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Pressemitteilung Sebastian Rüter
Die Koalitionsfraktionen haben im heutigen Wirtschafts- und Energieausschuss des Landtags Brandenburg einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf „zur Zahlung einer Sonderabgabe für Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen an Gemeinden im Land Brandenburg“ eingebracht. Sebastian Rüter, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, erklärt: „Wir haben den Weg dafür geebnet, dass Betreiber von Windenergieanlagen künftig jährlich 5.000 Euro pro installiertem Megawatt Leistung direkt an die jeweilige Kommune zahlen. Damit wird die Energiewende vor Ort nicht nur sichtbarer, sondern für die Menschen in den Regionen auch konkret finanziell spürbar.“
Weiter sagt Rüter: „Mit unserem Änderungsantrag sorgen wir gezielt für Bürokratieabbau: Unternehmen und Kommunen werden von unnötigen Berichtspflichten entlastet. Gleichzeitig behält das Land Brandenburg jederzeit den Überblick darüber, welche Abgaben in welcher Höhe an die Kommunen fließen.“
Hintergrund:
Mit der Sonderabgabe sollen Anliegerkommunen von Wind- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen verlässlich am Ausbau der Erneuerbaren beteiligt und lokale Akzeptanz gestärkt werden.
Pressemitteilung zum Download:
251112_Sebastian Rüter_Änderungsantrag zur Sonderabgabe für Wind- und PV-Freiflächen
Pressemitteilung des MWFK
Aus dem Wahlkreis werden gefördert:
- Makom Kunst & Schule e. V. aus Wittbrietzen mit dem Projekt „GeschichtenBänke BankGeschichten“
- Festival Für Freunde e. V. aus Planetal OT Dahnsdorf mit dem Projekt „Radikal Jung – Dokumentartheater über Rechtsextremismus mit und über Jugendliche“
- KulturForum Schwielowsee e. V. aus Caputh mit dem Projekt „Kunstmucker 2.0_Entdeckungen bewegen, Bewegungen entdecken“
Die Projekte erhalten eine Förderung von 8.000 Euro, 7.680 Euro und 3.224 Euro.
Ministerin Schüle: „Projekte bringen Menschen zusammen“
Innovativ, teilhabeorientiert und generationenübergreifend: Das Land Brandenburg unterstützt auch in diesem Jahr Projekte der Kulturellen Bildung und Partizipation: Mit insgesamt 500.000 Euro werden insgesamt 64 Projekte unterstützt. Kulturministerin Dr. Manja Schüle: „Vom Kindermusiktheater in Potsdam über den Schreib-Workshop im Havelland bis zum nachhaltigen Textil-Design-Kurs in der Prignitz: Die Projekte der Kulturellen Bildung und Partizipation sind erneut nicht nur beeindruckend vielfältig – was noch wichtiger ist: Diese Projekte bringen Menschen unterschiedlicher Herkunft und unterschiedlichen Alters zusammen – ganz praktisch und niedrigschwellig. Ich bin froh, dass wir in diesem Jahr 64 weg- und zukunftsweisende Projekte der Kulturellen Bildung und Partizipation unterstützen können! Kulturelle Bildung ermöglicht Perspektivwechsel, Selbstwirksamkeit und neue Erkenntnisse. Und: Kulturelle Bildung macht einfach Spaß!“
Das Förderprogramm Kulturelle Bildung und Partizipation des Landes richtet sich an Kommunen sowie Kitas, Grund- und weiterführende Schulen, Kultureinrichtungen, Vereine, Verbände und weitere gemeinnützige Institutionen. Die Projekte sollen Zugänge zu Angeboten Kultureller Bildung eröffnen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf partizipativen und integrativen Konzepten sowie auf Angeboten zur interkulturellen Vielfalt. In zwei Förderlinien werden einjährige Projekte mit mindestens 2.500 Euro und mehrjährige strukturbildende Maßnahmen mit mindestens 20.000 Euro pro Jahr unterstützt. Die mehrjährigen Maßnahmen sollen dazu beitragen, dauerhafte Strukturen der Kulturellen Bildung vor Ort zu stärken. Das Förderprogramm wird von der Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg umgesetzt. Die Entscheidung über die Förderanträge trifft eine unabhängige Experten-Jury aus den Bereichen Kulturelle Bildungsarbeit und Integration.
Im Rahmen der beiden Antragsrunden werden in diesem Jahr landesweit insgesamt 57 einjährige Projekte – beispielsweise in den Bereichen Baukultur, Bildende Kunst, Theater, Literatur, Tanz, Musik und Zirkus – mit 356.461 Euro sowie neben den laufenden sechs Projekten der Strukturförderung aus 2023 und 2024 auch eine neue mehrjährige Maßnahme mit 20.000 Euro gefördert: Der Verein U. N. D. e.V. (Havelland) verknüpft in seinem partizipativen und mobilen Musikprojekt „Kein schöner Land“ Neue Musik und aktuelle gesellschaftliche Diskurse. Professionelle Musikerinnen und Musiker aus den Bereichen Neue Musik und Jazz kooperieren über jeweils längere Zeiträume mit lokalen Amateurchören. Gemeinsam werden zu Themenkomplexen wie etwa Heimat, Gedanken gesammelt, Texte kreiert und im gegenseitigen Austausch vertont.
Die Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg wurde 2009 als Projekt in Trägerschaft des Vereins Kulturland Brandenburg gegründet und ist heute eine Säule der Brandenburgischen Gesellschaft für Kultur und Geschichte gGmbH. Im Jahr 2013 wurden die Regionalbüros in Potsdam, Eberswalde und Lübbenau aufgebaut. Als Fachstelle für generationsübergreifende Kulturelle Bildung unterstützt sie Projektträger im Land Brandenburg, initiiert und begleitet Projekte der kulturellen Bildung, setzt inhaltliche Impulse im Themenfeld der kulturellen Bildung, bietet bedarfsorientierte Weiterbildungsveranstaltungen an und vernetzt potenzielle Partnerinnen und Partner miteinander.
Weitere Informationen:
Projektaufruf des Bundesinstituts für Bau-, Stadt-, und Raumforschung
Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ werden überjährige investive Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung gefördert. Die für den Projektaufruf 2025/2026 zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt. Interessenbekundungen können bis zum 15. Januar 2026 digital eingereicht werden.
Der Deutsche Bundestag hat im Wirtschaftsplan 2025 des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) Programmmittel in Höhe von 333 Millionen Euro für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) bereitgestellt. Damit werden Kommunen dabei unterstützt, ihre Sportstätten von besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu erhalten und zu modernisieren.
Das Bundesprogramm SKS zielt zugleich darauf ab, den bundesweiten Sanierungsstau bei Sportstätten einschließlich Hallen- und Freibädern in den Städten und Gemeinden abzubauen. Sport- und Freizeitangebote fördern das soziale Miteinander. Dafür müssen die entsprechenden Einrichtungen in den Kommunen zur Verfügung stehen und voll funktionsfähig sein.
Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst neben Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen, wie z. B. Sport- und Tennisplätze. Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung; Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen ist ebenfalls möglich.
Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Anschließend werden alle ausgewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen.
Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 15. Januar 2026 ausschließlich digital über das Förderportal des Bundes easy-Online einreichen. Das Portal wird ab dem 10. November 2025 freigeschaltet sein. Einzelheiten können dem Projektaufruf entnommen werden.
Link zur Seite des BBSR: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks.html
Projektaufruf zum Download: Projektaufruf
Pressemitteilung des MBJS
Das Land Brandenburg unterstützt Kita-Träger zusätzlich mit acht Millionen Euro. Das Kita-Budget soll bei der Verbesserung der pädagogischen Arbeit und bedarfsgerechter Angebote helfen. Das Jugendministerium (MBJS) setzt mit der jetzt veröffentlichten Förderrichtlinie „Kita-Budget 2026“ ein Ergebnis der parlamentarischen Haushaltsberatungen um.
Jugendminister Steffen Freiberg: „Ich bin dem Landtag für die mit dem Haushaltsbeschluss festgelegte weitere Unterstützung der Kita-Träger dankbar. Wenige Monate später können wir bereits eine mit allen Beteiligten abgestimmte Förderrichtlinie vorlegen. Diese Mittel sollen vor allem zum Wohle unserer Kinder in Krippen, Kindergärten und Horten eingesetzt werden. Das Kita-Budget für das Jahr 2026 ist eine unbürokratische Lösung für zusätzliche finanzielle Spielräume.“
Der Beschluss, ein eigenes Kita-Budget für die Kita-Träger zu schaffen, fiel mit dem Landtagsbeschluss zum Haushalt 2025/2026. Die Koalitionsfraktionen SPD und BSW hatten in einem Änderungsantrag die „flexible, zusätzliche finanzielle Unterstützung für Kindertageseinrichtungen“ eingebracht. Beschlossen wurde ein Kita-Budget für das Jahr 2026 in Höhe von acht Millionen Euro. Ziel ist eine schnelle und unbürokratische Auszahlung an die Träger.
Die Förderrichtlinie „Kita-Budget 2026“ tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und gilt für ein Kalenderjahr. Gefördert werden Vorhaben, die in den Kitas zusätzlich zum Budget für Personal und Betriebskosten umgesetzt werden. Die Förderhöhe richtet sich nach der Zahl der belegten Kita-Plätze und beträgt pauschal 40 Euro je Kind. Kita-Träger beantragen das Budget bei ihrem zuständigen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt. Antragsfrist ist der 1. November 2025. Alle Kita-Träger erhalten dazu nun ein Informationsschreiben.
Pressemitteilung zum Download:
75-25_Kitas in Brandenburg bekommen ein Kita-Budget
PDF Förderrichtlinie Kita-Budget 2026:
Link zum Antragsformulare für Kita-Träger in der MBJS-Formularbox:
Pressemitteilung Sebastian Rüter
Die Koalitionsfraktionen haben im heutigen Wirtschafts- und Energieausschuss des Landtags Brandenburg einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf „zur Zahlung einer Sonderabgabe für Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen an Gemeinden im Land Brandenburg“ eingebracht. Sebastian Rüter, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, erklärt: „Wir haben den Weg dafür geebnet, dass Betreiber von Windenergieanlagen künftig jährlich 5.000 Euro pro installiertem Megawatt Leistung direkt an die jeweilige Kommune zahlen. Damit wird die Energiewende vor Ort nicht nur sichtbarer, sondern für die Menschen in den Regionen auch konkret finanziell spürbar.“
Weiter sagt Rüter: „Mit unserem Änderungsantrag sorgen wir gezielt für Bürokratieabbau: Unternehmen und Kommunen werden von unnötigen Berichtspflichten entlastet. Gleichzeitig behält das Land Brandenburg jederzeit den Überblick darüber, welche Abgaben in welcher Höhe an die Kommunen fließen.“
Hintergrund:
Mit der Sonderabgabe sollen Anliegerkommunen von Wind- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen verlässlich am Ausbau der Erneuerbaren beteiligt und lokale Akzeptanz gestärkt werden.
Pressemitteilung zum Download:
251112_Sebastian Rüter_Änderungsantrag zur Sonderabgabe für Wind- und PV-Freiflächen
Pressemitteilung des MWFK
Aus dem Wahlkreis werden gefördert:
- Makom Kunst & Schule e. V. aus Wittbrietzen mit dem Projekt „GeschichtenBänke BankGeschichten“
- Festival Für Freunde e. V. aus Planetal OT Dahnsdorf mit dem Projekt „Radikal Jung – Dokumentartheater über Rechtsextremismus mit und über Jugendliche“
- KulturForum Schwielowsee e. V. aus Caputh mit dem Projekt „Kunstmucker 2.0_Entdeckungen bewegen, Bewegungen entdecken“
Die Projekte erhalten eine Förderung von 8.000 Euro, 7.680 Euro und 3.224 Euro.
Ministerin Schüle: „Projekte bringen Menschen zusammen“
Innovativ, teilhabeorientiert und generationenübergreifend: Das Land Brandenburg unterstützt auch in diesem Jahr Projekte der Kulturellen Bildung und Partizipation: Mit insgesamt 500.000 Euro werden insgesamt 64 Projekte unterstützt. Kulturministerin Dr. Manja Schüle: „Vom Kindermusiktheater in Potsdam über den Schreib-Workshop im Havelland bis zum nachhaltigen Textil-Design-Kurs in der Prignitz: Die Projekte der Kulturellen Bildung und Partizipation sind erneut nicht nur beeindruckend vielfältig – was noch wichtiger ist: Diese Projekte bringen Menschen unterschiedlicher Herkunft und unterschiedlichen Alters zusammen – ganz praktisch und niedrigschwellig. Ich bin froh, dass wir in diesem Jahr 64 weg- und zukunftsweisende Projekte der Kulturellen Bildung und Partizipation unterstützen können! Kulturelle Bildung ermöglicht Perspektivwechsel, Selbstwirksamkeit und neue Erkenntnisse. Und: Kulturelle Bildung macht einfach Spaß!“
Das Förderprogramm Kulturelle Bildung und Partizipation des Landes richtet sich an Kommunen sowie Kitas, Grund- und weiterführende Schulen, Kultureinrichtungen, Vereine, Verbände und weitere gemeinnützige Institutionen. Die Projekte sollen Zugänge zu Angeboten Kultureller Bildung eröffnen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf partizipativen und integrativen Konzepten sowie auf Angeboten zur interkulturellen Vielfalt. In zwei Förderlinien werden einjährige Projekte mit mindestens 2.500 Euro und mehrjährige strukturbildende Maßnahmen mit mindestens 20.000 Euro pro Jahr unterstützt. Die mehrjährigen Maßnahmen sollen dazu beitragen, dauerhafte Strukturen der Kulturellen Bildung vor Ort zu stärken. Das Förderprogramm wird von der Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg umgesetzt. Die Entscheidung über die Förderanträge trifft eine unabhängige Experten-Jury aus den Bereichen Kulturelle Bildungsarbeit und Integration.
Im Rahmen der beiden Antragsrunden werden in diesem Jahr landesweit insgesamt 57 einjährige Projekte – beispielsweise in den Bereichen Baukultur, Bildende Kunst, Theater, Literatur, Tanz, Musik und Zirkus – mit 356.461 Euro sowie neben den laufenden sechs Projekten der Strukturförderung aus 2023 und 2024 auch eine neue mehrjährige Maßnahme mit 20.000 Euro gefördert: Der Verein U. N. D. e.V. (Havelland) verknüpft in seinem partizipativen und mobilen Musikprojekt „Kein schöner Land“ Neue Musik und aktuelle gesellschaftliche Diskurse. Professionelle Musikerinnen und Musiker aus den Bereichen Neue Musik und Jazz kooperieren über jeweils längere Zeiträume mit lokalen Amateurchören. Gemeinsam werden zu Themenkomplexen wie etwa Heimat, Gedanken gesammelt, Texte kreiert und im gegenseitigen Austausch vertont.
Die Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg wurde 2009 als Projekt in Trägerschaft des Vereins Kulturland Brandenburg gegründet und ist heute eine Säule der Brandenburgischen Gesellschaft für Kultur und Geschichte gGmbH. Im Jahr 2013 wurden die Regionalbüros in Potsdam, Eberswalde und Lübbenau aufgebaut. Als Fachstelle für generationsübergreifende Kulturelle Bildung unterstützt sie Projektträger im Land Brandenburg, initiiert und begleitet Projekte der kulturellen Bildung, setzt inhaltliche Impulse im Themenfeld der kulturellen Bildung, bietet bedarfsorientierte Weiterbildungsveranstaltungen an und vernetzt potenzielle Partnerinnen und Partner miteinander.
Weitere Informationen:
Projektaufruf des Bundesinstituts für Bau-, Stadt-, und Raumforschung
Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ werden überjährige investive Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung gefördert. Die für den Projektaufruf 2025/2026 zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt. Interessenbekundungen können bis zum 15. Januar 2026 digital eingereicht werden.
Der Deutsche Bundestag hat im Wirtschaftsplan 2025 des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) Programmmittel in Höhe von 333 Millionen Euro für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) bereitgestellt. Damit werden Kommunen dabei unterstützt, ihre Sportstätten von besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu erhalten und zu modernisieren.
Das Bundesprogramm SKS zielt zugleich darauf ab, den bundesweiten Sanierungsstau bei Sportstätten einschließlich Hallen- und Freibädern in den Städten und Gemeinden abzubauen. Sport- und Freizeitangebote fördern das soziale Miteinander. Dafür müssen die entsprechenden Einrichtungen in den Kommunen zur Verfügung stehen und voll funktionsfähig sein.
Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst neben Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen, wie z. B. Sport- und Tennisplätze. Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung; Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen ist ebenfalls möglich.
Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Anschließend werden alle ausgewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen.
Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 15. Januar 2026 ausschließlich digital über das Förderportal des Bundes easy-Online einreichen. Das Portal wird ab dem 10. November 2025 freigeschaltet sein. Einzelheiten können dem Projektaufruf entnommen werden.
Link zur Seite des BBSR: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks.html
Projektaufruf zum Download: Projektaufruf
Pressemitteilung des MBJS
Das Land Brandenburg unterstützt Kita-Träger zusätzlich mit acht Millionen Euro. Das Kita-Budget soll bei der Verbesserung der pädagogischen Arbeit und bedarfsgerechter Angebote helfen. Das Jugendministerium (MBJS) setzt mit der jetzt veröffentlichten Förderrichtlinie „Kita-Budget 2026“ ein Ergebnis der parlamentarischen Haushaltsberatungen um.
Jugendminister Steffen Freiberg: „Ich bin dem Landtag für die mit dem Haushaltsbeschluss festgelegte weitere Unterstützung der Kita-Träger dankbar. Wenige Monate später können wir bereits eine mit allen Beteiligten abgestimmte Förderrichtlinie vorlegen. Diese Mittel sollen vor allem zum Wohle unserer Kinder in Krippen, Kindergärten und Horten eingesetzt werden. Das Kita-Budget für das Jahr 2026 ist eine unbürokratische Lösung für zusätzliche finanzielle Spielräume.“
Der Beschluss, ein eigenes Kita-Budget für die Kita-Träger zu schaffen, fiel mit dem Landtagsbeschluss zum Haushalt 2025/2026. Die Koalitionsfraktionen SPD und BSW hatten in einem Änderungsantrag die „flexible, zusätzliche finanzielle Unterstützung für Kindertageseinrichtungen“ eingebracht. Beschlossen wurde ein Kita-Budget für das Jahr 2026 in Höhe von acht Millionen Euro. Ziel ist eine schnelle und unbürokratische Auszahlung an die Träger.
Die Förderrichtlinie „Kita-Budget 2026“ tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und gilt für ein Kalenderjahr. Gefördert werden Vorhaben, die in den Kitas zusätzlich zum Budget für Personal und Betriebskosten umgesetzt werden. Die Förderhöhe richtet sich nach der Zahl der belegten Kita-Plätze und beträgt pauschal 40 Euro je Kind. Kita-Träger beantragen das Budget bei ihrem zuständigen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt. Antragsfrist ist der 1. November 2025. Alle Kita-Träger erhalten dazu nun ein Informationsschreiben.
Pressemitteilung zum Download:
75-25_Kitas in Brandenburg bekommen ein Kita-Budget
PDF Förderrichtlinie Kita-Budget 2026:
Link zum Antragsformulare für Kita-Träger in der MBJS-Formularbox:
Pressemitteilung Sebastian Rüter
Die Koalitionsfraktionen haben im heutigen Wirtschafts- und Energieausschuss des Landtags Brandenburg einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf „zur Zahlung einer Sonderabgabe für Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen an Gemeinden im Land Brandenburg“ eingebracht. Sebastian Rüter, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, erklärt: „Wir haben den Weg dafür geebnet, dass Betreiber von Windenergieanlagen künftig jährlich 5.000 Euro pro installiertem Megawatt Leistung direkt an die jeweilige Kommune zahlen. Damit wird die Energiewende vor Ort nicht nur sichtbarer, sondern für die Menschen in den Regionen auch konkret finanziell spürbar.“
Weiter sagt Rüter: „Mit unserem Änderungsantrag sorgen wir gezielt für Bürokratieabbau: Unternehmen und Kommunen werden von unnötigen Berichtspflichten entlastet. Gleichzeitig behält das Land Brandenburg jederzeit den Überblick darüber, welche Abgaben in welcher Höhe an die Kommunen fließen.“
Hintergrund:
Mit der Sonderabgabe sollen Anliegerkommunen von Wind- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen verlässlich am Ausbau der Erneuerbaren beteiligt und lokale Akzeptanz gestärkt werden.
Pressemitteilung zum Download:
251112_Sebastian Rüter_Änderungsantrag zur Sonderabgabe für Wind- und PV-Freiflächen
Pressemitteilung des MWFK
Aus dem Wahlkreis werden gefördert:
- Makom Kunst & Schule e. V. aus Wittbrietzen mit dem Projekt „GeschichtenBänke BankGeschichten“
- Festival Für Freunde e. V. aus Planetal OT Dahnsdorf mit dem Projekt „Radikal Jung – Dokumentartheater über Rechtsextremismus mit und über Jugendliche“
- KulturForum Schwielowsee e. V. aus Caputh mit dem Projekt „Kunstmucker 2.0_Entdeckungen bewegen, Bewegungen entdecken“
Die Projekte erhalten eine Förderung von 8.000 Euro, 7.680 Euro und 3.224 Euro.
Ministerin Schüle: „Projekte bringen Menschen zusammen“
Innovativ, teilhabeorientiert und generationenübergreifend: Das Land Brandenburg unterstützt auch in diesem Jahr Projekte der Kulturellen Bildung und Partizipation: Mit insgesamt 500.000 Euro werden insgesamt 64 Projekte unterstützt. Kulturministerin Dr. Manja Schüle: „Vom Kindermusiktheater in Potsdam über den Schreib-Workshop im Havelland bis zum nachhaltigen Textil-Design-Kurs in der Prignitz: Die Projekte der Kulturellen Bildung und Partizipation sind erneut nicht nur beeindruckend vielfältig – was noch wichtiger ist: Diese Projekte bringen Menschen unterschiedlicher Herkunft und unterschiedlichen Alters zusammen – ganz praktisch und niedrigschwellig. Ich bin froh, dass wir in diesem Jahr 64 weg- und zukunftsweisende Projekte der Kulturellen Bildung und Partizipation unterstützen können! Kulturelle Bildung ermöglicht Perspektivwechsel, Selbstwirksamkeit und neue Erkenntnisse. Und: Kulturelle Bildung macht einfach Spaß!“
Das Förderprogramm Kulturelle Bildung und Partizipation des Landes richtet sich an Kommunen sowie Kitas, Grund- und weiterführende Schulen, Kultureinrichtungen, Vereine, Verbände und weitere gemeinnützige Institutionen. Die Projekte sollen Zugänge zu Angeboten Kultureller Bildung eröffnen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf partizipativen und integrativen Konzepten sowie auf Angeboten zur interkulturellen Vielfalt. In zwei Förderlinien werden einjährige Projekte mit mindestens 2.500 Euro und mehrjährige strukturbildende Maßnahmen mit mindestens 20.000 Euro pro Jahr unterstützt. Die mehrjährigen Maßnahmen sollen dazu beitragen, dauerhafte Strukturen der Kulturellen Bildung vor Ort zu stärken. Das Förderprogramm wird von der Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg umgesetzt. Die Entscheidung über die Förderanträge trifft eine unabhängige Experten-Jury aus den Bereichen Kulturelle Bildungsarbeit und Integration.
Im Rahmen der beiden Antragsrunden werden in diesem Jahr landesweit insgesamt 57 einjährige Projekte – beispielsweise in den Bereichen Baukultur, Bildende Kunst, Theater, Literatur, Tanz, Musik und Zirkus – mit 356.461 Euro sowie neben den laufenden sechs Projekten der Strukturförderung aus 2023 und 2024 auch eine neue mehrjährige Maßnahme mit 20.000 Euro gefördert: Der Verein U. N. D. e.V. (Havelland) verknüpft in seinem partizipativen und mobilen Musikprojekt „Kein schöner Land“ Neue Musik und aktuelle gesellschaftliche Diskurse. Professionelle Musikerinnen und Musiker aus den Bereichen Neue Musik und Jazz kooperieren über jeweils längere Zeiträume mit lokalen Amateurchören. Gemeinsam werden zu Themenkomplexen wie etwa Heimat, Gedanken gesammelt, Texte kreiert und im gegenseitigen Austausch vertont.
Die Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg wurde 2009 als Projekt in Trägerschaft des Vereins Kulturland Brandenburg gegründet und ist heute eine Säule der Brandenburgischen Gesellschaft für Kultur und Geschichte gGmbH. Im Jahr 2013 wurden die Regionalbüros in Potsdam, Eberswalde und Lübbenau aufgebaut. Als Fachstelle für generationsübergreifende Kulturelle Bildung unterstützt sie Projektträger im Land Brandenburg, initiiert und begleitet Projekte der kulturellen Bildung, setzt inhaltliche Impulse im Themenfeld der kulturellen Bildung, bietet bedarfsorientierte Weiterbildungsveranstaltungen an und vernetzt potenzielle Partnerinnen und Partner miteinander.
Weitere Informationen:
Projektaufruf des Bundesinstituts für Bau-, Stadt-, und Raumforschung
Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ werden überjährige investive Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung gefördert. Die für den Projektaufruf 2025/2026 zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt. Interessenbekundungen können bis zum 15. Januar 2026 digital eingereicht werden.
Der Deutsche Bundestag hat im Wirtschaftsplan 2025 des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) Programmmittel in Höhe von 333 Millionen Euro für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) bereitgestellt. Damit werden Kommunen dabei unterstützt, ihre Sportstätten von besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu erhalten und zu modernisieren.
Das Bundesprogramm SKS zielt zugleich darauf ab, den bundesweiten Sanierungsstau bei Sportstätten einschließlich Hallen- und Freibädern in den Städten und Gemeinden abzubauen. Sport- und Freizeitangebote fördern das soziale Miteinander. Dafür müssen die entsprechenden Einrichtungen in den Kommunen zur Verfügung stehen und voll funktionsfähig sein.
Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst neben Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen, wie z. B. Sport- und Tennisplätze. Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung; Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen ist ebenfalls möglich.
Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Anschließend werden alle ausgewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen.
Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 15. Januar 2026 ausschließlich digital über das Förderportal des Bundes easy-Online einreichen. Das Portal wird ab dem 10. November 2025 freigeschaltet sein. Einzelheiten können dem Projektaufruf entnommen werden.
Link zur Seite des BBSR: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks.html
Projektaufruf zum Download: Projektaufruf
Pressemitteilung des MBJS
Das Land Brandenburg unterstützt Kita-Träger zusätzlich mit acht Millionen Euro. Das Kita-Budget soll bei der Verbesserung der pädagogischen Arbeit und bedarfsgerechter Angebote helfen. Das Jugendministerium (MBJS) setzt mit der jetzt veröffentlichten Förderrichtlinie „Kita-Budget 2026“ ein Ergebnis der parlamentarischen Haushaltsberatungen um.
Jugendminister Steffen Freiberg: „Ich bin dem Landtag für die mit dem Haushaltsbeschluss festgelegte weitere Unterstützung der Kita-Träger dankbar. Wenige Monate später können wir bereits eine mit allen Beteiligten abgestimmte Förderrichtlinie vorlegen. Diese Mittel sollen vor allem zum Wohle unserer Kinder in Krippen, Kindergärten und Horten eingesetzt werden. Das Kita-Budget für das Jahr 2026 ist eine unbürokratische Lösung für zusätzliche finanzielle Spielräume.“
Der Beschluss, ein eigenes Kita-Budget für die Kita-Träger zu schaffen, fiel mit dem Landtagsbeschluss zum Haushalt 2025/2026. Die Koalitionsfraktionen SPD und BSW hatten in einem Änderungsantrag die „flexible, zusätzliche finanzielle Unterstützung für Kindertageseinrichtungen“ eingebracht. Beschlossen wurde ein Kita-Budget für das Jahr 2026 in Höhe von acht Millionen Euro. Ziel ist eine schnelle und unbürokratische Auszahlung an die Träger.
Die Förderrichtlinie „Kita-Budget 2026“ tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und gilt für ein Kalenderjahr. Gefördert werden Vorhaben, die in den Kitas zusätzlich zum Budget für Personal und Betriebskosten umgesetzt werden. Die Förderhöhe richtet sich nach der Zahl der belegten Kita-Plätze und beträgt pauschal 40 Euro je Kind. Kita-Träger beantragen das Budget bei ihrem zuständigen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt. Antragsfrist ist der 1. November 2025. Alle Kita-Träger erhalten dazu nun ein Informationsschreiben.
Pressemitteilung zum Download:
75-25_Kitas in Brandenburg bekommen ein Kita-Budget
PDF Förderrichtlinie Kita-Budget 2026:
Link zum Antragsformulare für Kita-Träger in der MBJS-Formularbox:
Pressemitteilung Sebastian Rüter
Die Koalitionsfraktionen haben im heutigen Wirtschafts- und Energieausschuss des Landtags Brandenburg einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf „zur Zahlung einer Sonderabgabe für Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen an Gemeinden im Land Brandenburg“ eingebracht. Sebastian Rüter, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, erklärt: „Wir haben den Weg dafür geebnet, dass Betreiber von Windenergieanlagen künftig jährlich 5.000 Euro pro installiertem Megawatt Leistung direkt an die jeweilige Kommune zahlen. Damit wird die Energiewende vor Ort nicht nur sichtbarer, sondern für die Menschen in den Regionen auch konkret finanziell spürbar.“
Weiter sagt Rüter: „Mit unserem Änderungsantrag sorgen wir gezielt für Bürokratieabbau: Unternehmen und Kommunen werden von unnötigen Berichtspflichten entlastet. Gleichzeitig behält das Land Brandenburg jederzeit den Überblick darüber, welche Abgaben in welcher Höhe an die Kommunen fließen.“
Hintergrund:
Mit der Sonderabgabe sollen Anliegerkommunen von Wind- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen verlässlich am Ausbau der Erneuerbaren beteiligt und lokale Akzeptanz gestärkt werden.
Pressemitteilung zum Download:
251112_Sebastian Rüter_Änderungsantrag zur Sonderabgabe für Wind- und PV-Freiflächen
Pressemitteilung des MWFK
Aus dem Wahlkreis werden gefördert:
- Makom Kunst & Schule e. V. aus Wittbrietzen mit dem Projekt „GeschichtenBänke BankGeschichten“
- Festival Für Freunde e. V. aus Planetal OT Dahnsdorf mit dem Projekt „Radikal Jung – Dokumentartheater über Rechtsextremismus mit und über Jugendliche“
- KulturForum Schwielowsee e. V. aus Caputh mit dem Projekt „Kunstmucker 2.0_Entdeckungen bewegen, Bewegungen entdecken“
Die Projekte erhalten eine Förderung von 8.000 Euro, 7.680 Euro und 3.224 Euro.
Ministerin Schüle: „Projekte bringen Menschen zusammen“
Innovativ, teilhabeorientiert und generationenübergreifend: Das Land Brandenburg unterstützt auch in diesem Jahr Projekte der Kulturellen Bildung und Partizipation: Mit insgesamt 500.000 Euro werden insgesamt 64 Projekte unterstützt. Kulturministerin Dr. Manja Schüle: „Vom Kindermusiktheater in Potsdam über den Schreib-Workshop im Havelland bis zum nachhaltigen Textil-Design-Kurs in der Prignitz: Die Projekte der Kulturellen Bildung und Partizipation sind erneut nicht nur beeindruckend vielfältig – was noch wichtiger ist: Diese Projekte bringen Menschen unterschiedlicher Herkunft und unterschiedlichen Alters zusammen – ganz praktisch und niedrigschwellig. Ich bin froh, dass wir in diesem Jahr 64 weg- und zukunftsweisende Projekte der Kulturellen Bildung und Partizipation unterstützen können! Kulturelle Bildung ermöglicht Perspektivwechsel, Selbstwirksamkeit und neue Erkenntnisse. Und: Kulturelle Bildung macht einfach Spaß!“
Das Förderprogramm Kulturelle Bildung und Partizipation des Landes richtet sich an Kommunen sowie Kitas, Grund- und weiterführende Schulen, Kultureinrichtungen, Vereine, Verbände und weitere gemeinnützige Institutionen. Die Projekte sollen Zugänge zu Angeboten Kultureller Bildung eröffnen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf partizipativen und integrativen Konzepten sowie auf Angeboten zur interkulturellen Vielfalt. In zwei Förderlinien werden einjährige Projekte mit mindestens 2.500 Euro und mehrjährige strukturbildende Maßnahmen mit mindestens 20.000 Euro pro Jahr unterstützt. Die mehrjährigen Maßnahmen sollen dazu beitragen, dauerhafte Strukturen der Kulturellen Bildung vor Ort zu stärken. Das Förderprogramm wird von der Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg umgesetzt. Die Entscheidung über die Förderanträge trifft eine unabhängige Experten-Jury aus den Bereichen Kulturelle Bildungsarbeit und Integration.
Im Rahmen der beiden Antragsrunden werden in diesem Jahr landesweit insgesamt 57 einjährige Projekte – beispielsweise in den Bereichen Baukultur, Bildende Kunst, Theater, Literatur, Tanz, Musik und Zirkus – mit 356.461 Euro sowie neben den laufenden sechs Projekten der Strukturförderung aus 2023 und 2024 auch eine neue mehrjährige Maßnahme mit 20.000 Euro gefördert: Der Verein U. N. D. e.V. (Havelland) verknüpft in seinem partizipativen und mobilen Musikprojekt „Kein schöner Land“ Neue Musik und aktuelle gesellschaftliche Diskurse. Professionelle Musikerinnen und Musiker aus den Bereichen Neue Musik und Jazz kooperieren über jeweils längere Zeiträume mit lokalen Amateurchören. Gemeinsam werden zu Themenkomplexen wie etwa Heimat, Gedanken gesammelt, Texte kreiert und im gegenseitigen Austausch vertont.
Die Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg wurde 2009 als Projekt in Trägerschaft des Vereins Kulturland Brandenburg gegründet und ist heute eine Säule der Brandenburgischen Gesellschaft für Kultur und Geschichte gGmbH. Im Jahr 2013 wurden die Regionalbüros in Potsdam, Eberswalde und Lübbenau aufgebaut. Als Fachstelle für generationsübergreifende Kulturelle Bildung unterstützt sie Projektträger im Land Brandenburg, initiiert und begleitet Projekte der kulturellen Bildung, setzt inhaltliche Impulse im Themenfeld der kulturellen Bildung, bietet bedarfsorientierte Weiterbildungsveranstaltungen an und vernetzt potenzielle Partnerinnen und Partner miteinander.
Weitere Informationen:
Projektaufruf des Bundesinstituts für Bau-, Stadt-, und Raumforschung
Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ werden überjährige investive Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung gefördert. Die für den Projektaufruf 2025/2026 zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt. Interessenbekundungen können bis zum 15. Januar 2026 digital eingereicht werden.
Der Deutsche Bundestag hat im Wirtschaftsplan 2025 des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) Programmmittel in Höhe von 333 Millionen Euro für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) bereitgestellt. Damit werden Kommunen dabei unterstützt, ihre Sportstätten von besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu erhalten und zu modernisieren.
Das Bundesprogramm SKS zielt zugleich darauf ab, den bundesweiten Sanierungsstau bei Sportstätten einschließlich Hallen- und Freibädern in den Städten und Gemeinden abzubauen. Sport- und Freizeitangebote fördern das soziale Miteinander. Dafür müssen die entsprechenden Einrichtungen in den Kommunen zur Verfügung stehen und voll funktionsfähig sein.
Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst neben Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen, wie z. B. Sport- und Tennisplätze. Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung; Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen ist ebenfalls möglich.
Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Anschließend werden alle ausgewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen.
Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 15. Januar 2026 ausschließlich digital über das Förderportal des Bundes easy-Online einreichen. Das Portal wird ab dem 10. November 2025 freigeschaltet sein. Einzelheiten können dem Projektaufruf entnommen werden.
Link zur Seite des BBSR: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks.html
Projektaufruf zum Download: Projektaufruf
Pressemitteilung des MBJS
Das Land Brandenburg unterstützt Kita-Träger zusätzlich mit acht Millionen Euro. Das Kita-Budget soll bei der Verbesserung der pädagogischen Arbeit und bedarfsgerechter Angebote helfen. Das Jugendministerium (MBJS) setzt mit der jetzt veröffentlichten Förderrichtlinie „Kita-Budget 2026“ ein Ergebnis der parlamentarischen Haushaltsberatungen um.
Jugendminister Steffen Freiberg: „Ich bin dem Landtag für die mit dem Haushaltsbeschluss festgelegte weitere Unterstützung der Kita-Träger dankbar. Wenige Monate später können wir bereits eine mit allen Beteiligten abgestimmte Förderrichtlinie vorlegen. Diese Mittel sollen vor allem zum Wohle unserer Kinder in Krippen, Kindergärten und Horten eingesetzt werden. Das Kita-Budget für das Jahr 2026 ist eine unbürokratische Lösung für zusätzliche finanzielle Spielräume.“
Der Beschluss, ein eigenes Kita-Budget für die Kita-Träger zu schaffen, fiel mit dem Landtagsbeschluss zum Haushalt 2025/2026. Die Koalitionsfraktionen SPD und BSW hatten in einem Änderungsantrag die „flexible, zusätzliche finanzielle Unterstützung für Kindertageseinrichtungen“ eingebracht. Beschlossen wurde ein Kita-Budget für das Jahr 2026 in Höhe von acht Millionen Euro. Ziel ist eine schnelle und unbürokratische Auszahlung an die Träger.
Die Förderrichtlinie „Kita-Budget 2026“ tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und gilt für ein Kalenderjahr. Gefördert werden Vorhaben, die in den Kitas zusätzlich zum Budget für Personal und Betriebskosten umgesetzt werden. Die Förderhöhe richtet sich nach der Zahl der belegten Kita-Plätze und beträgt pauschal 40 Euro je Kind. Kita-Träger beantragen das Budget bei ihrem zuständigen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt. Antragsfrist ist der 1. November 2025. Alle Kita-Träger erhalten dazu nun ein Informationsschreiben.
Pressemitteilung zum Download:
75-25_Kitas in Brandenburg bekommen ein Kita-Budget
PDF Förderrichtlinie Kita-Budget 2026:
Link zum Antragsformulare für Kita-Träger in der MBJS-Formularbox:
Pressemitteilung Sebastian Rüter
Die Koalitionsfraktionen haben im heutigen Wirtschafts- und Energieausschuss des Landtags Brandenburg einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf „zur Zahlung einer Sonderabgabe für Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen an Gemeinden im Land Brandenburg“ eingebracht. Sebastian Rüter, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, erklärt: „Wir haben den Weg dafür geebnet, dass Betreiber von Windenergieanlagen künftig jährlich 5.000 Euro pro installiertem Megawatt Leistung direkt an die jeweilige Kommune zahlen. Damit wird die Energiewende vor Ort nicht nur sichtbarer, sondern für die Menschen in den Regionen auch konkret finanziell spürbar.“
Weiter sagt Rüter: „Mit unserem Änderungsantrag sorgen wir gezielt für Bürokratieabbau: Unternehmen und Kommunen werden von unnötigen Berichtspflichten entlastet. Gleichzeitig behält das Land Brandenburg jederzeit den Überblick darüber, welche Abgaben in welcher Höhe an die Kommunen fließen.“
Hintergrund:
Mit der Sonderabgabe sollen Anliegerkommunen von Wind- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen verlässlich am Ausbau der Erneuerbaren beteiligt und lokale Akzeptanz gestärkt werden.
Pressemitteilung zum Download:
251112_Sebastian Rüter_Änderungsantrag zur Sonderabgabe für Wind- und PV-Freiflächen
Pressemitteilung des MWFK
Aus dem Wahlkreis werden gefördert:
- Makom Kunst & Schule e. V. aus Wittbrietzen mit dem Projekt „GeschichtenBänke BankGeschichten“
- Festival Für Freunde e. V. aus Planetal OT Dahnsdorf mit dem Projekt „Radikal Jung – Dokumentartheater über Rechtsextremismus mit und über Jugendliche“
- KulturForum Schwielowsee e. V. aus Caputh mit dem Projekt „Kunstmucker 2.0_Entdeckungen bewegen, Bewegungen entdecken“
Die Projekte erhalten eine Förderung von 8.000 Euro, 7.680 Euro und 3.224 Euro.
Ministerin Schüle: „Projekte bringen Menschen zusammen“
Innovativ, teilhabeorientiert und generationenübergreifend: Das Land Brandenburg unterstützt auch in diesem Jahr Projekte der Kulturellen Bildung und Partizipation: Mit insgesamt 500.000 Euro werden insgesamt 64 Projekte unterstützt. Kulturministerin Dr. Manja Schüle: „Vom Kindermusiktheater in Potsdam über den Schreib-Workshop im Havelland bis zum nachhaltigen Textil-Design-Kurs in der Prignitz: Die Projekte der Kulturellen Bildung und Partizipation sind erneut nicht nur beeindruckend vielfältig – was noch wichtiger ist: Diese Projekte bringen Menschen unterschiedlicher Herkunft und unterschiedlichen Alters zusammen – ganz praktisch und niedrigschwellig. Ich bin froh, dass wir in diesem Jahr 64 weg- und zukunftsweisende Projekte der Kulturellen Bildung und Partizipation unterstützen können! Kulturelle Bildung ermöglicht Perspektivwechsel, Selbstwirksamkeit und neue Erkenntnisse. Und: Kulturelle Bildung macht einfach Spaß!“
Das Förderprogramm Kulturelle Bildung und Partizipation des Landes richtet sich an Kommunen sowie Kitas, Grund- und weiterführende Schulen, Kultureinrichtungen, Vereine, Verbände und weitere gemeinnützige Institutionen. Die Projekte sollen Zugänge zu Angeboten Kultureller Bildung eröffnen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf partizipativen und integrativen Konzepten sowie auf Angeboten zur interkulturellen Vielfalt. In zwei Förderlinien werden einjährige Projekte mit mindestens 2.500 Euro und mehrjährige strukturbildende Maßnahmen mit mindestens 20.000 Euro pro Jahr unterstützt. Die mehrjährigen Maßnahmen sollen dazu beitragen, dauerhafte Strukturen der Kulturellen Bildung vor Ort zu stärken. Das Förderprogramm wird von der Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg umgesetzt. Die Entscheidung über die Förderanträge trifft eine unabhängige Experten-Jury aus den Bereichen Kulturelle Bildungsarbeit und Integration.
Im Rahmen der beiden Antragsrunden werden in diesem Jahr landesweit insgesamt 57 einjährige Projekte – beispielsweise in den Bereichen Baukultur, Bildende Kunst, Theater, Literatur, Tanz, Musik und Zirkus – mit 356.461 Euro sowie neben den laufenden sechs Projekten der Strukturförderung aus 2023 und 2024 auch eine neue mehrjährige Maßnahme mit 20.000 Euro gefördert: Der Verein U. N. D. e.V. (Havelland) verknüpft in seinem partizipativen und mobilen Musikprojekt „Kein schöner Land“ Neue Musik und aktuelle gesellschaftliche Diskurse. Professionelle Musikerinnen und Musiker aus den Bereichen Neue Musik und Jazz kooperieren über jeweils längere Zeiträume mit lokalen Amateurchören. Gemeinsam werden zu Themenkomplexen wie etwa Heimat, Gedanken gesammelt, Texte kreiert und im gegenseitigen Austausch vertont.
Die Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg wurde 2009 als Projekt in Trägerschaft des Vereins Kulturland Brandenburg gegründet und ist heute eine Säule der Brandenburgischen Gesellschaft für Kultur und Geschichte gGmbH. Im Jahr 2013 wurden die Regionalbüros in Potsdam, Eberswalde und Lübbenau aufgebaut. Als Fachstelle für generationsübergreifende Kulturelle Bildung unterstützt sie Projektträger im Land Brandenburg, initiiert und begleitet Projekte der kulturellen Bildung, setzt inhaltliche Impulse im Themenfeld der kulturellen Bildung, bietet bedarfsorientierte Weiterbildungsveranstaltungen an und vernetzt potenzielle Partnerinnen und Partner miteinander.
Weitere Informationen:
Projektaufruf des Bundesinstituts für Bau-, Stadt-, und Raumforschung
Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ werden überjährige investive Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung gefördert. Die für den Projektaufruf 2025/2026 zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt. Interessenbekundungen können bis zum 15. Januar 2026 digital eingereicht werden.
Der Deutsche Bundestag hat im Wirtschaftsplan 2025 des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) Programmmittel in Höhe von 333 Millionen Euro für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) bereitgestellt. Damit werden Kommunen dabei unterstützt, ihre Sportstätten von besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu erhalten und zu modernisieren.
Das Bundesprogramm SKS zielt zugleich darauf ab, den bundesweiten Sanierungsstau bei Sportstätten einschließlich Hallen- und Freibädern in den Städten und Gemeinden abzubauen. Sport- und Freizeitangebote fördern das soziale Miteinander. Dafür müssen die entsprechenden Einrichtungen in den Kommunen zur Verfügung stehen und voll funktionsfähig sein.
Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst neben Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen, wie z. B. Sport- und Tennisplätze. Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung; Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen ist ebenfalls möglich.
Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Anschließend werden alle ausgewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen.
Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 15. Januar 2026 ausschließlich digital über das Förderportal des Bundes easy-Online einreichen. Das Portal wird ab dem 10. November 2025 freigeschaltet sein. Einzelheiten können dem Projektaufruf entnommen werden.
Link zur Seite des BBSR: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks.html
Projektaufruf zum Download: Projektaufruf
Pressemitteilung des MBJS
Das Land Brandenburg unterstützt Kita-Träger zusätzlich mit acht Millionen Euro. Das Kita-Budget soll bei der Verbesserung der pädagogischen Arbeit und bedarfsgerechter Angebote helfen. Das Jugendministerium (MBJS) setzt mit der jetzt veröffentlichten Förderrichtlinie „Kita-Budget 2026“ ein Ergebnis der parlamentarischen Haushaltsberatungen um.
Jugendminister Steffen Freiberg: „Ich bin dem Landtag für die mit dem Haushaltsbeschluss festgelegte weitere Unterstützung der Kita-Träger dankbar. Wenige Monate später können wir bereits eine mit allen Beteiligten abgestimmte Förderrichtlinie vorlegen. Diese Mittel sollen vor allem zum Wohle unserer Kinder in Krippen, Kindergärten und Horten eingesetzt werden. Das Kita-Budget für das Jahr 2026 ist eine unbürokratische Lösung für zusätzliche finanzielle Spielräume.“
Der Beschluss, ein eigenes Kita-Budget für die Kita-Träger zu schaffen, fiel mit dem Landtagsbeschluss zum Haushalt 2025/2026. Die Koalitionsfraktionen SPD und BSW hatten in einem Änderungsantrag die „flexible, zusätzliche finanzielle Unterstützung für Kindertageseinrichtungen“ eingebracht. Beschlossen wurde ein Kita-Budget für das Jahr 2026 in Höhe von acht Millionen Euro. Ziel ist eine schnelle und unbürokratische Auszahlung an die Träger.
Die Förderrichtlinie „Kita-Budget 2026“ tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und gilt für ein Kalenderjahr. Gefördert werden Vorhaben, die in den Kitas zusätzlich zum Budget für Personal und Betriebskosten umgesetzt werden. Die Förderhöhe richtet sich nach der Zahl der belegten Kita-Plätze und beträgt pauschal 40 Euro je Kind. Kita-Träger beantragen das Budget bei ihrem zuständigen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt. Antragsfrist ist der 1. November 2025. Alle Kita-Träger erhalten dazu nun ein Informationsschreiben.
Pressemitteilung zum Download:
75-25_Kitas in Brandenburg bekommen ein Kita-Budget
PDF Förderrichtlinie Kita-Budget 2026:
Link zum Antragsformulare für Kita-Träger in der MBJS-Formularbox:
Pressemitteilung Sebastian Rüter
Die Koalitionsfraktionen haben im heutigen Wirtschafts- und Energieausschuss des Landtags Brandenburg einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf „zur Zahlung einer Sonderabgabe für Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen an Gemeinden im Land Brandenburg“ eingebracht. Sebastian Rüter, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, erklärt: „Wir haben den Weg dafür geebnet, dass Betreiber von Windenergieanlagen künftig jährlich 5.000 Euro pro installiertem Megawatt Leistung direkt an die jeweilige Kommune zahlen. Damit wird die Energiewende vor Ort nicht nur sichtbarer, sondern für die Menschen in den Regionen auch konkret finanziell spürbar.“
Weiter sagt Rüter: „Mit unserem Änderungsantrag sorgen wir gezielt für Bürokratieabbau: Unternehmen und Kommunen werden von unnötigen Berichtspflichten entlastet. Gleichzeitig behält das Land Brandenburg jederzeit den Überblick darüber, welche Abgaben in welcher Höhe an die Kommunen fließen.“
Hintergrund:
Mit der Sonderabgabe sollen Anliegerkommunen von Wind- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen verlässlich am Ausbau der Erneuerbaren beteiligt und lokale Akzeptanz gestärkt werden.
Pressemitteilung zum Download:
251112_Sebastian Rüter_Änderungsantrag zur Sonderabgabe für Wind- und PV-Freiflächen
Pressemitteilung des MWFK
Aus dem Wahlkreis werden gefördert:
- Makom Kunst & Schule e. V. aus Wittbrietzen mit dem Projekt „GeschichtenBänke BankGeschichten“
- Festival Für Freunde e. V. aus Planetal OT Dahnsdorf mit dem Projekt „Radikal Jung – Dokumentartheater über Rechtsextremismus mit und über Jugendliche“
- KulturForum Schwielowsee e. V. aus Caputh mit dem Projekt „Kunstmucker 2.0_Entdeckungen bewegen, Bewegungen entdecken“
Die Projekte erhalten eine Förderung von 8.000 Euro, 7.680 Euro und 3.224 Euro.
Ministerin Schüle: „Projekte bringen Menschen zusammen“
Innovativ, teilhabeorientiert und generationenübergreifend: Das Land Brandenburg unterstützt auch in diesem Jahr Projekte der Kulturellen Bildung und Partizipation: Mit insgesamt 500.000 Euro werden insgesamt 64 Projekte unterstützt. Kulturministerin Dr. Manja Schüle: „Vom Kindermusiktheater in Potsdam über den Schreib-Workshop im Havelland bis zum nachhaltigen Textil-Design-Kurs in der Prignitz: Die Projekte der Kulturellen Bildung und Partizipation sind erneut nicht nur beeindruckend vielfältig – was noch wichtiger ist: Diese Projekte bringen Menschen unterschiedlicher Herkunft und unterschiedlichen Alters zusammen – ganz praktisch und niedrigschwellig. Ich bin froh, dass wir in diesem Jahr 64 weg- und zukunftsweisende Projekte der Kulturellen Bildung und Partizipation unterstützen können! Kulturelle Bildung ermöglicht Perspektivwechsel, Selbstwirksamkeit und neue Erkenntnisse. Und: Kulturelle Bildung macht einfach Spaß!“
Das Förderprogramm Kulturelle Bildung und Partizipation des Landes richtet sich an Kommunen sowie Kitas, Grund- und weiterführende Schulen, Kultureinrichtungen, Vereine, Verbände und weitere gemeinnützige Institutionen. Die Projekte sollen Zugänge zu Angeboten Kultureller Bildung eröffnen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf partizipativen und integrativen Konzepten sowie auf Angeboten zur interkulturellen Vielfalt. In zwei Förderlinien werden einjährige Projekte mit mindestens 2.500 Euro und mehrjährige strukturbildende Maßnahmen mit mindestens 20.000 Euro pro Jahr unterstützt. Die mehrjährigen Maßnahmen sollen dazu beitragen, dauerhafte Strukturen der Kulturellen Bildung vor Ort zu stärken. Das Förderprogramm wird von der Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg umgesetzt. Die Entscheidung über die Förderanträge trifft eine unabhängige Experten-Jury aus den Bereichen Kulturelle Bildungsarbeit und Integration.
Im Rahmen der beiden Antragsrunden werden in diesem Jahr landesweit insgesamt 57 einjährige Projekte – beispielsweise in den Bereichen Baukultur, Bildende Kunst, Theater, Literatur, Tanz, Musik und Zirkus – mit 356.461 Euro sowie neben den laufenden sechs Projekten der Strukturförderung aus 2023 und 2024 auch eine neue mehrjährige Maßnahme mit 20.000 Euro gefördert: Der Verein U. N. D. e.V. (Havelland) verknüpft in seinem partizipativen und mobilen Musikprojekt „Kein schöner Land“ Neue Musik und aktuelle gesellschaftliche Diskurse. Professionelle Musikerinnen und Musiker aus den Bereichen Neue Musik und Jazz kooperieren über jeweils längere Zeiträume mit lokalen Amateurchören. Gemeinsam werden zu Themenkomplexen wie etwa Heimat, Gedanken gesammelt, Texte kreiert und im gegenseitigen Austausch vertont.
Die Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg wurde 2009 als Projekt in Trägerschaft des Vereins Kulturland Brandenburg gegründet und ist heute eine Säule der Brandenburgischen Gesellschaft für Kultur und Geschichte gGmbH. Im Jahr 2013 wurden die Regionalbüros in Potsdam, Eberswalde und Lübbenau aufgebaut. Als Fachstelle für generationsübergreifende Kulturelle Bildung unterstützt sie Projektträger im Land Brandenburg, initiiert und begleitet Projekte der kulturellen Bildung, setzt inhaltliche Impulse im Themenfeld der kulturellen Bildung, bietet bedarfsorientierte Weiterbildungsveranstaltungen an und vernetzt potenzielle Partnerinnen und Partner miteinander.
Weitere Informationen:
Projektaufruf des Bundesinstituts für Bau-, Stadt-, und Raumforschung
Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ werden überjährige investive Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung gefördert. Die für den Projektaufruf 2025/2026 zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt. Interessenbekundungen können bis zum 15. Januar 2026 digital eingereicht werden.
Der Deutsche Bundestag hat im Wirtschaftsplan 2025 des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) Programmmittel in Höhe von 333 Millionen Euro für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) bereitgestellt. Damit werden Kommunen dabei unterstützt, ihre Sportstätten von besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu erhalten und zu modernisieren.
Das Bundesprogramm SKS zielt zugleich darauf ab, den bundesweiten Sanierungsstau bei Sportstätten einschließlich Hallen- und Freibädern in den Städten und Gemeinden abzubauen. Sport- und Freizeitangebote fördern das soziale Miteinander. Dafür müssen die entsprechenden Einrichtungen in den Kommunen zur Verfügung stehen und voll funktionsfähig sein.
Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst neben Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen, wie z. B. Sport- und Tennisplätze. Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung; Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen ist ebenfalls möglich.
Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Anschließend werden alle ausgewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen.
Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 15. Januar 2026 ausschließlich digital über das Förderportal des Bundes easy-Online einreichen. Das Portal wird ab dem 10. November 2025 freigeschaltet sein. Einzelheiten können dem Projektaufruf entnommen werden.
Link zur Seite des BBSR: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks.html
Projektaufruf zum Download: Projektaufruf
Pressemitteilung des MBJS
Das Land Brandenburg unterstützt Kita-Träger zusätzlich mit acht Millionen Euro. Das Kita-Budget soll bei der Verbesserung der pädagogischen Arbeit und bedarfsgerechter Angebote helfen. Das Jugendministerium (MBJS) setzt mit der jetzt veröffentlichten Förderrichtlinie „Kita-Budget 2026“ ein Ergebnis der parlamentarischen Haushaltsberatungen um.
Jugendminister Steffen Freiberg: „Ich bin dem Landtag für die mit dem Haushaltsbeschluss festgelegte weitere Unterstützung der Kita-Träger dankbar. Wenige Monate später können wir bereits eine mit allen Beteiligten abgestimmte Förderrichtlinie vorlegen. Diese Mittel sollen vor allem zum Wohle unserer Kinder in Krippen, Kindergärten und Horten eingesetzt werden. Das Kita-Budget für das Jahr 2026 ist eine unbürokratische Lösung für zusätzliche finanzielle Spielräume.“
Der Beschluss, ein eigenes Kita-Budget für die Kita-Träger zu schaffen, fiel mit dem Landtagsbeschluss zum Haushalt 2025/2026. Die Koalitionsfraktionen SPD und BSW hatten in einem Änderungsantrag die „flexible, zusätzliche finanzielle Unterstützung für Kindertageseinrichtungen“ eingebracht. Beschlossen wurde ein Kita-Budget für das Jahr 2026 in Höhe von acht Millionen Euro. Ziel ist eine schnelle und unbürokratische Auszahlung an die Träger.
Die Förderrichtlinie „Kita-Budget 2026“ tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und gilt für ein Kalenderjahr. Gefördert werden Vorhaben, die in den Kitas zusätzlich zum Budget für Personal und Betriebskosten umgesetzt werden. Die Förderhöhe richtet sich nach der Zahl der belegten Kita-Plätze und beträgt pauschal 40 Euro je Kind. Kita-Träger beantragen das Budget bei ihrem zuständigen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt. Antragsfrist ist der 1. November 2025. Alle Kita-Träger erhalten dazu nun ein Informationsschreiben.
Pressemitteilung zum Download:
75-25_Kitas in Brandenburg bekommen ein Kita-Budget
PDF Förderrichtlinie Kita-Budget 2026:
Link zum Antragsformulare für Kita-Träger in der MBJS-Formularbox:
Pressemitteilung Sebastian Rüter
Die Koalitionsfraktionen haben im heutigen Wirtschafts- und Energieausschuss des Landtags Brandenburg einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf „zur Zahlung einer Sonderabgabe für Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen an Gemeinden im Land Brandenburg“ eingebracht. Sebastian Rüter, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, erklärt: „Wir haben den Weg dafür geebnet, dass Betreiber von Windenergieanlagen künftig jährlich 5.000 Euro pro installiertem Megawatt Leistung direkt an die jeweilige Kommune zahlen. Damit wird die Energiewende vor Ort nicht nur sichtbarer, sondern für die Menschen in den Regionen auch konkret finanziell spürbar.“
Weiter sagt Rüter: „Mit unserem Änderungsantrag sorgen wir gezielt für Bürokratieabbau: Unternehmen und Kommunen werden von unnötigen Berichtspflichten entlastet. Gleichzeitig behält das Land Brandenburg jederzeit den Überblick darüber, welche Abgaben in welcher Höhe an die Kommunen fließen.“
Hintergrund:
Mit der Sonderabgabe sollen Anliegerkommunen von Wind- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen verlässlich am Ausbau der Erneuerbaren beteiligt und lokale Akzeptanz gestärkt werden.
Pressemitteilung zum Download:
251112_Sebastian Rüter_Änderungsantrag zur Sonderabgabe für Wind- und PV-Freiflächen
Pressemitteilung des MWFK
Aus dem Wahlkreis werden gefördert:
- Makom Kunst & Schule e. V. aus Wittbrietzen mit dem Projekt „GeschichtenBänke BankGeschichten“
- Festival Für Freunde e. V. aus Planetal OT Dahnsdorf mit dem Projekt „Radikal Jung – Dokumentartheater über Rechtsextremismus mit und über Jugendliche“
- KulturForum Schwielowsee e. V. aus Caputh mit dem Projekt „Kunstmucker 2.0_Entdeckungen bewegen, Bewegungen entdecken“
Die Projekte erhalten eine Förderung von 8.000 Euro, 7.680 Euro und 3.224 Euro.
Ministerin Schüle: „Projekte bringen Menschen zusammen“
Innovativ, teilhabeorientiert und generationenübergreifend: Das Land Brandenburg unterstützt auch in diesem Jahr Projekte der Kulturellen Bildung und Partizipation: Mit insgesamt 500.000 Euro werden insgesamt 64 Projekte unterstützt. Kulturministerin Dr. Manja Schüle: „Vom Kindermusiktheater in Potsdam über den Schreib-Workshop im Havelland bis zum nachhaltigen Textil-Design-Kurs in der Prignitz: Die Projekte der Kulturellen Bildung und Partizipation sind erneut nicht nur beeindruckend vielfältig – was noch wichtiger ist: Diese Projekte bringen Menschen unterschiedlicher Herkunft und unterschiedlichen Alters zusammen – ganz praktisch und niedrigschwellig. Ich bin froh, dass wir in diesem Jahr 64 weg- und zukunftsweisende Projekte der Kulturellen Bildung und Partizipation unterstützen können! Kulturelle Bildung ermöglicht Perspektivwechsel, Selbstwirksamkeit und neue Erkenntnisse. Und: Kulturelle Bildung macht einfach Spaß!“
Das Förderprogramm Kulturelle Bildung und Partizipation des Landes richtet sich an Kommunen sowie Kitas, Grund- und weiterführende Schulen, Kultureinrichtungen, Vereine, Verbände und weitere gemeinnützige Institutionen. Die Projekte sollen Zugänge zu Angeboten Kultureller Bildung eröffnen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf partizipativen und integrativen Konzepten sowie auf Angeboten zur interkulturellen Vielfalt. In zwei Förderlinien werden einjährige Projekte mit mindestens 2.500 Euro und mehrjährige strukturbildende Maßnahmen mit mindestens 20.000 Euro pro Jahr unterstützt. Die mehrjährigen Maßnahmen sollen dazu beitragen, dauerhafte Strukturen der Kulturellen Bildung vor Ort zu stärken. Das Förderprogramm wird von der Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg umgesetzt. Die Entscheidung über die Förderanträge trifft eine unabhängige Experten-Jury aus den Bereichen Kulturelle Bildungsarbeit und Integration.
Im Rahmen der beiden Antragsrunden werden in diesem Jahr landesweit insgesamt 57 einjährige Projekte – beispielsweise in den Bereichen Baukultur, Bildende Kunst, Theater, Literatur, Tanz, Musik und Zirkus – mit 356.461 Euro sowie neben den laufenden sechs Projekten der Strukturförderung aus 2023 und 2024 auch eine neue mehrjährige Maßnahme mit 20.000 Euro gefördert: Der Verein U. N. D. e.V. (Havelland) verknüpft in seinem partizipativen und mobilen Musikprojekt „Kein schöner Land“ Neue Musik und aktuelle gesellschaftliche Diskurse. Professionelle Musikerinnen und Musiker aus den Bereichen Neue Musik und Jazz kooperieren über jeweils längere Zeiträume mit lokalen Amateurchören. Gemeinsam werden zu Themenkomplexen wie etwa Heimat, Gedanken gesammelt, Texte kreiert und im gegenseitigen Austausch vertont.
Die Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg wurde 2009 als Projekt in Trägerschaft des Vereins Kulturland Brandenburg gegründet und ist heute eine Säule der Brandenburgischen Gesellschaft für Kultur und Geschichte gGmbH. Im Jahr 2013 wurden die Regionalbüros in Potsdam, Eberswalde und Lübbenau aufgebaut. Als Fachstelle für generationsübergreifende Kulturelle Bildung unterstützt sie Projektträger im Land Brandenburg, initiiert und begleitet Projekte der kulturellen Bildung, setzt inhaltliche Impulse im Themenfeld der kulturellen Bildung, bietet bedarfsorientierte Weiterbildungsveranstaltungen an und vernetzt potenzielle Partnerinnen und Partner miteinander.
Weitere Informationen:
Projektaufruf des Bundesinstituts für Bau-, Stadt-, und Raumforschung
Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ werden überjährige investive Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung gefördert. Die für den Projektaufruf 2025/2026 zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt. Interessenbekundungen können bis zum 15. Januar 2026 digital eingereicht werden.
Der Deutsche Bundestag hat im Wirtschaftsplan 2025 des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) Programmmittel in Höhe von 333 Millionen Euro für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) bereitgestellt. Damit werden Kommunen dabei unterstützt, ihre Sportstätten von besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu erhalten und zu modernisieren.
Das Bundesprogramm SKS zielt zugleich darauf ab, den bundesweiten Sanierungsstau bei Sportstätten einschließlich Hallen- und Freibädern in den Städten und Gemeinden abzubauen. Sport- und Freizeitangebote fördern das soziale Miteinander. Dafür müssen die entsprechenden Einrichtungen in den Kommunen zur Verfügung stehen und voll funktionsfähig sein.
Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst neben Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen, wie z. B. Sport- und Tennisplätze. Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung; Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen ist ebenfalls möglich.
Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Anschließend werden alle ausgewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen.
Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 15. Januar 2026 ausschließlich digital über das Förderportal des Bundes easy-Online einreichen. Das Portal wird ab dem 10. November 2025 freigeschaltet sein. Einzelheiten können dem Projektaufruf entnommen werden.
Link zur Seite des BBSR: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks.html
Projektaufruf zum Download: Projektaufruf
Pressemitteilung des MBJS
Das Land Brandenburg unterstützt Kita-Träger zusätzlich mit acht Millionen Euro. Das Kita-Budget soll bei der Verbesserung der pädagogischen Arbeit und bedarfsgerechter Angebote helfen. Das Jugendministerium (MBJS) setzt mit der jetzt veröffentlichten Förderrichtlinie „Kita-Budget 2026“ ein Ergebnis der parlamentarischen Haushaltsberatungen um.
Jugendminister Steffen Freiberg: „Ich bin dem Landtag für die mit dem Haushaltsbeschluss festgelegte weitere Unterstützung der Kita-Träger dankbar. Wenige Monate später können wir bereits eine mit allen Beteiligten abgestimmte Förderrichtlinie vorlegen. Diese Mittel sollen vor allem zum Wohle unserer Kinder in Krippen, Kindergärten und Horten eingesetzt werden. Das Kita-Budget für das Jahr 2026 ist eine unbürokratische Lösung für zusätzliche finanzielle Spielräume.“
Der Beschluss, ein eigenes Kita-Budget für die Kita-Träger zu schaffen, fiel mit dem Landtagsbeschluss zum Haushalt 2025/2026. Die Koalitionsfraktionen SPD und BSW hatten in einem Änderungsantrag die „flexible, zusätzliche finanzielle Unterstützung für Kindertageseinrichtungen“ eingebracht. Beschlossen wurde ein Kita-Budget für das Jahr 2026 in Höhe von acht Millionen Euro. Ziel ist eine schnelle und unbürokratische Auszahlung an die Träger.
Die Förderrichtlinie „Kita-Budget 2026“ tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und gilt für ein Kalenderjahr. Gefördert werden Vorhaben, die in den Kitas zusätzlich zum Budget für Personal und Betriebskosten umgesetzt werden. Die Förderhöhe richtet sich nach der Zahl der belegten Kita-Plätze und beträgt pauschal 40 Euro je Kind. Kita-Träger beantragen das Budget bei ihrem zuständigen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt. Antragsfrist ist der 1. November 2025. Alle Kita-Träger erhalten dazu nun ein Informationsschreiben.
Pressemitteilung zum Download:
75-25_Kitas in Brandenburg bekommen ein Kita-Budget
PDF Förderrichtlinie Kita-Budget 2026:
Link zum Antragsformulare für Kita-Träger in der MBJS-Formularbox:
Pressemitteilung Sebastian Rüter
Die Koalitionsfraktionen haben im heutigen Wirtschafts- und Energieausschuss des Landtags Brandenburg einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf „zur Zahlung einer Sonderabgabe für Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen an Gemeinden im Land Brandenburg“ eingebracht. Sebastian Rüter, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, erklärt: „Wir haben den Weg dafür geebnet, dass Betreiber von Windenergieanlagen künftig jährlich 5.000 Euro pro installiertem Megawatt Leistung direkt an die jeweilige Kommune zahlen. Damit wird die Energiewende vor Ort nicht nur sichtbarer, sondern für die Menschen in den Regionen auch konkret finanziell spürbar.“
Weiter sagt Rüter: „Mit unserem Änderungsantrag sorgen wir gezielt für Bürokratieabbau: Unternehmen und Kommunen werden von unnötigen Berichtspflichten entlastet. Gleichzeitig behält das Land Brandenburg jederzeit den Überblick darüber, welche Abgaben in welcher Höhe an die Kommunen fließen.“
Hintergrund:
Mit der Sonderabgabe sollen Anliegerkommunen von Wind- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen verlässlich am Ausbau der Erneuerbaren beteiligt und lokale Akzeptanz gestärkt werden.
Pressemitteilung zum Download:
251112_Sebastian Rüter_Änderungsantrag zur Sonderabgabe für Wind- und PV-Freiflächen
Pressemitteilung des MWFK
Aus dem Wahlkreis werden gefördert:
- Makom Kunst & Schule e. V. aus Wittbrietzen mit dem Projekt „GeschichtenBänke BankGeschichten“
- Festival Für Freunde e. V. aus Planetal OT Dahnsdorf mit dem Projekt „Radikal Jung – Dokumentartheater über Rechtsextremismus mit und über Jugendliche“
- KulturForum Schwielowsee e. V. aus Caputh mit dem Projekt „Kunstmucker 2.0_Entdeckungen bewegen, Bewegungen entdecken“
Die Projekte erhalten eine Förderung von 8.000 Euro, 7.680 Euro und 3.224 Euro.
Ministerin Schüle: „Projekte bringen Menschen zusammen“
Innovativ, teilhabeorientiert und generationenübergreifend: Das Land Brandenburg unterstützt auch in diesem Jahr Projekte der Kulturellen Bildung und Partizipation: Mit insgesamt 500.000 Euro werden insgesamt 64 Projekte unterstützt. Kulturministerin Dr. Manja Schüle: „Vom Kindermusiktheater in Potsdam über den Schreib-Workshop im Havelland bis zum nachhaltigen Textil-Design-Kurs in der Prignitz: Die Projekte der Kulturellen Bildung und Partizipation sind erneut nicht nur beeindruckend vielfältig – was noch wichtiger ist: Diese Projekte bringen Menschen unterschiedlicher Herkunft und unterschiedlichen Alters zusammen – ganz praktisch und niedrigschwellig. Ich bin froh, dass wir in diesem Jahr 64 weg- und zukunftsweisende Projekte der Kulturellen Bildung und Partizipation unterstützen können! Kulturelle Bildung ermöglicht Perspektivwechsel, Selbstwirksamkeit und neue Erkenntnisse. Und: Kulturelle Bildung macht einfach Spaß!“
Das Förderprogramm Kulturelle Bildung und Partizipation des Landes richtet sich an Kommunen sowie Kitas, Grund- und weiterführende Schulen, Kultureinrichtungen, Vereine, Verbände und weitere gemeinnützige Institutionen. Die Projekte sollen Zugänge zu Angeboten Kultureller Bildung eröffnen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf partizipativen und integrativen Konzepten sowie auf Angeboten zur interkulturellen Vielfalt. In zwei Förderlinien werden einjährige Projekte mit mindestens 2.500 Euro und mehrjährige strukturbildende Maßnahmen mit mindestens 20.000 Euro pro Jahr unterstützt. Die mehrjährigen Maßnahmen sollen dazu beitragen, dauerhafte Strukturen der Kulturellen Bildung vor Ort zu stärken. Das Förderprogramm wird von der Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg umgesetzt. Die Entscheidung über die Förderanträge trifft eine unabhängige Experten-Jury aus den Bereichen Kulturelle Bildungsarbeit und Integration.
Im Rahmen der beiden Antragsrunden werden in diesem Jahr landesweit insgesamt 57 einjährige Projekte – beispielsweise in den Bereichen Baukultur, Bildende Kunst, Theater, Literatur, Tanz, Musik und Zirkus – mit 356.461 Euro sowie neben den laufenden sechs Projekten der Strukturförderung aus 2023 und 2024 auch eine neue mehrjährige Maßnahme mit 20.000 Euro gefördert: Der Verein U. N. D. e.V. (Havelland) verknüpft in seinem partizipativen und mobilen Musikprojekt „Kein schöner Land“ Neue Musik und aktuelle gesellschaftliche Diskurse. Professionelle Musikerinnen und Musiker aus den Bereichen Neue Musik und Jazz kooperieren über jeweils längere Zeiträume mit lokalen Amateurchören. Gemeinsam werden zu Themenkomplexen wie etwa Heimat, Gedanken gesammelt, Texte kreiert und im gegenseitigen Austausch vertont.
Die Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg wurde 2009 als Projekt in Trägerschaft des Vereins Kulturland Brandenburg gegründet und ist heute eine Säule der Brandenburgischen Gesellschaft für Kultur und Geschichte gGmbH. Im Jahr 2013 wurden die Regionalbüros in Potsdam, Eberswalde und Lübbenau aufgebaut. Als Fachstelle für generationsübergreifende Kulturelle Bildung unterstützt sie Projektträger im Land Brandenburg, initiiert und begleitet Projekte der kulturellen Bildung, setzt inhaltliche Impulse im Themenfeld der kulturellen Bildung, bietet bedarfsorientierte Weiterbildungsveranstaltungen an und vernetzt potenzielle Partnerinnen und Partner miteinander.
Weitere Informationen:
Projektaufruf des Bundesinstituts für Bau-, Stadt-, und Raumforschung
Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ werden überjährige investive Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung gefördert. Die für den Projektaufruf 2025/2026 zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt. Interessenbekundungen können bis zum 15. Januar 2026 digital eingereicht werden.
Der Deutsche Bundestag hat im Wirtschaftsplan 2025 des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) Programmmittel in Höhe von 333 Millionen Euro für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) bereitgestellt. Damit werden Kommunen dabei unterstützt, ihre Sportstätten von besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu erhalten und zu modernisieren.
Das Bundesprogramm SKS zielt zugleich darauf ab, den bundesweiten Sanierungsstau bei Sportstätten einschließlich Hallen- und Freibädern in den Städten und Gemeinden abzubauen. Sport- und Freizeitangebote fördern das soziale Miteinander. Dafür müssen die entsprechenden Einrichtungen in den Kommunen zur Verfügung stehen und voll funktionsfähig sein.
Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst neben Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen, wie z. B. Sport- und Tennisplätze. Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung; Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen ist ebenfalls möglich.
Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Anschließend werden alle ausgewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen.
Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 15. Januar 2026 ausschließlich digital über das Förderportal des Bundes easy-Online einreichen. Das Portal wird ab dem 10. November 2025 freigeschaltet sein. Einzelheiten können dem Projektaufruf entnommen werden.
Link zur Seite des BBSR: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks.html
Projektaufruf zum Download: Projektaufruf
Pressemitteilung des MBJS
Das Land Brandenburg unterstützt Kita-Träger zusätzlich mit acht Millionen Euro. Das Kita-Budget soll bei der Verbesserung der pädagogischen Arbeit und bedarfsgerechter Angebote helfen. Das Jugendministerium (MBJS) setzt mit der jetzt veröffentlichten Förderrichtlinie „Kita-Budget 2026“ ein Ergebnis der parlamentarischen Haushaltsberatungen um.
Jugendminister Steffen Freiberg: „Ich bin dem Landtag für die mit dem Haushaltsbeschluss festgelegte weitere Unterstützung der Kita-Träger dankbar. Wenige Monate später können wir bereits eine mit allen Beteiligten abgestimmte Förderrichtlinie vorlegen. Diese Mittel sollen vor allem zum Wohle unserer Kinder in Krippen, Kindergärten und Horten eingesetzt werden. Das Kita-Budget für das Jahr 2026 ist eine unbürokratische Lösung für zusätzliche finanzielle Spielräume.“
Der Beschluss, ein eigenes Kita-Budget für die Kita-Träger zu schaffen, fiel mit dem Landtagsbeschluss zum Haushalt 2025/2026. Die Koalitionsfraktionen SPD und BSW hatten in einem Änderungsantrag die „flexible, zusätzliche finanzielle Unterstützung für Kindertageseinrichtungen“ eingebracht. Beschlossen wurde ein Kita-Budget für das Jahr 2026 in Höhe von acht Millionen Euro. Ziel ist eine schnelle und unbürokratische Auszahlung an die Träger.
Die Förderrichtlinie „Kita-Budget 2026“ tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und gilt für ein Kalenderjahr. Gefördert werden Vorhaben, die in den Kitas zusätzlich zum Budget für Personal und Betriebskosten umgesetzt werden. Die Förderhöhe richtet sich nach der Zahl der belegten Kita-Plätze und beträgt pauschal 40 Euro je Kind. Kita-Träger beantragen das Budget bei ihrem zuständigen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt. Antragsfrist ist der 1. November 2025. Alle Kita-Träger erhalten dazu nun ein Informationsschreiben.
Pressemitteilung zum Download:
75-25_Kitas in Brandenburg bekommen ein Kita-Budget
PDF Förderrichtlinie Kita-Budget 2026:
Link zum Antragsformulare für Kita-Träger in der MBJS-Formularbox:
Pressemitteilung Sebastian Rüter
Die Koalitionsfraktionen haben im heutigen Wirtschafts- und Energieausschuss des Landtags Brandenburg einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf „zur Zahlung einer Sonderabgabe für Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen an Gemeinden im Land Brandenburg“ eingebracht. Sebastian Rüter, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, erklärt: „Wir haben den Weg dafür geebnet, dass Betreiber von Windenergieanlagen künftig jährlich 5.000 Euro pro installiertem Megawatt Leistung direkt an die jeweilige Kommune zahlen. Damit wird die Energiewende vor Ort nicht nur sichtbarer, sondern für die Menschen in den Regionen auch konkret finanziell spürbar.“
Weiter sagt Rüter: „Mit unserem Änderungsantrag sorgen wir gezielt für Bürokratieabbau: Unternehmen und Kommunen werden von unnötigen Berichtspflichten entlastet. Gleichzeitig behält das Land Brandenburg jederzeit den Überblick darüber, welche Abgaben in welcher Höhe an die Kommunen fließen.“
Hintergrund:
Mit der Sonderabgabe sollen Anliegerkommunen von Wind- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen verlässlich am Ausbau der Erneuerbaren beteiligt und lokale Akzeptanz gestärkt werden.
Pressemitteilung zum Download:
251112_Sebastian Rüter_Änderungsantrag zur Sonderabgabe für Wind- und PV-Freiflächen
Pressemitteilung des MWFK
Aus dem Wahlkreis werden gefördert:
- Makom Kunst & Schule e. V. aus Wittbrietzen mit dem Projekt „GeschichtenBänke BankGeschichten“
- Festival Für Freunde e. V. aus Planetal OT Dahnsdorf mit dem Projekt „Radikal Jung – Dokumentartheater über Rechtsextremismus mit und über Jugendliche“
- KulturForum Schwielowsee e. V. aus Caputh mit dem Projekt „Kunstmucker 2.0_Entdeckungen bewegen, Bewegungen entdecken“
Die Projekte erhalten eine Förderung von 8.000 Euro, 7.680 Euro und 3.224 Euro.
Ministerin Schüle: „Projekte bringen Menschen zusammen“
Innovativ, teilhabeorientiert und generationenübergreifend: Das Land Brandenburg unterstützt auch in diesem Jahr Projekte der Kulturellen Bildung und Partizipation: Mit insgesamt 500.000 Euro werden insgesamt 64 Projekte unterstützt. Kulturministerin Dr. Manja Schüle: „Vom Kindermusiktheater in Potsdam über den Schreib-Workshop im Havelland bis zum nachhaltigen Textil-Design-Kurs in der Prignitz: Die Projekte der Kulturellen Bildung und Partizipation sind erneut nicht nur beeindruckend vielfältig – was noch wichtiger ist: Diese Projekte bringen Menschen unterschiedlicher Herkunft und unterschiedlichen Alters zusammen – ganz praktisch und niedrigschwellig. Ich bin froh, dass wir in diesem Jahr 64 weg- und zukunftsweisende Projekte der Kulturellen Bildung und Partizipation unterstützen können! Kulturelle Bildung ermöglicht Perspektivwechsel, Selbstwirksamkeit und neue Erkenntnisse. Und: Kulturelle Bildung macht einfach Spaß!“
Das Förderprogramm Kulturelle Bildung und Partizipation des Landes richtet sich an Kommunen sowie Kitas, Grund- und weiterführende Schulen, Kultureinrichtungen, Vereine, Verbände und weitere gemeinnützige Institutionen. Die Projekte sollen Zugänge zu Angeboten Kultureller Bildung eröffnen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf partizipativen und integrativen Konzepten sowie auf Angeboten zur interkulturellen Vielfalt. In zwei Förderlinien werden einjährige Projekte mit mindestens 2.500 Euro und mehrjährige strukturbildende Maßnahmen mit mindestens 20.000 Euro pro Jahr unterstützt. Die mehrjährigen Maßnahmen sollen dazu beitragen, dauerhafte Strukturen der Kulturellen Bildung vor Ort zu stärken. Das Förderprogramm wird von der Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg umgesetzt. Die Entscheidung über die Förderanträge trifft eine unabhängige Experten-Jury aus den Bereichen Kulturelle Bildungsarbeit und Integration.
Im Rahmen der beiden Antragsrunden werden in diesem Jahr landesweit insgesamt 57 einjährige Projekte – beispielsweise in den Bereichen Baukultur, Bildende Kunst, Theater, Literatur, Tanz, Musik und Zirkus – mit 356.461 Euro sowie neben den laufenden sechs Projekten der Strukturförderung aus 2023 und 2024 auch eine neue mehrjährige Maßnahme mit 20.000 Euro gefördert: Der Verein U. N. D. e.V. (Havelland) verknüpft in seinem partizipativen und mobilen Musikprojekt „Kein schöner Land“ Neue Musik und aktuelle gesellschaftliche Diskurse. Professionelle Musikerinnen und Musiker aus den Bereichen Neue Musik und Jazz kooperieren über jeweils längere Zeiträume mit lokalen Amateurchören. Gemeinsam werden zu Themenkomplexen wie etwa Heimat, Gedanken gesammelt, Texte kreiert und im gegenseitigen Austausch vertont.
Die Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg wurde 2009 als Projekt in Trägerschaft des Vereins Kulturland Brandenburg gegründet und ist heute eine Säule der Brandenburgischen Gesellschaft für Kultur und Geschichte gGmbH. Im Jahr 2013 wurden die Regionalbüros in Potsdam, Eberswalde und Lübbenau aufgebaut. Als Fachstelle für generationsübergreifende Kulturelle Bildung unterstützt sie Projektträger im Land Brandenburg, initiiert und begleitet Projekte der kulturellen Bildung, setzt inhaltliche Impulse im Themenfeld der kulturellen Bildung, bietet bedarfsorientierte Weiterbildungsveranstaltungen an und vernetzt potenzielle Partnerinnen und Partner miteinander.
Weitere Informationen:
Projektaufruf des Bundesinstituts für Bau-, Stadt-, und Raumforschung
Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ werden überjährige investive Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung gefördert. Die für den Projektaufruf 2025/2026 zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt. Interessenbekundungen können bis zum 15. Januar 2026 digital eingereicht werden.
Der Deutsche Bundestag hat im Wirtschaftsplan 2025 des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) Programmmittel in Höhe von 333 Millionen Euro für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) bereitgestellt. Damit werden Kommunen dabei unterstützt, ihre Sportstätten von besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu erhalten und zu modernisieren.
Das Bundesprogramm SKS zielt zugleich darauf ab, den bundesweiten Sanierungsstau bei Sportstätten einschließlich Hallen- und Freibädern in den Städten und Gemeinden abzubauen. Sport- und Freizeitangebote fördern das soziale Miteinander. Dafür müssen die entsprechenden Einrichtungen in den Kommunen zur Verfügung stehen und voll funktionsfähig sein.
Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst neben Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen, wie z. B. Sport- und Tennisplätze. Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung; Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen ist ebenfalls möglich.
Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Anschließend werden alle ausgewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen.
Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 15. Januar 2026 ausschließlich digital über das Förderportal des Bundes easy-Online einreichen. Das Portal wird ab dem 10. November 2025 freigeschaltet sein. Einzelheiten können dem Projektaufruf entnommen werden.
Link zur Seite des BBSR: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks.html
Projektaufruf zum Download: Projektaufruf
Pressemitteilung des MBJS
Das Land Brandenburg unterstützt Kita-Träger zusätzlich mit acht Millionen Euro. Das Kita-Budget soll bei der Verbesserung der pädagogischen Arbeit und bedarfsgerechter Angebote helfen. Das Jugendministerium (MBJS) setzt mit der jetzt veröffentlichten Förderrichtlinie „Kita-Budget 2026“ ein Ergebnis der parlamentarischen Haushaltsberatungen um.
Jugendminister Steffen Freiberg: „Ich bin dem Landtag für die mit dem Haushaltsbeschluss festgelegte weitere Unterstützung der Kita-Träger dankbar. Wenige Monate später können wir bereits eine mit allen Beteiligten abgestimmte Förderrichtlinie vorlegen. Diese Mittel sollen vor allem zum Wohle unserer Kinder in Krippen, Kindergärten und Horten eingesetzt werden. Das Kita-Budget für das Jahr 2026 ist eine unbürokratische Lösung für zusätzliche finanzielle Spielräume.“
Der Beschluss, ein eigenes Kita-Budget für die Kita-Träger zu schaffen, fiel mit dem Landtagsbeschluss zum Haushalt 2025/2026. Die Koalitionsfraktionen SPD und BSW hatten in einem Änderungsantrag die „flexible, zusätzliche finanzielle Unterstützung für Kindertageseinrichtungen“ eingebracht. Beschlossen wurde ein Kita-Budget für das Jahr 2026 in Höhe von acht Millionen Euro. Ziel ist eine schnelle und unbürokratische Auszahlung an die Träger.
Die Förderrichtlinie „Kita-Budget 2026“ tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und gilt für ein Kalenderjahr. Gefördert werden Vorhaben, die in den Kitas zusätzlich zum Budget für Personal und Betriebskosten umgesetzt werden. Die Förderhöhe richtet sich nach der Zahl der belegten Kita-Plätze und beträgt pauschal 40 Euro je Kind. Kita-Träger beantragen das Budget bei ihrem zuständigen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt. Antragsfrist ist der 1. November 2025. Alle Kita-Träger erhalten dazu nun ein Informationsschreiben.
Pressemitteilung zum Download:
75-25_Kitas in Brandenburg bekommen ein Kita-Budget
PDF Förderrichtlinie Kita-Budget 2026:
Link zum Antragsformulare für Kita-Träger in der MBJS-Formularbox:
Pressemitteilung Sebastian Rüter
Die Koalitionsfraktionen haben im heutigen Wirtschafts- und Energieausschuss des Landtags Brandenburg einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf „zur Zahlung einer Sonderabgabe für Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen an Gemeinden im Land Brandenburg“ eingebracht. Sebastian Rüter, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, erklärt: „Wir haben den Weg dafür geebnet, dass Betreiber von Windenergieanlagen künftig jährlich 5.000 Euro pro installiertem Megawatt Leistung direkt an die jeweilige Kommune zahlen. Damit wird die Energiewende vor Ort nicht nur sichtbarer, sondern für die Menschen in den Regionen auch konkret finanziell spürbar.“
Weiter sagt Rüter: „Mit unserem Änderungsantrag sorgen wir gezielt für Bürokratieabbau: Unternehmen und Kommunen werden von unnötigen Berichtspflichten entlastet. Gleichzeitig behält das Land Brandenburg jederzeit den Überblick darüber, welche Abgaben in welcher Höhe an die Kommunen fließen.“
Hintergrund:
Mit der Sonderabgabe sollen Anliegerkommunen von Wind- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen verlässlich am Ausbau der Erneuerbaren beteiligt und lokale Akzeptanz gestärkt werden.
Pressemitteilung zum Download:
251112_Sebastian Rüter_Änderungsantrag zur Sonderabgabe für Wind- und PV-Freiflächen
Pressemitteilung des MWFK
Aus dem Wahlkreis werden gefördert:
- Makom Kunst & Schule e. V. aus Wittbrietzen mit dem Projekt „GeschichtenBänke BankGeschichten“
- Festival Für Freunde e. V. aus Planetal OT Dahnsdorf mit dem Projekt „Radikal Jung – Dokumentartheater über Rechtsextremismus mit und über Jugendliche“
- KulturForum Schwielowsee e. V. aus Caputh mit dem Projekt „Kunstmucker 2.0_Entdeckungen bewegen, Bewegungen entdecken“
Die Projekte erhalten eine Förderung von 8.000 Euro, 7.680 Euro und 3.224 Euro.
Ministerin Schüle: „Projekte bringen Menschen zusammen“
Innovativ, teilhabeorientiert und generationenübergreifend: Das Land Brandenburg unterstützt auch in diesem Jahr Projekte der Kulturellen Bildung und Partizipation: Mit insgesamt 500.000 Euro werden insgesamt 64 Projekte unterstützt. Kulturministerin Dr. Manja Schüle: „Vom Kindermusiktheater in Potsdam über den Schreib-Workshop im Havelland bis zum nachhaltigen Textil-Design-Kurs in der Prignitz: Die Projekte der Kulturellen Bildung und Partizipation sind erneut nicht nur beeindruckend vielfältig – was noch wichtiger ist: Diese Projekte bringen Menschen unterschiedlicher Herkunft und unterschiedlichen Alters zusammen – ganz praktisch und niedrigschwellig. Ich bin froh, dass wir in diesem Jahr 64 weg- und zukunftsweisende Projekte der Kulturellen Bildung und Partizipation unterstützen können! Kulturelle Bildung ermöglicht Perspektivwechsel, Selbstwirksamkeit und neue Erkenntnisse. Und: Kulturelle Bildung macht einfach Spaß!“
Das Förderprogramm Kulturelle Bildung und Partizipation des Landes richtet sich an Kommunen sowie Kitas, Grund- und weiterführende Schulen, Kultureinrichtungen, Vereine, Verbände und weitere gemeinnützige Institutionen. Die Projekte sollen Zugänge zu Angeboten Kultureller Bildung eröffnen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf partizipativen und integrativen Konzepten sowie auf Angeboten zur interkulturellen Vielfalt. In zwei Förderlinien werden einjährige Projekte mit mindestens 2.500 Euro und mehrjährige strukturbildende Maßnahmen mit mindestens 20.000 Euro pro Jahr unterstützt. Die mehrjährigen Maßnahmen sollen dazu beitragen, dauerhafte Strukturen der Kulturellen Bildung vor Ort zu stärken. Das Förderprogramm wird von der Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg umgesetzt. Die Entscheidung über die Förderanträge trifft eine unabhängige Experten-Jury aus den Bereichen Kulturelle Bildungsarbeit und Integration.
Im Rahmen der beiden Antragsrunden werden in diesem Jahr landesweit insgesamt 57 einjährige Projekte – beispielsweise in den Bereichen Baukultur, Bildende Kunst, Theater, Literatur, Tanz, Musik und Zirkus – mit 356.461 Euro sowie neben den laufenden sechs Projekten der Strukturförderung aus 2023 und 2024 auch eine neue mehrjährige Maßnahme mit 20.000 Euro gefördert: Der Verein U. N. D. e.V. (Havelland) verknüpft in seinem partizipativen und mobilen Musikprojekt „Kein schöner Land“ Neue Musik und aktuelle gesellschaftliche Diskurse. Professionelle Musikerinnen und Musiker aus den Bereichen Neue Musik und Jazz kooperieren über jeweils längere Zeiträume mit lokalen Amateurchören. Gemeinsam werden zu Themenkomplexen wie etwa Heimat, Gedanken gesammelt, Texte kreiert und im gegenseitigen Austausch vertont.
Die Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg wurde 2009 als Projekt in Trägerschaft des Vereins Kulturland Brandenburg gegründet und ist heute eine Säule der Brandenburgischen Gesellschaft für Kultur und Geschichte gGmbH. Im Jahr 2013 wurden die Regionalbüros in Potsdam, Eberswalde und Lübbenau aufgebaut. Als Fachstelle für generationsübergreifende Kulturelle Bildung unterstützt sie Projektträger im Land Brandenburg, initiiert und begleitet Projekte der kulturellen Bildung, setzt inhaltliche Impulse im Themenfeld der kulturellen Bildung, bietet bedarfsorientierte Weiterbildungsveranstaltungen an und vernetzt potenzielle Partnerinnen und Partner miteinander.
Weitere Informationen:
Projektaufruf des Bundesinstituts für Bau-, Stadt-, und Raumforschung
Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ werden überjährige investive Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung gefördert. Die für den Projektaufruf 2025/2026 zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt. Interessenbekundungen können bis zum 15. Januar 2026 digital eingereicht werden.
Der Deutsche Bundestag hat im Wirtschaftsplan 2025 des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) Programmmittel in Höhe von 333 Millionen Euro für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) bereitgestellt. Damit werden Kommunen dabei unterstützt, ihre Sportstätten von besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu erhalten und zu modernisieren.
Das Bundesprogramm SKS zielt zugleich darauf ab, den bundesweiten Sanierungsstau bei Sportstätten einschließlich Hallen- und Freibädern in den Städten und Gemeinden abzubauen. Sport- und Freizeitangebote fördern das soziale Miteinander. Dafür müssen die entsprechenden Einrichtungen in den Kommunen zur Verfügung stehen und voll funktionsfähig sein.
Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst neben Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen, wie z. B. Sport- und Tennisplätze. Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung; Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen ist ebenfalls möglich.
Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Anschließend werden alle ausgewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen.
Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 15. Januar 2026 ausschließlich digital über das Förderportal des Bundes easy-Online einreichen. Das Portal wird ab dem 10. November 2025 freigeschaltet sein. Einzelheiten können dem Projektaufruf entnommen werden.
Link zur Seite des BBSR: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks.html
Projektaufruf zum Download: Projektaufruf
Pressemitteilung des MBJS
Das Land Brandenburg unterstützt Kita-Träger zusätzlich mit acht Millionen Euro. Das Kita-Budget soll bei der Verbesserung der pädagogischen Arbeit und bedarfsgerechter Angebote helfen. Das Jugendministerium (MBJS) setzt mit der jetzt veröffentlichten Förderrichtlinie „Kita-Budget 2026“ ein Ergebnis der parlamentarischen Haushaltsberatungen um.
Jugendminister Steffen Freiberg: „Ich bin dem Landtag für die mit dem Haushaltsbeschluss festgelegte weitere Unterstützung der Kita-Träger dankbar. Wenige Monate später können wir bereits eine mit allen Beteiligten abgestimmte Förderrichtlinie vorlegen. Diese Mittel sollen vor allem zum Wohle unserer Kinder in Krippen, Kindergärten und Horten eingesetzt werden. Das Kita-Budget für das Jahr 2026 ist eine unbürokratische Lösung für zusätzliche finanzielle Spielräume.“
Der Beschluss, ein eigenes Kita-Budget für die Kita-Träger zu schaffen, fiel mit dem Landtagsbeschluss zum Haushalt 2025/2026. Die Koalitionsfraktionen SPD und BSW hatten in einem Änderungsantrag die „flexible, zusätzliche finanzielle Unterstützung für Kindertageseinrichtungen“ eingebracht. Beschlossen wurde ein Kita-Budget für das Jahr 2026 in Höhe von acht Millionen Euro. Ziel ist eine schnelle und unbürokratische Auszahlung an die Träger.
Die Förderrichtlinie „Kita-Budget 2026“ tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und gilt für ein Kalenderjahr. Gefördert werden Vorhaben, die in den Kitas zusätzlich zum Budget für Personal und Betriebskosten umgesetzt werden. Die Förderhöhe richtet sich nach der Zahl der belegten Kita-Plätze und beträgt pauschal 40 Euro je Kind. Kita-Träger beantragen das Budget bei ihrem zuständigen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt. Antragsfrist ist der 1. November 2025. Alle Kita-Träger erhalten dazu nun ein Informationsschreiben.
Pressemitteilung zum Download:
75-25_Kitas in Brandenburg bekommen ein Kita-Budget
PDF Förderrichtlinie Kita-Budget 2026:
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