Woidtow in Wiesengrund, profitieren von der Förderung. Hier wurde mit einer Fördersumme von über 100.000 Euro in neue Maschinen investiert und die Produktion so effizienter und umweltfreundlicher gestaltet. Das stärkt nicht nur das Unternehmen selbst, sondern das Handwerk in der gesamten Region Lausitz“, so Wirtschaftsminister Keller. „Die Tour bringt diese Zahlen und Geschichten dahin, wo die Menschen sind und macht die Wirkung der Fördermittel unmittelbar erlebbar.“

Die Informationstour ist ein Teil der umfassenden Öffentlichkeitsarbeit des MWAEK zur Begleitung der Förderperiode 2021–2027 im Rahmen von EFRE und JTF. Ergänzt wird sie unter anderem durch eine Wanderausstellung, eine Plakatkampagne im öffentlichen Raum, Kinospots und Informationsveranstaltungen.

Die Termine und Stationen der EFRE/JTF-Tour finden Sie in der anhängenden Pressemitteilung.

Hintergrund: EFRE und JTF bringen Brandenburg voran
Der „Europäische Fonds für regionale Entwicklung“ – kurz EFRE – wird seit 1991 bis heute von der Europäischen Union (EU) in ganz Brandenburg dafür eingesetzt, wirtschaftliche und soziale Unterschiede zwischen den Regionen auszugleichen. Der „Fonds für einen gerechten Übergang“ (Just Transition Fund/JTF) wurde für die Förderperiode 2021–2027 als neues Instrument ins Leben gerufen. Er dient dazu, Regionen zu unterstützen, die besonders stark vom Übergang zur Klimaneutralität betroffen sind. Für das EFRE/JTF-Multifondsprogramm stehen in Brandenburg insgesamt 846 Millionen Euro aus EFRE-Mitteln und fast 768 Millionen Euro aus JTF-Mitteln zur Verfügung – insgesamt rund 1,6 Milliarden Euro. Inhaltliche Prioritäten sind Innovation und Wettbewerbsfähigkeit, Energiewende, Klimawandel und Ressourceneffizienz, Nachhaltige städtische Mobilität, Nachhaltige Stadtentwicklung, die Unterstützung des Strukturwandels im Braunkohlerevier Lausitz (Brandenburg) sowie in der Raffinerieregion Schwedt/Oder in der Uckermark.

Weiterführende Informationen:
Informationen zu den einzelnen Stationen sowie Presse- und Bildmaterial zur honorarfreien Verwendung finden Sie hier:
https://efre.brandenburg.de/efre/de/kommunikation/unsere-aktivitaeten/infor mationskampagne-2025

Informationen zur aktuellen Förderperiode, dem Weg zur Förderung und zu aktuellen Projekten:
https://efre.brandenburg.de/efre/de/

Pressemitteilung zum Download: 250704 PM_EFRE_JTF_Infotour


Urlaubszuschuss für Familien mit geringen Einkommen kann auch in diesem Jahr wieder beantragt werden

Pressemitteilung des MGS

Sommerzeit ist Ferienzeit und damit Zeit, die Familien zusammen verbringen können. Vor allem Kinder profitieren von gemeinsamen Reisen mit ihren Eltern oder Großeltern. Um auch Familien mit geringem Einkommen einen Erholungsurlaub zu ermöglichen, gewährt das Familienministerium diesen Familien auch in diesem Jahr finanzielle Zuschüsse. Anträge können beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) gestellt werden. Bereits beim LASV eingereichte Anträge für Reisen, die noch nicht absolviert wurden, werden ebenfalls bearbeitet. Es liegen schon rund 580 Anträge im LASV vor, die mit der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2025/2026 jetzt bearbeitet werden können.

Familienministerin Britta Müller:
 „Nichts ist so kostbar wie gemeinsame Zeit mit der Familie – besonders, wenn sie voller unvergesslicher Momente steckt. Ein Urlaub kann für Kinder wie für Eltern ein kleines Wunder sein: Er schenkt Freude, Nähe und neue Energie. Gerade Familien, die im Alltag oft viel stemmen müssen, verdienen diese Auszeit. Deshalb setze ich mich mit voller Überzeugung dafür ein, dass auch finanziell weniger starke Familien die Chance auf schöne, erholsame Ferien haben. Denn jeder Mensch – ob groß oder klein – braucht Raum zum Durchatmen und zum Zusammen-Sein.“

Die Ferienzuschüsse können von Familien mit geringem Einkommen beantragt werden, die ihren Wohnsitz in Brandenburg haben. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf 10 Euro pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied. Die Reise soll mindestens zwei Übernachtungen umfassen und wird für höchstens 13 Übernachtungen bezuschusst.

Der Antrag sollte mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt gestellt werden, in jedem Fall aber vor Beginn der Reise. Wichtig: Zuschüsse können nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt werden; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Für bereits absolvierte Reisen können keine Zuschüsse gezahlt werden, eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich.

Besonders geeignet für einen geförderten Urlaub sind die über ganz Deutschland verteilten sogenannten Familienferienstätten, die mit ihren Angeboten die besonderen Bedürfnisse von Familien berücksichtigen.

Informationen zu den Familienferienstätten gibt es auf dem Portal der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung: https://bag-familienerholung.de/

Informationen zu den Förderbedingungen sowie das Antragsformular finden Sie auf der LASV-Internetseite: https://lasv.brandenburg.de/familienferienreisen

Anträge können auch online gestellt werden – per Computer, Tablet oder Smartphone.

Pressemitteilung zum Download:

071_25_MGS_Zuschuesse_fuer_Familienferienreisen_2025_06_23