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Politik wichtig ist.


Innenminister verlängert Brand- und Katastrophenschutz-Richtlinie bis Ende 2028

Pressemitteilung MIK

Bilanz: Insgesamt wurden 2024/2025 mehr als 25 Millionen Euro an Zuwendungen bewilligt

Einheiten und Organisationen im Brand- und Katastrophenschutz können auch in den kommenden Jahren auf die Unterstützung durch das Land zählen. Innenminister René Wilke hat die Richtlinie für Zuwendungen im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes, der technischen Hilfeleistung sowie dem Betrieb der integrierten Regionalleitstellen (BKS-Richtlinie) bis zum 31.12.2028 verlängert. Mit der Richtlinie unterstützt das Land Brandenburg unter anderem die Modernisierung von Einsatzfahrzeugen und die technische Ausstattung im Brand- und Katastrophenschutz oder auch die Nachwuchsgewinnung und die Brandschutzerziehung.

Wilke: „Die Einsatzkräfte im Brand- und Katastrophenschutz können sich auf das Land verlassen. Wir stehen auch in den kommenden Jahren fest an der Seite unserer Feuerwehren, Katastrophenschutzeinheiten und Hilfsorganisationen. Ihr Engagement ist für die Sicherheit in unserem Land unerlässlich. Aus diesem Grund sind die Zuwendungen des Landes im Brand- und Katastrophenschutz immer eine gute Investition. Sie kommen nicht nur den vielen tausend Ehrenamtlichen in unserem Land zugute: Jeder Euro für Feuerwehren, Katastrophenschutz und Hilfsorganisationen ist auch eine wichtige Investition in die Sicherheit der Brandenburgerinnen und Brandenburger.“

Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg unterstützt die Aufgabenträger im Brand- und Katastrophenschutz sowie die mitwirkenden Hilfsorganisationen mit umfangreichen Zuwendungen. Hierfür wurden auch 2025 erhebliche Mittel aus dem jeweiligen Landeshaushalt und dem Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung gestellt.

Die BKS-Richtlinie ist eine von mehreren Zuwendungsrichtlinien im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes. Die Antragsverfahren erfolgen dabei größtenteils überjährig. Für den Antragszeitraum 2024/2025 sind insgesamt 510 neue Anträge für Zuwendungen im Bereich des Bevölkerungsschutzes mit einem Antragsvolumen von über 30 Millionen Euro eingegangen. Von diesen Anträgen konnten bereits 370 Maßnahmen mit einem Volumen von mehr als 25 Millionen Euro bewilligt beziehungsweise zugesichert werden.

Hintergrund
Für die konkrete Umsetzung von bewilligten Maßnahmen wurden im Haushaltsjahr 2025 Mittel von mehr als 15 Millionen Euro durch die Zuwendungsempfänger abgerufen und durch das Land ausgezahlt. Ein Großteil dieser Mittel wurde in Bauvorhaben gemäß Feuerwehrinfrastruktur-Richtlinie investiert, in Abhängigkeit des Baufortschritts wurden im vergangenen Jahr über neun Millionen Euro ausgezahlt. Für die Beschaffung von Einsatzfahrzeugen wurden rund drei Millionen Euro, für weitere technische Ausstattungen und Projekte der Nachwuchsgewinnung über eine Million Euro ausgezahlt.

Zum anderen bewilligte das Land dem Landesfeuerwehrverband Brandenburg und den im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen einen Landeszuschuss von jeweils 425.000 Euro, hier wurden im Jahr 2025 mit einer Restzahlung aus dem Jahr 2024 insgesamt ca. 875.000 Euro ausgezahlt. Für das Jahr 2026 wurde eine weitere Erhöhung des Landeszuschusses auf eine Summe von 465.000 Euro jeweils für den Landesfeuerwehrverband und die Hilfsorganisationen beschlossen. Auch unterstützt das Innenministerium Projekte des Brand- und Katastrophenschutzes aus Mitteln der Glücksspielabgabe. Im Zeitraum 2024/2025 konnten 61 Projekte mit fast 350.000 Euro aus Lottomitteln gefördert werden. Weitere 36 Anträge mit einem Antragsvolumen von 360.000 Euro liegen dem Innenministerium bereits vor, über die im weiteren Prüfungsverfahren im Jahr 2026 entschieden wird. Im vergangenen Jahr wurden unter anderem Maßnahmen zur Stärkung und Bindung der Mitglieder wie Camps und Wettbewerbe unterstützt.

Weiterhin bewilligte das Land den kommunalen Trägern der integrierten Regionalleitstellen eine Zuwendung für die Etablierung einer gemeinsamen Plattform zur Einsatzbewältigung aller Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) für einen medienbruchfreien Austausch von Daten und Informationen zur Gefahrenabwehr, nachdem im Jahr 2024 rund drei Millionen Euro ausgezahlt wurden, finanzierte das Land im Jahr 2025 knapp eine Million Euro.

Pressemitteilung zum Download:

PM_BKS-Richtlinie verlängert


AfD gegen Schulpflicht, gegen Vielfalt, gegen Freiheit

Pressemitteilung von Katja Poschmann

Die SPD-Landtagsfraktion Brandenburg weist die von den Kreisverbänden der AfD Brandenburg angekündigte „Resolution zur Bildungspolitik“ entschieden zurück. Statt tragfähiger Lösungen liefert die AfD ein Sammelsurium aus Ausgrenzung, Drohungen und ideologischen Verboten – und versucht damit, echte Probleme an Brandenburgs Schulen für Stimmungsmache zu missbrauchen.

Brandenburgs Schulen stehen vor Herausforderungen: Lehrkräftemangel, Sanierungsbedarf, wachsende Anforderungen durch heterogene Klassen sowie die Frage, wie gute Bildung, Teilhabe und Sicherheit im Schulalltag zusammen gelingen. Dafür braucht es Investitionen, verlässliche Unterstützungssysteme und eine Bildungspolitik, die alle Kinder stärkt – nicht eine Politik, die Kinder gegeneinander ausspielt.

Die AfD setzt hingegen auf Abschottung, pauschale Verdächtigungen und Strafen. Wer „Deutsch vor Regelbeschulung“ fordert, Migrationsquoten ins Spiel bringt oder ganze Gruppen pauschal ausgrenzt, arbeitet nicht an besseren Schulen – sondern an einer Gesellschaft der zweiten Chancen für wenige und der verschlossenen Türen für viele. Auch Angriffe auf Hochschulen und Lehrpläne sind nichts anderes als ein Versuch, die Freiheit von Bildung, Forschung und Lehre politisch zu kontrollieren.

Katja Poschmann, bildungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, erklärt: „Diese AfD-‚Resolution‘ ist ganz sicher kein seriöses Bildungsprogramm. Die Kreispolitiker wollen, dass Kinder wieder ‚anständig lesen und schreiben können‘, schreiben aber ihre eigenen Forderungen 1:1 aus den Anträgen der Landesparlamente ab. Das Papier ist fast in allen Punkten ein Angriff auf unsere freiheitliche Gesellschaft. Sie wollen Schülerinnen und Schüler vom Zugang zu den Bildungseinrichtungen mithilfe von Migrationsquoten ausschließen, obwohl die Herkunft allein überhaupt nichts über die sprachlichen Kompetenzen aussagt. Von Indoktrination an unseren Hochschulen zu sprechen, ist ein Angriff auf die Freiheit von Forschung und Lehre. Die Schulpflicht aufheben zu wollen ist ein fatales Signal, denn es bedeutet, dass Kinder abgeschottet und in einem eigenen Weltbild unterrichtet werden können. Kurzum: Die AfD will sich ihre eigene Parallelwelt aufbauen – und sie wollen bei unseren Kindern anfangen. Der Weg, den die AfD hier vorschlägt, ist in vielerlei Hinsicht kreuzgefährlich. Er löst keines unserer Probleme, sondern sucht allenfalls nach Sündenböcken und begegnet diesen dann mit Strafen und Ausgrenzung. Diese Aneinanderreihung ideologischer Verbote ist nichts anderes als Einschüchterung.“

Pressemitteilung zum Download:

260112_Katja Poschmann_AfD Resolution Bildungspolitik


Brandenburg setzt konsequent auf Bürokratieabbau: Gesetzesänderungen erleichtern Arbeit von Stiftungen, Vereinen und Kommunen

Pressemitteilung Staatskanzlei Brandenburg

Mit einem weiteren Gesetz zum Abbau von Bürokratie im Land Brandenburg hat das Kabinett heute abermals Entlastungen auf den Weg gebracht. Profitieren werden vor allem Stiftungen, Vereine und Kommunen. Die Chefin der Staatskanzlei, Ministerin Kathrin Schneider, betonte: „Mit den heutigen Entscheidungen gehen wir nach den Verbesserungen im Agrarbereich sowie dem Lehrerentlastungspaket einen weiteren Schritt in Richtung einer effizienteren und bürgerfreundlicheren Verwaltung. Die Streichung unnötiger Vorschriften und die Vereinfachung von Verfahren bedeutet weniger Aufwand für alle und mehr Fokus auf das Wesentliche. Dies stärkt die kommunale Handlungsfähigkeit und kommt den Brandenburgerinnen und Brandenburgern zugute.“

Das Gesetz vereinfacht die Rechtslage in vielen weiteren Bereichen, so entfällt die Anzeigepflicht für interkommunale Kooperationen und Gewässerunterhaltungsverbände werden Haushaltsvorschriften entlastet. Für verschiedene Stiftungen entfällt die Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer. Im Bereich des Landeshauptarchivs wird der Zugang erleichtert und der Grundstein für die Digitalisierung der Bestände gelegt. Darüber hinaus werden 15 Gesetze und Verordnungen ersatzlos aufgehoben.

Auch der Angelsport im seenreichen Brandenburg profitiert: Kinder unter acht Jahren dürfen in Begleitung eines Erwachsenen Friedfisch angeln, Kinder bis 14 Jahre werden von der Fischereiabgabe befreit. Damit wird konkret Bürokratie abgebaut und Familien ein leichterer Zugang zum Angeln gewährt.

Pressemitteilung zum Download:

260106 PM Kabinett Bürokratieabbaugesetz


Meine Antwort zu einem Antrag der #noAfd

Meine Rede und Antwort auf Zwischenfrage zur Finanzierung des Potsdam-Institutes für Klimaforschung

„Zukunftspaket Brandenburg“: Drei Milliarden Euro zusätzliche Investitionen

Pressemitteilung SPD-Fraktion Brandenburg

Das Sondervermögen „Zukunftspaket Brandenburg“ ist eine große Chance für das Land Brandenburg. Mit drei Milliarden Euro zusätzlichen Mitteln des Bundes können zentrale Zukunftsaufgaben angepackt werden – von Bildung über Infrastruktur bis zur Gesundheitsversorgung und Digitalisierung. Die SPD-Fraktion im Brandenburger Landtag wird alles dafür tun, dass dieses strategische Zukunftsprojekt ein spürbarer Erfolg für die Bürgerinnen und Bürger wird.

„Die Entscheidung für ein Sondervermögen ist strategisch richtig und wichtig. Der entscheidende Vorteil ist die Überjährlichkeit: Wir können Mittel schnell und flexibel einsetzen – das wäre bei einem Nachtragshaushalt so nicht möglich“, betont der Sprecher für Haushaltspolitik der SPD-Fraktion Jörg Vogelsänger.

Vogelsänger weiter: „Die Menschen müssen die Möglichkeit haben, sich umfassend über die Maßnahmen zu informieren. Transparenz schafft Akzeptanz – und Akzeptanz ist die Grundlage dafür, dass ein so großes Investitionspaket trägt.“ Wichtig für die SPD-Fraktion war, dass das „Zukunftspaket Brandenburg“ in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden entstanden ist.

Einvernehmlich wurde eine Aufteilung vereinbart:

  • 1,0 Mrd. Euro Landanteil,
  • 0,5 Mrd. Euro gemeinsame Aufgabe Gesundheitsversorgung/Digitalisierung,
  • rund 1,5 Mrd. Euro in kommunaler Verantwortung.

„Damit stärken wir die kommunale Selbstverwaltung. Unsere gewählten Kommunalpolitikerinnen und -politiker wissen am besten, wo das Geld vor Ort am wirksamsten eingesetzt werden kann – ohne die Enge kleinteiliger Förderrichtlinien.“, bekräftigt Vogelsänger weiter.

Auch Kommunen in schwieriger Haushaltslage können mit Mitteln des Sondervermögens zusätzlich investieren – für Projekte der Daseinsfürsorge. Investitionen sind insbesondere in den Schwerpunkten Bildung, Infrastruktur, Sicherheit und Gesundheitsversorgung vorgesehen; ausdrücklich wird auch Sport genannt. Die SPD-Fraktion begrüßt zudem ein Anmelde- und Abrechnungssystem, das die Kommunen entlastet: keine Vorfinanzierung, kein bürokratisches Förderantragssystem – und keine Jährlichkeit als Bremsklotz.

Für den Landesanteil sind die Schwerpunkte Infrastruktur, Sicherheit, Gesundheit und Digitalisierung gesetzt. Positiv ist aus Sicht der SPD-Fraktion, dass Maßnahmen möglich werden, die in der angespannten Haushaltslage sonst kaum darstellbar wären – etwa ein Abstufungs- und Sanierungsprogramm für Landesstraßen. Zusätzlich sollen 150 Millionen Euro in Hochschulen und studentisches Wohnen fließen.

Auch der Sport spielt eine wichtige Rolle: „Der ‚Goldene Plan‘ ist wieder da – und das ist gut so.“ Die SPD-Fraktion verweist auf steigende Mitgliederzahlen in den Sportvereinen und setzt sich zudem für die Umsetzung beim Schwimmzentrum Potsdam ein, einem Bundesstützpunkt für das Paraschwimmen: „Dass dieser Standort nicht barrierefrei ist, geht nicht. Die Planungen liegen vor – jetzt muss umgesetzt werden. Genau dafür ist das Sondervermögen da.“

Pressemitteilung zum Download:

251218_Jörg Vogelsänger_Sondervermögen


Innenminister verlängert Brand- und Katastrophenschutz-Richtlinie bis Ende 2028

Pressemitteilung MIK

Bilanz: Insgesamt wurden 2024/2025 mehr als 25 Millionen Euro an Zuwendungen bewilligt

Einheiten und Organisationen im Brand- und Katastrophenschutz können auch in den kommenden Jahren auf die Unterstützung durch das Land zählen. Innenminister René Wilke hat die Richtlinie für Zuwendungen im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes, der technischen Hilfeleistung sowie dem Betrieb der integrierten Regionalleitstellen (BKS-Richtlinie) bis zum 31.12.2028 verlängert. Mit der Richtlinie unterstützt das Land Brandenburg unter anderem die Modernisierung von Einsatzfahrzeugen und die technische Ausstattung im Brand- und Katastrophenschutz oder auch die Nachwuchsgewinnung und die Brandschutzerziehung.

Wilke: „Die Einsatzkräfte im Brand- und Katastrophenschutz können sich auf das Land verlassen. Wir stehen auch in den kommenden Jahren fest an der Seite unserer Feuerwehren, Katastrophenschutzeinheiten und Hilfsorganisationen. Ihr Engagement ist für die Sicherheit in unserem Land unerlässlich. Aus diesem Grund sind die Zuwendungen des Landes im Brand- und Katastrophenschutz immer eine gute Investition. Sie kommen nicht nur den vielen tausend Ehrenamtlichen in unserem Land zugute: Jeder Euro für Feuerwehren, Katastrophenschutz und Hilfsorganisationen ist auch eine wichtige Investition in die Sicherheit der Brandenburgerinnen und Brandenburger.“

Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg unterstützt die Aufgabenträger im Brand- und Katastrophenschutz sowie die mitwirkenden Hilfsorganisationen mit umfangreichen Zuwendungen. Hierfür wurden auch 2025 erhebliche Mittel aus dem jeweiligen Landeshaushalt und dem Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung gestellt.

Die BKS-Richtlinie ist eine von mehreren Zuwendungsrichtlinien im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes. Die Antragsverfahren erfolgen dabei größtenteils überjährig. Für den Antragszeitraum 2024/2025 sind insgesamt 510 neue Anträge für Zuwendungen im Bereich des Bevölkerungsschutzes mit einem Antragsvolumen von über 30 Millionen Euro eingegangen. Von diesen Anträgen konnten bereits 370 Maßnahmen mit einem Volumen von mehr als 25 Millionen Euro bewilligt beziehungsweise zugesichert werden.

Hintergrund
Für die konkrete Umsetzung von bewilligten Maßnahmen wurden im Haushaltsjahr 2025 Mittel von mehr als 15 Millionen Euro durch die Zuwendungsempfänger abgerufen und durch das Land ausgezahlt. Ein Großteil dieser Mittel wurde in Bauvorhaben gemäß Feuerwehrinfrastruktur-Richtlinie investiert, in Abhängigkeit des Baufortschritts wurden im vergangenen Jahr über neun Millionen Euro ausgezahlt. Für die Beschaffung von Einsatzfahrzeugen wurden rund drei Millionen Euro, für weitere technische Ausstattungen und Projekte der Nachwuchsgewinnung über eine Million Euro ausgezahlt.

Zum anderen bewilligte das Land dem Landesfeuerwehrverband Brandenburg und den im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen einen Landeszuschuss von jeweils 425.000 Euro, hier wurden im Jahr 2025 mit einer Restzahlung aus dem Jahr 2024 insgesamt ca. 875.000 Euro ausgezahlt. Für das Jahr 2026 wurde eine weitere Erhöhung des Landeszuschusses auf eine Summe von 465.000 Euro jeweils für den Landesfeuerwehrverband und die Hilfsorganisationen beschlossen. Auch unterstützt das Innenministerium Projekte des Brand- und Katastrophenschutzes aus Mitteln der Glücksspielabgabe. Im Zeitraum 2024/2025 konnten 61 Projekte mit fast 350.000 Euro aus Lottomitteln gefördert werden. Weitere 36 Anträge mit einem Antragsvolumen von 360.000 Euro liegen dem Innenministerium bereits vor, über die im weiteren Prüfungsverfahren im Jahr 2026 entschieden wird. Im vergangenen Jahr wurden unter anderem Maßnahmen zur Stärkung und Bindung der Mitglieder wie Camps und Wettbewerbe unterstützt.

Weiterhin bewilligte das Land den kommunalen Trägern der integrierten Regionalleitstellen eine Zuwendung für die Etablierung einer gemeinsamen Plattform zur Einsatzbewältigung aller Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) für einen medienbruchfreien Austausch von Daten und Informationen zur Gefahrenabwehr, nachdem im Jahr 2024 rund drei Millionen Euro ausgezahlt wurden, finanzierte das Land im Jahr 2025 knapp eine Million Euro.

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PM_BKS-Richtlinie verlängert


AfD gegen Schulpflicht, gegen Vielfalt, gegen Freiheit

Pressemitteilung von Katja Poschmann

Die SPD-Landtagsfraktion Brandenburg weist die von den Kreisverbänden der AfD Brandenburg angekündigte „Resolution zur Bildungspolitik“ entschieden zurück. Statt tragfähiger Lösungen liefert die AfD ein Sammelsurium aus Ausgrenzung, Drohungen und ideologischen Verboten – und versucht damit, echte Probleme an Brandenburgs Schulen für Stimmungsmache zu missbrauchen.

Brandenburgs Schulen stehen vor Herausforderungen: Lehrkräftemangel, Sanierungsbedarf, wachsende Anforderungen durch heterogene Klassen sowie die Frage, wie gute Bildung, Teilhabe und Sicherheit im Schulalltag zusammen gelingen. Dafür braucht es Investitionen, verlässliche Unterstützungssysteme und eine Bildungspolitik, die alle Kinder stärkt – nicht eine Politik, die Kinder gegeneinander ausspielt.

Die AfD setzt hingegen auf Abschottung, pauschale Verdächtigungen und Strafen. Wer „Deutsch vor Regelbeschulung“ fordert, Migrationsquoten ins Spiel bringt oder ganze Gruppen pauschal ausgrenzt, arbeitet nicht an besseren Schulen – sondern an einer Gesellschaft der zweiten Chancen für wenige und der verschlossenen Türen für viele. Auch Angriffe auf Hochschulen und Lehrpläne sind nichts anderes als ein Versuch, die Freiheit von Bildung, Forschung und Lehre politisch zu kontrollieren.

Katja Poschmann, bildungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, erklärt: „Diese AfD-‚Resolution‘ ist ganz sicher kein seriöses Bildungsprogramm. Die Kreispolitiker wollen, dass Kinder wieder ‚anständig lesen und schreiben können‘, schreiben aber ihre eigenen Forderungen 1:1 aus den Anträgen der Landesparlamente ab. Das Papier ist fast in allen Punkten ein Angriff auf unsere freiheitliche Gesellschaft. Sie wollen Schülerinnen und Schüler vom Zugang zu den Bildungseinrichtungen mithilfe von Migrationsquoten ausschließen, obwohl die Herkunft allein überhaupt nichts über die sprachlichen Kompetenzen aussagt. Von Indoktrination an unseren Hochschulen zu sprechen, ist ein Angriff auf die Freiheit von Forschung und Lehre. Die Schulpflicht aufheben zu wollen ist ein fatales Signal, denn es bedeutet, dass Kinder abgeschottet und in einem eigenen Weltbild unterrichtet werden können. Kurzum: Die AfD will sich ihre eigene Parallelwelt aufbauen – und sie wollen bei unseren Kindern anfangen. Der Weg, den die AfD hier vorschlägt, ist in vielerlei Hinsicht kreuzgefährlich. Er löst keines unserer Probleme, sondern sucht allenfalls nach Sündenböcken und begegnet diesen dann mit Strafen und Ausgrenzung. Diese Aneinanderreihung ideologischer Verbote ist nichts anderes als Einschüchterung.“

Pressemitteilung zum Download:

260112_Katja Poschmann_AfD Resolution Bildungspolitik


Brandenburg setzt konsequent auf Bürokratieabbau: Gesetzesänderungen erleichtern Arbeit von Stiftungen, Vereinen und Kommunen

Pressemitteilung Staatskanzlei Brandenburg

Mit einem weiteren Gesetz zum Abbau von Bürokratie im Land Brandenburg hat das Kabinett heute abermals Entlastungen auf den Weg gebracht. Profitieren werden vor allem Stiftungen, Vereine und Kommunen. Die Chefin der Staatskanzlei, Ministerin Kathrin Schneider, betonte: „Mit den heutigen Entscheidungen gehen wir nach den Verbesserungen im Agrarbereich sowie dem Lehrerentlastungspaket einen weiteren Schritt in Richtung einer effizienteren und bürgerfreundlicheren Verwaltung. Die Streichung unnötiger Vorschriften und die Vereinfachung von Verfahren bedeutet weniger Aufwand für alle und mehr Fokus auf das Wesentliche. Dies stärkt die kommunale Handlungsfähigkeit und kommt den Brandenburgerinnen und Brandenburgern zugute.“

Das Gesetz vereinfacht die Rechtslage in vielen weiteren Bereichen, so entfällt die Anzeigepflicht für interkommunale Kooperationen und Gewässerunterhaltungsverbände werden Haushaltsvorschriften entlastet. Für verschiedene Stiftungen entfällt die Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer. Im Bereich des Landeshauptarchivs wird der Zugang erleichtert und der Grundstein für die Digitalisierung der Bestände gelegt. Darüber hinaus werden 15 Gesetze und Verordnungen ersatzlos aufgehoben.

Auch der Angelsport im seenreichen Brandenburg profitiert: Kinder unter acht Jahren dürfen in Begleitung eines Erwachsenen Friedfisch angeln, Kinder bis 14 Jahre werden von der Fischereiabgabe befreit. Damit wird konkret Bürokratie abgebaut und Familien ein leichterer Zugang zum Angeln gewährt.

Pressemitteilung zum Download:

260106 PM Kabinett Bürokratieabbaugesetz


Meine Antwort zu einem Antrag der #noAfd

Meine Rede und Antwort auf Zwischenfrage zur Finanzierung des Potsdam-Institutes für Klimaforschung

„Zukunftspaket Brandenburg“: Drei Milliarden Euro zusätzliche Investitionen

Pressemitteilung SPD-Fraktion Brandenburg

Das Sondervermögen „Zukunftspaket Brandenburg“ ist eine große Chance für das Land Brandenburg. Mit drei Milliarden Euro zusätzlichen Mitteln des Bundes können zentrale Zukunftsaufgaben angepackt werden – von Bildung über Infrastruktur bis zur Gesundheitsversorgung und Digitalisierung. Die SPD-Fraktion im Brandenburger Landtag wird alles dafür tun, dass dieses strategische Zukunftsprojekt ein spürbarer Erfolg für die Bürgerinnen und Bürger wird.

„Die Entscheidung für ein Sondervermögen ist strategisch richtig und wichtig. Der entscheidende Vorteil ist die Überjährlichkeit: Wir können Mittel schnell und flexibel einsetzen – das wäre bei einem Nachtragshaushalt so nicht möglich“, betont der Sprecher für Haushaltspolitik der SPD-Fraktion Jörg Vogelsänger.

Vogelsänger weiter: „Die Menschen müssen die Möglichkeit haben, sich umfassend über die Maßnahmen zu informieren. Transparenz schafft Akzeptanz – und Akzeptanz ist die Grundlage dafür, dass ein so großes Investitionspaket trägt.“ Wichtig für die SPD-Fraktion war, dass das „Zukunftspaket Brandenburg“ in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden entstanden ist.

Einvernehmlich wurde eine Aufteilung vereinbart:

  • 1,0 Mrd. Euro Landanteil,
  • 0,5 Mrd. Euro gemeinsame Aufgabe Gesundheitsversorgung/Digitalisierung,
  • rund 1,5 Mrd. Euro in kommunaler Verantwortung.

„Damit stärken wir die kommunale Selbstverwaltung. Unsere gewählten Kommunalpolitikerinnen und -politiker wissen am besten, wo das Geld vor Ort am wirksamsten eingesetzt werden kann – ohne die Enge kleinteiliger Förderrichtlinien.“, bekräftigt Vogelsänger weiter.

Auch Kommunen in schwieriger Haushaltslage können mit Mitteln des Sondervermögens zusätzlich investieren – für Projekte der Daseinsfürsorge. Investitionen sind insbesondere in den Schwerpunkten Bildung, Infrastruktur, Sicherheit und Gesundheitsversorgung vorgesehen; ausdrücklich wird auch Sport genannt. Die SPD-Fraktion begrüßt zudem ein Anmelde- und Abrechnungssystem, das die Kommunen entlastet: keine Vorfinanzierung, kein bürokratisches Förderantragssystem – und keine Jährlichkeit als Bremsklotz.

Für den Landesanteil sind die Schwerpunkte Infrastruktur, Sicherheit, Gesundheit und Digitalisierung gesetzt. Positiv ist aus Sicht der SPD-Fraktion, dass Maßnahmen möglich werden, die in der angespannten Haushaltslage sonst kaum darstellbar wären – etwa ein Abstufungs- und Sanierungsprogramm für Landesstraßen. Zusätzlich sollen 150 Millionen Euro in Hochschulen und studentisches Wohnen fließen.

Auch der Sport spielt eine wichtige Rolle: „Der ‚Goldene Plan‘ ist wieder da – und das ist gut so.“ Die SPD-Fraktion verweist auf steigende Mitgliederzahlen in den Sportvereinen und setzt sich zudem für die Umsetzung beim Schwimmzentrum Potsdam ein, einem Bundesstützpunkt für das Paraschwimmen: „Dass dieser Standort nicht barrierefrei ist, geht nicht. Die Planungen liegen vor – jetzt muss umgesetzt werden. Genau dafür ist das Sondervermögen da.“

Pressemitteilung zum Download:

251218_Jörg Vogelsänger_Sondervermögen


Innenminister verlängert Brand- und Katastrophenschutz-Richtlinie bis Ende 2028

Pressemitteilung MIK

Bilanz: Insgesamt wurden 2024/2025 mehr als 25 Millionen Euro an Zuwendungen bewilligt

Einheiten und Organisationen im Brand- und Katastrophenschutz können auch in den kommenden Jahren auf die Unterstützung durch das Land zählen. Innenminister René Wilke hat die Richtlinie für Zuwendungen im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes, der technischen Hilfeleistung sowie dem Betrieb der integrierten Regionalleitstellen (BKS-Richtlinie) bis zum 31.12.2028 verlängert. Mit der Richtlinie unterstützt das Land Brandenburg unter anderem die Modernisierung von Einsatzfahrzeugen und die technische Ausstattung im Brand- und Katastrophenschutz oder auch die Nachwuchsgewinnung und die Brandschutzerziehung.

Wilke: „Die Einsatzkräfte im Brand- und Katastrophenschutz können sich auf das Land verlassen. Wir stehen auch in den kommenden Jahren fest an der Seite unserer Feuerwehren, Katastrophenschutzeinheiten und Hilfsorganisationen. Ihr Engagement ist für die Sicherheit in unserem Land unerlässlich. Aus diesem Grund sind die Zuwendungen des Landes im Brand- und Katastrophenschutz immer eine gute Investition. Sie kommen nicht nur den vielen tausend Ehrenamtlichen in unserem Land zugute: Jeder Euro für Feuerwehren, Katastrophenschutz und Hilfsorganisationen ist auch eine wichtige Investition in die Sicherheit der Brandenburgerinnen und Brandenburger.“

Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg unterstützt die Aufgabenträger im Brand- und Katastrophenschutz sowie die mitwirkenden Hilfsorganisationen mit umfangreichen Zuwendungen. Hierfür wurden auch 2025 erhebliche Mittel aus dem jeweiligen Landeshaushalt und dem Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung gestellt.

Die BKS-Richtlinie ist eine von mehreren Zuwendungsrichtlinien im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes. Die Antragsverfahren erfolgen dabei größtenteils überjährig. Für den Antragszeitraum 2024/2025 sind insgesamt 510 neue Anträge für Zuwendungen im Bereich des Bevölkerungsschutzes mit einem Antragsvolumen von über 30 Millionen Euro eingegangen. Von diesen Anträgen konnten bereits 370 Maßnahmen mit einem Volumen von mehr als 25 Millionen Euro bewilligt beziehungsweise zugesichert werden.

Hintergrund
Für die konkrete Umsetzung von bewilligten Maßnahmen wurden im Haushaltsjahr 2025 Mittel von mehr als 15 Millionen Euro durch die Zuwendungsempfänger abgerufen und durch das Land ausgezahlt. Ein Großteil dieser Mittel wurde in Bauvorhaben gemäß Feuerwehrinfrastruktur-Richtlinie investiert, in Abhängigkeit des Baufortschritts wurden im vergangenen Jahr über neun Millionen Euro ausgezahlt. Für die Beschaffung von Einsatzfahrzeugen wurden rund drei Millionen Euro, für weitere technische Ausstattungen und Projekte der Nachwuchsgewinnung über eine Million Euro ausgezahlt.

Zum anderen bewilligte das Land dem Landesfeuerwehrverband Brandenburg und den im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen einen Landeszuschuss von jeweils 425.000 Euro, hier wurden im Jahr 2025 mit einer Restzahlung aus dem Jahr 2024 insgesamt ca. 875.000 Euro ausgezahlt. Für das Jahr 2026 wurde eine weitere Erhöhung des Landeszuschusses auf eine Summe von 465.000 Euro jeweils für den Landesfeuerwehrverband und die Hilfsorganisationen beschlossen. Auch unterstützt das Innenministerium Projekte des Brand- und Katastrophenschutzes aus Mitteln der Glücksspielabgabe. Im Zeitraum 2024/2025 konnten 61 Projekte mit fast 350.000 Euro aus Lottomitteln gefördert werden. Weitere 36 Anträge mit einem Antragsvolumen von 360.000 Euro liegen dem Innenministerium bereits vor, über die im weiteren Prüfungsverfahren im Jahr 2026 entschieden wird. Im vergangenen Jahr wurden unter anderem Maßnahmen zur Stärkung und Bindung der Mitglieder wie Camps und Wettbewerbe unterstützt.

Weiterhin bewilligte das Land den kommunalen Trägern der integrierten Regionalleitstellen eine Zuwendung für die Etablierung einer gemeinsamen Plattform zur Einsatzbewältigung aller Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) für einen medienbruchfreien Austausch von Daten und Informationen zur Gefahrenabwehr, nachdem im Jahr 2024 rund drei Millionen Euro ausgezahlt wurden, finanzierte das Land im Jahr 2025 knapp eine Million Euro.

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PM_BKS-Richtlinie verlängert


AfD gegen Schulpflicht, gegen Vielfalt, gegen Freiheit

Pressemitteilung von Katja Poschmann

Die SPD-Landtagsfraktion Brandenburg weist die von den Kreisverbänden der AfD Brandenburg angekündigte „Resolution zur Bildungspolitik“ entschieden zurück. Statt tragfähiger Lösungen liefert die AfD ein Sammelsurium aus Ausgrenzung, Drohungen und ideologischen Verboten – und versucht damit, echte Probleme an Brandenburgs Schulen für Stimmungsmache zu missbrauchen.

Brandenburgs Schulen stehen vor Herausforderungen: Lehrkräftemangel, Sanierungsbedarf, wachsende Anforderungen durch heterogene Klassen sowie die Frage, wie gute Bildung, Teilhabe und Sicherheit im Schulalltag zusammen gelingen. Dafür braucht es Investitionen, verlässliche Unterstützungssysteme und eine Bildungspolitik, die alle Kinder stärkt – nicht eine Politik, die Kinder gegeneinander ausspielt.

Die AfD setzt hingegen auf Abschottung, pauschale Verdächtigungen und Strafen. Wer „Deutsch vor Regelbeschulung“ fordert, Migrationsquoten ins Spiel bringt oder ganze Gruppen pauschal ausgrenzt, arbeitet nicht an besseren Schulen – sondern an einer Gesellschaft der zweiten Chancen für wenige und der verschlossenen Türen für viele. Auch Angriffe auf Hochschulen und Lehrpläne sind nichts anderes als ein Versuch, die Freiheit von Bildung, Forschung und Lehre politisch zu kontrollieren.

Katja Poschmann, bildungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, erklärt: „Diese AfD-‚Resolution‘ ist ganz sicher kein seriöses Bildungsprogramm. Die Kreispolitiker wollen, dass Kinder wieder ‚anständig lesen und schreiben können‘, schreiben aber ihre eigenen Forderungen 1:1 aus den Anträgen der Landesparlamente ab. Das Papier ist fast in allen Punkten ein Angriff auf unsere freiheitliche Gesellschaft. Sie wollen Schülerinnen und Schüler vom Zugang zu den Bildungseinrichtungen mithilfe von Migrationsquoten ausschließen, obwohl die Herkunft allein überhaupt nichts über die sprachlichen Kompetenzen aussagt. Von Indoktrination an unseren Hochschulen zu sprechen, ist ein Angriff auf die Freiheit von Forschung und Lehre. Die Schulpflicht aufheben zu wollen ist ein fatales Signal, denn es bedeutet, dass Kinder abgeschottet und in einem eigenen Weltbild unterrichtet werden können. Kurzum: Die AfD will sich ihre eigene Parallelwelt aufbauen – und sie wollen bei unseren Kindern anfangen. Der Weg, den die AfD hier vorschlägt, ist in vielerlei Hinsicht kreuzgefährlich. Er löst keines unserer Probleme, sondern sucht allenfalls nach Sündenböcken und begegnet diesen dann mit Strafen und Ausgrenzung. Diese Aneinanderreihung ideologischer Verbote ist nichts anderes als Einschüchterung.“

Pressemitteilung zum Download:

260112_Katja Poschmann_AfD Resolution Bildungspolitik


Brandenburg setzt konsequent auf Bürokratieabbau: Gesetzesänderungen erleichtern Arbeit von Stiftungen, Vereinen und Kommunen

Pressemitteilung Staatskanzlei Brandenburg

Mit einem weiteren Gesetz zum Abbau von Bürokratie im Land Brandenburg hat das Kabinett heute abermals Entlastungen auf den Weg gebracht. Profitieren werden vor allem Stiftungen, Vereine und Kommunen. Die Chefin der Staatskanzlei, Ministerin Kathrin Schneider, betonte: „Mit den heutigen Entscheidungen gehen wir nach den Verbesserungen im Agrarbereich sowie dem Lehrerentlastungspaket einen weiteren Schritt in Richtung einer effizienteren und bürgerfreundlicheren Verwaltung. Die Streichung unnötiger Vorschriften und die Vereinfachung von Verfahren bedeutet weniger Aufwand für alle und mehr Fokus auf das Wesentliche. Dies stärkt die kommunale Handlungsfähigkeit und kommt den Brandenburgerinnen und Brandenburgern zugute.“

Das Gesetz vereinfacht die Rechtslage in vielen weiteren Bereichen, so entfällt die Anzeigepflicht für interkommunale Kooperationen und Gewässerunterhaltungsverbände werden Haushaltsvorschriften entlastet. Für verschiedene Stiftungen entfällt die Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer. Im Bereich des Landeshauptarchivs wird der Zugang erleichtert und der Grundstein für die Digitalisierung der Bestände gelegt. Darüber hinaus werden 15 Gesetze und Verordnungen ersatzlos aufgehoben.

Auch der Angelsport im seenreichen Brandenburg profitiert: Kinder unter acht Jahren dürfen in Begleitung eines Erwachsenen Friedfisch angeln, Kinder bis 14 Jahre werden von der Fischereiabgabe befreit. Damit wird konkret Bürokratie abgebaut und Familien ein leichterer Zugang zum Angeln gewährt.

Pressemitteilung zum Download:

260106 PM Kabinett Bürokratieabbaugesetz


Meine Antwort zu einem Antrag der #noAfd

Meine Rede und Antwort auf Zwischenfrage zur Finanzierung des Potsdam-Institutes für Klimaforschung

„Zukunftspaket Brandenburg“: Drei Milliarden Euro zusätzliche Investitionen

Pressemitteilung SPD-Fraktion Brandenburg

Das Sondervermögen „Zukunftspaket Brandenburg“ ist eine große Chance für das Land Brandenburg. Mit drei Milliarden Euro zusätzlichen Mitteln des Bundes können zentrale Zukunftsaufgaben angepackt werden – von Bildung über Infrastruktur bis zur Gesundheitsversorgung und Digitalisierung. Die SPD-Fraktion im Brandenburger Landtag wird alles dafür tun, dass dieses strategische Zukunftsprojekt ein spürbarer Erfolg für die Bürgerinnen und Bürger wird.

„Die Entscheidung für ein Sondervermögen ist strategisch richtig und wichtig. Der entscheidende Vorteil ist die Überjährlichkeit: Wir können Mittel schnell und flexibel einsetzen – das wäre bei einem Nachtragshaushalt so nicht möglich“, betont der Sprecher für Haushaltspolitik der SPD-Fraktion Jörg Vogelsänger.

Vogelsänger weiter: „Die Menschen müssen die Möglichkeit haben, sich umfassend über die Maßnahmen zu informieren. Transparenz schafft Akzeptanz – und Akzeptanz ist die Grundlage dafür, dass ein so großes Investitionspaket trägt.“ Wichtig für die SPD-Fraktion war, dass das „Zukunftspaket Brandenburg“ in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden entstanden ist.

Einvernehmlich wurde eine Aufteilung vereinbart:

  • 1,0 Mrd. Euro Landanteil,
  • 0,5 Mrd. Euro gemeinsame Aufgabe Gesundheitsversorgung/Digitalisierung,
  • rund 1,5 Mrd. Euro in kommunaler Verantwortung.

„Damit stärken wir die kommunale Selbstverwaltung. Unsere gewählten Kommunalpolitikerinnen und -politiker wissen am besten, wo das Geld vor Ort am wirksamsten eingesetzt werden kann – ohne die Enge kleinteiliger Förderrichtlinien.“, bekräftigt Vogelsänger weiter.

Auch Kommunen in schwieriger Haushaltslage können mit Mitteln des Sondervermögens zusätzlich investieren – für Projekte der Daseinsfürsorge. Investitionen sind insbesondere in den Schwerpunkten Bildung, Infrastruktur, Sicherheit und Gesundheitsversorgung vorgesehen; ausdrücklich wird auch Sport genannt. Die SPD-Fraktion begrüßt zudem ein Anmelde- und Abrechnungssystem, das die Kommunen entlastet: keine Vorfinanzierung, kein bürokratisches Förderantragssystem – und keine Jährlichkeit als Bremsklotz.

Für den Landesanteil sind die Schwerpunkte Infrastruktur, Sicherheit, Gesundheit und Digitalisierung gesetzt. Positiv ist aus Sicht der SPD-Fraktion, dass Maßnahmen möglich werden, die in der angespannten Haushaltslage sonst kaum darstellbar wären – etwa ein Abstufungs- und Sanierungsprogramm für Landesstraßen. Zusätzlich sollen 150 Millionen Euro in Hochschulen und studentisches Wohnen fließen.

Auch der Sport spielt eine wichtige Rolle: „Der ‚Goldene Plan‘ ist wieder da – und das ist gut so.“ Die SPD-Fraktion verweist auf steigende Mitgliederzahlen in den Sportvereinen und setzt sich zudem für die Umsetzung beim Schwimmzentrum Potsdam ein, einem Bundesstützpunkt für das Paraschwimmen: „Dass dieser Standort nicht barrierefrei ist, geht nicht. Die Planungen liegen vor – jetzt muss umgesetzt werden. Genau dafür ist das Sondervermögen da.“

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251218_Jörg Vogelsänger_Sondervermögen


Innenminister verlängert Brand- und Katastrophenschutz-Richtlinie bis Ende 2028

Pressemitteilung MIK

Bilanz: Insgesamt wurden 2024/2025 mehr als 25 Millionen Euro an Zuwendungen bewilligt

Einheiten und Organisationen im Brand- und Katastrophenschutz können auch in den kommenden Jahren auf die Unterstützung durch das Land zählen. Innenminister René Wilke hat die Richtlinie für Zuwendungen im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes, der technischen Hilfeleistung sowie dem Betrieb der integrierten Regionalleitstellen (BKS-Richtlinie) bis zum 31.12.2028 verlängert. Mit der Richtlinie unterstützt das Land Brandenburg unter anderem die Modernisierung von Einsatzfahrzeugen und die technische Ausstattung im Brand- und Katastrophenschutz oder auch die Nachwuchsgewinnung und die Brandschutzerziehung.

Wilke: „Die Einsatzkräfte im Brand- und Katastrophenschutz können sich auf das Land verlassen. Wir stehen auch in den kommenden Jahren fest an der Seite unserer Feuerwehren, Katastrophenschutzeinheiten und Hilfsorganisationen. Ihr Engagement ist für die Sicherheit in unserem Land unerlässlich. Aus diesem Grund sind die Zuwendungen des Landes im Brand- und Katastrophenschutz immer eine gute Investition. Sie kommen nicht nur den vielen tausend Ehrenamtlichen in unserem Land zugute: Jeder Euro für Feuerwehren, Katastrophenschutz und Hilfsorganisationen ist auch eine wichtige Investition in die Sicherheit der Brandenburgerinnen und Brandenburger.“

Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg unterstützt die Aufgabenträger im Brand- und Katastrophenschutz sowie die mitwirkenden Hilfsorganisationen mit umfangreichen Zuwendungen. Hierfür wurden auch 2025 erhebliche Mittel aus dem jeweiligen Landeshaushalt und dem Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung gestellt.

Die BKS-Richtlinie ist eine von mehreren Zuwendungsrichtlinien im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes. Die Antragsverfahren erfolgen dabei größtenteils überjährig. Für den Antragszeitraum 2024/2025 sind insgesamt 510 neue Anträge für Zuwendungen im Bereich des Bevölkerungsschutzes mit einem Antragsvolumen von über 30 Millionen Euro eingegangen. Von diesen Anträgen konnten bereits 370 Maßnahmen mit einem Volumen von mehr als 25 Millionen Euro bewilligt beziehungsweise zugesichert werden.

Hintergrund
Für die konkrete Umsetzung von bewilligten Maßnahmen wurden im Haushaltsjahr 2025 Mittel von mehr als 15 Millionen Euro durch die Zuwendungsempfänger abgerufen und durch das Land ausgezahlt. Ein Großteil dieser Mittel wurde in Bauvorhaben gemäß Feuerwehrinfrastruktur-Richtlinie investiert, in Abhängigkeit des Baufortschritts wurden im vergangenen Jahr über neun Millionen Euro ausgezahlt. Für die Beschaffung von Einsatzfahrzeugen wurden rund drei Millionen Euro, für weitere technische Ausstattungen und Projekte der Nachwuchsgewinnung über eine Million Euro ausgezahlt.

Zum anderen bewilligte das Land dem Landesfeuerwehrverband Brandenburg und den im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen einen Landeszuschuss von jeweils 425.000 Euro, hier wurden im Jahr 2025 mit einer Restzahlung aus dem Jahr 2024 insgesamt ca. 875.000 Euro ausgezahlt. Für das Jahr 2026 wurde eine weitere Erhöhung des Landeszuschusses auf eine Summe von 465.000 Euro jeweils für den Landesfeuerwehrverband und die Hilfsorganisationen beschlossen. Auch unterstützt das Innenministerium Projekte des Brand- und Katastrophenschutzes aus Mitteln der Glücksspielabgabe. Im Zeitraum 2024/2025 konnten 61 Projekte mit fast 350.000 Euro aus Lottomitteln gefördert werden. Weitere 36 Anträge mit einem Antragsvolumen von 360.000 Euro liegen dem Innenministerium bereits vor, über die im weiteren Prüfungsverfahren im Jahr 2026 entschieden wird. Im vergangenen Jahr wurden unter anderem Maßnahmen zur Stärkung und Bindung der Mitglieder wie Camps und Wettbewerbe unterstützt.

Weiterhin bewilligte das Land den kommunalen Trägern der integrierten Regionalleitstellen eine Zuwendung für die Etablierung einer gemeinsamen Plattform zur Einsatzbewältigung aller Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) für einen medienbruchfreien Austausch von Daten und Informationen zur Gefahrenabwehr, nachdem im Jahr 2024 rund drei Millionen Euro ausgezahlt wurden, finanzierte das Land im Jahr 2025 knapp eine Million Euro.

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PM_BKS-Richtlinie verlängert


AfD gegen Schulpflicht, gegen Vielfalt, gegen Freiheit

Pressemitteilung von Katja Poschmann

Die SPD-Landtagsfraktion Brandenburg weist die von den Kreisverbänden der AfD Brandenburg angekündigte „Resolution zur Bildungspolitik“ entschieden zurück. Statt tragfähiger Lösungen liefert die AfD ein Sammelsurium aus Ausgrenzung, Drohungen und ideologischen Verboten – und versucht damit, echte Probleme an Brandenburgs Schulen für Stimmungsmache zu missbrauchen.

Brandenburgs Schulen stehen vor Herausforderungen: Lehrkräftemangel, Sanierungsbedarf, wachsende Anforderungen durch heterogene Klassen sowie die Frage, wie gute Bildung, Teilhabe und Sicherheit im Schulalltag zusammen gelingen. Dafür braucht es Investitionen, verlässliche Unterstützungssysteme und eine Bildungspolitik, die alle Kinder stärkt – nicht eine Politik, die Kinder gegeneinander ausspielt.

Die AfD setzt hingegen auf Abschottung, pauschale Verdächtigungen und Strafen. Wer „Deutsch vor Regelbeschulung“ fordert, Migrationsquoten ins Spiel bringt oder ganze Gruppen pauschal ausgrenzt, arbeitet nicht an besseren Schulen – sondern an einer Gesellschaft der zweiten Chancen für wenige und der verschlossenen Türen für viele. Auch Angriffe auf Hochschulen und Lehrpläne sind nichts anderes als ein Versuch, die Freiheit von Bildung, Forschung und Lehre politisch zu kontrollieren.

Katja Poschmann, bildungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, erklärt: „Diese AfD-‚Resolution‘ ist ganz sicher kein seriöses Bildungsprogramm. Die Kreispolitiker wollen, dass Kinder wieder ‚anständig lesen und schreiben können‘, schreiben aber ihre eigenen Forderungen 1:1 aus den Anträgen der Landesparlamente ab. Das Papier ist fast in allen Punkten ein Angriff auf unsere freiheitliche Gesellschaft. Sie wollen Schülerinnen und Schüler vom Zugang zu den Bildungseinrichtungen mithilfe von Migrationsquoten ausschließen, obwohl die Herkunft allein überhaupt nichts über die sprachlichen Kompetenzen aussagt. Von Indoktrination an unseren Hochschulen zu sprechen, ist ein Angriff auf die Freiheit von Forschung und Lehre. Die Schulpflicht aufheben zu wollen ist ein fatales Signal, denn es bedeutet, dass Kinder abgeschottet und in einem eigenen Weltbild unterrichtet werden können. Kurzum: Die AfD will sich ihre eigene Parallelwelt aufbauen – und sie wollen bei unseren Kindern anfangen. Der Weg, den die AfD hier vorschlägt, ist in vielerlei Hinsicht kreuzgefährlich. Er löst keines unserer Probleme, sondern sucht allenfalls nach Sündenböcken und begegnet diesen dann mit Strafen und Ausgrenzung. Diese Aneinanderreihung ideologischer Verbote ist nichts anderes als Einschüchterung.“

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260112_Katja Poschmann_AfD Resolution Bildungspolitik


Brandenburg setzt konsequent auf Bürokratieabbau: Gesetzesänderungen erleichtern Arbeit von Stiftungen, Vereinen und Kommunen

Pressemitteilung Staatskanzlei Brandenburg

Mit einem weiteren Gesetz zum Abbau von Bürokratie im Land Brandenburg hat das Kabinett heute abermals Entlastungen auf den Weg gebracht. Profitieren werden vor allem Stiftungen, Vereine und Kommunen. Die Chefin der Staatskanzlei, Ministerin Kathrin Schneider, betonte: „Mit den heutigen Entscheidungen gehen wir nach den Verbesserungen im Agrarbereich sowie dem Lehrerentlastungspaket einen weiteren Schritt in Richtung einer effizienteren und bürgerfreundlicheren Verwaltung. Die Streichung unnötiger Vorschriften und die Vereinfachung von Verfahren bedeutet weniger Aufwand für alle und mehr Fokus auf das Wesentliche. Dies stärkt die kommunale Handlungsfähigkeit und kommt den Brandenburgerinnen und Brandenburgern zugute.“

Das Gesetz vereinfacht die Rechtslage in vielen weiteren Bereichen, so entfällt die Anzeigepflicht für interkommunale Kooperationen und Gewässerunterhaltungsverbände werden Haushaltsvorschriften entlastet. Für verschiedene Stiftungen entfällt die Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer. Im Bereich des Landeshauptarchivs wird der Zugang erleichtert und der Grundstein für die Digitalisierung der Bestände gelegt. Darüber hinaus werden 15 Gesetze und Verordnungen ersatzlos aufgehoben.

Auch der Angelsport im seenreichen Brandenburg profitiert: Kinder unter acht Jahren dürfen in Begleitung eines Erwachsenen Friedfisch angeln, Kinder bis 14 Jahre werden von der Fischereiabgabe befreit. Damit wird konkret Bürokratie abgebaut und Familien ein leichterer Zugang zum Angeln gewährt.

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260106 PM Kabinett Bürokratieabbaugesetz


Meine Antwort zu einem Antrag der #noAfd

Meine Rede und Antwort auf Zwischenfrage zur Finanzierung des Potsdam-Institutes für Klimaforschung

„Zukunftspaket Brandenburg“: Drei Milliarden Euro zusätzliche Investitionen

Pressemitteilung SPD-Fraktion Brandenburg

Das Sondervermögen „Zukunftspaket Brandenburg“ ist eine große Chance für das Land Brandenburg. Mit drei Milliarden Euro zusätzlichen Mitteln des Bundes können zentrale Zukunftsaufgaben angepackt werden – von Bildung über Infrastruktur bis zur Gesundheitsversorgung und Digitalisierung. Die SPD-Fraktion im Brandenburger Landtag wird alles dafür tun, dass dieses strategische Zukunftsprojekt ein spürbarer Erfolg für die Bürgerinnen und Bürger wird.

„Die Entscheidung für ein Sondervermögen ist strategisch richtig und wichtig. Der entscheidende Vorteil ist die Überjährlichkeit: Wir können Mittel schnell und flexibel einsetzen – das wäre bei einem Nachtragshaushalt so nicht möglich“, betont der Sprecher für Haushaltspolitik der SPD-Fraktion Jörg Vogelsänger.

Vogelsänger weiter: „Die Menschen müssen die Möglichkeit haben, sich umfassend über die Maßnahmen zu informieren. Transparenz schafft Akzeptanz – und Akzeptanz ist die Grundlage dafür, dass ein so großes Investitionspaket trägt.“ Wichtig für die SPD-Fraktion war, dass das „Zukunftspaket Brandenburg“ in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden entstanden ist.

Einvernehmlich wurde eine Aufteilung vereinbart:

  • 1,0 Mrd. Euro Landanteil,
  • 0,5 Mrd. Euro gemeinsame Aufgabe Gesundheitsversorgung/Digitalisierung,
  • rund 1,5 Mrd. Euro in kommunaler Verantwortung.

„Damit stärken wir die kommunale Selbstverwaltung. Unsere gewählten Kommunalpolitikerinnen und -politiker wissen am besten, wo das Geld vor Ort am wirksamsten eingesetzt werden kann – ohne die Enge kleinteiliger Förderrichtlinien.“, bekräftigt Vogelsänger weiter.

Auch Kommunen in schwieriger Haushaltslage können mit Mitteln des Sondervermögens zusätzlich investieren – für Projekte der Daseinsfürsorge. Investitionen sind insbesondere in den Schwerpunkten Bildung, Infrastruktur, Sicherheit und Gesundheitsversorgung vorgesehen; ausdrücklich wird auch Sport genannt. Die SPD-Fraktion begrüßt zudem ein Anmelde- und Abrechnungssystem, das die Kommunen entlastet: keine Vorfinanzierung, kein bürokratisches Förderantragssystem – und keine Jährlichkeit als Bremsklotz.

Für den Landesanteil sind die Schwerpunkte Infrastruktur, Sicherheit, Gesundheit und Digitalisierung gesetzt. Positiv ist aus Sicht der SPD-Fraktion, dass Maßnahmen möglich werden, die in der angespannten Haushaltslage sonst kaum darstellbar wären – etwa ein Abstufungs- und Sanierungsprogramm für Landesstraßen. Zusätzlich sollen 150 Millionen Euro in Hochschulen und studentisches Wohnen fließen.

Auch der Sport spielt eine wichtige Rolle: „Der ‚Goldene Plan‘ ist wieder da – und das ist gut so.“ Die SPD-Fraktion verweist auf steigende Mitgliederzahlen in den Sportvereinen und setzt sich zudem für die Umsetzung beim Schwimmzentrum Potsdam ein, einem Bundesstützpunkt für das Paraschwimmen: „Dass dieser Standort nicht barrierefrei ist, geht nicht. Die Planungen liegen vor – jetzt muss umgesetzt werden. Genau dafür ist das Sondervermögen da.“

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251218_Jörg Vogelsänger_Sondervermögen


Innenminister verlängert Brand- und Katastrophenschutz-Richtlinie bis Ende 2028

Pressemitteilung MIK

Bilanz: Insgesamt wurden 2024/2025 mehr als 25 Millionen Euro an Zuwendungen bewilligt

Einheiten und Organisationen im Brand- und Katastrophenschutz können auch in den kommenden Jahren auf die Unterstützung durch das Land zählen. Innenminister René Wilke hat die Richtlinie für Zuwendungen im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes, der technischen Hilfeleistung sowie dem Betrieb der integrierten Regionalleitstellen (BKS-Richtlinie) bis zum 31.12.2028 verlängert. Mit der Richtlinie unterstützt das Land Brandenburg unter anderem die Modernisierung von Einsatzfahrzeugen und die technische Ausstattung im Brand- und Katastrophenschutz oder auch die Nachwuchsgewinnung und die Brandschutzerziehung.

Wilke: „Die Einsatzkräfte im Brand- und Katastrophenschutz können sich auf das Land verlassen. Wir stehen auch in den kommenden Jahren fest an der Seite unserer Feuerwehren, Katastrophenschutzeinheiten und Hilfsorganisationen. Ihr Engagement ist für die Sicherheit in unserem Land unerlässlich. Aus diesem Grund sind die Zuwendungen des Landes im Brand- und Katastrophenschutz immer eine gute Investition. Sie kommen nicht nur den vielen tausend Ehrenamtlichen in unserem Land zugute: Jeder Euro für Feuerwehren, Katastrophenschutz und Hilfsorganisationen ist auch eine wichtige Investition in die Sicherheit der Brandenburgerinnen und Brandenburger.“

Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg unterstützt die Aufgabenträger im Brand- und Katastrophenschutz sowie die mitwirkenden Hilfsorganisationen mit umfangreichen Zuwendungen. Hierfür wurden auch 2025 erhebliche Mittel aus dem jeweiligen Landeshaushalt und dem Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung gestellt.

Die BKS-Richtlinie ist eine von mehreren Zuwendungsrichtlinien im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes. Die Antragsverfahren erfolgen dabei größtenteils überjährig. Für den Antragszeitraum 2024/2025 sind insgesamt 510 neue Anträge für Zuwendungen im Bereich des Bevölkerungsschutzes mit einem Antragsvolumen von über 30 Millionen Euro eingegangen. Von diesen Anträgen konnten bereits 370 Maßnahmen mit einem Volumen von mehr als 25 Millionen Euro bewilligt beziehungsweise zugesichert werden.

Hintergrund
Für die konkrete Umsetzung von bewilligten Maßnahmen wurden im Haushaltsjahr 2025 Mittel von mehr als 15 Millionen Euro durch die Zuwendungsempfänger abgerufen und durch das Land ausgezahlt. Ein Großteil dieser Mittel wurde in Bauvorhaben gemäß Feuerwehrinfrastruktur-Richtlinie investiert, in Abhängigkeit des Baufortschritts wurden im vergangenen Jahr über neun Millionen Euro ausgezahlt. Für die Beschaffung von Einsatzfahrzeugen wurden rund drei Millionen Euro, für weitere technische Ausstattungen und Projekte der Nachwuchsgewinnung über eine Million Euro ausgezahlt.

Zum anderen bewilligte das Land dem Landesfeuerwehrverband Brandenburg und den im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen einen Landeszuschuss von jeweils 425.000 Euro, hier wurden im Jahr 2025 mit einer Restzahlung aus dem Jahr 2024 insgesamt ca. 875.000 Euro ausgezahlt. Für das Jahr 2026 wurde eine weitere Erhöhung des Landeszuschusses auf eine Summe von 465.000 Euro jeweils für den Landesfeuerwehrverband und die Hilfsorganisationen beschlossen. Auch unterstützt das Innenministerium Projekte des Brand- und Katastrophenschutzes aus Mitteln der Glücksspielabgabe. Im Zeitraum 2024/2025 konnten 61 Projekte mit fast 350.000 Euro aus Lottomitteln gefördert werden. Weitere 36 Anträge mit einem Antragsvolumen von 360.000 Euro liegen dem Innenministerium bereits vor, über die im weiteren Prüfungsverfahren im Jahr 2026 entschieden wird. Im vergangenen Jahr wurden unter anderem Maßnahmen zur Stärkung und Bindung der Mitglieder wie Camps und Wettbewerbe unterstützt.

Weiterhin bewilligte das Land den kommunalen Trägern der integrierten Regionalleitstellen eine Zuwendung für die Etablierung einer gemeinsamen Plattform zur Einsatzbewältigung aller Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) für einen medienbruchfreien Austausch von Daten und Informationen zur Gefahrenabwehr, nachdem im Jahr 2024 rund drei Millionen Euro ausgezahlt wurden, finanzierte das Land im Jahr 2025 knapp eine Million Euro.

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PM_BKS-Richtlinie verlängert


AfD gegen Schulpflicht, gegen Vielfalt, gegen Freiheit

Pressemitteilung von Katja Poschmann

Die SPD-Landtagsfraktion Brandenburg weist die von den Kreisverbänden der AfD Brandenburg angekündigte „Resolution zur Bildungspolitik“ entschieden zurück. Statt tragfähiger Lösungen liefert die AfD ein Sammelsurium aus Ausgrenzung, Drohungen und ideologischen Verboten – und versucht damit, echte Probleme an Brandenburgs Schulen für Stimmungsmache zu missbrauchen.

Brandenburgs Schulen stehen vor Herausforderungen: Lehrkräftemangel, Sanierungsbedarf, wachsende Anforderungen durch heterogene Klassen sowie die Frage, wie gute Bildung, Teilhabe und Sicherheit im Schulalltag zusammen gelingen. Dafür braucht es Investitionen, verlässliche Unterstützungssysteme und eine Bildungspolitik, die alle Kinder stärkt – nicht eine Politik, die Kinder gegeneinander ausspielt.

Die AfD setzt hingegen auf Abschottung, pauschale Verdächtigungen und Strafen. Wer „Deutsch vor Regelbeschulung“ fordert, Migrationsquoten ins Spiel bringt oder ganze Gruppen pauschal ausgrenzt, arbeitet nicht an besseren Schulen – sondern an einer Gesellschaft der zweiten Chancen für wenige und der verschlossenen Türen für viele. Auch Angriffe auf Hochschulen und Lehrpläne sind nichts anderes als ein Versuch, die Freiheit von Bildung, Forschung und Lehre politisch zu kontrollieren.

Katja Poschmann, bildungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, erklärt: „Diese AfD-‚Resolution‘ ist ganz sicher kein seriöses Bildungsprogramm. Die Kreispolitiker wollen, dass Kinder wieder ‚anständig lesen und schreiben können‘, schreiben aber ihre eigenen Forderungen 1:1 aus den Anträgen der Landesparlamente ab. Das Papier ist fast in allen Punkten ein Angriff auf unsere freiheitliche Gesellschaft. Sie wollen Schülerinnen und Schüler vom Zugang zu den Bildungseinrichtungen mithilfe von Migrationsquoten ausschließen, obwohl die Herkunft allein überhaupt nichts über die sprachlichen Kompetenzen aussagt. Von Indoktrination an unseren Hochschulen zu sprechen, ist ein Angriff auf die Freiheit von Forschung und Lehre. Die Schulpflicht aufheben zu wollen ist ein fatales Signal, denn es bedeutet, dass Kinder abgeschottet und in einem eigenen Weltbild unterrichtet werden können. Kurzum: Die AfD will sich ihre eigene Parallelwelt aufbauen – und sie wollen bei unseren Kindern anfangen. Der Weg, den die AfD hier vorschlägt, ist in vielerlei Hinsicht kreuzgefährlich. Er löst keines unserer Probleme, sondern sucht allenfalls nach Sündenböcken und begegnet diesen dann mit Strafen und Ausgrenzung. Diese Aneinanderreihung ideologischer Verbote ist nichts anderes als Einschüchterung.“

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260112_Katja Poschmann_AfD Resolution Bildungspolitik


Brandenburg setzt konsequent auf Bürokratieabbau: Gesetzesänderungen erleichtern Arbeit von Stiftungen, Vereinen und Kommunen

Pressemitteilung Staatskanzlei Brandenburg

Mit einem weiteren Gesetz zum Abbau von Bürokratie im Land Brandenburg hat das Kabinett heute abermals Entlastungen auf den Weg gebracht. Profitieren werden vor allem Stiftungen, Vereine und Kommunen. Die Chefin der Staatskanzlei, Ministerin Kathrin Schneider, betonte: „Mit den heutigen Entscheidungen gehen wir nach den Verbesserungen im Agrarbereich sowie dem Lehrerentlastungspaket einen weiteren Schritt in Richtung einer effizienteren und bürgerfreundlicheren Verwaltung. Die Streichung unnötiger Vorschriften und die Vereinfachung von Verfahren bedeutet weniger Aufwand für alle und mehr Fokus auf das Wesentliche. Dies stärkt die kommunale Handlungsfähigkeit und kommt den Brandenburgerinnen und Brandenburgern zugute.“

Das Gesetz vereinfacht die Rechtslage in vielen weiteren Bereichen, so entfällt die Anzeigepflicht für interkommunale Kooperationen und Gewässerunterhaltungsverbände werden Haushaltsvorschriften entlastet. Für verschiedene Stiftungen entfällt die Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer. Im Bereich des Landeshauptarchivs wird der Zugang erleichtert und der Grundstein für die Digitalisierung der Bestände gelegt. Darüber hinaus werden 15 Gesetze und Verordnungen ersatzlos aufgehoben.

Auch der Angelsport im seenreichen Brandenburg profitiert: Kinder unter acht Jahren dürfen in Begleitung eines Erwachsenen Friedfisch angeln, Kinder bis 14 Jahre werden von der Fischereiabgabe befreit. Damit wird konkret Bürokratie abgebaut und Familien ein leichterer Zugang zum Angeln gewährt.

Pressemitteilung zum Download:

260106 PM Kabinett Bürokratieabbaugesetz


Meine Antwort zu einem Antrag der #noAfd

Meine Rede und Antwort auf Zwischenfrage zur Finanzierung des Potsdam-Institutes für Klimaforschung

„Zukunftspaket Brandenburg“: Drei Milliarden Euro zusätzliche Investitionen

Pressemitteilung SPD-Fraktion Brandenburg

Das Sondervermögen „Zukunftspaket Brandenburg“ ist eine große Chance für das Land Brandenburg. Mit drei Milliarden Euro zusätzlichen Mitteln des Bundes können zentrale Zukunftsaufgaben angepackt werden – von Bildung über Infrastruktur bis zur Gesundheitsversorgung und Digitalisierung. Die SPD-Fraktion im Brandenburger Landtag wird alles dafür tun, dass dieses strategische Zukunftsprojekt ein spürbarer Erfolg für die Bürgerinnen und Bürger wird.

„Die Entscheidung für ein Sondervermögen ist strategisch richtig und wichtig. Der entscheidende Vorteil ist die Überjährlichkeit: Wir können Mittel schnell und flexibel einsetzen – das wäre bei einem Nachtragshaushalt so nicht möglich“, betont der Sprecher für Haushaltspolitik der SPD-Fraktion Jörg Vogelsänger.

Vogelsänger weiter: „Die Menschen müssen die Möglichkeit haben, sich umfassend über die Maßnahmen zu informieren. Transparenz schafft Akzeptanz – und Akzeptanz ist die Grundlage dafür, dass ein so großes Investitionspaket trägt.“ Wichtig für die SPD-Fraktion war, dass das „Zukunftspaket Brandenburg“ in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden entstanden ist.

Einvernehmlich wurde eine Aufteilung vereinbart:

  • 1,0 Mrd. Euro Landanteil,
  • 0,5 Mrd. Euro gemeinsame Aufgabe Gesundheitsversorgung/Digitalisierung,
  • rund 1,5 Mrd. Euro in kommunaler Verantwortung.

„Damit stärken wir die kommunale Selbstverwaltung. Unsere gewählten Kommunalpolitikerinnen und -politiker wissen am besten, wo das Geld vor Ort am wirksamsten eingesetzt werden kann – ohne die Enge kleinteiliger Förderrichtlinien.“, bekräftigt Vogelsänger weiter.

Auch Kommunen in schwieriger Haushaltslage können mit Mitteln des Sondervermögens zusätzlich investieren – für Projekte der Daseinsfürsorge. Investitionen sind insbesondere in den Schwerpunkten Bildung, Infrastruktur, Sicherheit und Gesundheitsversorgung vorgesehen; ausdrücklich wird auch Sport genannt. Die SPD-Fraktion begrüßt zudem ein Anmelde- und Abrechnungssystem, das die Kommunen entlastet: keine Vorfinanzierung, kein bürokratisches Förderantragssystem – und keine Jährlichkeit als Bremsklotz.

Für den Landesanteil sind die Schwerpunkte Infrastruktur, Sicherheit, Gesundheit und Digitalisierung gesetzt. Positiv ist aus Sicht der SPD-Fraktion, dass Maßnahmen möglich werden, die in der angespannten Haushaltslage sonst kaum darstellbar wären – etwa ein Abstufungs- und Sanierungsprogramm für Landesstraßen. Zusätzlich sollen 150 Millionen Euro in Hochschulen und studentisches Wohnen fließen.

Auch der Sport spielt eine wichtige Rolle: „Der ‚Goldene Plan‘ ist wieder da – und das ist gut so.“ Die SPD-Fraktion verweist auf steigende Mitgliederzahlen in den Sportvereinen und setzt sich zudem für die Umsetzung beim Schwimmzentrum Potsdam ein, einem Bundesstützpunkt für das Paraschwimmen: „Dass dieser Standort nicht barrierefrei ist, geht nicht. Die Planungen liegen vor – jetzt muss umgesetzt werden. Genau dafür ist das Sondervermögen da.“

Pressemitteilung zum Download:

251218_Jörg Vogelsänger_Sondervermögen


Innenminister verlängert Brand- und Katastrophenschutz-Richtlinie bis Ende 2028

Pressemitteilung MIK

Bilanz: Insgesamt wurden 2024/2025 mehr als 25 Millionen Euro an Zuwendungen bewilligt

Einheiten und Organisationen im Brand- und Katastrophenschutz können auch in den kommenden Jahren auf die Unterstützung durch das Land zählen. Innenminister René Wilke hat die Richtlinie für Zuwendungen im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes, der technischen Hilfeleistung sowie dem Betrieb der integrierten Regionalleitstellen (BKS-Richtlinie) bis zum 31.12.2028 verlängert. Mit der Richtlinie unterstützt das Land Brandenburg unter anderem die Modernisierung von Einsatzfahrzeugen und die technische Ausstattung im Brand- und Katastrophenschutz oder auch die Nachwuchsgewinnung und die Brandschutzerziehung.

Wilke: „Die Einsatzkräfte im Brand- und Katastrophenschutz können sich auf das Land verlassen. Wir stehen auch in den kommenden Jahren fest an der Seite unserer Feuerwehren, Katastrophenschutzeinheiten und Hilfsorganisationen. Ihr Engagement ist für die Sicherheit in unserem Land unerlässlich. Aus diesem Grund sind die Zuwendungen des Landes im Brand- und Katastrophenschutz immer eine gute Investition. Sie kommen nicht nur den vielen tausend Ehrenamtlichen in unserem Land zugute: Jeder Euro für Feuerwehren, Katastrophenschutz und Hilfsorganisationen ist auch eine wichtige Investition in die Sicherheit der Brandenburgerinnen und Brandenburger.“

Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg unterstützt die Aufgabenträger im Brand- und Katastrophenschutz sowie die mitwirkenden Hilfsorganisationen mit umfangreichen Zuwendungen. Hierfür wurden auch 2025 erhebliche Mittel aus dem jeweiligen Landeshaushalt und dem Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung gestellt.

Die BKS-Richtlinie ist eine von mehreren Zuwendungsrichtlinien im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes. Die Antragsverfahren erfolgen dabei größtenteils überjährig. Für den Antragszeitraum 2024/2025 sind insgesamt 510 neue Anträge für Zuwendungen im Bereich des Bevölkerungsschutzes mit einem Antragsvolumen von über 30 Millionen Euro eingegangen. Von diesen Anträgen konnten bereits 370 Maßnahmen mit einem Volumen von mehr als 25 Millionen Euro bewilligt beziehungsweise zugesichert werden.

Hintergrund
Für die konkrete Umsetzung von bewilligten Maßnahmen wurden im Haushaltsjahr 2025 Mittel von mehr als 15 Millionen Euro durch die Zuwendungsempfänger abgerufen und durch das Land ausgezahlt. Ein Großteil dieser Mittel wurde in Bauvorhaben gemäß Feuerwehrinfrastruktur-Richtlinie investiert, in Abhängigkeit des Baufortschritts wurden im vergangenen Jahr über neun Millionen Euro ausgezahlt. Für die Beschaffung von Einsatzfahrzeugen wurden rund drei Millionen Euro, für weitere technische Ausstattungen und Projekte der Nachwuchsgewinnung über eine Million Euro ausgezahlt.

Zum anderen bewilligte das Land dem Landesfeuerwehrverband Brandenburg und den im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen einen Landeszuschuss von jeweils 425.000 Euro, hier wurden im Jahr 2025 mit einer Restzahlung aus dem Jahr 2024 insgesamt ca. 875.000 Euro ausgezahlt. Für das Jahr 2026 wurde eine weitere Erhöhung des Landeszuschusses auf eine Summe von 465.000 Euro jeweils für den Landesfeuerwehrverband und die Hilfsorganisationen beschlossen. Auch unterstützt das Innenministerium Projekte des Brand- und Katastrophenschutzes aus Mitteln der Glücksspielabgabe. Im Zeitraum 2024/2025 konnten 61 Projekte mit fast 350.000 Euro aus Lottomitteln gefördert werden. Weitere 36 Anträge mit einem Antragsvolumen von 360.000 Euro liegen dem Innenministerium bereits vor, über die im weiteren Prüfungsverfahren im Jahr 2026 entschieden wird. Im vergangenen Jahr wurden unter anderem Maßnahmen zur Stärkung und Bindung der Mitglieder wie Camps und Wettbewerbe unterstützt.

Weiterhin bewilligte das Land den kommunalen Trägern der integrierten Regionalleitstellen eine Zuwendung für die Etablierung einer gemeinsamen Plattform zur Einsatzbewältigung aller Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) für einen medienbruchfreien Austausch von Daten und Informationen zur Gefahrenabwehr, nachdem im Jahr 2024 rund drei Millionen Euro ausgezahlt wurden, finanzierte das Land im Jahr 2025 knapp eine Million Euro.

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PM_BKS-Richtlinie verlängert


AfD gegen Schulpflicht, gegen Vielfalt, gegen Freiheit

Pressemitteilung von Katja Poschmann

Die SPD-Landtagsfraktion Brandenburg weist die von den Kreisverbänden der AfD Brandenburg angekündigte „Resolution zur Bildungspolitik“ entschieden zurück. Statt tragfähiger Lösungen liefert die AfD ein Sammelsurium aus Ausgrenzung, Drohungen und ideologischen Verboten – und versucht damit, echte Probleme an Brandenburgs Schulen für Stimmungsmache zu missbrauchen.

Brandenburgs Schulen stehen vor Herausforderungen: Lehrkräftemangel, Sanierungsbedarf, wachsende Anforderungen durch heterogene Klassen sowie die Frage, wie gute Bildung, Teilhabe und Sicherheit im Schulalltag zusammen gelingen. Dafür braucht es Investitionen, verlässliche Unterstützungssysteme und eine Bildungspolitik, die alle Kinder stärkt – nicht eine Politik, die Kinder gegeneinander ausspielt.

Die AfD setzt hingegen auf Abschottung, pauschale Verdächtigungen und Strafen. Wer „Deutsch vor Regelbeschulung“ fordert, Migrationsquoten ins Spiel bringt oder ganze Gruppen pauschal ausgrenzt, arbeitet nicht an besseren Schulen – sondern an einer Gesellschaft der zweiten Chancen für wenige und der verschlossenen Türen für viele. Auch Angriffe auf Hochschulen und Lehrpläne sind nichts anderes als ein Versuch, die Freiheit von Bildung, Forschung und Lehre politisch zu kontrollieren.

Katja Poschmann, bildungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, erklärt: „Diese AfD-‚Resolution‘ ist ganz sicher kein seriöses Bildungsprogramm. Die Kreispolitiker wollen, dass Kinder wieder ‚anständig lesen und schreiben können‘, schreiben aber ihre eigenen Forderungen 1:1 aus den Anträgen der Landesparlamente ab. Das Papier ist fast in allen Punkten ein Angriff auf unsere freiheitliche Gesellschaft. Sie wollen Schülerinnen und Schüler vom Zugang zu den Bildungseinrichtungen mithilfe von Migrationsquoten ausschließen, obwohl die Herkunft allein überhaupt nichts über die sprachlichen Kompetenzen aussagt. Von Indoktrination an unseren Hochschulen zu sprechen, ist ein Angriff auf die Freiheit von Forschung und Lehre. Die Schulpflicht aufheben zu wollen ist ein fatales Signal, denn es bedeutet, dass Kinder abgeschottet und in einem eigenen Weltbild unterrichtet werden können. Kurzum: Die AfD will sich ihre eigene Parallelwelt aufbauen – und sie wollen bei unseren Kindern anfangen. Der Weg, den die AfD hier vorschlägt, ist in vielerlei Hinsicht kreuzgefährlich. Er löst keines unserer Probleme, sondern sucht allenfalls nach Sündenböcken und begegnet diesen dann mit Strafen und Ausgrenzung. Diese Aneinanderreihung ideologischer Verbote ist nichts anderes als Einschüchterung.“

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Brandenburg setzt konsequent auf Bürokratieabbau: Gesetzesänderungen erleichtern Arbeit von Stiftungen, Vereinen und Kommunen

Pressemitteilung Staatskanzlei Brandenburg

Mit einem weiteren Gesetz zum Abbau von Bürokratie im Land Brandenburg hat das Kabinett heute abermals Entlastungen auf den Weg gebracht. Profitieren werden vor allem Stiftungen, Vereine und Kommunen. Die Chefin der Staatskanzlei, Ministerin Kathrin Schneider, betonte: „Mit den heutigen Entscheidungen gehen wir nach den Verbesserungen im Agrarbereich sowie dem Lehrerentlastungspaket einen weiteren Schritt in Richtung einer effizienteren und bürgerfreundlicheren Verwaltung. Die Streichung unnötiger Vorschriften und die Vereinfachung von Verfahren bedeutet weniger Aufwand für alle und mehr Fokus auf das Wesentliche. Dies stärkt die kommunale Handlungsfähigkeit und kommt den Brandenburgerinnen und Brandenburgern zugute.“

Das Gesetz vereinfacht die Rechtslage in vielen weiteren Bereichen, so entfällt die Anzeigepflicht für interkommunale Kooperationen und Gewässerunterhaltungsverbände werden Haushaltsvorschriften entlastet. Für verschiedene Stiftungen entfällt die Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer. Im Bereich des Landeshauptarchivs wird der Zugang erleichtert und der Grundstein für die Digitalisierung der Bestände gelegt. Darüber hinaus werden 15 Gesetze und Verordnungen ersatzlos aufgehoben.

Auch der Angelsport im seenreichen Brandenburg profitiert: Kinder unter acht Jahren dürfen in Begleitung eines Erwachsenen Friedfisch angeln, Kinder bis 14 Jahre werden von der Fischereiabgabe befreit. Damit wird konkret Bürokratie abgebaut und Familien ein leichterer Zugang zum Angeln gewährt.

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Meine Antwort zu einem Antrag der #noAfd

Meine Rede und Antwort auf Zwischenfrage zur Finanzierung des Potsdam-Institutes für Klimaforschung

„Zukunftspaket Brandenburg“: Drei Milliarden Euro zusätzliche Investitionen

Pressemitteilung SPD-Fraktion Brandenburg

Das Sondervermögen „Zukunftspaket Brandenburg“ ist eine große Chance für das Land Brandenburg. Mit drei Milliarden Euro zusätzlichen Mitteln des Bundes können zentrale Zukunftsaufgaben angepackt werden – von Bildung über Infrastruktur bis zur Gesundheitsversorgung und Digitalisierung. Die SPD-Fraktion im Brandenburger Landtag wird alles dafür tun, dass dieses strategische Zukunftsprojekt ein spürbarer Erfolg für die Bürgerinnen und Bürger wird.

„Die Entscheidung für ein Sondervermögen ist strategisch richtig und wichtig. Der entscheidende Vorteil ist die Überjährlichkeit: Wir können Mittel schnell und flexibel einsetzen – das wäre bei einem Nachtragshaushalt so nicht möglich“, betont der Sprecher für Haushaltspolitik der SPD-Fraktion Jörg Vogelsänger.

Vogelsänger weiter: „Die Menschen müssen die Möglichkeit haben, sich umfassend über die Maßnahmen zu informieren. Transparenz schafft Akzeptanz – und Akzeptanz ist die Grundlage dafür, dass ein so großes Investitionspaket trägt.“ Wichtig für die SPD-Fraktion war, dass das „Zukunftspaket Brandenburg“ in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden entstanden ist.

Einvernehmlich wurde eine Aufteilung vereinbart:

  • 1,0 Mrd. Euro Landanteil,
  • 0,5 Mrd. Euro gemeinsame Aufgabe Gesundheitsversorgung/Digitalisierung,
  • rund 1,5 Mrd. Euro in kommunaler Verantwortung.

„Damit stärken wir die kommunale Selbstverwaltung. Unsere gewählten Kommunalpolitikerinnen und -politiker wissen am besten, wo das Geld vor Ort am wirksamsten eingesetzt werden kann – ohne die Enge kleinteiliger Förderrichtlinien.“, bekräftigt Vogelsänger weiter.

Auch Kommunen in schwieriger Haushaltslage können mit Mitteln des Sondervermögens zusätzlich investieren – für Projekte der Daseinsfürsorge. Investitionen sind insbesondere in den Schwerpunkten Bildung, Infrastruktur, Sicherheit und Gesundheitsversorgung vorgesehen; ausdrücklich wird auch Sport genannt. Die SPD-Fraktion begrüßt zudem ein Anmelde- und Abrechnungssystem, das die Kommunen entlastet: keine Vorfinanzierung, kein bürokratisches Förderantragssystem – und keine Jährlichkeit als Bremsklotz.

Für den Landesanteil sind die Schwerpunkte Infrastruktur, Sicherheit, Gesundheit und Digitalisierung gesetzt. Positiv ist aus Sicht der SPD-Fraktion, dass Maßnahmen möglich werden, die in der angespannten Haushaltslage sonst kaum darstellbar wären – etwa ein Abstufungs- und Sanierungsprogramm für Landesstraßen. Zusätzlich sollen 150 Millionen Euro in Hochschulen und studentisches Wohnen fließen.

Auch der Sport spielt eine wichtige Rolle: „Der ‚Goldene Plan‘ ist wieder da – und das ist gut so.“ Die SPD-Fraktion verweist auf steigende Mitgliederzahlen in den Sportvereinen und setzt sich zudem für die Umsetzung beim Schwimmzentrum Potsdam ein, einem Bundesstützpunkt für das Paraschwimmen: „Dass dieser Standort nicht barrierefrei ist, geht nicht. Die Planungen liegen vor – jetzt muss umgesetzt werden. Genau dafür ist das Sondervermögen da.“

Pressemitteilung zum Download:

251218_Jörg Vogelsänger_Sondervermögen


Innenminister verlängert Brand- und Katastrophenschutz-Richtlinie bis Ende 2028

Pressemitteilung MIK

Bilanz: Insgesamt wurden 2024/2025 mehr als 25 Millionen Euro an Zuwendungen bewilligt

Einheiten und Organisationen im Brand- und Katastrophenschutz können auch in den kommenden Jahren auf die Unterstützung durch das Land zählen. Innenminister René Wilke hat die Richtlinie für Zuwendungen im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes, der technischen Hilfeleistung sowie dem Betrieb der integrierten Regionalleitstellen (BKS-Richtlinie) bis zum 31.12.2028 verlängert. Mit der Richtlinie unterstützt das Land Brandenburg unter anderem die Modernisierung von Einsatzfahrzeugen und die technische Ausstattung im Brand- und Katastrophenschutz oder auch die Nachwuchsgewinnung und die Brandschutzerziehung.

Wilke: „Die Einsatzkräfte im Brand- und Katastrophenschutz können sich auf das Land verlassen. Wir stehen auch in den kommenden Jahren fest an der Seite unserer Feuerwehren, Katastrophenschutzeinheiten und Hilfsorganisationen. Ihr Engagement ist für die Sicherheit in unserem Land unerlässlich. Aus diesem Grund sind die Zuwendungen des Landes im Brand- und Katastrophenschutz immer eine gute Investition. Sie kommen nicht nur den vielen tausend Ehrenamtlichen in unserem Land zugute: Jeder Euro für Feuerwehren, Katastrophenschutz und Hilfsorganisationen ist auch eine wichtige Investition in die Sicherheit der Brandenburgerinnen und Brandenburger.“

Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg unterstützt die Aufgabenträger im Brand- und Katastrophenschutz sowie die mitwirkenden Hilfsorganisationen mit umfangreichen Zuwendungen. Hierfür wurden auch 2025 erhebliche Mittel aus dem jeweiligen Landeshaushalt und dem Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung gestellt.

Die BKS-Richtlinie ist eine von mehreren Zuwendungsrichtlinien im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes. Die Antragsverfahren erfolgen dabei größtenteils überjährig. Für den Antragszeitraum 2024/2025 sind insgesamt 510 neue Anträge für Zuwendungen im Bereich des Bevölkerungsschutzes mit einem Antragsvolumen von über 30 Millionen Euro eingegangen. Von diesen Anträgen konnten bereits 370 Maßnahmen mit einem Volumen von mehr als 25 Millionen Euro bewilligt beziehungsweise zugesichert werden.

Hintergrund
Für die konkrete Umsetzung von bewilligten Maßnahmen wurden im Haushaltsjahr 2025 Mittel von mehr als 15 Millionen Euro durch die Zuwendungsempfänger abgerufen und durch das Land ausgezahlt. Ein Großteil dieser Mittel wurde in Bauvorhaben gemäß Feuerwehrinfrastruktur-Richtlinie investiert, in Abhängigkeit des Baufortschritts wurden im vergangenen Jahr über neun Millionen Euro ausgezahlt. Für die Beschaffung von Einsatzfahrzeugen wurden rund drei Millionen Euro, für weitere technische Ausstattungen und Projekte der Nachwuchsgewinnung über eine Million Euro ausgezahlt.

Zum anderen bewilligte das Land dem Landesfeuerwehrverband Brandenburg und den im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen einen Landeszuschuss von jeweils 425.000 Euro, hier wurden im Jahr 2025 mit einer Restzahlung aus dem Jahr 2024 insgesamt ca. 875.000 Euro ausgezahlt. Für das Jahr 2026 wurde eine weitere Erhöhung des Landeszuschusses auf eine Summe von 465.000 Euro jeweils für den Landesfeuerwehrverband und die Hilfsorganisationen beschlossen. Auch unterstützt das Innenministerium Projekte des Brand- und Katastrophenschutzes aus Mitteln der Glücksspielabgabe. Im Zeitraum 2024/2025 konnten 61 Projekte mit fast 350.000 Euro aus Lottomitteln gefördert werden. Weitere 36 Anträge mit einem Antragsvolumen von 360.000 Euro liegen dem Innenministerium bereits vor, über die im weiteren Prüfungsverfahren im Jahr 2026 entschieden wird. Im vergangenen Jahr wurden unter anderem Maßnahmen zur Stärkung und Bindung der Mitglieder wie Camps und Wettbewerbe unterstützt.

Weiterhin bewilligte das Land den kommunalen Trägern der integrierten Regionalleitstellen eine Zuwendung für die Etablierung einer gemeinsamen Plattform zur Einsatzbewältigung aller Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) für einen medienbruchfreien Austausch von Daten und Informationen zur Gefahrenabwehr, nachdem im Jahr 2024 rund drei Millionen Euro ausgezahlt wurden, finanzierte das Land im Jahr 2025 knapp eine Million Euro.

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PM_BKS-Richtlinie verlängert


AfD gegen Schulpflicht, gegen Vielfalt, gegen Freiheit

Pressemitteilung von Katja Poschmann

Die SPD-Landtagsfraktion Brandenburg weist die von den Kreisverbänden der AfD Brandenburg angekündigte „Resolution zur Bildungspolitik“ entschieden zurück. Statt tragfähiger Lösungen liefert die AfD ein Sammelsurium aus Ausgrenzung, Drohungen und ideologischen Verboten – und versucht damit, echte Probleme an Brandenburgs Schulen für Stimmungsmache zu missbrauchen.

Brandenburgs Schulen stehen vor Herausforderungen: Lehrkräftemangel, Sanierungsbedarf, wachsende Anforderungen durch heterogene Klassen sowie die Frage, wie gute Bildung, Teilhabe und Sicherheit im Schulalltag zusammen gelingen. Dafür braucht es Investitionen, verlässliche Unterstützungssysteme und eine Bildungspolitik, die alle Kinder stärkt – nicht eine Politik, die Kinder gegeneinander ausspielt.

Die AfD setzt hingegen auf Abschottung, pauschale Verdächtigungen und Strafen. Wer „Deutsch vor Regelbeschulung“ fordert, Migrationsquoten ins Spiel bringt oder ganze Gruppen pauschal ausgrenzt, arbeitet nicht an besseren Schulen – sondern an einer Gesellschaft der zweiten Chancen für wenige und der verschlossenen Türen für viele. Auch Angriffe auf Hochschulen und Lehrpläne sind nichts anderes als ein Versuch, die Freiheit von Bildung, Forschung und Lehre politisch zu kontrollieren.

Katja Poschmann, bildungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, erklärt: „Diese AfD-‚Resolution‘ ist ganz sicher kein seriöses Bildungsprogramm. Die Kreispolitiker wollen, dass Kinder wieder ‚anständig lesen und schreiben können‘, schreiben aber ihre eigenen Forderungen 1:1 aus den Anträgen der Landesparlamente ab. Das Papier ist fast in allen Punkten ein Angriff auf unsere freiheitliche Gesellschaft. Sie wollen Schülerinnen und Schüler vom Zugang zu den Bildungseinrichtungen mithilfe von Migrationsquoten ausschließen, obwohl die Herkunft allein überhaupt nichts über die sprachlichen Kompetenzen aussagt. Von Indoktrination an unseren Hochschulen zu sprechen, ist ein Angriff auf die Freiheit von Forschung und Lehre. Die Schulpflicht aufheben zu wollen ist ein fatales Signal, denn es bedeutet, dass Kinder abgeschottet und in einem eigenen Weltbild unterrichtet werden können. Kurzum: Die AfD will sich ihre eigene Parallelwelt aufbauen – und sie wollen bei unseren Kindern anfangen. Der Weg, den die AfD hier vorschlägt, ist in vielerlei Hinsicht kreuzgefährlich. Er löst keines unserer Probleme, sondern sucht allenfalls nach Sündenböcken und begegnet diesen dann mit Strafen und Ausgrenzung. Diese Aneinanderreihung ideologischer Verbote ist nichts anderes als Einschüchterung.“

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260112_Katja Poschmann_AfD Resolution Bildungspolitik


Brandenburg setzt konsequent auf Bürokratieabbau: Gesetzesänderungen erleichtern Arbeit von Stiftungen, Vereinen und Kommunen

Pressemitteilung Staatskanzlei Brandenburg

Mit einem weiteren Gesetz zum Abbau von Bürokratie im Land Brandenburg hat das Kabinett heute abermals Entlastungen auf den Weg gebracht. Profitieren werden vor allem Stiftungen, Vereine und Kommunen. Die Chefin der Staatskanzlei, Ministerin Kathrin Schneider, betonte: „Mit den heutigen Entscheidungen gehen wir nach den Verbesserungen im Agrarbereich sowie dem Lehrerentlastungspaket einen weiteren Schritt in Richtung einer effizienteren und bürgerfreundlicheren Verwaltung. Die Streichung unnötiger Vorschriften und die Vereinfachung von Verfahren bedeutet weniger Aufwand für alle und mehr Fokus auf das Wesentliche. Dies stärkt die kommunale Handlungsfähigkeit und kommt den Brandenburgerinnen und Brandenburgern zugute.“

Das Gesetz vereinfacht die Rechtslage in vielen weiteren Bereichen, so entfällt die Anzeigepflicht für interkommunale Kooperationen und Gewässerunterhaltungsverbände werden Haushaltsvorschriften entlastet. Für verschiedene Stiftungen entfällt die Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer. Im Bereich des Landeshauptarchivs wird der Zugang erleichtert und der Grundstein für die Digitalisierung der Bestände gelegt. Darüber hinaus werden 15 Gesetze und Verordnungen ersatzlos aufgehoben.

Auch der Angelsport im seenreichen Brandenburg profitiert: Kinder unter acht Jahren dürfen in Begleitung eines Erwachsenen Friedfisch angeln, Kinder bis 14 Jahre werden von der Fischereiabgabe befreit. Damit wird konkret Bürokratie abgebaut und Familien ein leichterer Zugang zum Angeln gewährt.

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260106 PM Kabinett Bürokratieabbaugesetz


Meine Antwort zu einem Antrag der #noAfd

Meine Rede und Antwort auf Zwischenfrage zur Finanzierung des Potsdam-Institutes für Klimaforschung

„Zukunftspaket Brandenburg“: Drei Milliarden Euro zusätzliche Investitionen

Pressemitteilung SPD-Fraktion Brandenburg

Das Sondervermögen „Zukunftspaket Brandenburg“ ist eine große Chance für das Land Brandenburg. Mit drei Milliarden Euro zusätzlichen Mitteln des Bundes können zentrale Zukunftsaufgaben angepackt werden – von Bildung über Infrastruktur bis zur Gesundheitsversorgung und Digitalisierung. Die SPD-Fraktion im Brandenburger Landtag wird alles dafür tun, dass dieses strategische Zukunftsprojekt ein spürbarer Erfolg für die Bürgerinnen und Bürger wird.

„Die Entscheidung für ein Sondervermögen ist strategisch richtig und wichtig. Der entscheidende Vorteil ist die Überjährlichkeit: Wir können Mittel schnell und flexibel einsetzen – das wäre bei einem Nachtragshaushalt so nicht möglich“, betont der Sprecher für Haushaltspolitik der SPD-Fraktion Jörg Vogelsänger.

Vogelsänger weiter: „Die Menschen müssen die Möglichkeit haben, sich umfassend über die Maßnahmen zu informieren. Transparenz schafft Akzeptanz – und Akzeptanz ist die Grundlage dafür, dass ein so großes Investitionspaket trägt.“ Wichtig für die SPD-Fraktion war, dass das „Zukunftspaket Brandenburg“ in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden entstanden ist.

Einvernehmlich wurde eine Aufteilung vereinbart:

  • 1,0 Mrd. Euro Landanteil,
  • 0,5 Mrd. Euro gemeinsame Aufgabe Gesundheitsversorgung/Digitalisierung,
  • rund 1,5 Mrd. Euro in kommunaler Verantwortung.

„Damit stärken wir die kommunale Selbstverwaltung. Unsere gewählten Kommunalpolitikerinnen und -politiker wissen am besten, wo das Geld vor Ort am wirksamsten eingesetzt werden kann – ohne die Enge kleinteiliger Förderrichtlinien.“, bekräftigt Vogelsänger weiter.

Auch Kommunen in schwieriger Haushaltslage können mit Mitteln des Sondervermögens zusätzlich investieren – für Projekte der Daseinsfürsorge. Investitionen sind insbesondere in den Schwerpunkten Bildung, Infrastruktur, Sicherheit und Gesundheitsversorgung vorgesehen; ausdrücklich wird auch Sport genannt. Die SPD-Fraktion begrüßt zudem ein Anmelde- und Abrechnungssystem, das die Kommunen entlastet: keine Vorfinanzierung, kein bürokratisches Förderantragssystem – und keine Jährlichkeit als Bremsklotz.

Für den Landesanteil sind die Schwerpunkte Infrastruktur, Sicherheit, Gesundheit und Digitalisierung gesetzt. Positiv ist aus Sicht der SPD-Fraktion, dass Maßnahmen möglich werden, die in der angespannten Haushaltslage sonst kaum darstellbar wären – etwa ein Abstufungs- und Sanierungsprogramm für Landesstraßen. Zusätzlich sollen 150 Millionen Euro in Hochschulen und studentisches Wohnen fließen.

Auch der Sport spielt eine wichtige Rolle: „Der ‚Goldene Plan‘ ist wieder da – und das ist gut so.“ Die SPD-Fraktion verweist auf steigende Mitgliederzahlen in den Sportvereinen und setzt sich zudem für die Umsetzung beim Schwimmzentrum Potsdam ein, einem Bundesstützpunkt für das Paraschwimmen: „Dass dieser Standort nicht barrierefrei ist, geht nicht. Die Planungen liegen vor – jetzt muss umgesetzt werden. Genau dafür ist das Sondervermögen da.“

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251218_Jörg Vogelsänger_Sondervermögen


Innenminister verlängert Brand- und Katastrophenschutz-Richtlinie bis Ende 2028

Pressemitteilung MIK

Bilanz: Insgesamt wurden 2024/2025 mehr als 25 Millionen Euro an Zuwendungen bewilligt

Einheiten und Organisationen im Brand- und Katastrophenschutz können auch in den kommenden Jahren auf die Unterstützung durch das Land zählen. Innenminister René Wilke hat die Richtlinie für Zuwendungen im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes, der technischen Hilfeleistung sowie dem Betrieb der integrierten Regionalleitstellen (BKS-Richtlinie) bis zum 31.12.2028 verlängert. Mit der Richtlinie unterstützt das Land Brandenburg unter anderem die Modernisierung von Einsatzfahrzeugen und die technische Ausstattung im Brand- und Katastrophenschutz oder auch die Nachwuchsgewinnung und die Brandschutzerziehung.

Wilke: „Die Einsatzkräfte im Brand- und Katastrophenschutz können sich auf das Land verlassen. Wir stehen auch in den kommenden Jahren fest an der Seite unserer Feuerwehren, Katastrophenschutzeinheiten und Hilfsorganisationen. Ihr Engagement ist für die Sicherheit in unserem Land unerlässlich. Aus diesem Grund sind die Zuwendungen des Landes im Brand- und Katastrophenschutz immer eine gute Investition. Sie kommen nicht nur den vielen tausend Ehrenamtlichen in unserem Land zugute: Jeder Euro für Feuerwehren, Katastrophenschutz und Hilfsorganisationen ist auch eine wichtige Investition in die Sicherheit der Brandenburgerinnen und Brandenburger.“

Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg unterstützt die Aufgabenträger im Brand- und Katastrophenschutz sowie die mitwirkenden Hilfsorganisationen mit umfangreichen Zuwendungen. Hierfür wurden auch 2025 erhebliche Mittel aus dem jeweiligen Landeshaushalt und dem Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung gestellt.

Die BKS-Richtlinie ist eine von mehreren Zuwendungsrichtlinien im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes. Die Antragsverfahren erfolgen dabei größtenteils überjährig. Für den Antragszeitraum 2024/2025 sind insgesamt 510 neue Anträge für Zuwendungen im Bereich des Bevölkerungsschutzes mit einem Antragsvolumen von über 30 Millionen Euro eingegangen. Von diesen Anträgen konnten bereits 370 Maßnahmen mit einem Volumen von mehr als 25 Millionen Euro bewilligt beziehungsweise zugesichert werden.

Hintergrund
Für die konkrete Umsetzung von bewilligten Maßnahmen wurden im Haushaltsjahr 2025 Mittel von mehr als 15 Millionen Euro durch die Zuwendungsempfänger abgerufen und durch das Land ausgezahlt. Ein Großteil dieser Mittel wurde in Bauvorhaben gemäß Feuerwehrinfrastruktur-Richtlinie investiert, in Abhängigkeit des Baufortschritts wurden im vergangenen Jahr über neun Millionen Euro ausgezahlt. Für die Beschaffung von Einsatzfahrzeugen wurden rund drei Millionen Euro, für weitere technische Ausstattungen und Projekte der Nachwuchsgewinnung über eine Million Euro ausgezahlt.

Zum anderen bewilligte das Land dem Landesfeuerwehrverband Brandenburg und den im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen einen Landeszuschuss von jeweils 425.000 Euro, hier wurden im Jahr 2025 mit einer Restzahlung aus dem Jahr 2024 insgesamt ca. 875.000 Euro ausgezahlt. Für das Jahr 2026 wurde eine weitere Erhöhung des Landeszuschusses auf eine Summe von 465.000 Euro jeweils für den Landesfeuerwehrverband und die Hilfsorganisationen beschlossen. Auch unterstützt das Innenministerium Projekte des Brand- und Katastrophenschutzes aus Mitteln der Glücksspielabgabe. Im Zeitraum 2024/2025 konnten 61 Projekte mit fast 350.000 Euro aus Lottomitteln gefördert werden. Weitere 36 Anträge mit einem Antragsvolumen von 360.000 Euro liegen dem Innenministerium bereits vor, über die im weiteren Prüfungsverfahren im Jahr 2026 entschieden wird. Im vergangenen Jahr wurden unter anderem Maßnahmen zur Stärkung und Bindung der Mitglieder wie Camps und Wettbewerbe unterstützt.

Weiterhin bewilligte das Land den kommunalen Trägern der integrierten Regionalleitstellen eine Zuwendung für die Etablierung einer gemeinsamen Plattform zur Einsatzbewältigung aller Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) für einen medienbruchfreien Austausch von Daten und Informationen zur Gefahrenabwehr, nachdem im Jahr 2024 rund drei Millionen Euro ausgezahlt wurden, finanzierte das Land im Jahr 2025 knapp eine Million Euro.

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PM_BKS-Richtlinie verlängert


AfD gegen Schulpflicht, gegen Vielfalt, gegen Freiheit

Pressemitteilung von Katja Poschmann

Die SPD-Landtagsfraktion Brandenburg weist die von den Kreisverbänden der AfD Brandenburg angekündigte „Resolution zur Bildungspolitik“ entschieden zurück. Statt tragfähiger Lösungen liefert die AfD ein Sammelsurium aus Ausgrenzung, Drohungen und ideologischen Verboten – und versucht damit, echte Probleme an Brandenburgs Schulen für Stimmungsmache zu missbrauchen.

Brandenburgs Schulen stehen vor Herausforderungen: Lehrkräftemangel, Sanierungsbedarf, wachsende Anforderungen durch heterogene Klassen sowie die Frage, wie gute Bildung, Teilhabe und Sicherheit im Schulalltag zusammen gelingen. Dafür braucht es Investitionen, verlässliche Unterstützungssysteme und eine Bildungspolitik, die alle Kinder stärkt – nicht eine Politik, die Kinder gegeneinander ausspielt.

Die AfD setzt hingegen auf Abschottung, pauschale Verdächtigungen und Strafen. Wer „Deutsch vor Regelbeschulung“ fordert, Migrationsquoten ins Spiel bringt oder ganze Gruppen pauschal ausgrenzt, arbeitet nicht an besseren Schulen – sondern an einer Gesellschaft der zweiten Chancen für wenige und der verschlossenen Türen für viele. Auch Angriffe auf Hochschulen und Lehrpläne sind nichts anderes als ein Versuch, die Freiheit von Bildung, Forschung und Lehre politisch zu kontrollieren.

Katja Poschmann, bildungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, erklärt: „Diese AfD-‚Resolution‘ ist ganz sicher kein seriöses Bildungsprogramm. Die Kreispolitiker wollen, dass Kinder wieder ‚anständig lesen und schreiben können‘, schreiben aber ihre eigenen Forderungen 1:1 aus den Anträgen der Landesparlamente ab. Das Papier ist fast in allen Punkten ein Angriff auf unsere freiheitliche Gesellschaft. Sie wollen Schülerinnen und Schüler vom Zugang zu den Bildungseinrichtungen mithilfe von Migrationsquoten ausschließen, obwohl die Herkunft allein überhaupt nichts über die sprachlichen Kompetenzen aussagt. Von Indoktrination an unseren Hochschulen zu sprechen, ist ein Angriff auf die Freiheit von Forschung und Lehre. Die Schulpflicht aufheben zu wollen ist ein fatales Signal, denn es bedeutet, dass Kinder abgeschottet und in einem eigenen Weltbild unterrichtet werden können. Kurzum: Die AfD will sich ihre eigene Parallelwelt aufbauen – und sie wollen bei unseren Kindern anfangen. Der Weg, den die AfD hier vorschlägt, ist in vielerlei Hinsicht kreuzgefährlich. Er löst keines unserer Probleme, sondern sucht allenfalls nach Sündenböcken und begegnet diesen dann mit Strafen und Ausgrenzung. Diese Aneinanderreihung ideologischer Verbote ist nichts anderes als Einschüchterung.“

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260112_Katja Poschmann_AfD Resolution Bildungspolitik


Brandenburg setzt konsequent auf Bürokratieabbau: Gesetzesänderungen erleichtern Arbeit von Stiftungen, Vereinen und Kommunen

Pressemitteilung Staatskanzlei Brandenburg

Mit einem weiteren Gesetz zum Abbau von Bürokratie im Land Brandenburg hat das Kabinett heute abermals Entlastungen auf den Weg gebracht. Profitieren werden vor allem Stiftungen, Vereine und Kommunen. Die Chefin der Staatskanzlei, Ministerin Kathrin Schneider, betonte: „Mit den heutigen Entscheidungen gehen wir nach den Verbesserungen im Agrarbereich sowie dem Lehrerentlastungspaket einen weiteren Schritt in Richtung einer effizienteren und bürgerfreundlicheren Verwaltung. Die Streichung unnötiger Vorschriften und die Vereinfachung von Verfahren bedeutet weniger Aufwand für alle und mehr Fokus auf das Wesentliche. Dies stärkt die kommunale Handlungsfähigkeit und kommt den Brandenburgerinnen und Brandenburgern zugute.“

Das Gesetz vereinfacht die Rechtslage in vielen weiteren Bereichen, so entfällt die Anzeigepflicht für interkommunale Kooperationen und Gewässerunterhaltungsverbände werden Haushaltsvorschriften entlastet. Für verschiedene Stiftungen entfällt die Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer. Im Bereich des Landeshauptarchivs wird der Zugang erleichtert und der Grundstein für die Digitalisierung der Bestände gelegt. Darüber hinaus werden 15 Gesetze und Verordnungen ersatzlos aufgehoben.

Auch der Angelsport im seenreichen Brandenburg profitiert: Kinder unter acht Jahren dürfen in Begleitung eines Erwachsenen Friedfisch angeln, Kinder bis 14 Jahre werden von der Fischereiabgabe befreit. Damit wird konkret Bürokratie abgebaut und Familien ein leichterer Zugang zum Angeln gewährt.

Pressemitteilung zum Download:

260106 PM Kabinett Bürokratieabbaugesetz


Meine Antwort zu einem Antrag der #noAfd

Meine Rede und Antwort auf Zwischenfrage zur Finanzierung des Potsdam-Institutes für Klimaforschung

„Zukunftspaket Brandenburg“: Drei Milliarden Euro zusätzliche Investitionen

Pressemitteilung SPD-Fraktion Brandenburg

Das Sondervermögen „Zukunftspaket Brandenburg“ ist eine große Chance für das Land Brandenburg. Mit drei Milliarden Euro zusätzlichen Mitteln des Bundes können zentrale Zukunftsaufgaben angepackt werden – von Bildung über Infrastruktur bis zur Gesundheitsversorgung und Digitalisierung. Die SPD-Fraktion im Brandenburger Landtag wird alles dafür tun, dass dieses strategische Zukunftsprojekt ein spürbarer Erfolg für die Bürgerinnen und Bürger wird.

„Die Entscheidung für ein Sondervermögen ist strategisch richtig und wichtig. Der entscheidende Vorteil ist die Überjährlichkeit: Wir können Mittel schnell und flexibel einsetzen – das wäre bei einem Nachtragshaushalt so nicht möglich“, betont der Sprecher für Haushaltspolitik der SPD-Fraktion Jörg Vogelsänger.

Vogelsänger weiter: „Die Menschen müssen die Möglichkeit haben, sich umfassend über die Maßnahmen zu informieren. Transparenz schafft Akzeptanz – und Akzeptanz ist die Grundlage dafür, dass ein so großes Investitionspaket trägt.“ Wichtig für die SPD-Fraktion war, dass das „Zukunftspaket Brandenburg“ in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden entstanden ist.

Einvernehmlich wurde eine Aufteilung vereinbart:

  • 1,0 Mrd. Euro Landanteil,
  • 0,5 Mrd. Euro gemeinsame Aufgabe Gesundheitsversorgung/Digitalisierung,
  • rund 1,5 Mrd. Euro in kommunaler Verantwortung.

„Damit stärken wir die kommunale Selbstverwaltung. Unsere gewählten Kommunalpolitikerinnen und -politiker wissen am besten, wo das Geld vor Ort am wirksamsten eingesetzt werden kann – ohne die Enge kleinteiliger Förderrichtlinien.“, bekräftigt Vogelsänger weiter.

Auch Kommunen in schwieriger Haushaltslage können mit Mitteln des Sondervermögens zusätzlich investieren – für Projekte der Daseinsfürsorge. Investitionen sind insbesondere in den Schwerpunkten Bildung, Infrastruktur, Sicherheit und Gesundheitsversorgung vorgesehen; ausdrücklich wird auch Sport genannt. Die SPD-Fraktion begrüßt zudem ein Anmelde- und Abrechnungssystem, das die Kommunen entlastet: keine Vorfinanzierung, kein bürokratisches Förderantragssystem – und keine Jährlichkeit als Bremsklotz.

Für den Landesanteil sind die Schwerpunkte Infrastruktur, Sicherheit, Gesundheit und Digitalisierung gesetzt. Positiv ist aus Sicht der SPD-Fraktion, dass Maßnahmen möglich werden, die in der angespannten Haushaltslage sonst kaum darstellbar wären – etwa ein Abstufungs- und Sanierungsprogramm für Landesstraßen. Zusätzlich sollen 150 Millionen Euro in Hochschulen und studentisches Wohnen fließen.

Auch der Sport spielt eine wichtige Rolle: „Der ‚Goldene Plan‘ ist wieder da – und das ist gut so.“ Die SPD-Fraktion verweist auf steigende Mitgliederzahlen in den Sportvereinen und setzt sich zudem für die Umsetzung beim Schwimmzentrum Potsdam ein, einem Bundesstützpunkt für das Paraschwimmen: „Dass dieser Standort nicht barrierefrei ist, geht nicht. Die Planungen liegen vor – jetzt muss umgesetzt werden. Genau dafür ist das Sondervermögen da.“

Pressemitteilung zum Download:

251218_Jörg Vogelsänger_Sondervermögen


Innenminister verlängert Brand- und Katastrophenschutz-Richtlinie bis Ende 2028

Pressemitteilung MIK

Bilanz: Insgesamt wurden 2024/2025 mehr als 25 Millionen Euro an Zuwendungen bewilligt

Einheiten und Organisationen im Brand- und Katastrophenschutz können auch in den kommenden Jahren auf die Unterstützung durch das Land zählen. Innenminister René Wilke hat die Richtlinie für Zuwendungen im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes, der technischen Hilfeleistung sowie dem Betrieb der integrierten Regionalleitstellen (BKS-Richtlinie) bis zum 31.12.2028 verlängert. Mit der Richtlinie unterstützt das Land Brandenburg unter anderem die Modernisierung von Einsatzfahrzeugen und die technische Ausstattung im Brand- und Katastrophenschutz oder auch die Nachwuchsgewinnung und die Brandschutzerziehung.

Wilke: „Die Einsatzkräfte im Brand- und Katastrophenschutz können sich auf das Land verlassen. Wir stehen auch in den kommenden Jahren fest an der Seite unserer Feuerwehren, Katastrophenschutzeinheiten und Hilfsorganisationen. Ihr Engagement ist für die Sicherheit in unserem Land unerlässlich. Aus diesem Grund sind die Zuwendungen des Landes im Brand- und Katastrophenschutz immer eine gute Investition. Sie kommen nicht nur den vielen tausend Ehrenamtlichen in unserem Land zugute: Jeder Euro für Feuerwehren, Katastrophenschutz und Hilfsorganisationen ist auch eine wichtige Investition in die Sicherheit der Brandenburgerinnen und Brandenburger.“

Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg unterstützt die Aufgabenträger im Brand- und Katastrophenschutz sowie die mitwirkenden Hilfsorganisationen mit umfangreichen Zuwendungen. Hierfür wurden auch 2025 erhebliche Mittel aus dem jeweiligen Landeshaushalt und dem Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung gestellt.

Die BKS-Richtlinie ist eine von mehreren Zuwendungsrichtlinien im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes. Die Antragsverfahren erfolgen dabei größtenteils überjährig. Für den Antragszeitraum 2024/2025 sind insgesamt 510 neue Anträge für Zuwendungen im Bereich des Bevölkerungsschutzes mit einem Antragsvolumen von über 30 Millionen Euro eingegangen. Von diesen Anträgen konnten bereits 370 Maßnahmen mit einem Volumen von mehr als 25 Millionen Euro bewilligt beziehungsweise zugesichert werden.

Hintergrund
Für die konkrete Umsetzung von bewilligten Maßnahmen wurden im Haushaltsjahr 2025 Mittel von mehr als 15 Millionen Euro durch die Zuwendungsempfänger abgerufen und durch das Land ausgezahlt. Ein Großteil dieser Mittel wurde in Bauvorhaben gemäß Feuerwehrinfrastruktur-Richtlinie investiert, in Abhängigkeit des Baufortschritts wurden im vergangenen Jahr über neun Millionen Euro ausgezahlt. Für die Beschaffung von Einsatzfahrzeugen wurden rund drei Millionen Euro, für weitere technische Ausstattungen und Projekte der Nachwuchsgewinnung über eine Million Euro ausgezahlt.

Zum anderen bewilligte das Land dem Landesfeuerwehrverband Brandenburg und den im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen einen Landeszuschuss von jeweils 425.000 Euro, hier wurden im Jahr 2025 mit einer Restzahlung aus dem Jahr 2024 insgesamt ca. 875.000 Euro ausgezahlt. Für das Jahr 2026 wurde eine weitere Erhöhung des Landeszuschusses auf eine Summe von 465.000 Euro jeweils für den Landesfeuerwehrverband und die Hilfsorganisationen beschlossen. Auch unterstützt das Innenministerium Projekte des Brand- und Katastrophenschutzes aus Mitteln der Glücksspielabgabe. Im Zeitraum 2024/2025 konnten 61 Projekte mit fast 350.000 Euro aus Lottomitteln gefördert werden. Weitere 36 Anträge mit einem Antragsvolumen von 360.000 Euro liegen dem Innenministerium bereits vor, über die im weiteren Prüfungsverfahren im Jahr 2026 entschieden wird. Im vergangenen Jahr wurden unter anderem Maßnahmen zur Stärkung und Bindung der Mitglieder wie Camps und Wettbewerbe unterstützt.

Weiterhin bewilligte das Land den kommunalen Trägern der integrierten Regionalleitstellen eine Zuwendung für die Etablierung einer gemeinsamen Plattform zur Einsatzbewältigung aller Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) für einen medienbruchfreien Austausch von Daten und Informationen zur Gefahrenabwehr, nachdem im Jahr 2024 rund drei Millionen Euro ausgezahlt wurden, finanzierte das Land im Jahr 2025 knapp eine Million Euro.

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PM_BKS-Richtlinie verlängert


AfD gegen Schulpflicht, gegen Vielfalt, gegen Freiheit

Pressemitteilung von Katja Poschmann

Die SPD-Landtagsfraktion Brandenburg weist die von den Kreisverbänden der AfD Brandenburg angekündigte „Resolution zur Bildungspolitik“ entschieden zurück. Statt tragfähiger Lösungen liefert die AfD ein Sammelsurium aus Ausgrenzung, Drohungen und ideologischen Verboten – und versucht damit, echte Probleme an Brandenburgs Schulen für Stimmungsmache zu missbrauchen.

Brandenburgs Schulen stehen vor Herausforderungen: Lehrkräftemangel, Sanierungsbedarf, wachsende Anforderungen durch heterogene Klassen sowie die Frage, wie gute Bildung, Teilhabe und Sicherheit im Schulalltag zusammen gelingen. Dafür braucht es Investitionen, verlässliche Unterstützungssysteme und eine Bildungspolitik, die alle Kinder stärkt – nicht eine Politik, die Kinder gegeneinander ausspielt.

Die AfD setzt hingegen auf Abschottung, pauschale Verdächtigungen und Strafen. Wer „Deutsch vor Regelbeschulung“ fordert, Migrationsquoten ins Spiel bringt oder ganze Gruppen pauschal ausgrenzt, arbeitet nicht an besseren Schulen – sondern an einer Gesellschaft der zweiten Chancen für wenige und der verschlossenen Türen für viele. Auch Angriffe auf Hochschulen und Lehrpläne sind nichts anderes als ein Versuch, die Freiheit von Bildung, Forschung und Lehre politisch zu kontrollieren.

Katja Poschmann, bildungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, erklärt: „Diese AfD-‚Resolution‘ ist ganz sicher kein seriöses Bildungsprogramm. Die Kreispolitiker wollen, dass Kinder wieder ‚anständig lesen und schreiben können‘, schreiben aber ihre eigenen Forderungen 1:1 aus den Anträgen der Landesparlamente ab. Das Papier ist fast in allen Punkten ein Angriff auf unsere freiheitliche Gesellschaft. Sie wollen Schülerinnen und Schüler vom Zugang zu den Bildungseinrichtungen mithilfe von Migrationsquoten ausschließen, obwohl die Herkunft allein überhaupt nichts über die sprachlichen Kompetenzen aussagt. Von Indoktrination an unseren Hochschulen zu sprechen, ist ein Angriff auf die Freiheit von Forschung und Lehre. Die Schulpflicht aufheben zu wollen ist ein fatales Signal, denn es bedeutet, dass Kinder abgeschottet und in einem eigenen Weltbild unterrichtet werden können. Kurzum: Die AfD will sich ihre eigene Parallelwelt aufbauen – und sie wollen bei unseren Kindern anfangen. Der Weg, den die AfD hier vorschlägt, ist in vielerlei Hinsicht kreuzgefährlich. Er löst keines unserer Probleme, sondern sucht allenfalls nach Sündenböcken und begegnet diesen dann mit Strafen und Ausgrenzung. Diese Aneinanderreihung ideologischer Verbote ist nichts anderes als Einschüchterung.“

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Brandenburg setzt konsequent auf Bürokratieabbau: Gesetzesänderungen erleichtern Arbeit von Stiftungen, Vereinen und Kommunen

Pressemitteilung Staatskanzlei Brandenburg

Mit einem weiteren Gesetz zum Abbau von Bürokratie im Land Brandenburg hat das Kabinett heute abermals Entlastungen auf den Weg gebracht. Profitieren werden vor allem Stiftungen, Vereine und Kommunen. Die Chefin der Staatskanzlei, Ministerin Kathrin Schneider, betonte: „Mit den heutigen Entscheidungen gehen wir nach den Verbesserungen im Agrarbereich sowie dem Lehrerentlastungspaket einen weiteren Schritt in Richtung einer effizienteren und bürgerfreundlicheren Verwaltung. Die Streichung unnötiger Vorschriften und die Vereinfachung von Verfahren bedeutet weniger Aufwand für alle und mehr Fokus auf das Wesentliche. Dies stärkt die kommunale Handlungsfähigkeit und kommt den Brandenburgerinnen und Brandenburgern zugute.“

Das Gesetz vereinfacht die Rechtslage in vielen weiteren Bereichen, so entfällt die Anzeigepflicht für interkommunale Kooperationen und Gewässerunterhaltungsverbände werden Haushaltsvorschriften entlastet. Für verschiedene Stiftungen entfällt die Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer. Im Bereich des Landeshauptarchivs wird der Zugang erleichtert und der Grundstein für die Digitalisierung der Bestände gelegt. Darüber hinaus werden 15 Gesetze und Verordnungen ersatzlos aufgehoben.

Auch der Angelsport im seenreichen Brandenburg profitiert: Kinder unter acht Jahren dürfen in Begleitung eines Erwachsenen Friedfisch angeln, Kinder bis 14 Jahre werden von der Fischereiabgabe befreit. Damit wird konkret Bürokratie abgebaut und Familien ein leichterer Zugang zum Angeln gewährt.

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Meine Antwort zu einem Antrag der #noAfd

Meine Rede und Antwort auf Zwischenfrage zur Finanzierung des Potsdam-Institutes für Klimaforschung

„Zukunftspaket Brandenburg“: Drei Milliarden Euro zusätzliche Investitionen

Pressemitteilung SPD-Fraktion Brandenburg

Das Sondervermögen „Zukunftspaket Brandenburg“ ist eine große Chance für das Land Brandenburg. Mit drei Milliarden Euro zusätzlichen Mitteln des Bundes können zentrale Zukunftsaufgaben angepackt werden – von Bildung über Infrastruktur bis zur Gesundheitsversorgung und Digitalisierung. Die SPD-Fraktion im Brandenburger Landtag wird alles dafür tun, dass dieses strategische Zukunftsprojekt ein spürbarer Erfolg für die Bürgerinnen und Bürger wird.

„Die Entscheidung für ein Sondervermögen ist strategisch richtig und wichtig. Der entscheidende Vorteil ist die Überjährlichkeit: Wir können Mittel schnell und flexibel einsetzen – das wäre bei einem Nachtragshaushalt so nicht möglich“, betont der Sprecher für Haushaltspolitik der SPD-Fraktion Jörg Vogelsänger.

Vogelsänger weiter: „Die Menschen müssen die Möglichkeit haben, sich umfassend über die Maßnahmen zu informieren. Transparenz schafft Akzeptanz – und Akzeptanz ist die Grundlage dafür, dass ein so großes Investitionspaket trägt.“ Wichtig für die SPD-Fraktion war, dass das „Zukunftspaket Brandenburg“ in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden entstanden ist.

Einvernehmlich wurde eine Aufteilung vereinbart:

  • 1,0 Mrd. Euro Landanteil,
  • 0,5 Mrd. Euro gemeinsame Aufgabe Gesundheitsversorgung/Digitalisierung,
  • rund 1,5 Mrd. Euro in kommunaler Verantwortung.

„Damit stärken wir die kommunale Selbstverwaltung. Unsere gewählten Kommunalpolitikerinnen und -politiker wissen am besten, wo das Geld vor Ort am wirksamsten eingesetzt werden kann – ohne die Enge kleinteiliger Förderrichtlinien.“, bekräftigt Vogelsänger weiter.

Auch Kommunen in schwieriger Haushaltslage können mit Mitteln des Sondervermögens zusätzlich investieren – für Projekte der Daseinsfürsorge. Investitionen sind insbesondere in den Schwerpunkten Bildung, Infrastruktur, Sicherheit und Gesundheitsversorgung vorgesehen; ausdrücklich wird auch Sport genannt. Die SPD-Fraktion begrüßt zudem ein Anmelde- und Abrechnungssystem, das die Kommunen entlastet: keine Vorfinanzierung, kein bürokratisches Förderantragssystem – und keine Jährlichkeit als Bremsklotz.

Für den Landesanteil sind die Schwerpunkte Infrastruktur, Sicherheit, Gesundheit und Digitalisierung gesetzt. Positiv ist aus Sicht der SPD-Fraktion, dass Maßnahmen möglich werden, die in der angespannten Haushaltslage sonst kaum darstellbar wären – etwa ein Abstufungs- und Sanierungsprogramm für Landesstraßen. Zusätzlich sollen 150 Millionen Euro in Hochschulen und studentisches Wohnen fließen.

Auch der Sport spielt eine wichtige Rolle: „Der ‚Goldene Plan‘ ist wieder da – und das ist gut so.“ Die SPD-Fraktion verweist auf steigende Mitgliederzahlen in den Sportvereinen und setzt sich zudem für die Umsetzung beim Schwimmzentrum Potsdam ein, einem Bundesstützpunkt für das Paraschwimmen: „Dass dieser Standort nicht barrierefrei ist, geht nicht. Die Planungen liegen vor – jetzt muss umgesetzt werden. Genau dafür ist das Sondervermögen da.“

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251218_Jörg Vogelsänger_Sondervermögen


Innenminister verlängert Brand- und Katastrophenschutz-Richtlinie bis Ende 2028

Pressemitteilung MIK

Bilanz: Insgesamt wurden 2024/2025 mehr als 25 Millionen Euro an Zuwendungen bewilligt

Einheiten und Organisationen im Brand- und Katastrophenschutz können auch in den kommenden Jahren auf die Unterstützung durch das Land zählen. Innenminister René Wilke hat die Richtlinie für Zuwendungen im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes, der technischen Hilfeleistung sowie dem Betrieb der integrierten Regionalleitstellen (BKS-Richtlinie) bis zum 31.12.2028 verlängert. Mit der Richtlinie unterstützt das Land Brandenburg unter anderem die Modernisierung von Einsatzfahrzeugen und die technische Ausstattung im Brand- und Katastrophenschutz oder auch die Nachwuchsgewinnung und die Brandschutzerziehung.

Wilke: „Die Einsatzkräfte im Brand- und Katastrophenschutz können sich auf das Land verlassen. Wir stehen auch in den kommenden Jahren fest an der Seite unserer Feuerwehren, Katastrophenschutzeinheiten und Hilfsorganisationen. Ihr Engagement ist für die Sicherheit in unserem Land unerlässlich. Aus diesem Grund sind die Zuwendungen des Landes im Brand- und Katastrophenschutz immer eine gute Investition. Sie kommen nicht nur den vielen tausend Ehrenamtlichen in unserem Land zugute: Jeder Euro für Feuerwehren, Katastrophenschutz und Hilfsorganisationen ist auch eine wichtige Investition in die Sicherheit der Brandenburgerinnen und Brandenburger.“

Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg unterstützt die Aufgabenträger im Brand- und Katastrophenschutz sowie die mitwirkenden Hilfsorganisationen mit umfangreichen Zuwendungen. Hierfür wurden auch 2025 erhebliche Mittel aus dem jeweiligen Landeshaushalt und dem Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung gestellt.

Die BKS-Richtlinie ist eine von mehreren Zuwendungsrichtlinien im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes. Die Antragsverfahren erfolgen dabei größtenteils überjährig. Für den Antragszeitraum 2024/2025 sind insgesamt 510 neue Anträge für Zuwendungen im Bereich des Bevölkerungsschutzes mit einem Antragsvolumen von über 30 Millionen Euro eingegangen. Von diesen Anträgen konnten bereits 370 Maßnahmen mit einem Volumen von mehr als 25 Millionen Euro bewilligt beziehungsweise zugesichert werden.

Hintergrund
Für die konkrete Umsetzung von bewilligten Maßnahmen wurden im Haushaltsjahr 2025 Mittel von mehr als 15 Millionen Euro durch die Zuwendungsempfänger abgerufen und durch das Land ausgezahlt. Ein Großteil dieser Mittel wurde in Bauvorhaben gemäß Feuerwehrinfrastruktur-Richtlinie investiert, in Abhängigkeit des Baufortschritts wurden im vergangenen Jahr über neun Millionen Euro ausgezahlt. Für die Beschaffung von Einsatzfahrzeugen wurden rund drei Millionen Euro, für weitere technische Ausstattungen und Projekte der Nachwuchsgewinnung über eine Million Euro ausgezahlt.

Zum anderen bewilligte das Land dem Landesfeuerwehrverband Brandenburg und den im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen einen Landeszuschuss von jeweils 425.000 Euro, hier wurden im Jahr 2025 mit einer Restzahlung aus dem Jahr 2024 insgesamt ca. 875.000 Euro ausgezahlt. Für das Jahr 2026 wurde eine weitere Erhöhung des Landeszuschusses auf eine Summe von 465.000 Euro jeweils für den Landesfeuerwehrverband und die Hilfsorganisationen beschlossen. Auch unterstützt das Innenministerium Projekte des Brand- und Katastrophenschutzes aus Mitteln der Glücksspielabgabe. Im Zeitraum 2024/2025 konnten 61 Projekte mit fast 350.000 Euro aus Lottomitteln gefördert werden. Weitere 36 Anträge mit einem Antragsvolumen von 360.000 Euro liegen dem Innenministerium bereits vor, über die im weiteren Prüfungsverfahren im Jahr 2026 entschieden wird. Im vergangenen Jahr wurden unter anderem Maßnahmen zur Stärkung und Bindung der Mitglieder wie Camps und Wettbewerbe unterstützt.

Weiterhin bewilligte das Land den kommunalen Trägern der integrierten Regionalleitstellen eine Zuwendung für die Etablierung einer gemeinsamen Plattform zur Einsatzbewältigung aller Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) für einen medienbruchfreien Austausch von Daten und Informationen zur Gefahrenabwehr, nachdem im Jahr 2024 rund drei Millionen Euro ausgezahlt wurden, finanzierte das Land im Jahr 2025 knapp eine Million Euro.

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PM_BKS-Richtlinie verlängert


AfD gegen Schulpflicht, gegen Vielfalt, gegen Freiheit

Pressemitteilung von Katja Poschmann

Die SPD-Landtagsfraktion Brandenburg weist die von den Kreisverbänden der AfD Brandenburg angekündigte „Resolution zur Bildungspolitik“ entschieden zurück. Statt tragfähiger Lösungen liefert die AfD ein Sammelsurium aus Ausgrenzung, Drohungen und ideologischen Verboten – und versucht damit, echte Probleme an Brandenburgs Schulen für Stimmungsmache zu missbrauchen.

Brandenburgs Schulen stehen vor Herausforderungen: Lehrkräftemangel, Sanierungsbedarf, wachsende Anforderungen durch heterogene Klassen sowie die Frage, wie gute Bildung, Teilhabe und Sicherheit im Schulalltag zusammen gelingen. Dafür braucht es Investitionen, verlässliche Unterstützungssysteme und eine Bildungspolitik, die alle Kinder stärkt – nicht eine Politik, die Kinder gegeneinander ausspielt.

Die AfD setzt hingegen auf Abschottung, pauschale Verdächtigungen und Strafen. Wer „Deutsch vor Regelbeschulung“ fordert, Migrationsquoten ins Spiel bringt oder ganze Gruppen pauschal ausgrenzt, arbeitet nicht an besseren Schulen – sondern an einer Gesellschaft der zweiten Chancen für wenige und der verschlossenen Türen für viele. Auch Angriffe auf Hochschulen und Lehrpläne sind nichts anderes als ein Versuch, die Freiheit von Bildung, Forschung und Lehre politisch zu kontrollieren.

Katja Poschmann, bildungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, erklärt: „Diese AfD-‚Resolution‘ ist ganz sicher kein seriöses Bildungsprogramm. Die Kreispolitiker wollen, dass Kinder wieder ‚anständig lesen und schreiben können‘, schreiben aber ihre eigenen Forderungen 1:1 aus den Anträgen der Landesparlamente ab. Das Papier ist fast in allen Punkten ein Angriff auf unsere freiheitliche Gesellschaft. Sie wollen Schülerinnen und Schüler vom Zugang zu den Bildungseinrichtungen mithilfe von Migrationsquoten ausschließen, obwohl die Herkunft allein überhaupt nichts über die sprachlichen Kompetenzen aussagt. Von Indoktrination an unseren Hochschulen zu sprechen, ist ein Angriff auf die Freiheit von Forschung und Lehre. Die Schulpflicht aufheben zu wollen ist ein fatales Signal, denn es bedeutet, dass Kinder abgeschottet und in einem eigenen Weltbild unterrichtet werden können. Kurzum: Die AfD will sich ihre eigene Parallelwelt aufbauen – und sie wollen bei unseren Kindern anfangen. Der Weg, den die AfD hier vorschlägt, ist in vielerlei Hinsicht kreuzgefährlich. Er löst keines unserer Probleme, sondern sucht allenfalls nach Sündenböcken und begegnet diesen dann mit Strafen und Ausgrenzung. Diese Aneinanderreihung ideologischer Verbote ist nichts anderes als Einschüchterung.“

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260112_Katja Poschmann_AfD Resolution Bildungspolitik


Brandenburg setzt konsequent auf Bürokratieabbau: Gesetzesänderungen erleichtern Arbeit von Stiftungen, Vereinen und Kommunen

Pressemitteilung Staatskanzlei Brandenburg

Mit einem weiteren Gesetz zum Abbau von Bürokratie im Land Brandenburg hat das Kabinett heute abermals Entlastungen auf den Weg gebracht. Profitieren werden vor allem Stiftungen, Vereine und Kommunen. Die Chefin der Staatskanzlei, Ministerin Kathrin Schneider, betonte: „Mit den heutigen Entscheidungen gehen wir nach den Verbesserungen im Agrarbereich sowie dem Lehrerentlastungspaket einen weiteren Schritt in Richtung einer effizienteren und bürgerfreundlicheren Verwaltung. Die Streichung unnötiger Vorschriften und die Vereinfachung von Verfahren bedeutet weniger Aufwand für alle und mehr Fokus auf das Wesentliche. Dies stärkt die kommunale Handlungsfähigkeit und kommt den Brandenburgerinnen und Brandenburgern zugute.“

Das Gesetz vereinfacht die Rechtslage in vielen weiteren Bereichen, so entfällt die Anzeigepflicht für interkommunale Kooperationen und Gewässerunterhaltungsverbände werden Haushaltsvorschriften entlastet. Für verschiedene Stiftungen entfällt die Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer. Im Bereich des Landeshauptarchivs wird der Zugang erleichtert und der Grundstein für die Digitalisierung der Bestände gelegt. Darüber hinaus werden 15 Gesetze und Verordnungen ersatzlos aufgehoben.

Auch der Angelsport im seenreichen Brandenburg profitiert: Kinder unter acht Jahren dürfen in Begleitung eines Erwachsenen Friedfisch angeln, Kinder bis 14 Jahre werden von der Fischereiabgabe befreit. Damit wird konkret Bürokratie abgebaut und Familien ein leichterer Zugang zum Angeln gewährt.

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260106 PM Kabinett Bürokratieabbaugesetz


Meine Antwort zu einem Antrag der #noAfd

Meine Rede und Antwort auf Zwischenfrage zur Finanzierung des Potsdam-Institutes für Klimaforschung

„Zukunftspaket Brandenburg“: Drei Milliarden Euro zusätzliche Investitionen

Pressemitteilung SPD-Fraktion Brandenburg

Das Sondervermögen „Zukunftspaket Brandenburg“ ist eine große Chance für das Land Brandenburg. Mit drei Milliarden Euro zusätzlichen Mitteln des Bundes können zentrale Zukunftsaufgaben angepackt werden – von Bildung über Infrastruktur bis zur Gesundheitsversorgung und Digitalisierung. Die SPD-Fraktion im Brandenburger Landtag wird alles dafür tun, dass dieses strategische Zukunftsprojekt ein spürbarer Erfolg für die Bürgerinnen und Bürger wird.

„Die Entscheidung für ein Sondervermögen ist strategisch richtig und wichtig. Der entscheidende Vorteil ist die Überjährlichkeit: Wir können Mittel schnell und flexibel einsetzen – das wäre bei einem Nachtragshaushalt so nicht möglich“, betont der Sprecher für Haushaltspolitik der SPD-Fraktion Jörg Vogelsänger.

Vogelsänger weiter: „Die Menschen müssen die Möglichkeit haben, sich umfassend über die Maßnahmen zu informieren. Transparenz schafft Akzeptanz – und Akzeptanz ist die Grundlage dafür, dass ein so großes Investitionspaket trägt.“ Wichtig für die SPD-Fraktion war, dass das „Zukunftspaket Brandenburg“ in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden entstanden ist.

Einvernehmlich wurde eine Aufteilung vereinbart:

  • 1,0 Mrd. Euro Landanteil,
  • 0,5 Mrd. Euro gemeinsame Aufgabe Gesundheitsversorgung/Digitalisierung,
  • rund 1,5 Mrd. Euro in kommunaler Verantwortung.

„Damit stärken wir die kommunale Selbstverwaltung. Unsere gewählten Kommunalpolitikerinnen und -politiker wissen am besten, wo das Geld vor Ort am wirksamsten eingesetzt werden kann – ohne die Enge kleinteiliger Förderrichtlinien.“, bekräftigt Vogelsänger weiter.

Auch Kommunen in schwieriger Haushaltslage können mit Mitteln des Sondervermögens zusätzlich investieren – für Projekte der Daseinsfürsorge. Investitionen sind insbesondere in den Schwerpunkten Bildung, Infrastruktur, Sicherheit und Gesundheitsversorgung vorgesehen; ausdrücklich wird auch Sport genannt. Die SPD-Fraktion begrüßt zudem ein Anmelde- und Abrechnungssystem, das die Kommunen entlastet: keine Vorfinanzierung, kein bürokratisches Förderantragssystem – und keine Jährlichkeit als Bremsklotz.

Für den Landesanteil sind die Schwerpunkte Infrastruktur, Sicherheit, Gesundheit und Digitalisierung gesetzt. Positiv ist aus Sicht der SPD-Fraktion, dass Maßnahmen möglich werden, die in der angespannten Haushaltslage sonst kaum darstellbar wären – etwa ein Abstufungs- und Sanierungsprogramm für Landesstraßen. Zusätzlich sollen 150 Millionen Euro in Hochschulen und studentisches Wohnen fließen.

Auch der Sport spielt eine wichtige Rolle: „Der ‚Goldene Plan‘ ist wieder da – und das ist gut so.“ Die SPD-Fraktion verweist auf steigende Mitgliederzahlen in den Sportvereinen und setzt sich zudem für die Umsetzung beim Schwimmzentrum Potsdam ein, einem Bundesstützpunkt für das Paraschwimmen: „Dass dieser Standort nicht barrierefrei ist, geht nicht. Die Planungen liegen vor – jetzt muss umgesetzt werden. Genau dafür ist das Sondervermögen da.“

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251218_Jörg Vogelsänger_Sondervermögen