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Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (Frist: 15. Januar 2026)

Projektaufruf des Bundesinstituts für Bau-, Stadt-, und Raumforschung

Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ werden überjährige investive Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung gefördert. Die für den Projektaufruf 2025/2026 zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt. Interessenbekundungen können bis zum 15. Januar 2026 digital eingereicht werden.

Der Deutsche Bundestag hat im Wirtschaftsplan 2025 des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) Programmmittel in Höhe von 333 Millionen Euro für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) bereitgestellt. Damit werden Kommunen dabei unterstützt, ihre Sportstätten von besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu erhalten und zu modernisieren.

Das Bundesprogramm SKS zielt zugleich darauf ab, den bundesweiten Sanierungsstau bei Sportstätten einschließlich Hallen- und Freibädern in den Städten und Gemeinden abzubauen. Sport- und Freizeitangebote fördern das soziale Miteinander. Dafür müssen die entsprechenden Einrichtungen in den Kommunen zur Verfügung stehen und voll funktionsfähig sein.

Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst neben Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen, wie z. B. Sport- und Tennisplätze. Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung; Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen ist ebenfalls möglich.

Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Anschließend werden alle ausgewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen.

Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 15. Januar 2026 ausschließlich digital über das Förderportal des Bundes easy-Online einreichen. Das Portal wird ab dem 10. November 2025 freigeschaltet sein. Einzelheiten können dem Projektaufruf entnommen werden.

Link zur Seite des BBSR: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks.html

Projektaufruf zum Download: Projektaufruf


Kita-Budget 2026: Weitere acht Millionen Euro für die Kindertagesbetreuung in Brandenburg

Pressemitteilung des MBJS

Das Land Brandenburg unterstützt Kita-Träger zusätzlich mit acht Millionen Euro. Das Kita-Budget soll bei der Verbesserung der pädagogischen Arbeit und bedarfsgerechter Angebote helfen. Das Jugendministerium (MBJS) setzt mit der jetzt veröffentlichten Förderrichtlinie „Kita-Budget 2026“ ein Ergebnis der parlamentarischen Haushaltsberatungen um.

Jugendminister Steffen Freiberg: „Ich bin dem Landtag für die mit dem Haushaltsbeschluss festgelegte weitere Unterstützung der Kita-Träger dankbar. Wenige Monate später können wir bereits eine mit allen Beteiligten abgestimmte Förderrichtlinie vorlegen. Diese Mittel sollen vor allem zum Wohle unserer Kinder in Krippen, Kindergärten und Horten eingesetzt werden. Das Kita-Budget für das Jahr 2026 ist eine unbürokratische Lösung für zusätzliche finanzielle Spielräume.“

Der Beschluss, ein eigenes Kita-Budget für die Kita-Träger zu schaffen, fiel mit dem Landtagsbeschluss zum Haushalt 2025/2026. Die Koalitionsfraktionen SPD und BSW hatten in einem Änderungsantrag die „flexible, zusätzliche finanzielle Unterstützung für Kindertageseinrichtungen“ eingebracht. Beschlossen wurde ein Kita-Budget für das Jahr 2026 in Höhe von acht Millionen Euro. Ziel ist eine schnelle und unbürokratische Auszahlung an die Träger.

Die Förderrichtlinie „Kita-Budget 2026“ tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und gilt für ein Kalenderjahr. Gefördert werden Vorhaben, die in den Kitas zusätzlich zum Budget für Personal und Betriebskosten umgesetzt werden. Die Förderhöhe richtet sich nach der Zahl der belegten Kita-Plätze und beträgt pauschal 40 Euro je Kind. Kita-Träger beantragen das Budget bei ihrem zuständigen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt. Antragsfrist ist der 1. November 2025. Alle Kita-Träger erhalten dazu nun ein Informationsschreiben.

Pressemitteilung zum Download:

75-25_Kitas in Brandenburg bekommen ein Kita-Budget

PDF Förderrichtlinie Kita-Budget 2026:

Abl-MBJS_22_2025

Link zum Antragsformulare für Kita-Träger in der MBJS-Formularbox:

https://mbjs-fachportal.brandenburg.de/kindertagesbetreuung/recht-und-statistik/richtlinien-verwaltungsvorschriften-foerdergrundsaetze/formularbox-fuer-einrichtungstraeger-und-jugendaemter.html


Lebensqualität im ländlichen Raum sichern: SPD will Ladenöffnungsgesetz modernisieren

Pressemitteilung Nadine Graßmel, Wolfgang Roick

Weil in vielen Dörfern und Kleinstädten Läden geschlossen haben und Wege – besonders für Ältere ohne Auto – länger werden, sollen neue, digitale Versorgungsmodelle (z. B. Smart Stores, begehbare Automaten) rechtssicher und wirtschaftlich tragfähig ermöglicht werden. Dafür braucht es eine Modernisierung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes – mit klaren Regeln für 24/7-Zugänge, ohne die Sonn- und Feiertagsruhe der Beschäftigten anzutasten.

„Auf dem Land sind die Wege zum nächsten Supermarkt oft lang. Wer keinen Laden mehr im Ort hat, muss häufig viele Kilometer fahren, um sich mit dem Nötigsten zu versorgen“, sagt Nadine Graßmel, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. „Gleichzeitig gibt es Unternehmerinnen und Unternehmer, die moderne Konzepte für die Nahversorgung anbieten möchten. Damit sich diese Ideen rechnen, brauchen sie Rechtssicherheit und die Möglichkeit, ihre Angebote auch an Sonn- und Feiertagen zugänglich zu machen – ohne die Sonn- und Feiertagsruhe für Beschäftigte zu verletzen. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Lebensqualität im ländlichen Raum zu sichern.“

Wolfgang Roick, Sprecher für Demografischen Wandel der SPD-Fraktion, betont: „Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels müssen wir neue Wege gehen, um die Versorgung in der Fläche zu sichern. Digitale Hofläden und Smart Stores sind eine große Chance, die Selbstständigkeit älterer Menschen zu stärken und ländliche Regionen attraktiv zu halten. Mit der Modernisierung des Ladenöffnungsgesetzes schaffen wir Planungssicherheit für Betreiber und stärken regionale Wirtschaftskreisläufe.“

Mit dem gemeinsamen Entschließungsantrag fordern SPD und BSW die Landesregierung auf, bis Ende des ersten Quartals 2026 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der folgende Punkte umsetzt:

  • Klare gesetzliche Definition für innovative, personalunabhängige Selbstbedienungsverkaufsstellen (z. B. Smart Stores, begehbare Automaten, digitale Hofläden).
  • Bürokratieabbau für Direktvermarkter, damit regionale Produkte unkompliziert vor Ort angeboten werden können.
  • Rechtssicherheit für Betreiber durch die Möglichkeit der Öffnung an allen Tagen der Woche für unbemannte Systeme – unter Wahrung von Sonn- und Feiertagsruhe, Arbeitsschutz und kommunalen Belangen.

Flankierend sollen Schutzstandards gesetzlich verankert werden: Jugendschutz und Altersverifikation (z. B. bei Tabak/Alkohol), Barrierefreiheit, Datenschutz, Lärmschutz sowie die Einbindung der Kommunen in Standort- und Sicherheitskonzepte. Zudem ist eine Evaluation nach zwei Jahren vorgesehen, um Wirkungen auf Nahversorgung, regionale Wertschöpfung und Akzeptanz vor Ort zu prüfen.

Pressemitteilung zum Download:

250925_Nadine Graßmehl_Wolfgang Roick_Ladenöffnungsgesetz


Feuerwehrkameraden aus Potsdam-Mittelmark für langjährigen Einsatz ausgezeichnet

Pressemitteilung Landkreis Potsdam-Mittelmark

Mit Spannung erwarteten die Kameradinnen und Kameraden die Auszeichnungsveranstaltung des Ministerium des Innern im Brand- und Katastrophenschutz am Freitag, den 19. September 2025. Im Landkreis Potsdam-Mittelmark konnten die langjährig tätigen Mitglieder der Feuerwehren ausgezeichnet werden.

An diese drei Personen sind die Ehrenzeichen verliehen worden:

Marcel Marohn – Oberbrandinspektor Ortsfeuerwehr Niemegk – in Silber; seit 1998 Mitglied der Ortsfeuerwehr und der Amtsfeuerwehr, bewährte sich als Einsatzleiter und Mitglied der Einsatzleitung. Seine Besonnenheit und Erfahrung machen ihn zu einem geschätzten aktiven Mitglied.

Marlies Zibulski – Hauptbrandmeisterin – in Silber am Bande, Ehrenzeichen, in der Ortsfeuerwehr Borkwalde seit 1973 aktiv, als Ortswehrführerin gestaltete sie die Entwicklung der Feuerwehr in allen Bereichen vorbildlich, und dies seit über 50 Jahren.

Christin Rech – 1. Hauptlöschmeisterin; in Silber; seit 1998 Mitglied der Ortsfeuerwehr in Geltow, hat sich um die Ausbildung und Aufbau der Jugendfeuerwehr in Geltow besonders verdient gemacht.

Die feierliche Auszeichnungsveranstaltung fand in Klaistow am Freitag, den 19. September 2025 statt. Landrat Marko Köhler wohnte der Ehrung bei und gratulierte den Kameradinnen und dem Kameraden herzlich zu ihrem Verdienst.

Link zur Pressemitteilung:

https://www.potsdam-mittelmark.de/de/aktuelles-veranstaltungen/alle-meldungen/ehrung-feuerwehr


Brandenburg stärkt seine Kommunen: Neues Investitionsprogramm geht am 1. Oktober an den Start

Pressemitteilung Melanie Balzer

Im Haushaltsausschuss des Landtags Brandenburg wurde der Brandenburg-Kredit – Kommunales Investitionsprogramm 2025-2029 auf den Weg gebracht. Kommunen erhalten zinsverbilligte Kredite. Nur 1% Zinssatz tragen die Kommunen, den Rest übernimmt das Land. Die ILB gewährt nach individueller Kreditprüfung diese langfristigen zinsverbilligten Darlehen zur Finanzierung von pflichtigen Investitionsmaßnahmen.

Der Brandenburg-Kredit ist Teil des brandenburgischen Zukunftspakets. Weitere Teile sind die Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes und die Investitionen, die durch den Landtag schon mit dem Haushalt 2025/26 beschlossen worden sind.

Abgeordnete Melanie Balzer, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Mitglied im brandenburgischen Haushaltsausschuss: „Durch das Angebot eines vergünstigten Zinssatzes bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) wollen wir unsere Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise ermutigen mehr zu investieren. Durch den Brandenburg-Kredit wird ein förderfähiges Kreditvolumen von bis zu 500 Millionen Euro für unsere Kommunen ermöglicht. Auch Kommunen in der Haushaltssicherung dürfen nach Prüfung am Programm teilnehmen. Der Landtag hat dafür 50 Millionen Euro bis 2029 bereitgestellt.“

Mit dem Brandenburg-Kredit werden ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zwischen SPD und BSW sowie ein Landtagsbeschluss vom März 2025 umgesetzt. Das Programm startet am 1.10.2025.

  • Förderfähige Maßnahmen sind insbesondere:
    Kommunale Infrastruktur zur Daseinsvorsorge (, Brücken, Straßen, Radwege und Klimaschutzmaßnahmen)
  • Investitionen im Bereich Bildung (Kindertagesstätten, Schulen)
  • Investitionen im Bereich Öffentlicher Personennahverkehr, denn die Weiterleitung der Mittel an privatrechtliche Unternehmen, welche die Funktionen kommunaler Aufgabenträger im Bereich ÖPNV wahrnehmen, ist gestattet.

Pressemitteilung zum Download:

250909_Pressemitteilung Melanie Balzer_Brandenburg Kredit


Brandenburg investiert in die Zukunft: 26,9 Millionen Euro für Bad Belzig, Beelitz, Michendorf, Niemegk, Schwielowsee, Seddiner See, Treuenbrietzen und Wiesenburg

Pressemitteilung Melanie Balzer

Das Land Brandenburg und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich auf die Umsetzung des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) der Bundesregierung verständigt. Insgesamt stehen Brandenburg rund 3 Milliarden Euro aus den Bundesmitteln zur Verfügung – ein starkes Signal für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes.

Abgeordnete Melanie Balzer, stellvertretende Fraktionsvorsitzende für den Bereich Haushalt und Finanzen der SPD-Fraktion: „Mit der Vereinbarung haben wir den Weg freigemacht für umfassende Investitionen in ganz Brandenburg.  Insgesamt stehen für den Landkreis Potsdam-Mittelmark rund 125 Millionen Euro zur Verfügung, davon 26,9 Millionen Euro für Bad Belzig, Beelitz, Michendorf, Niemegk, Schwielowsee, Seddiner See, Treuenbrietzen und Wiesenburg und 45 Millionen Euro für den Landkreis selbst. Auch in unserer Region brauchen wir sichere Schulwege, sanierte und erweiterte Schul- und Kita-Gebäude sowie Straßen, Radwege und Brücken – genau solche Vorhaben ermöglicht das Paket des Bundes. Entscheidend ist, dass die Mittel unbürokratisch, schnell und zielgerichtet dort ankommen, wo sie gebraucht werden: hier vor Ort, vor unserer Haustür.“

Ein besonderer Schwerpunkt ist die Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit: 1,5 Milliarden Euro werden den Städten, Gemeinden und Landkreisen eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt. So können Projekte passgenau auf die Bedürfnisse der Menschen vor Ort zugeschnitten und zügig umgesetzt werden. 1 Milliarde Euro werden für Investitionen des Landes zur Verfügung gestellt. Damit wird auch der Goldene Plan Sport wieder aufgelegt. 500 Millionen Euro stehen für die Sicherung der medizinischen Versorgung und Investitionen in die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und den Einsatz von KI-Anwendungen zur Verfügung.

Abgeordnete Balzer weiter: „Unser Anspruch ist, dass die Bürgerinnen und Bürger spürbare Verbesserungen erleben – kürzere Wege, besseren Service, moderne Infrastruktur. Wir investieren in eine lebenswerte, sichere und nachhaltige Zukunft für alle. Mit der Unterzeichnung der unbürokratischen Vereinbarung zwischen Land und Kommunen und in Kombination mit dem Brandenburg-Kredit (zinsverbilligte Kredite) senden wir ein klares Signal: Brandenburg soll einfacher werden.“

Pressemitteilung zum Download:

250909_Pressemitteilung Melanie Balzer_Sondervermögen für Brandenburg


Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (Frist: 15. Januar 2026)

Projektaufruf des Bundesinstituts für Bau-, Stadt-, und Raumforschung

Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ werden überjährige investive Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung gefördert. Die für den Projektaufruf 2025/2026 zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt. Interessenbekundungen können bis zum 15. Januar 2026 digital eingereicht werden.

Der Deutsche Bundestag hat im Wirtschaftsplan 2025 des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) Programmmittel in Höhe von 333 Millionen Euro für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) bereitgestellt. Damit werden Kommunen dabei unterstützt, ihre Sportstätten von besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu erhalten und zu modernisieren.

Das Bundesprogramm SKS zielt zugleich darauf ab, den bundesweiten Sanierungsstau bei Sportstätten einschließlich Hallen- und Freibädern in den Städten und Gemeinden abzubauen. Sport- und Freizeitangebote fördern das soziale Miteinander. Dafür müssen die entsprechenden Einrichtungen in den Kommunen zur Verfügung stehen und voll funktionsfähig sein.

Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst neben Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen, wie z. B. Sport- und Tennisplätze. Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung; Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen ist ebenfalls möglich.

Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Anschließend werden alle ausgewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen.

Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 15. Januar 2026 ausschließlich digital über das Förderportal des Bundes easy-Online einreichen. Das Portal wird ab dem 10. November 2025 freigeschaltet sein. Einzelheiten können dem Projektaufruf entnommen werden.

Link zur Seite des BBSR: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks.html

Projektaufruf zum Download: Projektaufruf


Kita-Budget 2026: Weitere acht Millionen Euro für die Kindertagesbetreuung in Brandenburg

Pressemitteilung des MBJS

Das Land Brandenburg unterstützt Kita-Träger zusätzlich mit acht Millionen Euro. Das Kita-Budget soll bei der Verbesserung der pädagogischen Arbeit und bedarfsgerechter Angebote helfen. Das Jugendministerium (MBJS) setzt mit der jetzt veröffentlichten Förderrichtlinie „Kita-Budget 2026“ ein Ergebnis der parlamentarischen Haushaltsberatungen um.

Jugendminister Steffen Freiberg: „Ich bin dem Landtag für die mit dem Haushaltsbeschluss festgelegte weitere Unterstützung der Kita-Träger dankbar. Wenige Monate später können wir bereits eine mit allen Beteiligten abgestimmte Förderrichtlinie vorlegen. Diese Mittel sollen vor allem zum Wohle unserer Kinder in Krippen, Kindergärten und Horten eingesetzt werden. Das Kita-Budget für das Jahr 2026 ist eine unbürokratische Lösung für zusätzliche finanzielle Spielräume.“

Der Beschluss, ein eigenes Kita-Budget für die Kita-Träger zu schaffen, fiel mit dem Landtagsbeschluss zum Haushalt 2025/2026. Die Koalitionsfraktionen SPD und BSW hatten in einem Änderungsantrag die „flexible, zusätzliche finanzielle Unterstützung für Kindertageseinrichtungen“ eingebracht. Beschlossen wurde ein Kita-Budget für das Jahr 2026 in Höhe von acht Millionen Euro. Ziel ist eine schnelle und unbürokratische Auszahlung an die Träger.

Die Förderrichtlinie „Kita-Budget 2026“ tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und gilt für ein Kalenderjahr. Gefördert werden Vorhaben, die in den Kitas zusätzlich zum Budget für Personal und Betriebskosten umgesetzt werden. Die Förderhöhe richtet sich nach der Zahl der belegten Kita-Plätze und beträgt pauschal 40 Euro je Kind. Kita-Träger beantragen das Budget bei ihrem zuständigen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt. Antragsfrist ist der 1. November 2025. Alle Kita-Träger erhalten dazu nun ein Informationsschreiben.

Pressemitteilung zum Download:

75-25_Kitas in Brandenburg bekommen ein Kita-Budget

PDF Förderrichtlinie Kita-Budget 2026:

Abl-MBJS_22_2025

Link zum Antragsformulare für Kita-Träger in der MBJS-Formularbox:

https://mbjs-fachportal.brandenburg.de/kindertagesbetreuung/recht-und-statistik/richtlinien-verwaltungsvorschriften-foerdergrundsaetze/formularbox-fuer-einrichtungstraeger-und-jugendaemter.html


Lebensqualität im ländlichen Raum sichern: SPD will Ladenöffnungsgesetz modernisieren

Pressemitteilung Nadine Graßmel, Wolfgang Roick

Weil in vielen Dörfern und Kleinstädten Läden geschlossen haben und Wege – besonders für Ältere ohne Auto – länger werden, sollen neue, digitale Versorgungsmodelle (z. B. Smart Stores, begehbare Automaten) rechtssicher und wirtschaftlich tragfähig ermöglicht werden. Dafür braucht es eine Modernisierung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes – mit klaren Regeln für 24/7-Zugänge, ohne die Sonn- und Feiertagsruhe der Beschäftigten anzutasten.

„Auf dem Land sind die Wege zum nächsten Supermarkt oft lang. Wer keinen Laden mehr im Ort hat, muss häufig viele Kilometer fahren, um sich mit dem Nötigsten zu versorgen“, sagt Nadine Graßmel, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. „Gleichzeitig gibt es Unternehmerinnen und Unternehmer, die moderne Konzepte für die Nahversorgung anbieten möchten. Damit sich diese Ideen rechnen, brauchen sie Rechtssicherheit und die Möglichkeit, ihre Angebote auch an Sonn- und Feiertagen zugänglich zu machen – ohne die Sonn- und Feiertagsruhe für Beschäftigte zu verletzen. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Lebensqualität im ländlichen Raum zu sichern.“

Wolfgang Roick, Sprecher für Demografischen Wandel der SPD-Fraktion, betont: „Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels müssen wir neue Wege gehen, um die Versorgung in der Fläche zu sichern. Digitale Hofläden und Smart Stores sind eine große Chance, die Selbstständigkeit älterer Menschen zu stärken und ländliche Regionen attraktiv zu halten. Mit der Modernisierung des Ladenöffnungsgesetzes schaffen wir Planungssicherheit für Betreiber und stärken regionale Wirtschaftskreisläufe.“

Mit dem gemeinsamen Entschließungsantrag fordern SPD und BSW die Landesregierung auf, bis Ende des ersten Quartals 2026 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der folgende Punkte umsetzt:

  • Klare gesetzliche Definition für innovative, personalunabhängige Selbstbedienungsverkaufsstellen (z. B. Smart Stores, begehbare Automaten, digitale Hofläden).
  • Bürokratieabbau für Direktvermarkter, damit regionale Produkte unkompliziert vor Ort angeboten werden können.
  • Rechtssicherheit für Betreiber durch die Möglichkeit der Öffnung an allen Tagen der Woche für unbemannte Systeme – unter Wahrung von Sonn- und Feiertagsruhe, Arbeitsschutz und kommunalen Belangen.

Flankierend sollen Schutzstandards gesetzlich verankert werden: Jugendschutz und Altersverifikation (z. B. bei Tabak/Alkohol), Barrierefreiheit, Datenschutz, Lärmschutz sowie die Einbindung der Kommunen in Standort- und Sicherheitskonzepte. Zudem ist eine Evaluation nach zwei Jahren vorgesehen, um Wirkungen auf Nahversorgung, regionale Wertschöpfung und Akzeptanz vor Ort zu prüfen.

Pressemitteilung zum Download:

250925_Nadine Graßmehl_Wolfgang Roick_Ladenöffnungsgesetz


Feuerwehrkameraden aus Potsdam-Mittelmark für langjährigen Einsatz ausgezeichnet

Pressemitteilung Landkreis Potsdam-Mittelmark

Mit Spannung erwarteten die Kameradinnen und Kameraden die Auszeichnungsveranstaltung des Ministerium des Innern im Brand- und Katastrophenschutz am Freitag, den 19. September 2025. Im Landkreis Potsdam-Mittelmark konnten die langjährig tätigen Mitglieder der Feuerwehren ausgezeichnet werden.

An diese drei Personen sind die Ehrenzeichen verliehen worden:

Marcel Marohn – Oberbrandinspektor Ortsfeuerwehr Niemegk – in Silber; seit 1998 Mitglied der Ortsfeuerwehr und der Amtsfeuerwehr, bewährte sich als Einsatzleiter und Mitglied der Einsatzleitung. Seine Besonnenheit und Erfahrung machen ihn zu einem geschätzten aktiven Mitglied.

Marlies Zibulski – Hauptbrandmeisterin – in Silber am Bande, Ehrenzeichen, in der Ortsfeuerwehr Borkwalde seit 1973 aktiv, als Ortswehrführerin gestaltete sie die Entwicklung der Feuerwehr in allen Bereichen vorbildlich, und dies seit über 50 Jahren.

Christin Rech – 1. Hauptlöschmeisterin; in Silber; seit 1998 Mitglied der Ortsfeuerwehr in Geltow, hat sich um die Ausbildung und Aufbau der Jugendfeuerwehr in Geltow besonders verdient gemacht.

Die feierliche Auszeichnungsveranstaltung fand in Klaistow am Freitag, den 19. September 2025 statt. Landrat Marko Köhler wohnte der Ehrung bei und gratulierte den Kameradinnen und dem Kameraden herzlich zu ihrem Verdienst.

Link zur Pressemitteilung:

https://www.potsdam-mittelmark.de/de/aktuelles-veranstaltungen/alle-meldungen/ehrung-feuerwehr


Brandenburg stärkt seine Kommunen: Neues Investitionsprogramm geht am 1. Oktober an den Start

Pressemitteilung Melanie Balzer

Im Haushaltsausschuss des Landtags Brandenburg wurde der Brandenburg-Kredit – Kommunales Investitionsprogramm 2025-2029 auf den Weg gebracht. Kommunen erhalten zinsverbilligte Kredite. Nur 1% Zinssatz tragen die Kommunen, den Rest übernimmt das Land. Die ILB gewährt nach individueller Kreditprüfung diese langfristigen zinsverbilligten Darlehen zur Finanzierung von pflichtigen Investitionsmaßnahmen.

Der Brandenburg-Kredit ist Teil des brandenburgischen Zukunftspakets. Weitere Teile sind die Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes und die Investitionen, die durch den Landtag schon mit dem Haushalt 2025/26 beschlossen worden sind.

Abgeordnete Melanie Balzer, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Mitglied im brandenburgischen Haushaltsausschuss: „Durch das Angebot eines vergünstigten Zinssatzes bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) wollen wir unsere Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise ermutigen mehr zu investieren. Durch den Brandenburg-Kredit wird ein förderfähiges Kreditvolumen von bis zu 500 Millionen Euro für unsere Kommunen ermöglicht. Auch Kommunen in der Haushaltssicherung dürfen nach Prüfung am Programm teilnehmen. Der Landtag hat dafür 50 Millionen Euro bis 2029 bereitgestellt.“

Mit dem Brandenburg-Kredit werden ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zwischen SPD und BSW sowie ein Landtagsbeschluss vom März 2025 umgesetzt. Das Programm startet am 1.10.2025.

  • Förderfähige Maßnahmen sind insbesondere:
    Kommunale Infrastruktur zur Daseinsvorsorge (, Brücken, Straßen, Radwege und Klimaschutzmaßnahmen)
  • Investitionen im Bereich Bildung (Kindertagesstätten, Schulen)
  • Investitionen im Bereich Öffentlicher Personennahverkehr, denn die Weiterleitung der Mittel an privatrechtliche Unternehmen, welche die Funktionen kommunaler Aufgabenträger im Bereich ÖPNV wahrnehmen, ist gestattet.

Pressemitteilung zum Download:

250909_Pressemitteilung Melanie Balzer_Brandenburg Kredit


Brandenburg investiert in die Zukunft: 26,9 Millionen Euro für Bad Belzig, Beelitz, Michendorf, Niemegk, Schwielowsee, Seddiner See, Treuenbrietzen und Wiesenburg

Pressemitteilung Melanie Balzer

Das Land Brandenburg und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich auf die Umsetzung des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) der Bundesregierung verständigt. Insgesamt stehen Brandenburg rund 3 Milliarden Euro aus den Bundesmitteln zur Verfügung – ein starkes Signal für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes.

Abgeordnete Melanie Balzer, stellvertretende Fraktionsvorsitzende für den Bereich Haushalt und Finanzen der SPD-Fraktion: „Mit der Vereinbarung haben wir den Weg freigemacht für umfassende Investitionen in ganz Brandenburg.  Insgesamt stehen für den Landkreis Potsdam-Mittelmark rund 125 Millionen Euro zur Verfügung, davon 26,9 Millionen Euro für Bad Belzig, Beelitz, Michendorf, Niemegk, Schwielowsee, Seddiner See, Treuenbrietzen und Wiesenburg und 45 Millionen Euro für den Landkreis selbst. Auch in unserer Region brauchen wir sichere Schulwege, sanierte und erweiterte Schul- und Kita-Gebäude sowie Straßen, Radwege und Brücken – genau solche Vorhaben ermöglicht das Paket des Bundes. Entscheidend ist, dass die Mittel unbürokratisch, schnell und zielgerichtet dort ankommen, wo sie gebraucht werden: hier vor Ort, vor unserer Haustür.“

Ein besonderer Schwerpunkt ist die Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit: 1,5 Milliarden Euro werden den Städten, Gemeinden und Landkreisen eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt. So können Projekte passgenau auf die Bedürfnisse der Menschen vor Ort zugeschnitten und zügig umgesetzt werden. 1 Milliarde Euro werden für Investitionen des Landes zur Verfügung gestellt. Damit wird auch der Goldene Plan Sport wieder aufgelegt. 500 Millionen Euro stehen für die Sicherung der medizinischen Versorgung und Investitionen in die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und den Einsatz von KI-Anwendungen zur Verfügung.

Abgeordnete Balzer weiter: „Unser Anspruch ist, dass die Bürgerinnen und Bürger spürbare Verbesserungen erleben – kürzere Wege, besseren Service, moderne Infrastruktur. Wir investieren in eine lebenswerte, sichere und nachhaltige Zukunft für alle. Mit der Unterzeichnung der unbürokratischen Vereinbarung zwischen Land und Kommunen und in Kombination mit dem Brandenburg-Kredit (zinsverbilligte Kredite) senden wir ein klares Signal: Brandenburg soll einfacher werden.“

Pressemitteilung zum Download:

250909_Pressemitteilung Melanie Balzer_Sondervermögen für Brandenburg


Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (Frist: 15. Januar 2026)

Projektaufruf des Bundesinstituts für Bau-, Stadt-, und Raumforschung

Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ werden überjährige investive Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung gefördert. Die für den Projektaufruf 2025/2026 zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt. Interessenbekundungen können bis zum 15. Januar 2026 digital eingereicht werden.

Der Deutsche Bundestag hat im Wirtschaftsplan 2025 des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) Programmmittel in Höhe von 333 Millionen Euro für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) bereitgestellt. Damit werden Kommunen dabei unterstützt, ihre Sportstätten von besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu erhalten und zu modernisieren.

Das Bundesprogramm SKS zielt zugleich darauf ab, den bundesweiten Sanierungsstau bei Sportstätten einschließlich Hallen- und Freibädern in den Städten und Gemeinden abzubauen. Sport- und Freizeitangebote fördern das soziale Miteinander. Dafür müssen die entsprechenden Einrichtungen in den Kommunen zur Verfügung stehen und voll funktionsfähig sein.

Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst neben Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen, wie z. B. Sport- und Tennisplätze. Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung; Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen ist ebenfalls möglich.

Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Anschließend werden alle ausgewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen.

Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 15. Januar 2026 ausschließlich digital über das Förderportal des Bundes easy-Online einreichen. Das Portal wird ab dem 10. November 2025 freigeschaltet sein. Einzelheiten können dem Projektaufruf entnommen werden.

Link zur Seite des BBSR: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks.html

Projektaufruf zum Download: Projektaufruf


Kita-Budget 2026: Weitere acht Millionen Euro für die Kindertagesbetreuung in Brandenburg

Pressemitteilung des MBJS

Das Land Brandenburg unterstützt Kita-Träger zusätzlich mit acht Millionen Euro. Das Kita-Budget soll bei der Verbesserung der pädagogischen Arbeit und bedarfsgerechter Angebote helfen. Das Jugendministerium (MBJS) setzt mit der jetzt veröffentlichten Förderrichtlinie „Kita-Budget 2026“ ein Ergebnis der parlamentarischen Haushaltsberatungen um.

Jugendminister Steffen Freiberg: „Ich bin dem Landtag für die mit dem Haushaltsbeschluss festgelegte weitere Unterstützung der Kita-Träger dankbar. Wenige Monate später können wir bereits eine mit allen Beteiligten abgestimmte Förderrichtlinie vorlegen. Diese Mittel sollen vor allem zum Wohle unserer Kinder in Krippen, Kindergärten und Horten eingesetzt werden. Das Kita-Budget für das Jahr 2026 ist eine unbürokratische Lösung für zusätzliche finanzielle Spielräume.“

Der Beschluss, ein eigenes Kita-Budget für die Kita-Träger zu schaffen, fiel mit dem Landtagsbeschluss zum Haushalt 2025/2026. Die Koalitionsfraktionen SPD und BSW hatten in einem Änderungsantrag die „flexible, zusätzliche finanzielle Unterstützung für Kindertageseinrichtungen“ eingebracht. Beschlossen wurde ein Kita-Budget für das Jahr 2026 in Höhe von acht Millionen Euro. Ziel ist eine schnelle und unbürokratische Auszahlung an die Träger.

Die Förderrichtlinie „Kita-Budget 2026“ tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und gilt für ein Kalenderjahr. Gefördert werden Vorhaben, die in den Kitas zusätzlich zum Budget für Personal und Betriebskosten umgesetzt werden. Die Förderhöhe richtet sich nach der Zahl der belegten Kita-Plätze und beträgt pauschal 40 Euro je Kind. Kita-Träger beantragen das Budget bei ihrem zuständigen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt. Antragsfrist ist der 1. November 2025. Alle Kita-Träger erhalten dazu nun ein Informationsschreiben.

Pressemitteilung zum Download:

75-25_Kitas in Brandenburg bekommen ein Kita-Budget

PDF Förderrichtlinie Kita-Budget 2026:

Abl-MBJS_22_2025

Link zum Antragsformulare für Kita-Träger in der MBJS-Formularbox:

https://mbjs-fachportal.brandenburg.de/kindertagesbetreuung/recht-und-statistik/richtlinien-verwaltungsvorschriften-foerdergrundsaetze/formularbox-fuer-einrichtungstraeger-und-jugendaemter.html


Lebensqualität im ländlichen Raum sichern: SPD will Ladenöffnungsgesetz modernisieren

Pressemitteilung Nadine Graßmel, Wolfgang Roick

Weil in vielen Dörfern und Kleinstädten Läden geschlossen haben und Wege – besonders für Ältere ohne Auto – länger werden, sollen neue, digitale Versorgungsmodelle (z. B. Smart Stores, begehbare Automaten) rechtssicher und wirtschaftlich tragfähig ermöglicht werden. Dafür braucht es eine Modernisierung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes – mit klaren Regeln für 24/7-Zugänge, ohne die Sonn- und Feiertagsruhe der Beschäftigten anzutasten.

„Auf dem Land sind die Wege zum nächsten Supermarkt oft lang. Wer keinen Laden mehr im Ort hat, muss häufig viele Kilometer fahren, um sich mit dem Nötigsten zu versorgen“, sagt Nadine Graßmel, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. „Gleichzeitig gibt es Unternehmerinnen und Unternehmer, die moderne Konzepte für die Nahversorgung anbieten möchten. Damit sich diese Ideen rechnen, brauchen sie Rechtssicherheit und die Möglichkeit, ihre Angebote auch an Sonn- und Feiertagen zugänglich zu machen – ohne die Sonn- und Feiertagsruhe für Beschäftigte zu verletzen. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Lebensqualität im ländlichen Raum zu sichern.“

Wolfgang Roick, Sprecher für Demografischen Wandel der SPD-Fraktion, betont: „Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels müssen wir neue Wege gehen, um die Versorgung in der Fläche zu sichern. Digitale Hofläden und Smart Stores sind eine große Chance, die Selbstständigkeit älterer Menschen zu stärken und ländliche Regionen attraktiv zu halten. Mit der Modernisierung des Ladenöffnungsgesetzes schaffen wir Planungssicherheit für Betreiber und stärken regionale Wirtschaftskreisläufe.“

Mit dem gemeinsamen Entschließungsantrag fordern SPD und BSW die Landesregierung auf, bis Ende des ersten Quartals 2026 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der folgende Punkte umsetzt:

  • Klare gesetzliche Definition für innovative, personalunabhängige Selbstbedienungsverkaufsstellen (z. B. Smart Stores, begehbare Automaten, digitale Hofläden).
  • Bürokratieabbau für Direktvermarkter, damit regionale Produkte unkompliziert vor Ort angeboten werden können.
  • Rechtssicherheit für Betreiber durch die Möglichkeit der Öffnung an allen Tagen der Woche für unbemannte Systeme – unter Wahrung von Sonn- und Feiertagsruhe, Arbeitsschutz und kommunalen Belangen.

Flankierend sollen Schutzstandards gesetzlich verankert werden: Jugendschutz und Altersverifikation (z. B. bei Tabak/Alkohol), Barrierefreiheit, Datenschutz, Lärmschutz sowie die Einbindung der Kommunen in Standort- und Sicherheitskonzepte. Zudem ist eine Evaluation nach zwei Jahren vorgesehen, um Wirkungen auf Nahversorgung, regionale Wertschöpfung und Akzeptanz vor Ort zu prüfen.

Pressemitteilung zum Download:

250925_Nadine Graßmehl_Wolfgang Roick_Ladenöffnungsgesetz


Feuerwehrkameraden aus Potsdam-Mittelmark für langjährigen Einsatz ausgezeichnet

Pressemitteilung Landkreis Potsdam-Mittelmark

Mit Spannung erwarteten die Kameradinnen und Kameraden die Auszeichnungsveranstaltung des Ministerium des Innern im Brand- und Katastrophenschutz am Freitag, den 19. September 2025. Im Landkreis Potsdam-Mittelmark konnten die langjährig tätigen Mitglieder der Feuerwehren ausgezeichnet werden.

An diese drei Personen sind die Ehrenzeichen verliehen worden:

Marcel Marohn – Oberbrandinspektor Ortsfeuerwehr Niemegk – in Silber; seit 1998 Mitglied der Ortsfeuerwehr und der Amtsfeuerwehr, bewährte sich als Einsatzleiter und Mitglied der Einsatzleitung. Seine Besonnenheit und Erfahrung machen ihn zu einem geschätzten aktiven Mitglied.

Marlies Zibulski – Hauptbrandmeisterin – in Silber am Bande, Ehrenzeichen, in der Ortsfeuerwehr Borkwalde seit 1973 aktiv, als Ortswehrführerin gestaltete sie die Entwicklung der Feuerwehr in allen Bereichen vorbildlich, und dies seit über 50 Jahren.

Christin Rech – 1. Hauptlöschmeisterin; in Silber; seit 1998 Mitglied der Ortsfeuerwehr in Geltow, hat sich um die Ausbildung und Aufbau der Jugendfeuerwehr in Geltow besonders verdient gemacht.

Die feierliche Auszeichnungsveranstaltung fand in Klaistow am Freitag, den 19. September 2025 statt. Landrat Marko Köhler wohnte der Ehrung bei und gratulierte den Kameradinnen und dem Kameraden herzlich zu ihrem Verdienst.

Link zur Pressemitteilung:

https://www.potsdam-mittelmark.de/de/aktuelles-veranstaltungen/alle-meldungen/ehrung-feuerwehr


Brandenburg stärkt seine Kommunen: Neues Investitionsprogramm geht am 1. Oktober an den Start

Pressemitteilung Melanie Balzer

Im Haushaltsausschuss des Landtags Brandenburg wurde der Brandenburg-Kredit – Kommunales Investitionsprogramm 2025-2029 auf den Weg gebracht. Kommunen erhalten zinsverbilligte Kredite. Nur 1% Zinssatz tragen die Kommunen, den Rest übernimmt das Land. Die ILB gewährt nach individueller Kreditprüfung diese langfristigen zinsverbilligten Darlehen zur Finanzierung von pflichtigen Investitionsmaßnahmen.

Der Brandenburg-Kredit ist Teil des brandenburgischen Zukunftspakets. Weitere Teile sind die Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes und die Investitionen, die durch den Landtag schon mit dem Haushalt 2025/26 beschlossen worden sind.

Abgeordnete Melanie Balzer, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Mitglied im brandenburgischen Haushaltsausschuss: „Durch das Angebot eines vergünstigten Zinssatzes bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) wollen wir unsere Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise ermutigen mehr zu investieren. Durch den Brandenburg-Kredit wird ein förderfähiges Kreditvolumen von bis zu 500 Millionen Euro für unsere Kommunen ermöglicht. Auch Kommunen in der Haushaltssicherung dürfen nach Prüfung am Programm teilnehmen. Der Landtag hat dafür 50 Millionen Euro bis 2029 bereitgestellt.“

Mit dem Brandenburg-Kredit werden ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zwischen SPD und BSW sowie ein Landtagsbeschluss vom März 2025 umgesetzt. Das Programm startet am 1.10.2025.

  • Förderfähige Maßnahmen sind insbesondere:
    Kommunale Infrastruktur zur Daseinsvorsorge (, Brücken, Straßen, Radwege und Klimaschutzmaßnahmen)
  • Investitionen im Bereich Bildung (Kindertagesstätten, Schulen)
  • Investitionen im Bereich Öffentlicher Personennahverkehr, denn die Weiterleitung der Mittel an privatrechtliche Unternehmen, welche die Funktionen kommunaler Aufgabenträger im Bereich ÖPNV wahrnehmen, ist gestattet.

Pressemitteilung zum Download:

250909_Pressemitteilung Melanie Balzer_Brandenburg Kredit


Brandenburg investiert in die Zukunft: 26,9 Millionen Euro für Bad Belzig, Beelitz, Michendorf, Niemegk, Schwielowsee, Seddiner See, Treuenbrietzen und Wiesenburg

Pressemitteilung Melanie Balzer

Das Land Brandenburg und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich auf die Umsetzung des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) der Bundesregierung verständigt. Insgesamt stehen Brandenburg rund 3 Milliarden Euro aus den Bundesmitteln zur Verfügung – ein starkes Signal für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes.

Abgeordnete Melanie Balzer, stellvertretende Fraktionsvorsitzende für den Bereich Haushalt und Finanzen der SPD-Fraktion: „Mit der Vereinbarung haben wir den Weg freigemacht für umfassende Investitionen in ganz Brandenburg.  Insgesamt stehen für den Landkreis Potsdam-Mittelmark rund 125 Millionen Euro zur Verfügung, davon 26,9 Millionen Euro für Bad Belzig, Beelitz, Michendorf, Niemegk, Schwielowsee, Seddiner See, Treuenbrietzen und Wiesenburg und 45 Millionen Euro für den Landkreis selbst. Auch in unserer Region brauchen wir sichere Schulwege, sanierte und erweiterte Schul- und Kita-Gebäude sowie Straßen, Radwege und Brücken – genau solche Vorhaben ermöglicht das Paket des Bundes. Entscheidend ist, dass die Mittel unbürokratisch, schnell und zielgerichtet dort ankommen, wo sie gebraucht werden: hier vor Ort, vor unserer Haustür.“

Ein besonderer Schwerpunkt ist die Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit: 1,5 Milliarden Euro werden den Städten, Gemeinden und Landkreisen eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt. So können Projekte passgenau auf die Bedürfnisse der Menschen vor Ort zugeschnitten und zügig umgesetzt werden. 1 Milliarde Euro werden für Investitionen des Landes zur Verfügung gestellt. Damit wird auch der Goldene Plan Sport wieder aufgelegt. 500 Millionen Euro stehen für die Sicherung der medizinischen Versorgung und Investitionen in die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und den Einsatz von KI-Anwendungen zur Verfügung.

Abgeordnete Balzer weiter: „Unser Anspruch ist, dass die Bürgerinnen und Bürger spürbare Verbesserungen erleben – kürzere Wege, besseren Service, moderne Infrastruktur. Wir investieren in eine lebenswerte, sichere und nachhaltige Zukunft für alle. Mit der Unterzeichnung der unbürokratischen Vereinbarung zwischen Land und Kommunen und in Kombination mit dem Brandenburg-Kredit (zinsverbilligte Kredite) senden wir ein klares Signal: Brandenburg soll einfacher werden.“

Pressemitteilung zum Download:

250909_Pressemitteilung Melanie Balzer_Sondervermögen für Brandenburg


Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (Frist: 15. Januar 2026)

Projektaufruf des Bundesinstituts für Bau-, Stadt-, und Raumforschung

Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ werden überjährige investive Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung gefördert. Die für den Projektaufruf 2025/2026 zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt. Interessenbekundungen können bis zum 15. Januar 2026 digital eingereicht werden.

Der Deutsche Bundestag hat im Wirtschaftsplan 2025 des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) Programmmittel in Höhe von 333 Millionen Euro für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) bereitgestellt. Damit werden Kommunen dabei unterstützt, ihre Sportstätten von besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu erhalten und zu modernisieren.

Das Bundesprogramm SKS zielt zugleich darauf ab, den bundesweiten Sanierungsstau bei Sportstätten einschließlich Hallen- und Freibädern in den Städten und Gemeinden abzubauen. Sport- und Freizeitangebote fördern das soziale Miteinander. Dafür müssen die entsprechenden Einrichtungen in den Kommunen zur Verfügung stehen und voll funktionsfähig sein.

Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst neben Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen, wie z. B. Sport- und Tennisplätze. Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung; Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen ist ebenfalls möglich.

Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Anschließend werden alle ausgewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen.

Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 15. Januar 2026 ausschließlich digital über das Förderportal des Bundes easy-Online einreichen. Das Portal wird ab dem 10. November 2025 freigeschaltet sein. Einzelheiten können dem Projektaufruf entnommen werden.

Link zur Seite des BBSR: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks.html

Projektaufruf zum Download: Projektaufruf


Kita-Budget 2026: Weitere acht Millionen Euro für die Kindertagesbetreuung in Brandenburg

Pressemitteilung des MBJS

Das Land Brandenburg unterstützt Kita-Träger zusätzlich mit acht Millionen Euro. Das Kita-Budget soll bei der Verbesserung der pädagogischen Arbeit und bedarfsgerechter Angebote helfen. Das Jugendministerium (MBJS) setzt mit der jetzt veröffentlichten Förderrichtlinie „Kita-Budget 2026“ ein Ergebnis der parlamentarischen Haushaltsberatungen um.

Jugendminister Steffen Freiberg: „Ich bin dem Landtag für die mit dem Haushaltsbeschluss festgelegte weitere Unterstützung der Kita-Träger dankbar. Wenige Monate später können wir bereits eine mit allen Beteiligten abgestimmte Förderrichtlinie vorlegen. Diese Mittel sollen vor allem zum Wohle unserer Kinder in Krippen, Kindergärten und Horten eingesetzt werden. Das Kita-Budget für das Jahr 2026 ist eine unbürokratische Lösung für zusätzliche finanzielle Spielräume.“

Der Beschluss, ein eigenes Kita-Budget für die Kita-Träger zu schaffen, fiel mit dem Landtagsbeschluss zum Haushalt 2025/2026. Die Koalitionsfraktionen SPD und BSW hatten in einem Änderungsantrag die „flexible, zusätzliche finanzielle Unterstützung für Kindertageseinrichtungen“ eingebracht. Beschlossen wurde ein Kita-Budget für das Jahr 2026 in Höhe von acht Millionen Euro. Ziel ist eine schnelle und unbürokratische Auszahlung an die Träger.

Die Förderrichtlinie „Kita-Budget 2026“ tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und gilt für ein Kalenderjahr. Gefördert werden Vorhaben, die in den Kitas zusätzlich zum Budget für Personal und Betriebskosten umgesetzt werden. Die Förderhöhe richtet sich nach der Zahl der belegten Kita-Plätze und beträgt pauschal 40 Euro je Kind. Kita-Träger beantragen das Budget bei ihrem zuständigen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt. Antragsfrist ist der 1. November 2025. Alle Kita-Träger erhalten dazu nun ein Informationsschreiben.

Pressemitteilung zum Download:

75-25_Kitas in Brandenburg bekommen ein Kita-Budget

PDF Förderrichtlinie Kita-Budget 2026:

Abl-MBJS_22_2025

Link zum Antragsformulare für Kita-Träger in der MBJS-Formularbox:

https://mbjs-fachportal.brandenburg.de/kindertagesbetreuung/recht-und-statistik/richtlinien-verwaltungsvorschriften-foerdergrundsaetze/formularbox-fuer-einrichtungstraeger-und-jugendaemter.html


Lebensqualität im ländlichen Raum sichern: SPD will Ladenöffnungsgesetz modernisieren

Pressemitteilung Nadine Graßmel, Wolfgang Roick

Weil in vielen Dörfern und Kleinstädten Läden geschlossen haben und Wege – besonders für Ältere ohne Auto – länger werden, sollen neue, digitale Versorgungsmodelle (z. B. Smart Stores, begehbare Automaten) rechtssicher und wirtschaftlich tragfähig ermöglicht werden. Dafür braucht es eine Modernisierung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes – mit klaren Regeln für 24/7-Zugänge, ohne die Sonn- und Feiertagsruhe der Beschäftigten anzutasten.

„Auf dem Land sind die Wege zum nächsten Supermarkt oft lang. Wer keinen Laden mehr im Ort hat, muss häufig viele Kilometer fahren, um sich mit dem Nötigsten zu versorgen“, sagt Nadine Graßmel, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. „Gleichzeitig gibt es Unternehmerinnen und Unternehmer, die moderne Konzepte für die Nahversorgung anbieten möchten. Damit sich diese Ideen rechnen, brauchen sie Rechtssicherheit und die Möglichkeit, ihre Angebote auch an Sonn- und Feiertagen zugänglich zu machen – ohne die Sonn- und Feiertagsruhe für Beschäftigte zu verletzen. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Lebensqualität im ländlichen Raum zu sichern.“

Wolfgang Roick, Sprecher für Demografischen Wandel der SPD-Fraktion, betont: „Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels müssen wir neue Wege gehen, um die Versorgung in der Fläche zu sichern. Digitale Hofläden und Smart Stores sind eine große Chance, die Selbstständigkeit älterer Menschen zu stärken und ländliche Regionen attraktiv zu halten. Mit der Modernisierung des Ladenöffnungsgesetzes schaffen wir Planungssicherheit für Betreiber und stärken regionale Wirtschaftskreisläufe.“

Mit dem gemeinsamen Entschließungsantrag fordern SPD und BSW die Landesregierung auf, bis Ende des ersten Quartals 2026 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der folgende Punkte umsetzt:

  • Klare gesetzliche Definition für innovative, personalunabhängige Selbstbedienungsverkaufsstellen (z. B. Smart Stores, begehbare Automaten, digitale Hofläden).
  • Bürokratieabbau für Direktvermarkter, damit regionale Produkte unkompliziert vor Ort angeboten werden können.
  • Rechtssicherheit für Betreiber durch die Möglichkeit der Öffnung an allen Tagen der Woche für unbemannte Systeme – unter Wahrung von Sonn- und Feiertagsruhe, Arbeitsschutz und kommunalen Belangen.

Flankierend sollen Schutzstandards gesetzlich verankert werden: Jugendschutz und Altersverifikation (z. B. bei Tabak/Alkohol), Barrierefreiheit, Datenschutz, Lärmschutz sowie die Einbindung der Kommunen in Standort- und Sicherheitskonzepte. Zudem ist eine Evaluation nach zwei Jahren vorgesehen, um Wirkungen auf Nahversorgung, regionale Wertschöpfung und Akzeptanz vor Ort zu prüfen.

Pressemitteilung zum Download:

250925_Nadine Graßmehl_Wolfgang Roick_Ladenöffnungsgesetz


Feuerwehrkameraden aus Potsdam-Mittelmark für langjährigen Einsatz ausgezeichnet

Pressemitteilung Landkreis Potsdam-Mittelmark

Mit Spannung erwarteten die Kameradinnen und Kameraden die Auszeichnungsveranstaltung des Ministerium des Innern im Brand- und Katastrophenschutz am Freitag, den 19. September 2025. Im Landkreis Potsdam-Mittelmark konnten die langjährig tätigen Mitglieder der Feuerwehren ausgezeichnet werden.

An diese drei Personen sind die Ehrenzeichen verliehen worden:

Marcel Marohn – Oberbrandinspektor Ortsfeuerwehr Niemegk – in Silber; seit 1998 Mitglied der Ortsfeuerwehr und der Amtsfeuerwehr, bewährte sich als Einsatzleiter und Mitglied der Einsatzleitung. Seine Besonnenheit und Erfahrung machen ihn zu einem geschätzten aktiven Mitglied.

Marlies Zibulski – Hauptbrandmeisterin – in Silber am Bande, Ehrenzeichen, in der Ortsfeuerwehr Borkwalde seit 1973 aktiv, als Ortswehrführerin gestaltete sie die Entwicklung der Feuerwehr in allen Bereichen vorbildlich, und dies seit über 50 Jahren.

Christin Rech – 1. Hauptlöschmeisterin; in Silber; seit 1998 Mitglied der Ortsfeuerwehr in Geltow, hat sich um die Ausbildung und Aufbau der Jugendfeuerwehr in Geltow besonders verdient gemacht.

Die feierliche Auszeichnungsveranstaltung fand in Klaistow am Freitag, den 19. September 2025 statt. Landrat Marko Köhler wohnte der Ehrung bei und gratulierte den Kameradinnen und dem Kameraden herzlich zu ihrem Verdienst.

Link zur Pressemitteilung:

https://www.potsdam-mittelmark.de/de/aktuelles-veranstaltungen/alle-meldungen/ehrung-feuerwehr


Brandenburg stärkt seine Kommunen: Neues Investitionsprogramm geht am 1. Oktober an den Start

Pressemitteilung Melanie Balzer

Im Haushaltsausschuss des Landtags Brandenburg wurde der Brandenburg-Kredit – Kommunales Investitionsprogramm 2025-2029 auf den Weg gebracht. Kommunen erhalten zinsverbilligte Kredite. Nur 1% Zinssatz tragen die Kommunen, den Rest übernimmt das Land. Die ILB gewährt nach individueller Kreditprüfung diese langfristigen zinsverbilligten Darlehen zur Finanzierung von pflichtigen Investitionsmaßnahmen.

Der Brandenburg-Kredit ist Teil des brandenburgischen Zukunftspakets. Weitere Teile sind die Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes und die Investitionen, die durch den Landtag schon mit dem Haushalt 2025/26 beschlossen worden sind.

Abgeordnete Melanie Balzer, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Mitglied im brandenburgischen Haushaltsausschuss: „Durch das Angebot eines vergünstigten Zinssatzes bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) wollen wir unsere Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise ermutigen mehr zu investieren. Durch den Brandenburg-Kredit wird ein förderfähiges Kreditvolumen von bis zu 500 Millionen Euro für unsere Kommunen ermöglicht. Auch Kommunen in der Haushaltssicherung dürfen nach Prüfung am Programm teilnehmen. Der Landtag hat dafür 50 Millionen Euro bis 2029 bereitgestellt.“

Mit dem Brandenburg-Kredit werden ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zwischen SPD und BSW sowie ein Landtagsbeschluss vom März 2025 umgesetzt. Das Programm startet am 1.10.2025.

  • Förderfähige Maßnahmen sind insbesondere:
    Kommunale Infrastruktur zur Daseinsvorsorge (, Brücken, Straßen, Radwege und Klimaschutzmaßnahmen)
  • Investitionen im Bereich Bildung (Kindertagesstätten, Schulen)
  • Investitionen im Bereich Öffentlicher Personennahverkehr, denn die Weiterleitung der Mittel an privatrechtliche Unternehmen, welche die Funktionen kommunaler Aufgabenträger im Bereich ÖPNV wahrnehmen, ist gestattet.

Pressemitteilung zum Download:

250909_Pressemitteilung Melanie Balzer_Brandenburg Kredit


Brandenburg investiert in die Zukunft: 26,9 Millionen Euro für Bad Belzig, Beelitz, Michendorf, Niemegk, Schwielowsee, Seddiner See, Treuenbrietzen und Wiesenburg

Pressemitteilung Melanie Balzer

Das Land Brandenburg und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich auf die Umsetzung des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) der Bundesregierung verständigt. Insgesamt stehen Brandenburg rund 3 Milliarden Euro aus den Bundesmitteln zur Verfügung – ein starkes Signal für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes.

Abgeordnete Melanie Balzer, stellvertretende Fraktionsvorsitzende für den Bereich Haushalt und Finanzen der SPD-Fraktion: „Mit der Vereinbarung haben wir den Weg freigemacht für umfassende Investitionen in ganz Brandenburg.  Insgesamt stehen für den Landkreis Potsdam-Mittelmark rund 125 Millionen Euro zur Verfügung, davon 26,9 Millionen Euro für Bad Belzig, Beelitz, Michendorf, Niemegk, Schwielowsee, Seddiner See, Treuenbrietzen und Wiesenburg und 45 Millionen Euro für den Landkreis selbst. Auch in unserer Region brauchen wir sichere Schulwege, sanierte und erweiterte Schul- und Kita-Gebäude sowie Straßen, Radwege und Brücken – genau solche Vorhaben ermöglicht das Paket des Bundes. Entscheidend ist, dass die Mittel unbürokratisch, schnell und zielgerichtet dort ankommen, wo sie gebraucht werden: hier vor Ort, vor unserer Haustür.“

Ein besonderer Schwerpunkt ist die Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit: 1,5 Milliarden Euro werden den Städten, Gemeinden und Landkreisen eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt. So können Projekte passgenau auf die Bedürfnisse der Menschen vor Ort zugeschnitten und zügig umgesetzt werden. 1 Milliarde Euro werden für Investitionen des Landes zur Verfügung gestellt. Damit wird auch der Goldene Plan Sport wieder aufgelegt. 500 Millionen Euro stehen für die Sicherung der medizinischen Versorgung und Investitionen in die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und den Einsatz von KI-Anwendungen zur Verfügung.

Abgeordnete Balzer weiter: „Unser Anspruch ist, dass die Bürgerinnen und Bürger spürbare Verbesserungen erleben – kürzere Wege, besseren Service, moderne Infrastruktur. Wir investieren in eine lebenswerte, sichere und nachhaltige Zukunft für alle. Mit der Unterzeichnung der unbürokratischen Vereinbarung zwischen Land und Kommunen und in Kombination mit dem Brandenburg-Kredit (zinsverbilligte Kredite) senden wir ein klares Signal: Brandenburg soll einfacher werden.“

Pressemitteilung zum Download:

250909_Pressemitteilung Melanie Balzer_Sondervermögen für Brandenburg


Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (Frist: 15. Januar 2026)

Projektaufruf des Bundesinstituts für Bau-, Stadt-, und Raumforschung

Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ werden überjährige investive Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung gefördert. Die für den Projektaufruf 2025/2026 zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt. Interessenbekundungen können bis zum 15. Januar 2026 digital eingereicht werden.

Der Deutsche Bundestag hat im Wirtschaftsplan 2025 des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) Programmmittel in Höhe von 333 Millionen Euro für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) bereitgestellt. Damit werden Kommunen dabei unterstützt, ihre Sportstätten von besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu erhalten und zu modernisieren.

Das Bundesprogramm SKS zielt zugleich darauf ab, den bundesweiten Sanierungsstau bei Sportstätten einschließlich Hallen- und Freibädern in den Städten und Gemeinden abzubauen. Sport- und Freizeitangebote fördern das soziale Miteinander. Dafür müssen die entsprechenden Einrichtungen in den Kommunen zur Verfügung stehen und voll funktionsfähig sein.

Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst neben Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen, wie z. B. Sport- und Tennisplätze. Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung; Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen ist ebenfalls möglich.

Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Anschließend werden alle ausgewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen.

Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 15. Januar 2026 ausschließlich digital über das Förderportal des Bundes easy-Online einreichen. Das Portal wird ab dem 10. November 2025 freigeschaltet sein. Einzelheiten können dem Projektaufruf entnommen werden.

Link zur Seite des BBSR: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks.html

Projektaufruf zum Download: Projektaufruf


Kita-Budget 2026: Weitere acht Millionen Euro für die Kindertagesbetreuung in Brandenburg

Pressemitteilung des MBJS

Das Land Brandenburg unterstützt Kita-Träger zusätzlich mit acht Millionen Euro. Das Kita-Budget soll bei der Verbesserung der pädagogischen Arbeit und bedarfsgerechter Angebote helfen. Das Jugendministerium (MBJS) setzt mit der jetzt veröffentlichten Förderrichtlinie „Kita-Budget 2026“ ein Ergebnis der parlamentarischen Haushaltsberatungen um.

Jugendminister Steffen Freiberg: „Ich bin dem Landtag für die mit dem Haushaltsbeschluss festgelegte weitere Unterstützung der Kita-Träger dankbar. Wenige Monate später können wir bereits eine mit allen Beteiligten abgestimmte Förderrichtlinie vorlegen. Diese Mittel sollen vor allem zum Wohle unserer Kinder in Krippen, Kindergärten und Horten eingesetzt werden. Das Kita-Budget für das Jahr 2026 ist eine unbürokratische Lösung für zusätzliche finanzielle Spielräume.“

Der Beschluss, ein eigenes Kita-Budget für die Kita-Träger zu schaffen, fiel mit dem Landtagsbeschluss zum Haushalt 2025/2026. Die Koalitionsfraktionen SPD und BSW hatten in einem Änderungsantrag die „flexible, zusätzliche finanzielle Unterstützung für Kindertageseinrichtungen“ eingebracht. Beschlossen wurde ein Kita-Budget für das Jahr 2026 in Höhe von acht Millionen Euro. Ziel ist eine schnelle und unbürokratische Auszahlung an die Träger.

Die Förderrichtlinie „Kita-Budget 2026“ tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und gilt für ein Kalenderjahr. Gefördert werden Vorhaben, die in den Kitas zusätzlich zum Budget für Personal und Betriebskosten umgesetzt werden. Die Förderhöhe richtet sich nach der Zahl der belegten Kita-Plätze und beträgt pauschal 40 Euro je Kind. Kita-Träger beantragen das Budget bei ihrem zuständigen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt. Antragsfrist ist der 1. November 2025. Alle Kita-Träger erhalten dazu nun ein Informationsschreiben.

Pressemitteilung zum Download:

75-25_Kitas in Brandenburg bekommen ein Kita-Budget

PDF Förderrichtlinie Kita-Budget 2026:

Abl-MBJS_22_2025

Link zum Antragsformulare für Kita-Träger in der MBJS-Formularbox:

https://mbjs-fachportal.brandenburg.de/kindertagesbetreuung/recht-und-statistik/richtlinien-verwaltungsvorschriften-foerdergrundsaetze/formularbox-fuer-einrichtungstraeger-und-jugendaemter.html


Lebensqualität im ländlichen Raum sichern: SPD will Ladenöffnungsgesetz modernisieren

Pressemitteilung Nadine Graßmel, Wolfgang Roick

Weil in vielen Dörfern und Kleinstädten Läden geschlossen haben und Wege – besonders für Ältere ohne Auto – länger werden, sollen neue, digitale Versorgungsmodelle (z. B. Smart Stores, begehbare Automaten) rechtssicher und wirtschaftlich tragfähig ermöglicht werden. Dafür braucht es eine Modernisierung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes – mit klaren Regeln für 24/7-Zugänge, ohne die Sonn- und Feiertagsruhe der Beschäftigten anzutasten.

„Auf dem Land sind die Wege zum nächsten Supermarkt oft lang. Wer keinen Laden mehr im Ort hat, muss häufig viele Kilometer fahren, um sich mit dem Nötigsten zu versorgen“, sagt Nadine Graßmel, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. „Gleichzeitig gibt es Unternehmerinnen und Unternehmer, die moderne Konzepte für die Nahversorgung anbieten möchten. Damit sich diese Ideen rechnen, brauchen sie Rechtssicherheit und die Möglichkeit, ihre Angebote auch an Sonn- und Feiertagen zugänglich zu machen – ohne die Sonn- und Feiertagsruhe für Beschäftigte zu verletzen. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Lebensqualität im ländlichen Raum zu sichern.“

Wolfgang Roick, Sprecher für Demografischen Wandel der SPD-Fraktion, betont: „Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels müssen wir neue Wege gehen, um die Versorgung in der Fläche zu sichern. Digitale Hofläden und Smart Stores sind eine große Chance, die Selbstständigkeit älterer Menschen zu stärken und ländliche Regionen attraktiv zu halten. Mit der Modernisierung des Ladenöffnungsgesetzes schaffen wir Planungssicherheit für Betreiber und stärken regionale Wirtschaftskreisläufe.“

Mit dem gemeinsamen Entschließungsantrag fordern SPD und BSW die Landesregierung auf, bis Ende des ersten Quartals 2026 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der folgende Punkte umsetzt:

  • Klare gesetzliche Definition für innovative, personalunabhängige Selbstbedienungsverkaufsstellen (z. B. Smart Stores, begehbare Automaten, digitale Hofläden).
  • Bürokratieabbau für Direktvermarkter, damit regionale Produkte unkompliziert vor Ort angeboten werden können.
  • Rechtssicherheit für Betreiber durch die Möglichkeit der Öffnung an allen Tagen der Woche für unbemannte Systeme – unter Wahrung von Sonn- und Feiertagsruhe, Arbeitsschutz und kommunalen Belangen.

Flankierend sollen Schutzstandards gesetzlich verankert werden: Jugendschutz und Altersverifikation (z. B. bei Tabak/Alkohol), Barrierefreiheit, Datenschutz, Lärmschutz sowie die Einbindung der Kommunen in Standort- und Sicherheitskonzepte. Zudem ist eine Evaluation nach zwei Jahren vorgesehen, um Wirkungen auf Nahversorgung, regionale Wertschöpfung und Akzeptanz vor Ort zu prüfen.

Pressemitteilung zum Download:

250925_Nadine Graßmehl_Wolfgang Roick_Ladenöffnungsgesetz


Feuerwehrkameraden aus Potsdam-Mittelmark für langjährigen Einsatz ausgezeichnet

Pressemitteilung Landkreis Potsdam-Mittelmark

Mit Spannung erwarteten die Kameradinnen und Kameraden die Auszeichnungsveranstaltung des Ministerium des Innern im Brand- und Katastrophenschutz am Freitag, den 19. September 2025. Im Landkreis Potsdam-Mittelmark konnten die langjährig tätigen Mitglieder der Feuerwehren ausgezeichnet werden.

An diese drei Personen sind die Ehrenzeichen verliehen worden:

Marcel Marohn – Oberbrandinspektor Ortsfeuerwehr Niemegk – in Silber; seit 1998 Mitglied der Ortsfeuerwehr und der Amtsfeuerwehr, bewährte sich als Einsatzleiter und Mitglied der Einsatzleitung. Seine Besonnenheit und Erfahrung machen ihn zu einem geschätzten aktiven Mitglied.

Marlies Zibulski – Hauptbrandmeisterin – in Silber am Bande, Ehrenzeichen, in der Ortsfeuerwehr Borkwalde seit 1973 aktiv, als Ortswehrführerin gestaltete sie die Entwicklung der Feuerwehr in allen Bereichen vorbildlich, und dies seit über 50 Jahren.

Christin Rech – 1. Hauptlöschmeisterin; in Silber; seit 1998 Mitglied der Ortsfeuerwehr in Geltow, hat sich um die Ausbildung und Aufbau der Jugendfeuerwehr in Geltow besonders verdient gemacht.

Die feierliche Auszeichnungsveranstaltung fand in Klaistow am Freitag, den 19. September 2025 statt. Landrat Marko Köhler wohnte der Ehrung bei und gratulierte den Kameradinnen und dem Kameraden herzlich zu ihrem Verdienst.

Link zur Pressemitteilung:

https://www.potsdam-mittelmark.de/de/aktuelles-veranstaltungen/alle-meldungen/ehrung-feuerwehr


Brandenburg stärkt seine Kommunen: Neues Investitionsprogramm geht am 1. Oktober an den Start

Pressemitteilung Melanie Balzer

Im Haushaltsausschuss des Landtags Brandenburg wurde der Brandenburg-Kredit – Kommunales Investitionsprogramm 2025-2029 auf den Weg gebracht. Kommunen erhalten zinsverbilligte Kredite. Nur 1% Zinssatz tragen die Kommunen, den Rest übernimmt das Land. Die ILB gewährt nach individueller Kreditprüfung diese langfristigen zinsverbilligten Darlehen zur Finanzierung von pflichtigen Investitionsmaßnahmen.

Der Brandenburg-Kredit ist Teil des brandenburgischen Zukunftspakets. Weitere Teile sind die Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes und die Investitionen, die durch den Landtag schon mit dem Haushalt 2025/26 beschlossen worden sind.

Abgeordnete Melanie Balzer, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Mitglied im brandenburgischen Haushaltsausschuss: „Durch das Angebot eines vergünstigten Zinssatzes bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) wollen wir unsere Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise ermutigen mehr zu investieren. Durch den Brandenburg-Kredit wird ein förderfähiges Kreditvolumen von bis zu 500 Millionen Euro für unsere Kommunen ermöglicht. Auch Kommunen in der Haushaltssicherung dürfen nach Prüfung am Programm teilnehmen. Der Landtag hat dafür 50 Millionen Euro bis 2029 bereitgestellt.“

Mit dem Brandenburg-Kredit werden ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zwischen SPD und BSW sowie ein Landtagsbeschluss vom März 2025 umgesetzt. Das Programm startet am 1.10.2025.

  • Förderfähige Maßnahmen sind insbesondere:
    Kommunale Infrastruktur zur Daseinsvorsorge (, Brücken, Straßen, Radwege und Klimaschutzmaßnahmen)
  • Investitionen im Bereich Bildung (Kindertagesstätten, Schulen)
  • Investitionen im Bereich Öffentlicher Personennahverkehr, denn die Weiterleitung der Mittel an privatrechtliche Unternehmen, welche die Funktionen kommunaler Aufgabenträger im Bereich ÖPNV wahrnehmen, ist gestattet.

Pressemitteilung zum Download:

250909_Pressemitteilung Melanie Balzer_Brandenburg Kredit


Brandenburg investiert in die Zukunft: 26,9 Millionen Euro für Bad Belzig, Beelitz, Michendorf, Niemegk, Schwielowsee, Seddiner See, Treuenbrietzen und Wiesenburg

Pressemitteilung Melanie Balzer

Das Land Brandenburg und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich auf die Umsetzung des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) der Bundesregierung verständigt. Insgesamt stehen Brandenburg rund 3 Milliarden Euro aus den Bundesmitteln zur Verfügung – ein starkes Signal für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes.

Abgeordnete Melanie Balzer, stellvertretende Fraktionsvorsitzende für den Bereich Haushalt und Finanzen der SPD-Fraktion: „Mit der Vereinbarung haben wir den Weg freigemacht für umfassende Investitionen in ganz Brandenburg.  Insgesamt stehen für den Landkreis Potsdam-Mittelmark rund 125 Millionen Euro zur Verfügung, davon 26,9 Millionen Euro für Bad Belzig, Beelitz, Michendorf, Niemegk, Schwielowsee, Seddiner See, Treuenbrietzen und Wiesenburg und 45 Millionen Euro für den Landkreis selbst. Auch in unserer Region brauchen wir sichere Schulwege, sanierte und erweiterte Schul- und Kita-Gebäude sowie Straßen, Radwege und Brücken – genau solche Vorhaben ermöglicht das Paket des Bundes. Entscheidend ist, dass die Mittel unbürokratisch, schnell und zielgerichtet dort ankommen, wo sie gebraucht werden: hier vor Ort, vor unserer Haustür.“

Ein besonderer Schwerpunkt ist die Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit: 1,5 Milliarden Euro werden den Städten, Gemeinden und Landkreisen eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt. So können Projekte passgenau auf die Bedürfnisse der Menschen vor Ort zugeschnitten und zügig umgesetzt werden. 1 Milliarde Euro werden für Investitionen des Landes zur Verfügung gestellt. Damit wird auch der Goldene Plan Sport wieder aufgelegt. 500 Millionen Euro stehen für die Sicherung der medizinischen Versorgung und Investitionen in die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und den Einsatz von KI-Anwendungen zur Verfügung.

Abgeordnete Balzer weiter: „Unser Anspruch ist, dass die Bürgerinnen und Bürger spürbare Verbesserungen erleben – kürzere Wege, besseren Service, moderne Infrastruktur. Wir investieren in eine lebenswerte, sichere und nachhaltige Zukunft für alle. Mit der Unterzeichnung der unbürokratischen Vereinbarung zwischen Land und Kommunen und in Kombination mit dem Brandenburg-Kredit (zinsverbilligte Kredite) senden wir ein klares Signal: Brandenburg soll einfacher werden.“

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250909_Pressemitteilung Melanie Balzer_Sondervermögen für Brandenburg


Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (Frist: 15. Januar 2026)

Projektaufruf des Bundesinstituts für Bau-, Stadt-, und Raumforschung

Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ werden überjährige investive Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung gefördert. Die für den Projektaufruf 2025/2026 zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt. Interessenbekundungen können bis zum 15. Januar 2026 digital eingereicht werden.

Der Deutsche Bundestag hat im Wirtschaftsplan 2025 des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) Programmmittel in Höhe von 333 Millionen Euro für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) bereitgestellt. Damit werden Kommunen dabei unterstützt, ihre Sportstätten von besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu erhalten und zu modernisieren.

Das Bundesprogramm SKS zielt zugleich darauf ab, den bundesweiten Sanierungsstau bei Sportstätten einschließlich Hallen- und Freibädern in den Städten und Gemeinden abzubauen. Sport- und Freizeitangebote fördern das soziale Miteinander. Dafür müssen die entsprechenden Einrichtungen in den Kommunen zur Verfügung stehen und voll funktionsfähig sein.

Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst neben Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen, wie z. B. Sport- und Tennisplätze. Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung; Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen ist ebenfalls möglich.

Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Anschließend werden alle ausgewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen.

Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 15. Januar 2026 ausschließlich digital über das Förderportal des Bundes easy-Online einreichen. Das Portal wird ab dem 10. November 2025 freigeschaltet sein. Einzelheiten können dem Projektaufruf entnommen werden.

Link zur Seite des BBSR: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks.html

Projektaufruf zum Download: Projektaufruf


Kita-Budget 2026: Weitere acht Millionen Euro für die Kindertagesbetreuung in Brandenburg

Pressemitteilung des MBJS

Das Land Brandenburg unterstützt Kita-Träger zusätzlich mit acht Millionen Euro. Das Kita-Budget soll bei der Verbesserung der pädagogischen Arbeit und bedarfsgerechter Angebote helfen. Das Jugendministerium (MBJS) setzt mit der jetzt veröffentlichten Förderrichtlinie „Kita-Budget 2026“ ein Ergebnis der parlamentarischen Haushaltsberatungen um.

Jugendminister Steffen Freiberg: „Ich bin dem Landtag für die mit dem Haushaltsbeschluss festgelegte weitere Unterstützung der Kita-Träger dankbar. Wenige Monate später können wir bereits eine mit allen Beteiligten abgestimmte Förderrichtlinie vorlegen. Diese Mittel sollen vor allem zum Wohle unserer Kinder in Krippen, Kindergärten und Horten eingesetzt werden. Das Kita-Budget für das Jahr 2026 ist eine unbürokratische Lösung für zusätzliche finanzielle Spielräume.“

Der Beschluss, ein eigenes Kita-Budget für die Kita-Träger zu schaffen, fiel mit dem Landtagsbeschluss zum Haushalt 2025/2026. Die Koalitionsfraktionen SPD und BSW hatten in einem Änderungsantrag die „flexible, zusätzliche finanzielle Unterstützung für Kindertageseinrichtungen“ eingebracht. Beschlossen wurde ein Kita-Budget für das Jahr 2026 in Höhe von acht Millionen Euro. Ziel ist eine schnelle und unbürokratische Auszahlung an die Träger.

Die Förderrichtlinie „Kita-Budget 2026“ tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und gilt für ein Kalenderjahr. Gefördert werden Vorhaben, die in den Kitas zusätzlich zum Budget für Personal und Betriebskosten umgesetzt werden. Die Förderhöhe richtet sich nach der Zahl der belegten Kita-Plätze und beträgt pauschal 40 Euro je Kind. Kita-Träger beantragen das Budget bei ihrem zuständigen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt. Antragsfrist ist der 1. November 2025. Alle Kita-Träger erhalten dazu nun ein Informationsschreiben.

Pressemitteilung zum Download:

75-25_Kitas in Brandenburg bekommen ein Kita-Budget

PDF Förderrichtlinie Kita-Budget 2026:

Abl-MBJS_22_2025

Link zum Antragsformulare für Kita-Träger in der MBJS-Formularbox:

https://mbjs-fachportal.brandenburg.de/kindertagesbetreuung/recht-und-statistik/richtlinien-verwaltungsvorschriften-foerdergrundsaetze/formularbox-fuer-einrichtungstraeger-und-jugendaemter.html


Lebensqualität im ländlichen Raum sichern: SPD will Ladenöffnungsgesetz modernisieren

Pressemitteilung Nadine Graßmel, Wolfgang Roick

Weil in vielen Dörfern und Kleinstädten Läden geschlossen haben und Wege – besonders für Ältere ohne Auto – länger werden, sollen neue, digitale Versorgungsmodelle (z. B. Smart Stores, begehbare Automaten) rechtssicher und wirtschaftlich tragfähig ermöglicht werden. Dafür braucht es eine Modernisierung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes – mit klaren Regeln für 24/7-Zugänge, ohne die Sonn- und Feiertagsruhe der Beschäftigten anzutasten.

„Auf dem Land sind die Wege zum nächsten Supermarkt oft lang. Wer keinen Laden mehr im Ort hat, muss häufig viele Kilometer fahren, um sich mit dem Nötigsten zu versorgen“, sagt Nadine Graßmel, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. „Gleichzeitig gibt es Unternehmerinnen und Unternehmer, die moderne Konzepte für die Nahversorgung anbieten möchten. Damit sich diese Ideen rechnen, brauchen sie Rechtssicherheit und die Möglichkeit, ihre Angebote auch an Sonn- und Feiertagen zugänglich zu machen – ohne die Sonn- und Feiertagsruhe für Beschäftigte zu verletzen. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Lebensqualität im ländlichen Raum zu sichern.“

Wolfgang Roick, Sprecher für Demografischen Wandel der SPD-Fraktion, betont: „Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels müssen wir neue Wege gehen, um die Versorgung in der Fläche zu sichern. Digitale Hofläden und Smart Stores sind eine große Chance, die Selbstständigkeit älterer Menschen zu stärken und ländliche Regionen attraktiv zu halten. Mit der Modernisierung des Ladenöffnungsgesetzes schaffen wir Planungssicherheit für Betreiber und stärken regionale Wirtschaftskreisläufe.“

Mit dem gemeinsamen Entschließungsantrag fordern SPD und BSW die Landesregierung auf, bis Ende des ersten Quartals 2026 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der folgende Punkte umsetzt:

  • Klare gesetzliche Definition für innovative, personalunabhängige Selbstbedienungsverkaufsstellen (z. B. Smart Stores, begehbare Automaten, digitale Hofläden).
  • Bürokratieabbau für Direktvermarkter, damit regionale Produkte unkompliziert vor Ort angeboten werden können.
  • Rechtssicherheit für Betreiber durch die Möglichkeit der Öffnung an allen Tagen der Woche für unbemannte Systeme – unter Wahrung von Sonn- und Feiertagsruhe, Arbeitsschutz und kommunalen Belangen.

Flankierend sollen Schutzstandards gesetzlich verankert werden: Jugendschutz und Altersverifikation (z. B. bei Tabak/Alkohol), Barrierefreiheit, Datenschutz, Lärmschutz sowie die Einbindung der Kommunen in Standort- und Sicherheitskonzepte. Zudem ist eine Evaluation nach zwei Jahren vorgesehen, um Wirkungen auf Nahversorgung, regionale Wertschöpfung und Akzeptanz vor Ort zu prüfen.

Pressemitteilung zum Download:

250925_Nadine Graßmehl_Wolfgang Roick_Ladenöffnungsgesetz


Feuerwehrkameraden aus Potsdam-Mittelmark für langjährigen Einsatz ausgezeichnet

Pressemitteilung Landkreis Potsdam-Mittelmark

Mit Spannung erwarteten die Kameradinnen und Kameraden die Auszeichnungsveranstaltung des Ministerium des Innern im Brand- und Katastrophenschutz am Freitag, den 19. September 2025. Im Landkreis Potsdam-Mittelmark konnten die langjährig tätigen Mitglieder der Feuerwehren ausgezeichnet werden.

An diese drei Personen sind die Ehrenzeichen verliehen worden:

Marcel Marohn – Oberbrandinspektor Ortsfeuerwehr Niemegk – in Silber; seit 1998 Mitglied der Ortsfeuerwehr und der Amtsfeuerwehr, bewährte sich als Einsatzleiter und Mitglied der Einsatzleitung. Seine Besonnenheit und Erfahrung machen ihn zu einem geschätzten aktiven Mitglied.

Marlies Zibulski – Hauptbrandmeisterin – in Silber am Bande, Ehrenzeichen, in der Ortsfeuerwehr Borkwalde seit 1973 aktiv, als Ortswehrführerin gestaltete sie die Entwicklung der Feuerwehr in allen Bereichen vorbildlich, und dies seit über 50 Jahren.

Christin Rech – 1. Hauptlöschmeisterin; in Silber; seit 1998 Mitglied der Ortsfeuerwehr in Geltow, hat sich um die Ausbildung und Aufbau der Jugendfeuerwehr in Geltow besonders verdient gemacht.

Die feierliche Auszeichnungsveranstaltung fand in Klaistow am Freitag, den 19. September 2025 statt. Landrat Marko Köhler wohnte der Ehrung bei und gratulierte den Kameradinnen und dem Kameraden herzlich zu ihrem Verdienst.

Link zur Pressemitteilung:

https://www.potsdam-mittelmark.de/de/aktuelles-veranstaltungen/alle-meldungen/ehrung-feuerwehr


Brandenburg stärkt seine Kommunen: Neues Investitionsprogramm geht am 1. Oktober an den Start

Pressemitteilung Melanie Balzer

Im Haushaltsausschuss des Landtags Brandenburg wurde der Brandenburg-Kredit – Kommunales Investitionsprogramm 2025-2029 auf den Weg gebracht. Kommunen erhalten zinsverbilligte Kredite. Nur 1% Zinssatz tragen die Kommunen, den Rest übernimmt das Land. Die ILB gewährt nach individueller Kreditprüfung diese langfristigen zinsverbilligten Darlehen zur Finanzierung von pflichtigen Investitionsmaßnahmen.

Der Brandenburg-Kredit ist Teil des brandenburgischen Zukunftspakets. Weitere Teile sind die Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes und die Investitionen, die durch den Landtag schon mit dem Haushalt 2025/26 beschlossen worden sind.

Abgeordnete Melanie Balzer, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Mitglied im brandenburgischen Haushaltsausschuss: „Durch das Angebot eines vergünstigten Zinssatzes bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) wollen wir unsere Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise ermutigen mehr zu investieren. Durch den Brandenburg-Kredit wird ein förderfähiges Kreditvolumen von bis zu 500 Millionen Euro für unsere Kommunen ermöglicht. Auch Kommunen in der Haushaltssicherung dürfen nach Prüfung am Programm teilnehmen. Der Landtag hat dafür 50 Millionen Euro bis 2029 bereitgestellt.“

Mit dem Brandenburg-Kredit werden ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zwischen SPD und BSW sowie ein Landtagsbeschluss vom März 2025 umgesetzt. Das Programm startet am 1.10.2025.

  • Förderfähige Maßnahmen sind insbesondere:
    Kommunale Infrastruktur zur Daseinsvorsorge (, Brücken, Straßen, Radwege und Klimaschutzmaßnahmen)
  • Investitionen im Bereich Bildung (Kindertagesstätten, Schulen)
  • Investitionen im Bereich Öffentlicher Personennahverkehr, denn die Weiterleitung der Mittel an privatrechtliche Unternehmen, welche die Funktionen kommunaler Aufgabenträger im Bereich ÖPNV wahrnehmen, ist gestattet.

Pressemitteilung zum Download:

250909_Pressemitteilung Melanie Balzer_Brandenburg Kredit


Brandenburg investiert in die Zukunft: 26,9 Millionen Euro für Bad Belzig, Beelitz, Michendorf, Niemegk, Schwielowsee, Seddiner See, Treuenbrietzen und Wiesenburg

Pressemitteilung Melanie Balzer

Das Land Brandenburg und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich auf die Umsetzung des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) der Bundesregierung verständigt. Insgesamt stehen Brandenburg rund 3 Milliarden Euro aus den Bundesmitteln zur Verfügung – ein starkes Signal für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes.

Abgeordnete Melanie Balzer, stellvertretende Fraktionsvorsitzende für den Bereich Haushalt und Finanzen der SPD-Fraktion: „Mit der Vereinbarung haben wir den Weg freigemacht für umfassende Investitionen in ganz Brandenburg.  Insgesamt stehen für den Landkreis Potsdam-Mittelmark rund 125 Millionen Euro zur Verfügung, davon 26,9 Millionen Euro für Bad Belzig, Beelitz, Michendorf, Niemegk, Schwielowsee, Seddiner See, Treuenbrietzen und Wiesenburg und 45 Millionen Euro für den Landkreis selbst. Auch in unserer Region brauchen wir sichere Schulwege, sanierte und erweiterte Schul- und Kita-Gebäude sowie Straßen, Radwege und Brücken – genau solche Vorhaben ermöglicht das Paket des Bundes. Entscheidend ist, dass die Mittel unbürokratisch, schnell und zielgerichtet dort ankommen, wo sie gebraucht werden: hier vor Ort, vor unserer Haustür.“

Ein besonderer Schwerpunkt ist die Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit: 1,5 Milliarden Euro werden den Städten, Gemeinden und Landkreisen eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt. So können Projekte passgenau auf die Bedürfnisse der Menschen vor Ort zugeschnitten und zügig umgesetzt werden. 1 Milliarde Euro werden für Investitionen des Landes zur Verfügung gestellt. Damit wird auch der Goldene Plan Sport wieder aufgelegt. 500 Millionen Euro stehen für die Sicherung der medizinischen Versorgung und Investitionen in die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und den Einsatz von KI-Anwendungen zur Verfügung.

Abgeordnete Balzer weiter: „Unser Anspruch ist, dass die Bürgerinnen und Bürger spürbare Verbesserungen erleben – kürzere Wege, besseren Service, moderne Infrastruktur. Wir investieren in eine lebenswerte, sichere und nachhaltige Zukunft für alle. Mit der Unterzeichnung der unbürokratischen Vereinbarung zwischen Land und Kommunen und in Kombination mit dem Brandenburg-Kredit (zinsverbilligte Kredite) senden wir ein klares Signal: Brandenburg soll einfacher werden.“

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Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (Frist: 15. Januar 2026)

Projektaufruf des Bundesinstituts für Bau-, Stadt-, und Raumforschung

Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ werden überjährige investive Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung gefördert. Die für den Projektaufruf 2025/2026 zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt. Interessenbekundungen können bis zum 15. Januar 2026 digital eingereicht werden.

Der Deutsche Bundestag hat im Wirtschaftsplan 2025 des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) Programmmittel in Höhe von 333 Millionen Euro für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) bereitgestellt. Damit werden Kommunen dabei unterstützt, ihre Sportstätten von besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu erhalten und zu modernisieren.

Das Bundesprogramm SKS zielt zugleich darauf ab, den bundesweiten Sanierungsstau bei Sportstätten einschließlich Hallen- und Freibädern in den Städten und Gemeinden abzubauen. Sport- und Freizeitangebote fördern das soziale Miteinander. Dafür müssen die entsprechenden Einrichtungen in den Kommunen zur Verfügung stehen und voll funktionsfähig sein.

Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst neben Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen, wie z. B. Sport- und Tennisplätze. Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung; Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen ist ebenfalls möglich.

Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Anschließend werden alle ausgewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen.

Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 15. Januar 2026 ausschließlich digital über das Förderportal des Bundes easy-Online einreichen. Das Portal wird ab dem 10. November 2025 freigeschaltet sein. Einzelheiten können dem Projektaufruf entnommen werden.

Link zur Seite des BBSR: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks.html

Projektaufruf zum Download: Projektaufruf


Kita-Budget 2026: Weitere acht Millionen Euro für die Kindertagesbetreuung in Brandenburg

Pressemitteilung des MBJS

Das Land Brandenburg unterstützt Kita-Träger zusätzlich mit acht Millionen Euro. Das Kita-Budget soll bei der Verbesserung der pädagogischen Arbeit und bedarfsgerechter Angebote helfen. Das Jugendministerium (MBJS) setzt mit der jetzt veröffentlichten Förderrichtlinie „Kita-Budget 2026“ ein Ergebnis der parlamentarischen Haushaltsberatungen um.

Jugendminister Steffen Freiberg: „Ich bin dem Landtag für die mit dem Haushaltsbeschluss festgelegte weitere Unterstützung der Kita-Träger dankbar. Wenige Monate später können wir bereits eine mit allen Beteiligten abgestimmte Förderrichtlinie vorlegen. Diese Mittel sollen vor allem zum Wohle unserer Kinder in Krippen, Kindergärten und Horten eingesetzt werden. Das Kita-Budget für das Jahr 2026 ist eine unbürokratische Lösung für zusätzliche finanzielle Spielräume.“

Der Beschluss, ein eigenes Kita-Budget für die Kita-Träger zu schaffen, fiel mit dem Landtagsbeschluss zum Haushalt 2025/2026. Die Koalitionsfraktionen SPD und BSW hatten in einem Änderungsantrag die „flexible, zusätzliche finanzielle Unterstützung für Kindertageseinrichtungen“ eingebracht. Beschlossen wurde ein Kita-Budget für das Jahr 2026 in Höhe von acht Millionen Euro. Ziel ist eine schnelle und unbürokratische Auszahlung an die Träger.

Die Förderrichtlinie „Kita-Budget 2026“ tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und gilt für ein Kalenderjahr. Gefördert werden Vorhaben, die in den Kitas zusätzlich zum Budget für Personal und Betriebskosten umgesetzt werden. Die Förderhöhe richtet sich nach der Zahl der belegten Kita-Plätze und beträgt pauschal 40 Euro je Kind. Kita-Träger beantragen das Budget bei ihrem zuständigen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt. Antragsfrist ist der 1. November 2025. Alle Kita-Träger erhalten dazu nun ein Informationsschreiben.

Pressemitteilung zum Download:

75-25_Kitas in Brandenburg bekommen ein Kita-Budget

PDF Förderrichtlinie Kita-Budget 2026:

Abl-MBJS_22_2025

Link zum Antragsformulare für Kita-Träger in der MBJS-Formularbox:

https://mbjs-fachportal.brandenburg.de/kindertagesbetreuung/recht-und-statistik/richtlinien-verwaltungsvorschriften-foerdergrundsaetze/formularbox-fuer-einrichtungstraeger-und-jugendaemter.html


Lebensqualität im ländlichen Raum sichern: SPD will Ladenöffnungsgesetz modernisieren

Pressemitteilung Nadine Graßmel, Wolfgang Roick

Weil in vielen Dörfern und Kleinstädten Läden geschlossen haben und Wege – besonders für Ältere ohne Auto – länger werden, sollen neue, digitale Versorgungsmodelle (z. B. Smart Stores, begehbare Automaten) rechtssicher und wirtschaftlich tragfähig ermöglicht werden. Dafür braucht es eine Modernisierung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes – mit klaren Regeln für 24/7-Zugänge, ohne die Sonn- und Feiertagsruhe der Beschäftigten anzutasten.

„Auf dem Land sind die Wege zum nächsten Supermarkt oft lang. Wer keinen Laden mehr im Ort hat, muss häufig viele Kilometer fahren, um sich mit dem Nötigsten zu versorgen“, sagt Nadine Graßmel, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. „Gleichzeitig gibt es Unternehmerinnen und Unternehmer, die moderne Konzepte für die Nahversorgung anbieten möchten. Damit sich diese Ideen rechnen, brauchen sie Rechtssicherheit und die Möglichkeit, ihre Angebote auch an Sonn- und Feiertagen zugänglich zu machen – ohne die Sonn- und Feiertagsruhe für Beschäftigte zu verletzen. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Lebensqualität im ländlichen Raum zu sichern.“

Wolfgang Roick, Sprecher für Demografischen Wandel der SPD-Fraktion, betont: „Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels müssen wir neue Wege gehen, um die Versorgung in der Fläche zu sichern. Digitale Hofläden und Smart Stores sind eine große Chance, die Selbstständigkeit älterer Menschen zu stärken und ländliche Regionen attraktiv zu halten. Mit der Modernisierung des Ladenöffnungsgesetzes schaffen wir Planungssicherheit für Betreiber und stärken regionale Wirtschaftskreisläufe.“

Mit dem gemeinsamen Entschließungsantrag fordern SPD und BSW die Landesregierung auf, bis Ende des ersten Quartals 2026 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der folgende Punkte umsetzt:

  • Klare gesetzliche Definition für innovative, personalunabhängige Selbstbedienungsverkaufsstellen (z. B. Smart Stores, begehbare Automaten, digitale Hofläden).
  • Bürokratieabbau für Direktvermarkter, damit regionale Produkte unkompliziert vor Ort angeboten werden können.
  • Rechtssicherheit für Betreiber durch die Möglichkeit der Öffnung an allen Tagen der Woche für unbemannte Systeme – unter Wahrung von Sonn- und Feiertagsruhe, Arbeitsschutz und kommunalen Belangen.

Flankierend sollen Schutzstandards gesetzlich verankert werden: Jugendschutz und Altersverifikation (z. B. bei Tabak/Alkohol), Barrierefreiheit, Datenschutz, Lärmschutz sowie die Einbindung der Kommunen in Standort- und Sicherheitskonzepte. Zudem ist eine Evaluation nach zwei Jahren vorgesehen, um Wirkungen auf Nahversorgung, regionale Wertschöpfung und Akzeptanz vor Ort zu prüfen.

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250925_Nadine Graßmehl_Wolfgang Roick_Ladenöffnungsgesetz


Feuerwehrkameraden aus Potsdam-Mittelmark für langjährigen Einsatz ausgezeichnet

Pressemitteilung Landkreis Potsdam-Mittelmark

Mit Spannung erwarteten die Kameradinnen und Kameraden die Auszeichnungsveranstaltung des Ministerium des Innern im Brand- und Katastrophenschutz am Freitag, den 19. September 2025. Im Landkreis Potsdam-Mittelmark konnten die langjährig tätigen Mitglieder der Feuerwehren ausgezeichnet werden.

An diese drei Personen sind die Ehrenzeichen verliehen worden:

Marcel Marohn – Oberbrandinspektor Ortsfeuerwehr Niemegk – in Silber; seit 1998 Mitglied der Ortsfeuerwehr und der Amtsfeuerwehr, bewährte sich als Einsatzleiter und Mitglied der Einsatzleitung. Seine Besonnenheit und Erfahrung machen ihn zu einem geschätzten aktiven Mitglied.

Marlies Zibulski – Hauptbrandmeisterin – in Silber am Bande, Ehrenzeichen, in der Ortsfeuerwehr Borkwalde seit 1973 aktiv, als Ortswehrführerin gestaltete sie die Entwicklung der Feuerwehr in allen Bereichen vorbildlich, und dies seit über 50 Jahren.

Christin Rech – 1. Hauptlöschmeisterin; in Silber; seit 1998 Mitglied der Ortsfeuerwehr in Geltow, hat sich um die Ausbildung und Aufbau der Jugendfeuerwehr in Geltow besonders verdient gemacht.

Die feierliche Auszeichnungsveranstaltung fand in Klaistow am Freitag, den 19. September 2025 statt. Landrat Marko Köhler wohnte der Ehrung bei und gratulierte den Kameradinnen und dem Kameraden herzlich zu ihrem Verdienst.

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https://www.potsdam-mittelmark.de/de/aktuelles-veranstaltungen/alle-meldungen/ehrung-feuerwehr


Brandenburg stärkt seine Kommunen: Neues Investitionsprogramm geht am 1. Oktober an den Start

Pressemitteilung Melanie Balzer

Im Haushaltsausschuss des Landtags Brandenburg wurde der Brandenburg-Kredit – Kommunales Investitionsprogramm 2025-2029 auf den Weg gebracht. Kommunen erhalten zinsverbilligte Kredite. Nur 1% Zinssatz tragen die Kommunen, den Rest übernimmt das Land. Die ILB gewährt nach individueller Kreditprüfung diese langfristigen zinsverbilligten Darlehen zur Finanzierung von pflichtigen Investitionsmaßnahmen.

Der Brandenburg-Kredit ist Teil des brandenburgischen Zukunftspakets. Weitere Teile sind die Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes und die Investitionen, die durch den Landtag schon mit dem Haushalt 2025/26 beschlossen worden sind.

Abgeordnete Melanie Balzer, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Mitglied im brandenburgischen Haushaltsausschuss: „Durch das Angebot eines vergünstigten Zinssatzes bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) wollen wir unsere Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise ermutigen mehr zu investieren. Durch den Brandenburg-Kredit wird ein förderfähiges Kreditvolumen von bis zu 500 Millionen Euro für unsere Kommunen ermöglicht. Auch Kommunen in der Haushaltssicherung dürfen nach Prüfung am Programm teilnehmen. Der Landtag hat dafür 50 Millionen Euro bis 2029 bereitgestellt.“

Mit dem Brandenburg-Kredit werden ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zwischen SPD und BSW sowie ein Landtagsbeschluss vom März 2025 umgesetzt. Das Programm startet am 1.10.2025.

  • Förderfähige Maßnahmen sind insbesondere:
    Kommunale Infrastruktur zur Daseinsvorsorge (, Brücken, Straßen, Radwege und Klimaschutzmaßnahmen)
  • Investitionen im Bereich Bildung (Kindertagesstätten, Schulen)
  • Investitionen im Bereich Öffentlicher Personennahverkehr, denn die Weiterleitung der Mittel an privatrechtliche Unternehmen, welche die Funktionen kommunaler Aufgabenträger im Bereich ÖPNV wahrnehmen, ist gestattet.

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Brandenburg investiert in die Zukunft: 26,9 Millionen Euro für Bad Belzig, Beelitz, Michendorf, Niemegk, Schwielowsee, Seddiner See, Treuenbrietzen und Wiesenburg

Pressemitteilung Melanie Balzer

Das Land Brandenburg und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich auf die Umsetzung des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) der Bundesregierung verständigt. Insgesamt stehen Brandenburg rund 3 Milliarden Euro aus den Bundesmitteln zur Verfügung – ein starkes Signal für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes.

Abgeordnete Melanie Balzer, stellvertretende Fraktionsvorsitzende für den Bereich Haushalt und Finanzen der SPD-Fraktion: „Mit der Vereinbarung haben wir den Weg freigemacht für umfassende Investitionen in ganz Brandenburg.  Insgesamt stehen für den Landkreis Potsdam-Mittelmark rund 125 Millionen Euro zur Verfügung, davon 26,9 Millionen Euro für Bad Belzig, Beelitz, Michendorf, Niemegk, Schwielowsee, Seddiner See, Treuenbrietzen und Wiesenburg und 45 Millionen Euro für den Landkreis selbst. Auch in unserer Region brauchen wir sichere Schulwege, sanierte und erweiterte Schul- und Kita-Gebäude sowie Straßen, Radwege und Brücken – genau solche Vorhaben ermöglicht das Paket des Bundes. Entscheidend ist, dass die Mittel unbürokratisch, schnell und zielgerichtet dort ankommen, wo sie gebraucht werden: hier vor Ort, vor unserer Haustür.“

Ein besonderer Schwerpunkt ist die Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit: 1,5 Milliarden Euro werden den Städten, Gemeinden und Landkreisen eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt. So können Projekte passgenau auf die Bedürfnisse der Menschen vor Ort zugeschnitten und zügig umgesetzt werden. 1 Milliarde Euro werden für Investitionen des Landes zur Verfügung gestellt. Damit wird auch der Goldene Plan Sport wieder aufgelegt. 500 Millionen Euro stehen für die Sicherung der medizinischen Versorgung und Investitionen in die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und den Einsatz von KI-Anwendungen zur Verfügung.

Abgeordnete Balzer weiter: „Unser Anspruch ist, dass die Bürgerinnen und Bürger spürbare Verbesserungen erleben – kürzere Wege, besseren Service, moderne Infrastruktur. Wir investieren in eine lebenswerte, sichere und nachhaltige Zukunft für alle. Mit der Unterzeichnung der unbürokratischen Vereinbarung zwischen Land und Kommunen und in Kombination mit dem Brandenburg-Kredit (zinsverbilligte Kredite) senden wir ein klares Signal: Brandenburg soll einfacher werden.“

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Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (Frist: 15. Januar 2026)

Projektaufruf des Bundesinstituts für Bau-, Stadt-, und Raumforschung

Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ werden überjährige investive Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung gefördert. Die für den Projektaufruf 2025/2026 zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt. Interessenbekundungen können bis zum 15. Januar 2026 digital eingereicht werden.

Der Deutsche Bundestag hat im Wirtschaftsplan 2025 des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) Programmmittel in Höhe von 333 Millionen Euro für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) bereitgestellt. Damit werden Kommunen dabei unterstützt, ihre Sportstätten von besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu erhalten und zu modernisieren.

Das Bundesprogramm SKS zielt zugleich darauf ab, den bundesweiten Sanierungsstau bei Sportstätten einschließlich Hallen- und Freibädern in den Städten und Gemeinden abzubauen. Sport- und Freizeitangebote fördern das soziale Miteinander. Dafür müssen die entsprechenden Einrichtungen in den Kommunen zur Verfügung stehen und voll funktionsfähig sein.

Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst neben Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen, wie z. B. Sport- und Tennisplätze. Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung; Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen ist ebenfalls möglich.

Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Anschließend werden alle ausgewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen.

Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 15. Januar 2026 ausschließlich digital über das Förderportal des Bundes easy-Online einreichen. Das Portal wird ab dem 10. November 2025 freigeschaltet sein. Einzelheiten können dem Projektaufruf entnommen werden.

Link zur Seite des BBSR: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks.html

Projektaufruf zum Download: Projektaufruf


Kita-Budget 2026: Weitere acht Millionen Euro für die Kindertagesbetreuung in Brandenburg

Pressemitteilung des MBJS

Das Land Brandenburg unterstützt Kita-Träger zusätzlich mit acht Millionen Euro. Das Kita-Budget soll bei der Verbesserung der pädagogischen Arbeit und bedarfsgerechter Angebote helfen. Das Jugendministerium (MBJS) setzt mit der jetzt veröffentlichten Förderrichtlinie „Kita-Budget 2026“ ein Ergebnis der parlamentarischen Haushaltsberatungen um.

Jugendminister Steffen Freiberg: „Ich bin dem Landtag für die mit dem Haushaltsbeschluss festgelegte weitere Unterstützung der Kita-Träger dankbar. Wenige Monate später können wir bereits eine mit allen Beteiligten abgestimmte Förderrichtlinie vorlegen. Diese Mittel sollen vor allem zum Wohle unserer Kinder in Krippen, Kindergärten und Horten eingesetzt werden. Das Kita-Budget für das Jahr 2026 ist eine unbürokratische Lösung für zusätzliche finanzielle Spielräume.“

Der Beschluss, ein eigenes Kita-Budget für die Kita-Träger zu schaffen, fiel mit dem Landtagsbeschluss zum Haushalt 2025/2026. Die Koalitionsfraktionen SPD und BSW hatten in einem Änderungsantrag die „flexible, zusätzliche finanzielle Unterstützung für Kindertageseinrichtungen“ eingebracht. Beschlossen wurde ein Kita-Budget für das Jahr 2026 in Höhe von acht Millionen Euro. Ziel ist eine schnelle und unbürokratische Auszahlung an die Träger.

Die Förderrichtlinie „Kita-Budget 2026“ tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und gilt für ein Kalenderjahr. Gefördert werden Vorhaben, die in den Kitas zusätzlich zum Budget für Personal und Betriebskosten umgesetzt werden. Die Förderhöhe richtet sich nach der Zahl der belegten Kita-Plätze und beträgt pauschal 40 Euro je Kind. Kita-Träger beantragen das Budget bei ihrem zuständigen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt. Antragsfrist ist der 1. November 2025. Alle Kita-Träger erhalten dazu nun ein Informationsschreiben.

Pressemitteilung zum Download:

75-25_Kitas in Brandenburg bekommen ein Kita-Budget

PDF Förderrichtlinie Kita-Budget 2026:

Abl-MBJS_22_2025

Link zum Antragsformulare für Kita-Träger in der MBJS-Formularbox:

https://mbjs-fachportal.brandenburg.de/kindertagesbetreuung/recht-und-statistik/richtlinien-verwaltungsvorschriften-foerdergrundsaetze/formularbox-fuer-einrichtungstraeger-und-jugendaemter.html


Lebensqualität im ländlichen Raum sichern: SPD will Ladenöffnungsgesetz modernisieren

Pressemitteilung Nadine Graßmel, Wolfgang Roick

Weil in vielen Dörfern und Kleinstädten Läden geschlossen haben und Wege – besonders für Ältere ohne Auto – länger werden, sollen neue, digitale Versorgungsmodelle (z. B. Smart Stores, begehbare Automaten) rechtssicher und wirtschaftlich tragfähig ermöglicht werden. Dafür braucht es eine Modernisierung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes – mit klaren Regeln für 24/7-Zugänge, ohne die Sonn- und Feiertagsruhe der Beschäftigten anzutasten.

„Auf dem Land sind die Wege zum nächsten Supermarkt oft lang. Wer keinen Laden mehr im Ort hat, muss häufig viele Kilometer fahren, um sich mit dem Nötigsten zu versorgen“, sagt Nadine Graßmel, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. „Gleichzeitig gibt es Unternehmerinnen und Unternehmer, die moderne Konzepte für die Nahversorgung anbieten möchten. Damit sich diese Ideen rechnen, brauchen sie Rechtssicherheit und die Möglichkeit, ihre Angebote auch an Sonn- und Feiertagen zugänglich zu machen – ohne die Sonn- und Feiertagsruhe für Beschäftigte zu verletzen. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Lebensqualität im ländlichen Raum zu sichern.“

Wolfgang Roick, Sprecher für Demografischen Wandel der SPD-Fraktion, betont: „Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels müssen wir neue Wege gehen, um die Versorgung in der Fläche zu sichern. Digitale Hofläden und Smart Stores sind eine große Chance, die Selbstständigkeit älterer Menschen zu stärken und ländliche Regionen attraktiv zu halten. Mit der Modernisierung des Ladenöffnungsgesetzes schaffen wir Planungssicherheit für Betreiber und stärken regionale Wirtschaftskreisläufe.“

Mit dem gemeinsamen Entschließungsantrag fordern SPD und BSW die Landesregierung auf, bis Ende des ersten Quartals 2026 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der folgende Punkte umsetzt:

  • Klare gesetzliche Definition für innovative, personalunabhängige Selbstbedienungsverkaufsstellen (z. B. Smart Stores, begehbare Automaten, digitale Hofläden).
  • Bürokratieabbau für Direktvermarkter, damit regionale Produkte unkompliziert vor Ort angeboten werden können.
  • Rechtssicherheit für Betreiber durch die Möglichkeit der Öffnung an allen Tagen der Woche für unbemannte Systeme – unter Wahrung von Sonn- und Feiertagsruhe, Arbeitsschutz und kommunalen Belangen.

Flankierend sollen Schutzstandards gesetzlich verankert werden: Jugendschutz und Altersverifikation (z. B. bei Tabak/Alkohol), Barrierefreiheit, Datenschutz, Lärmschutz sowie die Einbindung der Kommunen in Standort- und Sicherheitskonzepte. Zudem ist eine Evaluation nach zwei Jahren vorgesehen, um Wirkungen auf Nahversorgung, regionale Wertschöpfung und Akzeptanz vor Ort zu prüfen.

Pressemitteilung zum Download:

250925_Nadine Graßmehl_Wolfgang Roick_Ladenöffnungsgesetz


Feuerwehrkameraden aus Potsdam-Mittelmark für langjährigen Einsatz ausgezeichnet

Pressemitteilung Landkreis Potsdam-Mittelmark

Mit Spannung erwarteten die Kameradinnen und Kameraden die Auszeichnungsveranstaltung des Ministerium des Innern im Brand- und Katastrophenschutz am Freitag, den 19. September 2025. Im Landkreis Potsdam-Mittelmark konnten die langjährig tätigen Mitglieder der Feuerwehren ausgezeichnet werden.

An diese drei Personen sind die Ehrenzeichen verliehen worden:

Marcel Marohn – Oberbrandinspektor Ortsfeuerwehr Niemegk – in Silber; seit 1998 Mitglied der Ortsfeuerwehr und der Amtsfeuerwehr, bewährte sich als Einsatzleiter und Mitglied der Einsatzleitung. Seine Besonnenheit und Erfahrung machen ihn zu einem geschätzten aktiven Mitglied.

Marlies Zibulski – Hauptbrandmeisterin – in Silber am Bande, Ehrenzeichen, in der Ortsfeuerwehr Borkwalde seit 1973 aktiv, als Ortswehrführerin gestaltete sie die Entwicklung der Feuerwehr in allen Bereichen vorbildlich, und dies seit über 50 Jahren.

Christin Rech – 1. Hauptlöschmeisterin; in Silber; seit 1998 Mitglied der Ortsfeuerwehr in Geltow, hat sich um die Ausbildung und Aufbau der Jugendfeuerwehr in Geltow besonders verdient gemacht.

Die feierliche Auszeichnungsveranstaltung fand in Klaistow am Freitag, den 19. September 2025 statt. Landrat Marko Köhler wohnte der Ehrung bei und gratulierte den Kameradinnen und dem Kameraden herzlich zu ihrem Verdienst.

Link zur Pressemitteilung:

https://www.potsdam-mittelmark.de/de/aktuelles-veranstaltungen/alle-meldungen/ehrung-feuerwehr


Brandenburg stärkt seine Kommunen: Neues Investitionsprogramm geht am 1. Oktober an den Start

Pressemitteilung Melanie Balzer

Im Haushaltsausschuss des Landtags Brandenburg wurde der Brandenburg-Kredit – Kommunales Investitionsprogramm 2025-2029 auf den Weg gebracht. Kommunen erhalten zinsverbilligte Kredite. Nur 1% Zinssatz tragen die Kommunen, den Rest übernimmt das Land. Die ILB gewährt nach individueller Kreditprüfung diese langfristigen zinsverbilligten Darlehen zur Finanzierung von pflichtigen Investitionsmaßnahmen.

Der Brandenburg-Kredit ist Teil des brandenburgischen Zukunftspakets. Weitere Teile sind die Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes und die Investitionen, die durch den Landtag schon mit dem Haushalt 2025/26 beschlossen worden sind.

Abgeordnete Melanie Balzer, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Mitglied im brandenburgischen Haushaltsausschuss: „Durch das Angebot eines vergünstigten Zinssatzes bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) wollen wir unsere Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise ermutigen mehr zu investieren. Durch den Brandenburg-Kredit wird ein förderfähiges Kreditvolumen von bis zu 500 Millionen Euro für unsere Kommunen ermöglicht. Auch Kommunen in der Haushaltssicherung dürfen nach Prüfung am Programm teilnehmen. Der Landtag hat dafür 50 Millionen Euro bis 2029 bereitgestellt.“

Mit dem Brandenburg-Kredit werden ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zwischen SPD und BSW sowie ein Landtagsbeschluss vom März 2025 umgesetzt. Das Programm startet am 1.10.2025.

  • Förderfähige Maßnahmen sind insbesondere:
    Kommunale Infrastruktur zur Daseinsvorsorge (, Brücken, Straßen, Radwege und Klimaschutzmaßnahmen)
  • Investitionen im Bereich Bildung (Kindertagesstätten, Schulen)
  • Investitionen im Bereich Öffentlicher Personennahverkehr, denn die Weiterleitung der Mittel an privatrechtliche Unternehmen, welche die Funktionen kommunaler Aufgabenträger im Bereich ÖPNV wahrnehmen, ist gestattet.

Pressemitteilung zum Download:

250909_Pressemitteilung Melanie Balzer_Brandenburg Kredit


Brandenburg investiert in die Zukunft: 26,9 Millionen Euro für Bad Belzig, Beelitz, Michendorf, Niemegk, Schwielowsee, Seddiner See, Treuenbrietzen und Wiesenburg

Pressemitteilung Melanie Balzer

Das Land Brandenburg und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich auf die Umsetzung des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) der Bundesregierung verständigt. Insgesamt stehen Brandenburg rund 3 Milliarden Euro aus den Bundesmitteln zur Verfügung – ein starkes Signal für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes.

Abgeordnete Melanie Balzer, stellvertretende Fraktionsvorsitzende für den Bereich Haushalt und Finanzen der SPD-Fraktion: „Mit der Vereinbarung haben wir den Weg freigemacht für umfassende Investitionen in ganz Brandenburg.  Insgesamt stehen für den Landkreis Potsdam-Mittelmark rund 125 Millionen Euro zur Verfügung, davon 26,9 Millionen Euro für Bad Belzig, Beelitz, Michendorf, Niemegk, Schwielowsee, Seddiner See, Treuenbrietzen und Wiesenburg und 45 Millionen Euro für den Landkreis selbst. Auch in unserer Region brauchen wir sichere Schulwege, sanierte und erweiterte Schul- und Kita-Gebäude sowie Straßen, Radwege und Brücken – genau solche Vorhaben ermöglicht das Paket des Bundes. Entscheidend ist, dass die Mittel unbürokratisch, schnell und zielgerichtet dort ankommen, wo sie gebraucht werden: hier vor Ort, vor unserer Haustür.“

Ein besonderer Schwerpunkt ist die Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit: 1,5 Milliarden Euro werden den Städten, Gemeinden und Landkreisen eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt. So können Projekte passgenau auf die Bedürfnisse der Menschen vor Ort zugeschnitten und zügig umgesetzt werden. 1 Milliarde Euro werden für Investitionen des Landes zur Verfügung gestellt. Damit wird auch der Goldene Plan Sport wieder aufgelegt. 500 Millionen Euro stehen für die Sicherung der medizinischen Versorgung und Investitionen in die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und den Einsatz von KI-Anwendungen zur Verfügung.

Abgeordnete Balzer weiter: „Unser Anspruch ist, dass die Bürgerinnen und Bürger spürbare Verbesserungen erleben – kürzere Wege, besseren Service, moderne Infrastruktur. Wir investieren in eine lebenswerte, sichere und nachhaltige Zukunft für alle. Mit der Unterzeichnung der unbürokratischen Vereinbarung zwischen Land und Kommunen und in Kombination mit dem Brandenburg-Kredit (zinsverbilligte Kredite) senden wir ein klares Signal: Brandenburg soll einfacher werden.“

Pressemitteilung zum Download:

250909_Pressemitteilung Melanie Balzer_Sondervermögen für Brandenburg


Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (Frist: 15. Januar 2026)

Projektaufruf des Bundesinstituts für Bau-, Stadt-, und Raumforschung

Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ werden überjährige investive Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung gefördert. Die für den Projektaufruf 2025/2026 zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt. Interessenbekundungen können bis zum 15. Januar 2026 digital eingereicht werden.

Der Deutsche Bundestag hat im Wirtschaftsplan 2025 des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) Programmmittel in Höhe von 333 Millionen Euro für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) bereitgestellt. Damit werden Kommunen dabei unterstützt, ihre Sportstätten von besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu erhalten und zu modernisieren.

Das Bundesprogramm SKS zielt zugleich darauf ab, den bundesweiten Sanierungsstau bei Sportstätten einschließlich Hallen- und Freibädern in den Städten und Gemeinden abzubauen. Sport- und Freizeitangebote fördern das soziale Miteinander. Dafür müssen die entsprechenden Einrichtungen in den Kommunen zur Verfügung stehen und voll funktionsfähig sein.

Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst neben Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen, wie z. B. Sport- und Tennisplätze. Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung; Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen ist ebenfalls möglich.

Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Anschließend werden alle ausgewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen.

Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 15. Januar 2026 ausschließlich digital über das Förderportal des Bundes easy-Online einreichen. Das Portal wird ab dem 10. November 2025 freigeschaltet sein. Einzelheiten können dem Projektaufruf entnommen werden.

Link zur Seite des BBSR: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks.html

Projektaufruf zum Download: Projektaufruf


Kita-Budget 2026: Weitere acht Millionen Euro für die Kindertagesbetreuung in Brandenburg

Pressemitteilung des MBJS

Das Land Brandenburg unterstützt Kita-Träger zusätzlich mit acht Millionen Euro. Das Kita-Budget soll bei der Verbesserung der pädagogischen Arbeit und bedarfsgerechter Angebote helfen. Das Jugendministerium (MBJS) setzt mit der jetzt veröffentlichten Förderrichtlinie „Kita-Budget 2026“ ein Ergebnis der parlamentarischen Haushaltsberatungen um.

Jugendminister Steffen Freiberg: „Ich bin dem Landtag für die mit dem Haushaltsbeschluss festgelegte weitere Unterstützung der Kita-Träger dankbar. Wenige Monate später können wir bereits eine mit allen Beteiligten abgestimmte Förderrichtlinie vorlegen. Diese Mittel sollen vor allem zum Wohle unserer Kinder in Krippen, Kindergärten und Horten eingesetzt werden. Das Kita-Budget für das Jahr 2026 ist eine unbürokratische Lösung für zusätzliche finanzielle Spielräume.“

Der Beschluss, ein eigenes Kita-Budget für die Kita-Träger zu schaffen, fiel mit dem Landtagsbeschluss zum Haushalt 2025/2026. Die Koalitionsfraktionen SPD und BSW hatten in einem Änderungsantrag die „flexible, zusätzliche finanzielle Unterstützung für Kindertageseinrichtungen“ eingebracht. Beschlossen wurde ein Kita-Budget für das Jahr 2026 in Höhe von acht Millionen Euro. Ziel ist eine schnelle und unbürokratische Auszahlung an die Träger.

Die Förderrichtlinie „Kita-Budget 2026“ tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und gilt für ein Kalenderjahr. Gefördert werden Vorhaben, die in den Kitas zusätzlich zum Budget für Personal und Betriebskosten umgesetzt werden. Die Förderhöhe richtet sich nach der Zahl der belegten Kita-Plätze und beträgt pauschal 40 Euro je Kind. Kita-Träger beantragen das Budget bei ihrem zuständigen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt. Antragsfrist ist der 1. November 2025. Alle Kita-Träger erhalten dazu nun ein Informationsschreiben.

Pressemitteilung zum Download:

75-25_Kitas in Brandenburg bekommen ein Kita-Budget

PDF Förderrichtlinie Kita-Budget 2026:

Abl-MBJS_22_2025

Link zum Antragsformulare für Kita-Träger in der MBJS-Formularbox:

https://mbjs-fachportal.brandenburg.de/kindertagesbetreuung/recht-und-statistik/richtlinien-verwaltungsvorschriften-foerdergrundsaetze/formularbox-fuer-einrichtungstraeger-und-jugendaemter.html


Lebensqualität im ländlichen Raum sichern: SPD will Ladenöffnungsgesetz modernisieren

Pressemitteilung Nadine Graßmel, Wolfgang Roick

Weil in vielen Dörfern und Kleinstädten Läden geschlossen haben und Wege – besonders für Ältere ohne Auto – länger werden, sollen neue, digitale Versorgungsmodelle (z. B. Smart Stores, begehbare Automaten) rechtssicher und wirtschaftlich tragfähig ermöglicht werden. Dafür braucht es eine Modernisierung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes – mit klaren Regeln für 24/7-Zugänge, ohne die Sonn- und Feiertagsruhe der Beschäftigten anzutasten.

„Auf dem Land sind die Wege zum nächsten Supermarkt oft lang. Wer keinen Laden mehr im Ort hat, muss häufig viele Kilometer fahren, um sich mit dem Nötigsten zu versorgen“, sagt Nadine Graßmel, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. „Gleichzeitig gibt es Unternehmerinnen und Unternehmer, die moderne Konzepte für die Nahversorgung anbieten möchten. Damit sich diese Ideen rechnen, brauchen sie Rechtssicherheit und die Möglichkeit, ihre Angebote auch an Sonn- und Feiertagen zugänglich zu machen – ohne die Sonn- und Feiertagsruhe für Beschäftigte zu verletzen. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Lebensqualität im ländlichen Raum zu sichern.“

Wolfgang Roick, Sprecher für Demografischen Wandel der SPD-Fraktion, betont: „Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels müssen wir neue Wege gehen, um die Versorgung in der Fläche zu sichern. Digitale Hofläden und Smart Stores sind eine große Chance, die Selbstständigkeit älterer Menschen zu stärken und ländliche Regionen attraktiv zu halten. Mit der Modernisierung des Ladenöffnungsgesetzes schaffen wir Planungssicherheit für Betreiber und stärken regionale Wirtschaftskreisläufe.“

Mit dem gemeinsamen Entschließungsantrag fordern SPD und BSW die Landesregierung auf, bis Ende des ersten Quartals 2026 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der folgende Punkte umsetzt:

  • Klare gesetzliche Definition für innovative, personalunabhängige Selbstbedienungsverkaufsstellen (z. B. Smart Stores, begehbare Automaten, digitale Hofläden).
  • Bürokratieabbau für Direktvermarkter, damit regionale Produkte unkompliziert vor Ort angeboten werden können.
  • Rechtssicherheit für Betreiber durch die Möglichkeit der Öffnung an allen Tagen der Woche für unbemannte Systeme – unter Wahrung von Sonn- und Feiertagsruhe, Arbeitsschutz und kommunalen Belangen.

Flankierend sollen Schutzstandards gesetzlich verankert werden: Jugendschutz und Altersverifikation (z. B. bei Tabak/Alkohol), Barrierefreiheit, Datenschutz, Lärmschutz sowie die Einbindung der Kommunen in Standort- und Sicherheitskonzepte. Zudem ist eine Evaluation nach zwei Jahren vorgesehen, um Wirkungen auf Nahversorgung, regionale Wertschöpfung und Akzeptanz vor Ort zu prüfen.

Pressemitteilung zum Download:

250925_Nadine Graßmehl_Wolfgang Roick_Ladenöffnungsgesetz


Feuerwehrkameraden aus Potsdam-Mittelmark für langjährigen Einsatz ausgezeichnet

Pressemitteilung Landkreis Potsdam-Mittelmark

Mit Spannung erwarteten die Kameradinnen und Kameraden die Auszeichnungsveranstaltung des Ministerium des Innern im Brand- und Katastrophenschutz am Freitag, den 19. September 2025. Im Landkreis Potsdam-Mittelmark konnten die langjährig tätigen Mitglieder der Feuerwehren ausgezeichnet werden.

An diese drei Personen sind die Ehrenzeichen verliehen worden:

Marcel Marohn – Oberbrandinspektor Ortsfeuerwehr Niemegk – in Silber; seit 1998 Mitglied der Ortsfeuerwehr und der Amtsfeuerwehr, bewährte sich als Einsatzleiter und Mitglied der Einsatzleitung. Seine Besonnenheit und Erfahrung machen ihn zu einem geschätzten aktiven Mitglied.

Marlies Zibulski – Hauptbrandmeisterin – in Silber am Bande, Ehrenzeichen, in der Ortsfeuerwehr Borkwalde seit 1973 aktiv, als Ortswehrführerin gestaltete sie die Entwicklung der Feuerwehr in allen Bereichen vorbildlich, und dies seit über 50 Jahren.

Christin Rech – 1. Hauptlöschmeisterin; in Silber; seit 1998 Mitglied der Ortsfeuerwehr in Geltow, hat sich um die Ausbildung und Aufbau der Jugendfeuerwehr in Geltow besonders verdient gemacht.

Die feierliche Auszeichnungsveranstaltung fand in Klaistow am Freitag, den 19. September 2025 statt. Landrat Marko Köhler wohnte der Ehrung bei und gratulierte den Kameradinnen und dem Kameraden herzlich zu ihrem Verdienst.

Link zur Pressemitteilung:

https://www.potsdam-mittelmark.de/de/aktuelles-veranstaltungen/alle-meldungen/ehrung-feuerwehr


Brandenburg stärkt seine Kommunen: Neues Investitionsprogramm geht am 1. Oktober an den Start

Pressemitteilung Melanie Balzer

Im Haushaltsausschuss des Landtags Brandenburg wurde der Brandenburg-Kredit – Kommunales Investitionsprogramm 2025-2029 auf den Weg gebracht. Kommunen erhalten zinsverbilligte Kredite. Nur 1% Zinssatz tragen die Kommunen, den Rest übernimmt das Land. Die ILB gewährt nach individueller Kreditprüfung diese langfristigen zinsverbilligten Darlehen zur Finanzierung von pflichtigen Investitionsmaßnahmen.

Der Brandenburg-Kredit ist Teil des brandenburgischen Zukunftspakets. Weitere Teile sind die Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes und die Investitionen, die durch den Landtag schon mit dem Haushalt 2025/26 beschlossen worden sind.

Abgeordnete Melanie Balzer, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Mitglied im brandenburgischen Haushaltsausschuss: „Durch das Angebot eines vergünstigten Zinssatzes bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) wollen wir unsere Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise ermutigen mehr zu investieren. Durch den Brandenburg-Kredit wird ein förderfähiges Kreditvolumen von bis zu 500 Millionen Euro für unsere Kommunen ermöglicht. Auch Kommunen in der Haushaltssicherung dürfen nach Prüfung am Programm teilnehmen. Der Landtag hat dafür 50 Millionen Euro bis 2029 bereitgestellt.“

Mit dem Brandenburg-Kredit werden ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zwischen SPD und BSW sowie ein Landtagsbeschluss vom März 2025 umgesetzt. Das Programm startet am 1.10.2025.

  • Förderfähige Maßnahmen sind insbesondere:
    Kommunale Infrastruktur zur Daseinsvorsorge (, Brücken, Straßen, Radwege und Klimaschutzmaßnahmen)
  • Investitionen im Bereich Bildung (Kindertagesstätten, Schulen)
  • Investitionen im Bereich Öffentlicher Personennahverkehr, denn die Weiterleitung der Mittel an privatrechtliche Unternehmen, welche die Funktionen kommunaler Aufgabenträger im Bereich ÖPNV wahrnehmen, ist gestattet.

Pressemitteilung zum Download:

250909_Pressemitteilung Melanie Balzer_Brandenburg Kredit


Brandenburg investiert in die Zukunft: 26,9 Millionen Euro für Bad Belzig, Beelitz, Michendorf, Niemegk, Schwielowsee, Seddiner See, Treuenbrietzen und Wiesenburg

Pressemitteilung Melanie Balzer

Das Land Brandenburg und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich auf die Umsetzung des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) der Bundesregierung verständigt. Insgesamt stehen Brandenburg rund 3 Milliarden Euro aus den Bundesmitteln zur Verfügung – ein starkes Signal für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes.

Abgeordnete Melanie Balzer, stellvertretende Fraktionsvorsitzende für den Bereich Haushalt und Finanzen der SPD-Fraktion: „Mit der Vereinbarung haben wir den Weg freigemacht für umfassende Investitionen in ganz Brandenburg.  Insgesamt stehen für den Landkreis Potsdam-Mittelmark rund 125 Millionen Euro zur Verfügung, davon 26,9 Millionen Euro für Bad Belzig, Beelitz, Michendorf, Niemegk, Schwielowsee, Seddiner See, Treuenbrietzen und Wiesenburg und 45 Millionen Euro für den Landkreis selbst. Auch in unserer Region brauchen wir sichere Schulwege, sanierte und erweiterte Schul- und Kita-Gebäude sowie Straßen, Radwege und Brücken – genau solche Vorhaben ermöglicht das Paket des Bundes. Entscheidend ist, dass die Mittel unbürokratisch, schnell und zielgerichtet dort ankommen, wo sie gebraucht werden: hier vor Ort, vor unserer Haustür.“

Ein besonderer Schwerpunkt ist die Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit: 1,5 Milliarden Euro werden den Städten, Gemeinden und Landkreisen eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt. So können Projekte passgenau auf die Bedürfnisse der Menschen vor Ort zugeschnitten und zügig umgesetzt werden. 1 Milliarde Euro werden für Investitionen des Landes zur Verfügung gestellt. Damit wird auch der Goldene Plan Sport wieder aufgelegt. 500 Millionen Euro stehen für die Sicherung der medizinischen Versorgung und Investitionen in die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und den Einsatz von KI-Anwendungen zur Verfügung.

Abgeordnete Balzer weiter: „Unser Anspruch ist, dass die Bürgerinnen und Bürger spürbare Verbesserungen erleben – kürzere Wege, besseren Service, moderne Infrastruktur. Wir investieren in eine lebenswerte, sichere und nachhaltige Zukunft für alle. Mit der Unterzeichnung der unbürokratischen Vereinbarung zwischen Land und Kommunen und in Kombination mit dem Brandenburg-Kredit (zinsverbilligte Kredite) senden wir ein klares Signal: Brandenburg soll einfacher werden.“

Pressemitteilung zum Download:

250909_Pressemitteilung Melanie Balzer_Sondervermögen für Brandenburg


Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (Frist: 15. Januar 2026)

Projektaufruf des Bundesinstituts für Bau-, Stadt-, und Raumforschung

Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ werden überjährige investive Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung gefördert. Die für den Projektaufruf 2025/2026 zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt. Interessenbekundungen können bis zum 15. Januar 2026 digital eingereicht werden.

Der Deutsche Bundestag hat im Wirtschaftsplan 2025 des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) Programmmittel in Höhe von 333 Millionen Euro für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) bereitgestellt. Damit werden Kommunen dabei unterstützt, ihre Sportstätten von besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu erhalten und zu modernisieren.

Das Bundesprogramm SKS zielt zugleich darauf ab, den bundesweiten Sanierungsstau bei Sportstätten einschließlich Hallen- und Freibädern in den Städten und Gemeinden abzubauen. Sport- und Freizeitangebote fördern das soziale Miteinander. Dafür müssen die entsprechenden Einrichtungen in den Kommunen zur Verfügung stehen und voll funktionsfähig sein.

Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst neben Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen, wie z. B. Sport- und Tennisplätze. Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung; Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen ist ebenfalls möglich.

Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Anschließend werden alle ausgewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen.

Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 15. Januar 2026 ausschließlich digital über das Förderportal des Bundes easy-Online einreichen. Das Portal wird ab dem 10. November 2025 freigeschaltet sein. Einzelheiten können dem Projektaufruf entnommen werden.

Link zur Seite des BBSR: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks.html

Projektaufruf zum Download: Projektaufruf


Kita-Budget 2026: Weitere acht Millionen Euro für die Kindertagesbetreuung in Brandenburg

Pressemitteilung des MBJS

Das Land Brandenburg unterstützt Kita-Träger zusätzlich mit acht Millionen Euro. Das Kita-Budget soll bei der Verbesserung der pädagogischen Arbeit und bedarfsgerechter Angebote helfen. Das Jugendministerium (MBJS) setzt mit der jetzt veröffentlichten Förderrichtlinie „Kita-Budget 2026“ ein Ergebnis der parlamentarischen Haushaltsberatungen um.

Jugendminister Steffen Freiberg: „Ich bin dem Landtag für die mit dem Haushaltsbeschluss festgelegte weitere Unterstützung der Kita-Träger dankbar. Wenige Monate später können wir bereits eine mit allen Beteiligten abgestimmte Förderrichtlinie vorlegen. Diese Mittel sollen vor allem zum Wohle unserer Kinder in Krippen, Kindergärten und Horten eingesetzt werden. Das Kita-Budget für das Jahr 2026 ist eine unbürokratische Lösung für zusätzliche finanzielle Spielräume.“

Der Beschluss, ein eigenes Kita-Budget für die Kita-Träger zu schaffen, fiel mit dem Landtagsbeschluss zum Haushalt 2025/2026. Die Koalitionsfraktionen SPD und BSW hatten in einem Änderungsantrag die „flexible, zusätzliche finanzielle Unterstützung für Kindertageseinrichtungen“ eingebracht. Beschlossen wurde ein Kita-Budget für das Jahr 2026 in Höhe von acht Millionen Euro. Ziel ist eine schnelle und unbürokratische Auszahlung an die Träger.

Die Förderrichtlinie „Kita-Budget 2026“ tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und gilt für ein Kalenderjahr. Gefördert werden Vorhaben, die in den Kitas zusätzlich zum Budget für Personal und Betriebskosten umgesetzt werden. Die Förderhöhe richtet sich nach der Zahl der belegten Kita-Plätze und beträgt pauschal 40 Euro je Kind. Kita-Träger beantragen das Budget bei ihrem zuständigen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt. Antragsfrist ist der 1. November 2025. Alle Kita-Träger erhalten dazu nun ein Informationsschreiben.

Pressemitteilung zum Download:

75-25_Kitas in Brandenburg bekommen ein Kita-Budget

PDF Förderrichtlinie Kita-Budget 2026:

Abl-MBJS_22_2025

Link zum Antragsformulare für Kita-Träger in der MBJS-Formularbox:

https://mbjs-fachportal.brandenburg.de/kindertagesbetreuung/recht-und-statistik/richtlinien-verwaltungsvorschriften-foerdergrundsaetze/formularbox-fuer-einrichtungstraeger-und-jugendaemter.html


Lebensqualität im ländlichen Raum sichern: SPD will Ladenöffnungsgesetz modernisieren

Pressemitteilung Nadine Graßmel, Wolfgang Roick

Weil in vielen Dörfern und Kleinstädten Läden geschlossen haben und Wege – besonders für Ältere ohne Auto – länger werden, sollen neue, digitale Versorgungsmodelle (z. B. Smart Stores, begehbare Automaten) rechtssicher und wirtschaftlich tragfähig ermöglicht werden. Dafür braucht es eine Modernisierung des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes – mit klaren Regeln für 24/7-Zugänge, ohne die Sonn- und Feiertagsruhe der Beschäftigten anzutasten.

„Auf dem Land sind die Wege zum nächsten Supermarkt oft lang. Wer keinen Laden mehr im Ort hat, muss häufig viele Kilometer fahren, um sich mit dem Nötigsten zu versorgen“, sagt Nadine Graßmel, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. „Gleichzeitig gibt es Unternehmerinnen und Unternehmer, die moderne Konzepte für die Nahversorgung anbieten möchten. Damit sich diese Ideen rechnen, brauchen sie Rechtssicherheit und die Möglichkeit, ihre Angebote auch an Sonn- und Feiertagen zugänglich zu machen – ohne die Sonn- und Feiertagsruhe für Beschäftigte zu verletzen. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Lebensqualität im ländlichen Raum zu sichern.“

Wolfgang Roick, Sprecher für Demografischen Wandel der SPD-Fraktion, betont: „Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels müssen wir neue Wege gehen, um die Versorgung in der Fläche zu sichern. Digitale Hofläden und Smart Stores sind eine große Chance, die Selbstständigkeit älterer Menschen zu stärken und ländliche Regionen attraktiv zu halten. Mit der Modernisierung des Ladenöffnungsgesetzes schaffen wir Planungssicherheit für Betreiber und stärken regionale Wirtschaftskreisläufe.“

Mit dem gemeinsamen Entschließungsantrag fordern SPD und BSW die Landesregierung auf, bis Ende des ersten Quartals 2026 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der folgende Punkte umsetzt:

  • Klare gesetzliche Definition für innovative, personalunabhängige Selbstbedienungsverkaufsstellen (z. B. Smart Stores, begehbare Automaten, digitale Hofläden).
  • Bürokratieabbau für Direktvermarkter, damit regionale Produkte unkompliziert vor Ort angeboten werden können.
  • Rechtssicherheit für Betreiber durch die Möglichkeit der Öffnung an allen Tagen der Woche für unbemannte Systeme – unter Wahrung von Sonn- und Feiertagsruhe, Arbeitsschutz und kommunalen Belangen.

Flankierend sollen Schutzstandards gesetzlich verankert werden: Jugendschutz und Altersverifikation (z. B. bei Tabak/Alkohol), Barrierefreiheit, Datenschutz, Lärmschutz sowie die Einbindung der Kommunen in Standort- und Sicherheitskonzepte. Zudem ist eine Evaluation nach zwei Jahren vorgesehen, um Wirkungen auf Nahversorgung, regionale Wertschöpfung und Akzeptanz vor Ort zu prüfen.

Pressemitteilung zum Download:

250925_Nadine Graßmehl_Wolfgang Roick_Ladenöffnungsgesetz


Feuerwehrkameraden aus Potsdam-Mittelmark für langjährigen Einsatz ausgezeichnet

Pressemitteilung Landkreis Potsdam-Mittelmark

Mit Spannung erwarteten die Kameradinnen und Kameraden die Auszeichnungsveranstaltung des Ministerium des Innern im Brand- und Katastrophenschutz am Freitag, den 19. September 2025. Im Landkreis Potsdam-Mittelmark konnten die langjährig tätigen Mitglieder der Feuerwehren ausgezeichnet werden.

An diese drei Personen sind die Ehrenzeichen verliehen worden:

Marcel Marohn – Oberbrandinspektor Ortsfeuerwehr Niemegk – in Silber; seit 1998 Mitglied der Ortsfeuerwehr und der Amtsfeuerwehr, bewährte sich als Einsatzleiter und Mitglied der Einsatzleitung. Seine Besonnenheit und Erfahrung machen ihn zu einem geschätzten aktiven Mitglied.

Marlies Zibulski – Hauptbrandmeisterin – in Silber am Bande, Ehrenzeichen, in der Ortsfeuerwehr Borkwalde seit 1973 aktiv, als Ortswehrführerin gestaltete sie die Entwicklung der Feuerwehr in allen Bereichen vorbildlich, und dies seit über 50 Jahren.

Christin Rech – 1. Hauptlöschmeisterin; in Silber; seit 1998 Mitglied der Ortsfeuerwehr in Geltow, hat sich um die Ausbildung und Aufbau der Jugendfeuerwehr in Geltow besonders verdient gemacht.

Die feierliche Auszeichnungsveranstaltung fand in Klaistow am Freitag, den 19. September 2025 statt. Landrat Marko Köhler wohnte der Ehrung bei und gratulierte den Kameradinnen und dem Kameraden herzlich zu ihrem Verdienst.

Link zur Pressemitteilung:

https://www.potsdam-mittelmark.de/de/aktuelles-veranstaltungen/alle-meldungen/ehrung-feuerwehr


Brandenburg stärkt seine Kommunen: Neues Investitionsprogramm geht am 1. Oktober an den Start

Pressemitteilung Melanie Balzer

Im Haushaltsausschuss des Landtags Brandenburg wurde der Brandenburg-Kredit – Kommunales Investitionsprogramm 2025-2029 auf den Weg gebracht. Kommunen erhalten zinsverbilligte Kredite. Nur 1% Zinssatz tragen die Kommunen, den Rest übernimmt das Land. Die ILB gewährt nach individueller Kreditprüfung diese langfristigen zinsverbilligten Darlehen zur Finanzierung von pflichtigen Investitionsmaßnahmen.

Der Brandenburg-Kredit ist Teil des brandenburgischen Zukunftspakets. Weitere Teile sind die Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes und die Investitionen, die durch den Landtag schon mit dem Haushalt 2025/26 beschlossen worden sind.

Abgeordnete Melanie Balzer, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Mitglied im brandenburgischen Haushaltsausschuss: „Durch das Angebot eines vergünstigten Zinssatzes bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) wollen wir unsere Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise ermutigen mehr zu investieren. Durch den Brandenburg-Kredit wird ein förderfähiges Kreditvolumen von bis zu 500 Millionen Euro für unsere Kommunen ermöglicht. Auch Kommunen in der Haushaltssicherung dürfen nach Prüfung am Programm teilnehmen. Der Landtag hat dafür 50 Millionen Euro bis 2029 bereitgestellt.“

Mit dem Brandenburg-Kredit werden ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zwischen SPD und BSW sowie ein Landtagsbeschluss vom März 2025 umgesetzt. Das Programm startet am 1.10.2025.

  • Förderfähige Maßnahmen sind insbesondere:
    Kommunale Infrastruktur zur Daseinsvorsorge (, Brücken, Straßen, Radwege und Klimaschutzmaßnahmen)
  • Investitionen im Bereich Bildung (Kindertagesstätten, Schulen)
  • Investitionen im Bereich Öffentlicher Personennahverkehr, denn die Weiterleitung der Mittel an privatrechtliche Unternehmen, welche die Funktionen kommunaler Aufgabenträger im Bereich ÖPNV wahrnehmen, ist gestattet.

Pressemitteilung zum Download:

250909_Pressemitteilung Melanie Balzer_Brandenburg Kredit


Brandenburg investiert in die Zukunft: 26,9 Millionen Euro für Bad Belzig, Beelitz, Michendorf, Niemegk, Schwielowsee, Seddiner See, Treuenbrietzen und Wiesenburg

Pressemitteilung Melanie Balzer

Das Land Brandenburg und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich auf die Umsetzung des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) der Bundesregierung verständigt. Insgesamt stehen Brandenburg rund 3 Milliarden Euro aus den Bundesmitteln zur Verfügung – ein starkes Signal für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes.

Abgeordnete Melanie Balzer, stellvertretende Fraktionsvorsitzende für den Bereich Haushalt und Finanzen der SPD-Fraktion: „Mit der Vereinbarung haben wir den Weg freigemacht für umfassende Investitionen in ganz Brandenburg.  Insgesamt stehen für den Landkreis Potsdam-Mittelmark rund 125 Millionen Euro zur Verfügung, davon 26,9 Millionen Euro für Bad Belzig, Beelitz, Michendorf, Niemegk, Schwielowsee, Seddiner See, Treuenbrietzen und Wiesenburg und 45 Millionen Euro für den Landkreis selbst. Auch in unserer Region brauchen wir sichere Schulwege, sanierte und erweiterte Schul- und Kita-Gebäude sowie Straßen, Radwege und Brücken – genau solche Vorhaben ermöglicht das Paket des Bundes. Entscheidend ist, dass die Mittel unbürokratisch, schnell und zielgerichtet dort ankommen, wo sie gebraucht werden: hier vor Ort, vor unserer Haustür.“

Ein besonderer Schwerpunkt ist die Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit: 1,5 Milliarden Euro werden den Städten, Gemeinden und Landkreisen eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt. So können Projekte passgenau auf die Bedürfnisse der Menschen vor Ort zugeschnitten und zügig umgesetzt werden. 1 Milliarde Euro werden für Investitionen des Landes zur Verfügung gestellt. Damit wird auch der Goldene Plan Sport wieder aufgelegt. 500 Millionen Euro stehen für die Sicherung der medizinischen Versorgung und Investitionen in die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und den Einsatz von KI-Anwendungen zur Verfügung.

Abgeordnete Balzer weiter: „Unser Anspruch ist, dass die Bürgerinnen und Bürger spürbare Verbesserungen erleben – kürzere Wege, besseren Service, moderne Infrastruktur. Wir investieren in eine lebenswerte, sichere und nachhaltige Zukunft für alle. Mit der Unterzeichnung der unbürokratischen Vereinbarung zwischen Land und Kommunen und in Kombination mit dem Brandenburg-Kredit (zinsverbilligte Kredite) senden wir ein klares Signal: Brandenburg soll einfacher werden.“

Pressemitteilung zum Download:

250909_Pressemitteilung Melanie Balzer_Sondervermögen für Brandenburg