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Brandenburg investiert 460 Millionen Euro in die Gesundheitsversorgung

Pressemitteilung des MGS

Ministerin Müller: „Das sind Investitionen, die direkt bei den Menschen ankommen.“ Das Land Brandenburg wird 460 Millionen Euro aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität in die Sicherung der Gesundheitsversorgung investieren. Gesundheitsministerin Britta Müller hatte sich dafür in den vergangenen Wochen intensiv eingesetzt. Nun kann sie die Umsetzung der Pläne vorstellen: „Das sind Investitionen, die direkt bei den Menschen ankommen. Mit den Mitteln aus dem Sondervermögen können wir ambulante Basis- und Notfallstrukturen aufbauen und sichern. Bisher hatten wir hierfür keine entsprechenden Förderinstrumente“, erklärte sie heute im Gesundheitsausschuss des Landtages.

Ein Schwerpunkt liegt auf der wohnortnahen medizinischen Versorgung, insbesondere in ländlichen Regionen. Geplant ist der Aufbau von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Polikliniken, in denen Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen kooperativ zusammenarbeiten. Auf diese Weise werden ambulante und stationäre Angebote enger verzahnt: Die Grundversorgung bleibt vor Ort gesichert, während komplexe Eingriffe in spezialisierten Kliniken durchgeführt werden.

Besonders im Blick hat Müller dabei konkrete Standorte – unter anderem Wittstock/Dosse im Landkreis Prignitz. Dort soll eine verlässliche Versorgungsalternative entstehen. „Es wird keinen Umbau einer stationären Leistung ohne Alternativangebot geben. Mit Investitionen wie in Wittstock sichern wir die wohnortnahe Grundversorgung und gleichzeitig eine qualitativ hochwertige Behandlung“, erklärte die Ministerin. Zeitnah sollen Versorgungsalternativen in Wittstock unter Beteiligung der Gesundheitsministeriums erläutert werden. Das können auch ambulante Angebote wie zum Beispiel allgemeinmedizinische und internistische oder kardiologische Poliklinik-Angebote sein, so die Ministerin. „Ziel ist es weiterhin am Standort Wittstock die Notfallversorgung zu gewährleisten“, betonte Müller.

Mit ihrem Einsatz konnte Müller erreichen, dass Brandenburg die zusätzlichen Mittel gezielt in den Aufbau moderner Strukturen investiert. Damit will die Landesregierung gewährleisten, dass alle Krankenhausstandorte in Brandenburg als regionale Gesundheitszentren erhalten bleiben. So soll sichergestellt werden, dass Patientinnen und Patienten in allen Teilen des Landes gut, sicher und rechtzeitig medizinisch versorgt werden.

Pressemitteilung zum Download:

118_25_MGS_460_Mio_Euro_Sondervermögen_Sicherung_Gesundheitsversorgung_2025_09_10


Löschwasserbrunnenbau und Herdenschutz gegen den Wolf: 100-Prozent-Förderung jetzt gesichert

Pressemitteilung des MLEUV

Der Bau von Löschwasserbrunnen in Privat-und Kommunalwäldern und die Maßnahmen der Weidetierhalterinnen und -halter für den Schutz ihrer Herden gegen Wolfsangriffe werden jetzt zu 100 Prozent vom Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) gefördert. Das ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen dem MLEUV und dem brandenburgischen Ministerium der Finanzen und (MdFE), die jetzt erfolgreich abgeschlossen wurden.

„Damit wurde eine gute Entscheidung für den Brandschutz in unseren Wäldern und für die Akzeptanz des Wolfes im Land Brandenburg getroffen. Sowohl für den Bau von Löschwasserbrunnen als auch wirksame Maßnahmen, die die Herden unserer Weidetierhalterinnen und -halter gegen Angriffe von Wolfsrudeln schützen, gibt es ein großes gesellschaftliches Interesse. Deshalb halten sowohl wir als auch das Finanzministerium eine 100-Prozent-Förderung für angemessen und gerechtfertigt“, erklärte die brandenburgische Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Hanka Mittelstädt nach der Entscheidung.

Damit wird auch eine Forderung der brandenburgischen Weidetierhalterinnen und –halter erfüllt, dass das Land die Kosten für den Herdenschutz gegen den Wolf trägt und keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Betroffenen entstehen. „Das wird die Akzeptanz des Wolfes in Brandenburg erhöhen. Ein wirksamer Herdenschutz ist einer der wichtigsten Bausteine für ein erfolgreiches Wolfsmanagement“, erklärte die Ministerin.


AfD-Landesverband Brandenburg gesichert rechtsextremistisch: Drastisches Alarmzeichen für Demokratie und Rechtsstaat – Verfassungstreue im Staatsdienst muss geprüft werden

Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion

Mit dem veröffentlichten Einstufungsvermerk des Brandenburger Verfassungsschutzes ist amtlich, was sich seit Jahren abzeichnet: Die AfD Brandenburg wird als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. „Die Einstufung ist rechtlich und politisch ein Wendepunkt und ein drastisches Alarmsignal für unsere Demokratie. Der Verfassungsschutz bestätigt schwarz auf weiß: Die AfD Brandenburg stellt sich mit ihrem völkischen Weltbild gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Wer Menschen nach Herkunft sortiert, kann nicht für alle Menschen Politik machen. Die AfD grenzt systematisch aus, spaltet die Gesellschaft und greift demokratische Institutionen an.“, erklärt Erik Stohn, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD‑Fraktion.

Die AfD unterscheidet offen zwischen „richtigen Deutschen“ und sogenannten „Passdeutschen“. Menschen mit anderer Herkunft oder Religion gehören für sie nicht dazu. Wer nicht in ihr völkisches Bild passt, soll – so ihre Forderung – zwangsweise das Land verlassen. Ganz gleich, ob diese Menschen hier geboren sind, hier arbeiten oder ihre Kinder hier zur Schule gehen. Alles, was demokratische Kontrolle sichert, wie der Verfassungsschutz oder die öffentlich-rechtlichen Medien soll abgeschafft werden. Die AfD will keine vielfältige, freie Gesellschaft. Sie will ein Land, in dem nur Platz für ihre Vorstellung von „deutsch“ ist – und das ist mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar.

Für die SPD-Fraktion ergeben sich wichtige Konsequenzen aus dem Einstufungsvermerk des Brandenburger Verfassungsschutzes zur AfD. Erik Stohn: „Wer Menschen nach Herkunft sortiert, stellt sich außerhalb unserer Verfassung. Wir nehmen den Bericht als Auftrag, alle Schutzmechanismen unseres Rechtsstaats zu nutzen – auch ein Parteiverbot muss geprüft werden. Gemeinsam mit Bund und Ländern ist das weitere Vorgehen abzustimmen. Ein Parteiverbotsverfahren ist das äußerste Mittel – aber die Voraussetzungen dafür sind durch den Bericht konkreter geworden. Es ist außerdem zügig zu klären, wie mit Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst verfahren wird, die verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützen oder Mitglied der AfD sind.“

Uwe Adler, innenpolitischer Sprecher: „Die AfD vertritt ein ethnopluralistisches Weltbild. In ihrer Auslegung bedeutet das: „Jedem Volk sein Land.“ Hinter dieser harmlos klingenden Formel steht jedoch unausgesprochen ein „Deutschland den Deutschen!“ oder gar „Ein Land, ein Volk, ein …!“ – Parolen, die wir aus der dunkelsten Zeit unserer Geschichte kennen. Die AfD hat keine Ideen für die Probleme und Herausforderungen der Zukunft. Ihr fehlt der politische Gestaltungswille, das Leben der Brandenburgerinnen und Brandenburger Tag für Tag ein Stück besser zu machen. Es mangelt an echter Problemlösungskompetenz und am Anspruch, konstruktive Lösungen zu entwickeln. Stattdessen hält sie die Gesellschaft in diffusen Zukunftsängsten – und genau daraus zieht sie ihre politische Kraft. Eine offene, reflektierte und optimistische Gesellschaft hingegen ist ihr größter „Feind“.“

Bei der Frage der Verfassungstreue im Staatsdienst halten wir uns strikt an den Koalitionsvertrag: „Wir sind uns einig, dass in Brandenburg nur Beamtin und Beamter werden darf, wer uneingeschränkt auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht. Es bedarf daher geeigneter, aber auch verhältnismäßiger Mittel, um Personen mit Bezügen aus dem Bereich des politischen und religiösen Extremismus mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen vom Staatsdienst fernzuhalten. Vor diesem Hintergrund wird der Verfassungstreuecheck hinsichtlich seiner Geeignetheit, Verhältnismäßigkeit sowie bezüglich der mit ihm verbundenen Grundrechtseingriffe und disziplinarrechtlichen Auswirkungen bereits im Jahr 2025 überprüft und entsprechend angepasst.“

Die SPD-Fraktion steht weiterhin zum Landesprogramm Tolerantes Brandenburg. Auch in Zukunft schützen wir die Demokratie und stärken die Menschen. Es braucht mehr politische Bildung, Aufklärung, Beratung und Opferhilfe. Hier werden wir, wie im Koalitionsvertrag verankert, die Instrumente der Demokratiebildung an unseren Schulen ausbauen.

Pressemitteilung zum Download:

250814_Bericht Verfassungsschutz AfD gesichert rechtsextremistisch


Zur Sicherung von sozialem Wohnraum: Mietpreisbremse verlängert

Pressemitteilung von Matthias Steinfurth

„Die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze schützen Mieterinnen und Mieter wirksam. Das allein reicht aber nicht aus, dem Wohnungsmangel und explodierenden Mieten begegnen zu können. Wir wollen darüber hinaus, das Bauen in Brandenburg einfacher, schneller und kostengünstiger machen, unter anderem durch die Novellierung der Bauordnung. Wir wollen gezielt das genossenschaftliche, kommunale und gemeinnützige Wohnen fördern und uns beim Bund für eine soziale Neuausrichtung der Wohnungs- und Mietenpolitik einsetzen. Wohnen ist ein Menschenrecht und der Schutz vor Verdrängung und explodierenden Mieten ist für uns als SPD soziale und politische Verpflichtung“, so Matthias Steinfurth, Sprecher für Bauen und Wohnen der SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg.

Nachdem der Deutsche Bundestag die gesetzliche Grundlage für die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 geschaffen hat, sollen im Land Brandenburg bis zum Jahresende Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen werden. Mit den entsprechenden Verordnungen dürfen in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt die Bestandsmieten in einem Zeitraum von drei Jahren um maximal 15 Prozent angehoben und die Miete bei Neuvermietung maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete angesetzt werden.


Verfahren vereinfachen, Verantwortung ermöglichen –Landtag beschließt Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung

Pressemitteilung von Marcel Penquitt

„Verwaltungsmodernisierung darf kein Schlagwort bleiben – sie muss spürbare Wirkung entfalten. Wer den Kommunen mehr Verantwortung überträgt, muss ihnen auch das Vertrauen und die Werkzeuge dafür geben: Klare Regeln, kurze Wege und verlässliche Zuständigkeiten. Das neue Gesetz bringt echte Entlastung, indem es Doppelprüfungen abbaut und Verfahren schlanker macht. Es geht nicht um weniger Kontrolle, sondern um mehr Verlässlichkeit und Handlungsspielraum für die Verantwortlichen vor Ort. Verwaltung muss ermöglichen – nicht bremsen,“ erklärt Marcel Penquitt, Vorsitzender des Ausschusses für Bürokratieabbau im Landtag Brandenburg.

Der Landtag Brandenburg hat heute in zweiter Lesung das Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in den Bereichen Landnutzung und Umwelt beschlossen. Es soll Verfahren straffen, kommunale Planungen beschleunigen und gute Projekte schneller zur Umsetzung bringen – ohne dabei Umweltstandards oder Beteiligungsrechte aus dem Blick zu verlieren.

Pressemitteilung zum Download: 250716_Penquitt_Verfahren vereinfachen


Planebruch unter den „Landmusikorten des Jahres 2025“

Pressemitteilung des Bundesmusikverbands Chor & Orchester (BMCO)

Lokale Leuchtturmprojekte der Musikkultur im ländlichen Raum: Der Deutsche Musikrat (DMR) und der Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) zeichnen insgesamt 13 Gemeinden als Landmusikorte 2025 aus. Neben zehn Förderpreisen wurden drei Bundespreise vergeben:

  1. Preis: Freyung (Bayern)
  2. Preis: Forst (Baden-Württemberg)
  3. Preis: Hochkirch (Sachsen)

Der erste Platz, die bayerische Stadt Freyung, überzeugte die Fachjury durch traditionsreiche und zugleich zukunftsgerichtete Volksmusikkultur, hohes ehrenamtliches Engagement und kulturelle Vielfalt im Dreiländereck Deutschland, Tschechien und Österreich. Mit der Volksmusikakademie Bayern setzt Freyung landesweit ein starkes Zeichen für die Nachwuchsförderung in der Volksmusik. Veranstaltungen wie der Bayerische Geigentag unterstreichen die hohe Qualität und Lebendigkeit der musikalischen Aktivitäten. Die Kommune schafft es zudem, Inklusion und Diversität zu leben: Menschen mit Behinderung und Menschen mit Demenz sind selbstverständlicher Teil des musikalischen Miteinanders. Als vorbildlich bewertet die Jury die vielen neuen Ideen, die Offenheit für Neues und die großen Visionen, um das Miteinander von Tradition und Zukunft mit Leben zu füllen. Die weiteren zehn Preisträger sind: Kirchzarten (Baden-Württemberg), Erbendorf (Bayern), Staufen im Breisgau (Baden-Württemberg), Kastellaun (Rheinland-Pfalz), Schöppingen (Nordrhein-Westfalen), Hörselberg-Hainich (Thüringen), Wiedensahl (Niedersachsen), Planebruch (Brandenburg), Schaafheim (Hessen) und Sebnitz (Sachsen). Bewerben konnten sich nur Orte mit maximal 12.000 Einwohner*innen, die dem sogenannten Thünen-Typ „eher ländlich“ oder „sehr ländlich“ entsprechen.

Die drei Bundespreise sind mit 18.000 Euro (1. Preis), 10.000 Euro (2. Preis) und 6.000 Euro (3. Preis) dotiert, die zehn Förderpreise umfassen jeweils 2.000 Euro. Diese Preisgelder sollen für weitere Projekte der Amateurmusik oder für die Zusammenarbeit zwischen Profi- und Amateurmusik vor Ort eingesetzt werden und neue Initiativen anstoßen, die die musikalischen Strukturen in der jeweiligen Kommune stärken und weiterentwickeln.

Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats, freut sich für die prämierten Gemeinden:
„Tolle Projekte und Initiativen brauchen Sichtbarkeit – auch und gerade die häufig ehrenamtlich funktionierende musikalische Power in ländlichen Regionen. Der Preis ‚Landmusikort des Jahres‘ bringt genau das: Wertschätzung für die kreative Kulturarbeit und die erfolgreiche Vernetzung sowie starke Impulse für die Weiterführung der häufig mit viel Herzblut betriebenen Projekte. Herzliche Gratulation an alle ausgezeichneten Landmusikorte – und: weiter so!“ „Eine Auszeichnung mit bundesweiter Strahlkraft“, so umschreibt BMCO-Geschäftsführerin Theresa Demandt die Ernennung zu Landmusikort. „Die über 90 Bewerbungen der Kommunen haben uns gezeigt, wie mit viel ehrenamtlichem Engagement, Qualität und Vielfalt Musikkultur auf dem Land vernetzt und durchdacht gelebt wird. Sie sichern damit in den kleinsten Gemeinden mit identitätsstiftenden Projekten ein lebendiges, flächendeckendes Kulturangebot – dieser Schatz muss weiterhin für den gesellschaftlichen Zusammenhalt gewürdigt und gefördert werden.“ Das Förderprogramm Landmusikort wird im Rahmen des Amateurmusikfonds des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien umgesetzt. Es unterstützt herausragende, innovative Musikprojekte und das ehrenamtliche Engagement in ländlichen Gebieten. Ausgezeichnet wurden besondere musikalische Aktivitäten, die einen Vorbildcharakter haben und somit zur Sichtbarmachung und Vernetzung von Musikgeschehen beitragen. Die Ausgezeichneten erhalten das Gütesiegel „Landmusikort des Jahres“ als Plakette, um bundes- und landesweit für das besondere Engagement sichtbar zu sein. Nach der Bekanntgabe der Gewinner werden nun die Preisübergaben jeweils in den Kommunen selbst geplant und umgesetzt.

Pressemitteilung zum Download: 2025-07-08_Pressemitteilung_Gewinner_Landmusikort_2025


Brandenburg investiert 460 Millionen Euro in die Gesundheitsversorgung

Pressemitteilung des MGS

Ministerin Müller: „Das sind Investitionen, die direkt bei den Menschen ankommen.“ Das Land Brandenburg wird 460 Millionen Euro aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität in die Sicherung der Gesundheitsversorgung investieren. Gesundheitsministerin Britta Müller hatte sich dafür in den vergangenen Wochen intensiv eingesetzt. Nun kann sie die Umsetzung der Pläne vorstellen: „Das sind Investitionen, die direkt bei den Menschen ankommen. Mit den Mitteln aus dem Sondervermögen können wir ambulante Basis- und Notfallstrukturen aufbauen und sichern. Bisher hatten wir hierfür keine entsprechenden Förderinstrumente“, erklärte sie heute im Gesundheitsausschuss des Landtages.

Ein Schwerpunkt liegt auf der wohnortnahen medizinischen Versorgung, insbesondere in ländlichen Regionen. Geplant ist der Aufbau von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Polikliniken, in denen Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen kooperativ zusammenarbeiten. Auf diese Weise werden ambulante und stationäre Angebote enger verzahnt: Die Grundversorgung bleibt vor Ort gesichert, während komplexe Eingriffe in spezialisierten Kliniken durchgeführt werden.

Besonders im Blick hat Müller dabei konkrete Standorte – unter anderem Wittstock/Dosse im Landkreis Prignitz. Dort soll eine verlässliche Versorgungsalternative entstehen. „Es wird keinen Umbau einer stationären Leistung ohne Alternativangebot geben. Mit Investitionen wie in Wittstock sichern wir die wohnortnahe Grundversorgung und gleichzeitig eine qualitativ hochwertige Behandlung“, erklärte die Ministerin. Zeitnah sollen Versorgungsalternativen in Wittstock unter Beteiligung der Gesundheitsministeriums erläutert werden. Das können auch ambulante Angebote wie zum Beispiel allgemeinmedizinische und internistische oder kardiologische Poliklinik-Angebote sein, so die Ministerin. „Ziel ist es weiterhin am Standort Wittstock die Notfallversorgung zu gewährleisten“, betonte Müller.

Mit ihrem Einsatz konnte Müller erreichen, dass Brandenburg die zusätzlichen Mittel gezielt in den Aufbau moderner Strukturen investiert. Damit will die Landesregierung gewährleisten, dass alle Krankenhausstandorte in Brandenburg als regionale Gesundheitszentren erhalten bleiben. So soll sichergestellt werden, dass Patientinnen und Patienten in allen Teilen des Landes gut, sicher und rechtzeitig medizinisch versorgt werden.

Pressemitteilung zum Download:

118_25_MGS_460_Mio_Euro_Sondervermögen_Sicherung_Gesundheitsversorgung_2025_09_10


Löschwasserbrunnenbau und Herdenschutz gegen den Wolf: 100-Prozent-Förderung jetzt gesichert

Pressemitteilung des MLEUV

Der Bau von Löschwasserbrunnen in Privat-und Kommunalwäldern und die Maßnahmen der Weidetierhalterinnen und -halter für den Schutz ihrer Herden gegen Wolfsangriffe werden jetzt zu 100 Prozent vom Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) gefördert. Das ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen dem MLEUV und dem brandenburgischen Ministerium der Finanzen und (MdFE), die jetzt erfolgreich abgeschlossen wurden.

„Damit wurde eine gute Entscheidung für den Brandschutz in unseren Wäldern und für die Akzeptanz des Wolfes im Land Brandenburg getroffen. Sowohl für den Bau von Löschwasserbrunnen als auch wirksame Maßnahmen, die die Herden unserer Weidetierhalterinnen und -halter gegen Angriffe von Wolfsrudeln schützen, gibt es ein großes gesellschaftliches Interesse. Deshalb halten sowohl wir als auch das Finanzministerium eine 100-Prozent-Förderung für angemessen und gerechtfertigt“, erklärte die brandenburgische Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Hanka Mittelstädt nach der Entscheidung.

Damit wird auch eine Forderung der brandenburgischen Weidetierhalterinnen und –halter erfüllt, dass das Land die Kosten für den Herdenschutz gegen den Wolf trägt und keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Betroffenen entstehen. „Das wird die Akzeptanz des Wolfes in Brandenburg erhöhen. Ein wirksamer Herdenschutz ist einer der wichtigsten Bausteine für ein erfolgreiches Wolfsmanagement“, erklärte die Ministerin.


AfD-Landesverband Brandenburg gesichert rechtsextremistisch: Drastisches Alarmzeichen für Demokratie und Rechtsstaat – Verfassungstreue im Staatsdienst muss geprüft werden

Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion

Mit dem veröffentlichten Einstufungsvermerk des Brandenburger Verfassungsschutzes ist amtlich, was sich seit Jahren abzeichnet: Die AfD Brandenburg wird als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. „Die Einstufung ist rechtlich und politisch ein Wendepunkt und ein drastisches Alarmsignal für unsere Demokratie. Der Verfassungsschutz bestätigt schwarz auf weiß: Die AfD Brandenburg stellt sich mit ihrem völkischen Weltbild gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Wer Menschen nach Herkunft sortiert, kann nicht für alle Menschen Politik machen. Die AfD grenzt systematisch aus, spaltet die Gesellschaft und greift demokratische Institutionen an.“, erklärt Erik Stohn, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD‑Fraktion.

Die AfD unterscheidet offen zwischen „richtigen Deutschen“ und sogenannten „Passdeutschen“. Menschen mit anderer Herkunft oder Religion gehören für sie nicht dazu. Wer nicht in ihr völkisches Bild passt, soll – so ihre Forderung – zwangsweise das Land verlassen. Ganz gleich, ob diese Menschen hier geboren sind, hier arbeiten oder ihre Kinder hier zur Schule gehen. Alles, was demokratische Kontrolle sichert, wie der Verfassungsschutz oder die öffentlich-rechtlichen Medien soll abgeschafft werden. Die AfD will keine vielfältige, freie Gesellschaft. Sie will ein Land, in dem nur Platz für ihre Vorstellung von „deutsch“ ist – und das ist mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar.

Für die SPD-Fraktion ergeben sich wichtige Konsequenzen aus dem Einstufungsvermerk des Brandenburger Verfassungsschutzes zur AfD. Erik Stohn: „Wer Menschen nach Herkunft sortiert, stellt sich außerhalb unserer Verfassung. Wir nehmen den Bericht als Auftrag, alle Schutzmechanismen unseres Rechtsstaats zu nutzen – auch ein Parteiverbot muss geprüft werden. Gemeinsam mit Bund und Ländern ist das weitere Vorgehen abzustimmen. Ein Parteiverbotsverfahren ist das äußerste Mittel – aber die Voraussetzungen dafür sind durch den Bericht konkreter geworden. Es ist außerdem zügig zu klären, wie mit Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst verfahren wird, die verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützen oder Mitglied der AfD sind.“

Uwe Adler, innenpolitischer Sprecher: „Die AfD vertritt ein ethnopluralistisches Weltbild. In ihrer Auslegung bedeutet das: „Jedem Volk sein Land.“ Hinter dieser harmlos klingenden Formel steht jedoch unausgesprochen ein „Deutschland den Deutschen!“ oder gar „Ein Land, ein Volk, ein …!“ – Parolen, die wir aus der dunkelsten Zeit unserer Geschichte kennen. Die AfD hat keine Ideen für die Probleme und Herausforderungen der Zukunft. Ihr fehlt der politische Gestaltungswille, das Leben der Brandenburgerinnen und Brandenburger Tag für Tag ein Stück besser zu machen. Es mangelt an echter Problemlösungskompetenz und am Anspruch, konstruktive Lösungen zu entwickeln. Stattdessen hält sie die Gesellschaft in diffusen Zukunftsängsten – und genau daraus zieht sie ihre politische Kraft. Eine offene, reflektierte und optimistische Gesellschaft hingegen ist ihr größter „Feind“.“

Bei der Frage der Verfassungstreue im Staatsdienst halten wir uns strikt an den Koalitionsvertrag: „Wir sind uns einig, dass in Brandenburg nur Beamtin und Beamter werden darf, wer uneingeschränkt auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht. Es bedarf daher geeigneter, aber auch verhältnismäßiger Mittel, um Personen mit Bezügen aus dem Bereich des politischen und religiösen Extremismus mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen vom Staatsdienst fernzuhalten. Vor diesem Hintergrund wird der Verfassungstreuecheck hinsichtlich seiner Geeignetheit, Verhältnismäßigkeit sowie bezüglich der mit ihm verbundenen Grundrechtseingriffe und disziplinarrechtlichen Auswirkungen bereits im Jahr 2025 überprüft und entsprechend angepasst.“

Die SPD-Fraktion steht weiterhin zum Landesprogramm Tolerantes Brandenburg. Auch in Zukunft schützen wir die Demokratie und stärken die Menschen. Es braucht mehr politische Bildung, Aufklärung, Beratung und Opferhilfe. Hier werden wir, wie im Koalitionsvertrag verankert, die Instrumente der Demokratiebildung an unseren Schulen ausbauen.

Pressemitteilung zum Download:

250814_Bericht Verfassungsschutz AfD gesichert rechtsextremistisch


Zur Sicherung von sozialem Wohnraum: Mietpreisbremse verlängert

Pressemitteilung von Matthias Steinfurth

„Die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze schützen Mieterinnen und Mieter wirksam. Das allein reicht aber nicht aus, dem Wohnungsmangel und explodierenden Mieten begegnen zu können. Wir wollen darüber hinaus, das Bauen in Brandenburg einfacher, schneller und kostengünstiger machen, unter anderem durch die Novellierung der Bauordnung. Wir wollen gezielt das genossenschaftliche, kommunale und gemeinnützige Wohnen fördern und uns beim Bund für eine soziale Neuausrichtung der Wohnungs- und Mietenpolitik einsetzen. Wohnen ist ein Menschenrecht und der Schutz vor Verdrängung und explodierenden Mieten ist für uns als SPD soziale und politische Verpflichtung“, so Matthias Steinfurth, Sprecher für Bauen und Wohnen der SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg.

Nachdem der Deutsche Bundestag die gesetzliche Grundlage für die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 geschaffen hat, sollen im Land Brandenburg bis zum Jahresende Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen werden. Mit den entsprechenden Verordnungen dürfen in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt die Bestandsmieten in einem Zeitraum von drei Jahren um maximal 15 Prozent angehoben und die Miete bei Neuvermietung maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete angesetzt werden.


Verfahren vereinfachen, Verantwortung ermöglichen –Landtag beschließt Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung

Pressemitteilung von Marcel Penquitt

„Verwaltungsmodernisierung darf kein Schlagwort bleiben – sie muss spürbare Wirkung entfalten. Wer den Kommunen mehr Verantwortung überträgt, muss ihnen auch das Vertrauen und die Werkzeuge dafür geben: Klare Regeln, kurze Wege und verlässliche Zuständigkeiten. Das neue Gesetz bringt echte Entlastung, indem es Doppelprüfungen abbaut und Verfahren schlanker macht. Es geht nicht um weniger Kontrolle, sondern um mehr Verlässlichkeit und Handlungsspielraum für die Verantwortlichen vor Ort. Verwaltung muss ermöglichen – nicht bremsen,“ erklärt Marcel Penquitt, Vorsitzender des Ausschusses für Bürokratieabbau im Landtag Brandenburg.

Der Landtag Brandenburg hat heute in zweiter Lesung das Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in den Bereichen Landnutzung und Umwelt beschlossen. Es soll Verfahren straffen, kommunale Planungen beschleunigen und gute Projekte schneller zur Umsetzung bringen – ohne dabei Umweltstandards oder Beteiligungsrechte aus dem Blick zu verlieren.

Pressemitteilung zum Download: 250716_Penquitt_Verfahren vereinfachen


Planebruch unter den „Landmusikorten des Jahres 2025“

Pressemitteilung des Bundesmusikverbands Chor & Orchester (BMCO)

Lokale Leuchtturmprojekte der Musikkultur im ländlichen Raum: Der Deutsche Musikrat (DMR) und der Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) zeichnen insgesamt 13 Gemeinden als Landmusikorte 2025 aus. Neben zehn Förderpreisen wurden drei Bundespreise vergeben:

  1. Preis: Freyung (Bayern)
  2. Preis: Forst (Baden-Württemberg)
  3. Preis: Hochkirch (Sachsen)

Der erste Platz, die bayerische Stadt Freyung, überzeugte die Fachjury durch traditionsreiche und zugleich zukunftsgerichtete Volksmusikkultur, hohes ehrenamtliches Engagement und kulturelle Vielfalt im Dreiländereck Deutschland, Tschechien und Österreich. Mit der Volksmusikakademie Bayern setzt Freyung landesweit ein starkes Zeichen für die Nachwuchsförderung in der Volksmusik. Veranstaltungen wie der Bayerische Geigentag unterstreichen die hohe Qualität und Lebendigkeit der musikalischen Aktivitäten. Die Kommune schafft es zudem, Inklusion und Diversität zu leben: Menschen mit Behinderung und Menschen mit Demenz sind selbstverständlicher Teil des musikalischen Miteinanders. Als vorbildlich bewertet die Jury die vielen neuen Ideen, die Offenheit für Neues und die großen Visionen, um das Miteinander von Tradition und Zukunft mit Leben zu füllen. Die weiteren zehn Preisträger sind: Kirchzarten (Baden-Württemberg), Erbendorf (Bayern), Staufen im Breisgau (Baden-Württemberg), Kastellaun (Rheinland-Pfalz), Schöppingen (Nordrhein-Westfalen), Hörselberg-Hainich (Thüringen), Wiedensahl (Niedersachsen), Planebruch (Brandenburg), Schaafheim (Hessen) und Sebnitz (Sachsen). Bewerben konnten sich nur Orte mit maximal 12.000 Einwohner*innen, die dem sogenannten Thünen-Typ „eher ländlich“ oder „sehr ländlich“ entsprechen.

Die drei Bundespreise sind mit 18.000 Euro (1. Preis), 10.000 Euro (2. Preis) und 6.000 Euro (3. Preis) dotiert, die zehn Förderpreise umfassen jeweils 2.000 Euro. Diese Preisgelder sollen für weitere Projekte der Amateurmusik oder für die Zusammenarbeit zwischen Profi- und Amateurmusik vor Ort eingesetzt werden und neue Initiativen anstoßen, die die musikalischen Strukturen in der jeweiligen Kommune stärken und weiterentwickeln.

Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats, freut sich für die prämierten Gemeinden:
„Tolle Projekte und Initiativen brauchen Sichtbarkeit – auch und gerade die häufig ehrenamtlich funktionierende musikalische Power in ländlichen Regionen. Der Preis ‚Landmusikort des Jahres‘ bringt genau das: Wertschätzung für die kreative Kulturarbeit und die erfolgreiche Vernetzung sowie starke Impulse für die Weiterführung der häufig mit viel Herzblut betriebenen Projekte. Herzliche Gratulation an alle ausgezeichneten Landmusikorte – und: weiter so!“ „Eine Auszeichnung mit bundesweiter Strahlkraft“, so umschreibt BMCO-Geschäftsführerin Theresa Demandt die Ernennung zu Landmusikort. „Die über 90 Bewerbungen der Kommunen haben uns gezeigt, wie mit viel ehrenamtlichem Engagement, Qualität und Vielfalt Musikkultur auf dem Land vernetzt und durchdacht gelebt wird. Sie sichern damit in den kleinsten Gemeinden mit identitätsstiftenden Projekten ein lebendiges, flächendeckendes Kulturangebot – dieser Schatz muss weiterhin für den gesellschaftlichen Zusammenhalt gewürdigt und gefördert werden.“ Das Förderprogramm Landmusikort wird im Rahmen des Amateurmusikfonds des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien umgesetzt. Es unterstützt herausragende, innovative Musikprojekte und das ehrenamtliche Engagement in ländlichen Gebieten. Ausgezeichnet wurden besondere musikalische Aktivitäten, die einen Vorbildcharakter haben und somit zur Sichtbarmachung und Vernetzung von Musikgeschehen beitragen. Die Ausgezeichneten erhalten das Gütesiegel „Landmusikort des Jahres“ als Plakette, um bundes- und landesweit für das besondere Engagement sichtbar zu sein. Nach der Bekanntgabe der Gewinner werden nun die Preisübergaben jeweils in den Kommunen selbst geplant und umgesetzt.

Pressemitteilung zum Download: 2025-07-08_Pressemitteilung_Gewinner_Landmusikort_2025


Brandenburg investiert 460 Millionen Euro in die Gesundheitsversorgung

Pressemitteilung des MGS

Ministerin Müller: „Das sind Investitionen, die direkt bei den Menschen ankommen.“ Das Land Brandenburg wird 460 Millionen Euro aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität in die Sicherung der Gesundheitsversorgung investieren. Gesundheitsministerin Britta Müller hatte sich dafür in den vergangenen Wochen intensiv eingesetzt. Nun kann sie die Umsetzung der Pläne vorstellen: „Das sind Investitionen, die direkt bei den Menschen ankommen. Mit den Mitteln aus dem Sondervermögen können wir ambulante Basis- und Notfallstrukturen aufbauen und sichern. Bisher hatten wir hierfür keine entsprechenden Förderinstrumente“, erklärte sie heute im Gesundheitsausschuss des Landtages.

Ein Schwerpunkt liegt auf der wohnortnahen medizinischen Versorgung, insbesondere in ländlichen Regionen. Geplant ist der Aufbau von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Polikliniken, in denen Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen kooperativ zusammenarbeiten. Auf diese Weise werden ambulante und stationäre Angebote enger verzahnt: Die Grundversorgung bleibt vor Ort gesichert, während komplexe Eingriffe in spezialisierten Kliniken durchgeführt werden.

Besonders im Blick hat Müller dabei konkrete Standorte – unter anderem Wittstock/Dosse im Landkreis Prignitz. Dort soll eine verlässliche Versorgungsalternative entstehen. „Es wird keinen Umbau einer stationären Leistung ohne Alternativangebot geben. Mit Investitionen wie in Wittstock sichern wir die wohnortnahe Grundversorgung und gleichzeitig eine qualitativ hochwertige Behandlung“, erklärte die Ministerin. Zeitnah sollen Versorgungsalternativen in Wittstock unter Beteiligung der Gesundheitsministeriums erläutert werden. Das können auch ambulante Angebote wie zum Beispiel allgemeinmedizinische und internistische oder kardiologische Poliklinik-Angebote sein, so die Ministerin. „Ziel ist es weiterhin am Standort Wittstock die Notfallversorgung zu gewährleisten“, betonte Müller.

Mit ihrem Einsatz konnte Müller erreichen, dass Brandenburg die zusätzlichen Mittel gezielt in den Aufbau moderner Strukturen investiert. Damit will die Landesregierung gewährleisten, dass alle Krankenhausstandorte in Brandenburg als regionale Gesundheitszentren erhalten bleiben. So soll sichergestellt werden, dass Patientinnen und Patienten in allen Teilen des Landes gut, sicher und rechtzeitig medizinisch versorgt werden.

Pressemitteilung zum Download:

118_25_MGS_460_Mio_Euro_Sondervermögen_Sicherung_Gesundheitsversorgung_2025_09_10


Löschwasserbrunnenbau und Herdenschutz gegen den Wolf: 100-Prozent-Förderung jetzt gesichert

Pressemitteilung des MLEUV

Der Bau von Löschwasserbrunnen in Privat-und Kommunalwäldern und die Maßnahmen der Weidetierhalterinnen und -halter für den Schutz ihrer Herden gegen Wolfsangriffe werden jetzt zu 100 Prozent vom Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) gefördert. Das ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen dem MLEUV und dem brandenburgischen Ministerium der Finanzen und (MdFE), die jetzt erfolgreich abgeschlossen wurden.

„Damit wurde eine gute Entscheidung für den Brandschutz in unseren Wäldern und für die Akzeptanz des Wolfes im Land Brandenburg getroffen. Sowohl für den Bau von Löschwasserbrunnen als auch wirksame Maßnahmen, die die Herden unserer Weidetierhalterinnen und -halter gegen Angriffe von Wolfsrudeln schützen, gibt es ein großes gesellschaftliches Interesse. Deshalb halten sowohl wir als auch das Finanzministerium eine 100-Prozent-Förderung für angemessen und gerechtfertigt“, erklärte die brandenburgische Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Hanka Mittelstädt nach der Entscheidung.

Damit wird auch eine Forderung der brandenburgischen Weidetierhalterinnen und –halter erfüllt, dass das Land die Kosten für den Herdenschutz gegen den Wolf trägt und keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Betroffenen entstehen. „Das wird die Akzeptanz des Wolfes in Brandenburg erhöhen. Ein wirksamer Herdenschutz ist einer der wichtigsten Bausteine für ein erfolgreiches Wolfsmanagement“, erklärte die Ministerin.


AfD-Landesverband Brandenburg gesichert rechtsextremistisch: Drastisches Alarmzeichen für Demokratie und Rechtsstaat – Verfassungstreue im Staatsdienst muss geprüft werden

Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion

Mit dem veröffentlichten Einstufungsvermerk des Brandenburger Verfassungsschutzes ist amtlich, was sich seit Jahren abzeichnet: Die AfD Brandenburg wird als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. „Die Einstufung ist rechtlich und politisch ein Wendepunkt und ein drastisches Alarmsignal für unsere Demokratie. Der Verfassungsschutz bestätigt schwarz auf weiß: Die AfD Brandenburg stellt sich mit ihrem völkischen Weltbild gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Wer Menschen nach Herkunft sortiert, kann nicht für alle Menschen Politik machen. Die AfD grenzt systematisch aus, spaltet die Gesellschaft und greift demokratische Institutionen an.“, erklärt Erik Stohn, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD‑Fraktion.

Die AfD unterscheidet offen zwischen „richtigen Deutschen“ und sogenannten „Passdeutschen“. Menschen mit anderer Herkunft oder Religion gehören für sie nicht dazu. Wer nicht in ihr völkisches Bild passt, soll – so ihre Forderung – zwangsweise das Land verlassen. Ganz gleich, ob diese Menschen hier geboren sind, hier arbeiten oder ihre Kinder hier zur Schule gehen. Alles, was demokratische Kontrolle sichert, wie der Verfassungsschutz oder die öffentlich-rechtlichen Medien soll abgeschafft werden. Die AfD will keine vielfältige, freie Gesellschaft. Sie will ein Land, in dem nur Platz für ihre Vorstellung von „deutsch“ ist – und das ist mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar.

Für die SPD-Fraktion ergeben sich wichtige Konsequenzen aus dem Einstufungsvermerk des Brandenburger Verfassungsschutzes zur AfD. Erik Stohn: „Wer Menschen nach Herkunft sortiert, stellt sich außerhalb unserer Verfassung. Wir nehmen den Bericht als Auftrag, alle Schutzmechanismen unseres Rechtsstaats zu nutzen – auch ein Parteiverbot muss geprüft werden. Gemeinsam mit Bund und Ländern ist das weitere Vorgehen abzustimmen. Ein Parteiverbotsverfahren ist das äußerste Mittel – aber die Voraussetzungen dafür sind durch den Bericht konkreter geworden. Es ist außerdem zügig zu klären, wie mit Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst verfahren wird, die verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützen oder Mitglied der AfD sind.“

Uwe Adler, innenpolitischer Sprecher: „Die AfD vertritt ein ethnopluralistisches Weltbild. In ihrer Auslegung bedeutet das: „Jedem Volk sein Land.“ Hinter dieser harmlos klingenden Formel steht jedoch unausgesprochen ein „Deutschland den Deutschen!“ oder gar „Ein Land, ein Volk, ein …!“ – Parolen, die wir aus der dunkelsten Zeit unserer Geschichte kennen. Die AfD hat keine Ideen für die Probleme und Herausforderungen der Zukunft. Ihr fehlt der politische Gestaltungswille, das Leben der Brandenburgerinnen und Brandenburger Tag für Tag ein Stück besser zu machen. Es mangelt an echter Problemlösungskompetenz und am Anspruch, konstruktive Lösungen zu entwickeln. Stattdessen hält sie die Gesellschaft in diffusen Zukunftsängsten – und genau daraus zieht sie ihre politische Kraft. Eine offene, reflektierte und optimistische Gesellschaft hingegen ist ihr größter „Feind“.“

Bei der Frage der Verfassungstreue im Staatsdienst halten wir uns strikt an den Koalitionsvertrag: „Wir sind uns einig, dass in Brandenburg nur Beamtin und Beamter werden darf, wer uneingeschränkt auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht. Es bedarf daher geeigneter, aber auch verhältnismäßiger Mittel, um Personen mit Bezügen aus dem Bereich des politischen und religiösen Extremismus mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen vom Staatsdienst fernzuhalten. Vor diesem Hintergrund wird der Verfassungstreuecheck hinsichtlich seiner Geeignetheit, Verhältnismäßigkeit sowie bezüglich der mit ihm verbundenen Grundrechtseingriffe und disziplinarrechtlichen Auswirkungen bereits im Jahr 2025 überprüft und entsprechend angepasst.“

Die SPD-Fraktion steht weiterhin zum Landesprogramm Tolerantes Brandenburg. Auch in Zukunft schützen wir die Demokratie und stärken die Menschen. Es braucht mehr politische Bildung, Aufklärung, Beratung und Opferhilfe. Hier werden wir, wie im Koalitionsvertrag verankert, die Instrumente der Demokratiebildung an unseren Schulen ausbauen.

Pressemitteilung zum Download:

250814_Bericht Verfassungsschutz AfD gesichert rechtsextremistisch


Zur Sicherung von sozialem Wohnraum: Mietpreisbremse verlängert

Pressemitteilung von Matthias Steinfurth

„Die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze schützen Mieterinnen und Mieter wirksam. Das allein reicht aber nicht aus, dem Wohnungsmangel und explodierenden Mieten begegnen zu können. Wir wollen darüber hinaus, das Bauen in Brandenburg einfacher, schneller und kostengünstiger machen, unter anderem durch die Novellierung der Bauordnung. Wir wollen gezielt das genossenschaftliche, kommunale und gemeinnützige Wohnen fördern und uns beim Bund für eine soziale Neuausrichtung der Wohnungs- und Mietenpolitik einsetzen. Wohnen ist ein Menschenrecht und der Schutz vor Verdrängung und explodierenden Mieten ist für uns als SPD soziale und politische Verpflichtung“, so Matthias Steinfurth, Sprecher für Bauen und Wohnen der SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg.

Nachdem der Deutsche Bundestag die gesetzliche Grundlage für die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 geschaffen hat, sollen im Land Brandenburg bis zum Jahresende Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen werden. Mit den entsprechenden Verordnungen dürfen in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt die Bestandsmieten in einem Zeitraum von drei Jahren um maximal 15 Prozent angehoben und die Miete bei Neuvermietung maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete angesetzt werden.


Verfahren vereinfachen, Verantwortung ermöglichen –Landtag beschließt Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung

Pressemitteilung von Marcel Penquitt

„Verwaltungsmodernisierung darf kein Schlagwort bleiben – sie muss spürbare Wirkung entfalten. Wer den Kommunen mehr Verantwortung überträgt, muss ihnen auch das Vertrauen und die Werkzeuge dafür geben: Klare Regeln, kurze Wege und verlässliche Zuständigkeiten. Das neue Gesetz bringt echte Entlastung, indem es Doppelprüfungen abbaut und Verfahren schlanker macht. Es geht nicht um weniger Kontrolle, sondern um mehr Verlässlichkeit und Handlungsspielraum für die Verantwortlichen vor Ort. Verwaltung muss ermöglichen – nicht bremsen,“ erklärt Marcel Penquitt, Vorsitzender des Ausschusses für Bürokratieabbau im Landtag Brandenburg.

Der Landtag Brandenburg hat heute in zweiter Lesung das Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in den Bereichen Landnutzung und Umwelt beschlossen. Es soll Verfahren straffen, kommunale Planungen beschleunigen und gute Projekte schneller zur Umsetzung bringen – ohne dabei Umweltstandards oder Beteiligungsrechte aus dem Blick zu verlieren.

Pressemitteilung zum Download: 250716_Penquitt_Verfahren vereinfachen


Planebruch unter den „Landmusikorten des Jahres 2025“

Pressemitteilung des Bundesmusikverbands Chor & Orchester (BMCO)

Lokale Leuchtturmprojekte der Musikkultur im ländlichen Raum: Der Deutsche Musikrat (DMR) und der Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) zeichnen insgesamt 13 Gemeinden als Landmusikorte 2025 aus. Neben zehn Förderpreisen wurden drei Bundespreise vergeben:

  1. Preis: Freyung (Bayern)
  2. Preis: Forst (Baden-Württemberg)
  3. Preis: Hochkirch (Sachsen)

Der erste Platz, die bayerische Stadt Freyung, überzeugte die Fachjury durch traditionsreiche und zugleich zukunftsgerichtete Volksmusikkultur, hohes ehrenamtliches Engagement und kulturelle Vielfalt im Dreiländereck Deutschland, Tschechien und Österreich. Mit der Volksmusikakademie Bayern setzt Freyung landesweit ein starkes Zeichen für die Nachwuchsförderung in der Volksmusik. Veranstaltungen wie der Bayerische Geigentag unterstreichen die hohe Qualität und Lebendigkeit der musikalischen Aktivitäten. Die Kommune schafft es zudem, Inklusion und Diversität zu leben: Menschen mit Behinderung und Menschen mit Demenz sind selbstverständlicher Teil des musikalischen Miteinanders. Als vorbildlich bewertet die Jury die vielen neuen Ideen, die Offenheit für Neues und die großen Visionen, um das Miteinander von Tradition und Zukunft mit Leben zu füllen. Die weiteren zehn Preisträger sind: Kirchzarten (Baden-Württemberg), Erbendorf (Bayern), Staufen im Breisgau (Baden-Württemberg), Kastellaun (Rheinland-Pfalz), Schöppingen (Nordrhein-Westfalen), Hörselberg-Hainich (Thüringen), Wiedensahl (Niedersachsen), Planebruch (Brandenburg), Schaafheim (Hessen) und Sebnitz (Sachsen). Bewerben konnten sich nur Orte mit maximal 12.000 Einwohner*innen, die dem sogenannten Thünen-Typ „eher ländlich“ oder „sehr ländlich“ entsprechen.

Die drei Bundespreise sind mit 18.000 Euro (1. Preis), 10.000 Euro (2. Preis) und 6.000 Euro (3. Preis) dotiert, die zehn Förderpreise umfassen jeweils 2.000 Euro. Diese Preisgelder sollen für weitere Projekte der Amateurmusik oder für die Zusammenarbeit zwischen Profi- und Amateurmusik vor Ort eingesetzt werden und neue Initiativen anstoßen, die die musikalischen Strukturen in der jeweiligen Kommune stärken und weiterentwickeln.

Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats, freut sich für die prämierten Gemeinden:
„Tolle Projekte und Initiativen brauchen Sichtbarkeit – auch und gerade die häufig ehrenamtlich funktionierende musikalische Power in ländlichen Regionen. Der Preis ‚Landmusikort des Jahres‘ bringt genau das: Wertschätzung für die kreative Kulturarbeit und die erfolgreiche Vernetzung sowie starke Impulse für die Weiterführung der häufig mit viel Herzblut betriebenen Projekte. Herzliche Gratulation an alle ausgezeichneten Landmusikorte – und: weiter so!“ „Eine Auszeichnung mit bundesweiter Strahlkraft“, so umschreibt BMCO-Geschäftsführerin Theresa Demandt die Ernennung zu Landmusikort. „Die über 90 Bewerbungen der Kommunen haben uns gezeigt, wie mit viel ehrenamtlichem Engagement, Qualität und Vielfalt Musikkultur auf dem Land vernetzt und durchdacht gelebt wird. Sie sichern damit in den kleinsten Gemeinden mit identitätsstiftenden Projekten ein lebendiges, flächendeckendes Kulturangebot – dieser Schatz muss weiterhin für den gesellschaftlichen Zusammenhalt gewürdigt und gefördert werden.“ Das Förderprogramm Landmusikort wird im Rahmen des Amateurmusikfonds des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien umgesetzt. Es unterstützt herausragende, innovative Musikprojekte und das ehrenamtliche Engagement in ländlichen Gebieten. Ausgezeichnet wurden besondere musikalische Aktivitäten, die einen Vorbildcharakter haben und somit zur Sichtbarmachung und Vernetzung von Musikgeschehen beitragen. Die Ausgezeichneten erhalten das Gütesiegel „Landmusikort des Jahres“ als Plakette, um bundes- und landesweit für das besondere Engagement sichtbar zu sein. Nach der Bekanntgabe der Gewinner werden nun die Preisübergaben jeweils in den Kommunen selbst geplant und umgesetzt.

Pressemitteilung zum Download: 2025-07-08_Pressemitteilung_Gewinner_Landmusikort_2025